Ökologisches Gleichgewicht schützt heimische Arten
Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt macht im Vorfeld ihrer Landesdelegiertenversammlung auf die Probleme mit invasiven Arten, insbesondere der Nilgans, aufmerksam. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„Ohne ein gut funktionierendes Jagdwesen gibt es kein funktionierendes ökologisches Gleichgewicht.Dabei muss dem Thema der invasiven gebietsfremden Arten mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Als invasiv bezeichnete Pflanzen und Tiere können sich aggressiv ausbreiten und so dominant werden, dass sie heimische Arten be- oder verdrängen und den Menschen gefährden.
Invasive Tiere wie der Waschbär, die Nilgans oder der Nutria bedrohen Arten, für die wir mit Blick auf den Erhalt der heimischen Artenvielfalt eine besondere Verantwortung tragen. In einer globalisierten Welt müssen wir verstärktes Augenmerk darauf legen, invasive Arten einzudämmen.
Die CDU-Fraktion hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit Jägern und Wissenschaftlern dazu beraten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der Änderung des Jagdgesetzes auch die Nilgans und andere invasive Arten Berücksichtigung finden. Es ist höchste Zeit, endlich Regelungen zu treffen.“
Umfrage zum Umgang mit dem Wolf geht an den Start!
Der Wolf ist nach Deutschland eingewandert und vermehrt sich seit dem Jahr 2000 in Deutschland als streng geschützte Art. Was meinen die Menschen? Ist der Wolf in Stadt und Land willkommen? Wie sollte Natur- und Artenschutz aussehen? Die CDU-Fraktion führt ihre Dialogoffensive fort und befragt die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts zum Wolf. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die CDU-Fraktion befasst sich seit geraumer Zeit in öffentlichen Veranstaltungen und parlamentarischen Initiativen mit dem Wolf und wirbt für eine sachorientierte, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußende Debatte. Im Rahmen unserer Dialogoffensive wollen wir eine Brücke zwischen der Arbeit der Fraktion und der Meinung der Bürger bauen. Was bewegt die Menschen in Sachen Wolf? Die Bürgerumfrage soll eine Bestandsaufnahme sein und in der Auswertung Grundlagen für weitere Handlungen bieten. Dazu wurde ein Online-Fragebogen erarbeitet, der die Haltung der Sachsen-Anhalter zum Wolf abfragt. Bis zum 13. April kann jeder auf der Webseite www.Stadt-Land-Wolf.de seine Meinung zum Wolf darlegen. Ende April sollen die Umfrageergebnisse aus der Online-Befragung und einer Repräsentativbefragung dann präsentiert werden. Die Antworten fließen in die Gestaltung einer – an den Interessen der Bürger ausgerichteten – parlamentarischen Arbeit für unser Land ein.“
Detlef Gürth, Mitglied im Umweltausschuss des Landtages, ergänzt: „Der Gesamtbestand der Wolfspopulation hat ca. 1.000 Individuen erreicht und wird Ende 2019 voraussichtlich darüber liegen. Wir rufen zu einer ehrlichen Debatte auf, die weder Horrorgemälde zeichnet noch beschönigt wie bisher. Sorgen müssen ernstgenommen und Betroffenen muss besser geholfen werden. Das derzeitige Wolfsmanagement in Deutschland ist unzureichend und muss dringend angepasst werden. Es muss definiert werden, wie viele Wölfe unsere Kulturlandschaft verträgt. Um einen Kontrollverlust zu vermeiden, bedarf es eines wissenschaftlich begründeten Wolfsmanagements und dieser Umfrage.“
Jetzt mitreden, mitgestalten, mitmachen: www.Stadt-Land-Wolf.de
Umweltministerin wird auch mit dem zweiten Versuch scheitern
Zur aktuellen Diskussion um ein generelles Verbot von Gartenfeuern, wie es die Umweltministerin Claudia Dalbert avisiert, erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„Die CDU-Fraktion spricht sich auch jetzt gegen ein landesweites Gartenfeuer-Verbot aus. Es ist nicht das erste Mal, dass die Umweltministerin ein derartiges Verbot durchsetzen will. Vor zwei Jahren ist sie nach heftigem Protest gescheitert. Es blieb bei einer Verordnung, wonach die Landkreise in ihrer eigenen Zuständigkeit die Gartenabfallverbrennung regeln.
Insbesondere im ländlichen Raum ist es den Bewohnern nicht zuzumuten, ihre Gartenabfälle kilometerweit zur nächsten Deponie zu befördern. Dort fallen bei vergleichsweise größeren Grundstücken auch mehr Abfälle an. Die jetzigen Regelungen sind auf die Bedürfnisse der Bewohner in den jeweiligen Landkreisen zugeschnitten und haben sich als sehr praktikabel erwiesen. Einen ideologisch gesteuerten Verbotswahn wird es mit der CDU-Fraktion nicht geben!“
Steife Verordnung flexibler gestalten!
In der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Umwelt und Energie wurde der aktuelle Entwurf der Natura 2000-Landesverordnung intensiv erörtert. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Detlef Radke, und der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Während der heutigen Diskussion zur Natura 2000-Landesverordnung hat die CDU-Fraktion der Landesregierung konstruktive Vorschläge unterbreitet, um die steife Verordnung flexibler zu gestalten und deren Akzeptanz zu erhöhen.
Der zeitweilige Ausschluss der Menschen aus sensiblen Bereichen, wie z. B. bestimmte Uferbereiche der Elbe, ist einer der Hauptstreitpunkte. Eine flexiblere Regelung, die eine jährliche Überprüfung des Grades des Schutzstatus vorsieht, könnte dabei Abhilfe schaffen. Hierfür müssen regionale und örtliche Verbände in die jährlichen Bewertungsrunden einbezogen werden. Nur diese können sich in kürzester Zeit eine Übersicht über die sensiblen Bereiche machen und im jährlichen Vergleich bewerten.
Weiter müssen Eigentümer von Flächen, die in Natura 2000-Gebiet liegen, Natura 2000-Ausgleichszahlungen erhalten. Eine Berufung auf die im Grundgesetz verankerte Beschränkung von Eigentum ist nicht zielführend, um das Verständnis der Betroffenen für Natura 2000 zu wecken.“
Europäischer Gerichtshof urteilt gegen Deutschland
Der europäische Gerichtshof urteilte gestern in der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Detlef Radke sowie das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft der CDU-Fraktion, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages ist, Bernhard Daldrup:
„Die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde bereits im November 2016 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Der EuGH urteilte damit über die veraltete Düngemittelverordnung und die daraus resultierenden Grenzwertüberschreitungen der Nitratkonzentration im Grundwasser. Damit ist das gefällte Urteil zuungunsten der Bundesrepublik Deutschland keine Überraschung.
Dem Urteil liegen offensichtlich veraltete Fakten zu Grunde. So basiert die Entscheidung des EuGH auf der Düngemittelverordnung von 2006, welche bereits 2017 novelliert wurde. Das Urteil sollte nun nicht dazu führen, die Neuerungen in Frage zu stellen und für politische Machtspiele zu missbrauchen.
Laut Berichterstattung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landtages Sachsen-Anhalt existiert in Sachsen-Anhalt kein flächendeckendes Nitratproblem. Es sind lediglich einzelne Problemstellen bekannt, die allerdings u. a. auf hydrogeologische und hydrochemische Ursachen zurückzuführen sind.“
Agrarflächen werden der Bewirtschaftung entzogen
Dem Vernehmen nach haben die Umweltminister der Länder sowie die Bundesumweltministerin auf Initiative des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern die kostenlose Übertragung früherer DDR-Flächen vom Bund an die Länder gefordert. Ein entsprechender Beschluss wurde in Bremen zur Umweltministerkonferenz (UMK) herbeigeführt. Dazu erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages ist, Bernhard Daldrup:
„Die Wünsche der Umweltminister der Länder und der Bundesumweltministerin sind nicht realistisch. Die Erhaltung der Flächen, nach der Übertragung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) auf die Länder, ist nicht finanzierbar. Ebenso ist die geplante Stilllegung der Flächen im Sinne des Naturschutzes weit über das Ziel hinaus geschossen. Die bisherigen Flächen reichen aus, um das Naturerbe zu erhalten.
Außerdem muss man bei solchen Aktionen immer Bedenken, dass es sich hierbei auch um den Entzug von potentiell bewirtschafteten Flächen handelt. Eine Stilllegung dieser würde einem Flächenverlust gleichkommen. Den Flächenverlust von landwirtschaftlich genutzter Fläche lehnen wir ab. Dies widerspricht der möglichst breiten Streuung des Bodeneigentums.“
Ökologisches Bauen im Rahmen der tragbaren Finanzierung
Zur Großen Anfrage „Energieeffizientes, ökologisches und ressourcensparendes Bauen und Sanieren in Sachsen-Anhalt“ erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Detlef Radke:
„Mit dem Pariser Klimaabkommen einigten sich die Vertragsstaaten darauf, dass der Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur um maximal 2 °C beschränkt werden muss. Das energieeffiziente, ökologische und ressourcensparende Bauen und Sanieren ist ein kleiner Beitrag zum Erreichen dieses Zieles. Die Koalitionspartner einigten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf, dass der Energieverbrauch bei Umbau, Sanierung oder Neubau gesenkt werden soll. Die öffentlichen Gebäude in Sachsen-Anhalt nehmen hierbei eine Vorreiterrolle ein.
Trotz aller Motivation den Klimaschutz voranzutreiben und damit die Energieeinsparung möglichst hoch zu halten, darf nicht vergessen werden, dass gerade das Sanieren und Bauen mit ökologischen Baustoffen gegenüber den konventionellen Baustoffen immer mit steigenden Kosten einhergeht. Die durch Sanierungsmaßnahmen auf den Mieter umlagefähigen Kosten treiben die Mieten in die Höhe. Allerdings kann die Erhöhung bei den Mieten nur schwer durch die Energiekosteneinsparung der Mieter ausgeglichen werden.
Es handelt sich dennoch um ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Thema, das weiterhin motiviert angegangen werden muss und im Rahmen der tragbaren Finanzierung für alle bleibt.“
Ein verantwortbares Wolfsmanagement für Sachsen-Anhalt
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet heute ausführlich über ihre gestrige Veranstaltung zum Thema Wolf. Die Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger während des gut besuchten MZ-Forums zeigen ein deutliches Misstrauen gegenüber dem Wolf auf. Dazu erklärt Detlef Gürth, Abgeordneter der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und federführend mit der Thematik Wolf befasst:
„Ich fordere zu einer ehrlichen Debatte auf, die weder Horrorgemälde zeichnet noch weiter beschönigt wie bisher. Sorgen müssen endlich ernst genommen und Betroffenen muss besser geholfen werden. Das MZ-Forum hat verdeutlicht, dass das derzeitige Wolfsmanagement in Deutschland unzureichend ist und dringend angepasst werden muss.
Auch vor diesem Hintergrund müssen die Umweltminister von Bund und Ländern auf eine Anpassung des Vierteljahrhundert alten Wolfs-Schutzstatus in Brüssel dringen. Eine schleppende und bürokratische Auszahlung von Entschädigungen oder Hinweise auf Verhaltensregeln, wenn man einem Wolf begegnet, genügen nicht. Es muss definiert werden, wie viele Wölfe unsere Kulturlandschaft verträgt, um einen Kontrollverlust zu vermeiden. Die CDU-Fraktion äußert/befasst sich seit geraumer Zeit in öffentlichen Veranstaltungen/parlamentarischen Initiativen mit der Wolfsproblematik. Aus den dort gewonnenen Erkenntnissen fordert sie ein verantwortbares Wolfsmanagement, welches
- fachlich hinreichend begründet ist und
- wissenschaftlich anerkannte Definitionen zur Grundlage des Handelns macht, insbesondere zur Population, zum Erhaltungszustand, zum Wildtierverhalten und zur Populationsdynamik,
- die Einschätzung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation grenzüberschreitend und ideologiefrei vornimmt,
- existierende und sich verschärfende Konflikte erkennt und löst,
- Schadensprävention und -minderung besser macht als bisher,
- Artenschutz nicht auf Wolfsschutz reduziert,
- eine Ausrottung des Muffelwildes durch den Wolf verhindert,
- Bevölkerungsdichte und fragmentierter Kulturlandschaft Rechnung trägt,
- Landbevölkerung, Landbesitzer, Jäger, Forst- sowie Landwirte hinreichend ernst nimmt und deren berechtigte Interessen berücksichtigt,
- eine hinreichende Akzeptanz für Koexistenz von Mensch und Wolf in Deutschland wahrt.“
Keine Kürzungen für die Natura 2000 Ausgleichszahlungen im Haushalt
Zum heutigen öffentlichen Bericht der Landesregierung über die Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt im Landtagsausschuss für Umwelt und Energie erklärt Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppe für Umwelt und Energie der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie berichtete heute im Ausschuss Umwelt und Energie über den aktuellen Stand und den bisherigen Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens zum ‚Verordnungsentwurf der Landesverordnung über Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA)‛. Darin sind Schutzgebiete zusammengefasst, denen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ressourcen zukommt. Im Rahmen des abgeschlossenen Gebietsmonitorings für die 297 vom Land an die Europäische Union gemeldeten Schutzgebiete in Sachsen-Anhalt kam es darauf an, eine optimierte Balance zwischen den Erfordernissen des Natur- und Artenschutzes sowie der künftigen Nutzung durch den Menschen zu finden.
Die CDU-Fraktion hat den Prozess in den zurückliegenden Jahren aktiv begleitet. Die aktuellen Regelungen entsprechen daher den Erfordernissen einer durch den Menschen gestalteten und über Jahrhunderte genutzten Kulturlandschaft. Artenschutz und Flächennutzung dürfen sich nicht ausschließen, wenn man die Akzeptanz der Bevölkerung für NATURA 2000 aufrechterhalten will. Der jetzige Umsetzungsstand der Maßnahmen entspricht diesem Anspruch. Die bisherige Verfahrensweise und die vorgetragene Landesverordnung der Landesregierung sind grundsätzlich als richtig einzuschätzen. Gerade auch im Hinblick auf die von der EU gesetzte Frist zur Umsetzung der Natura 2000-Richtlinie ist das Konzept lobenswert. Wir begrüßen ausdrücklich, dass traditionelle Veranstaltungen (z. B. Osterfeuer) bzw. Veranstaltungen des öffentlichen Lebens unbürokratisch fortgeführt werden können.
In diesem Zusammenhang bekräftigt die CDU-Fraktion, dass es mit ihr keine Kürzungen im Haushalt für die Ausgleichszahlung im Bereich Natura 2000 geben wird.“