Gleichmäßige Auslastung der Verwaltungsgerichte sorgt für Beschleunigung der Verfahren
Zum heutigen Landtagsbeschluss des Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist derzeit für alle Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Asylbewerber betreffender Maßnahmen der Ausländerbehörden örtlich zuständig. Die Konzentration war damals auch richtig, um die mit der Spezialmaterie des Asylrechts vertrauten Verwaltungsrichterinnen und -richter gezielt einsetzen zu können. Seit Erlass der Zuständigkeitsverordnung haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend geändert. Im laufenden Jahr sind bis zum 29. November rund 36.650 Flüchtlinge in der Erstaufnahme angekommen.
Leimbach/Schachtschneider: Beschleunigung der Verfahren dient dem Hochwasserschutz im Land
Auf der heutigen Landtagssitzung wurde das „Gesetz zur Beschleunigung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren und zur Verbesserung der Verteidigung im Hochwasserschutz“ verabschiedet. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Thomas Leimbach, sowie Andreas Schachtschneider, Redner im Plenum und Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt:
„Die heute beschlossenen gesetzlichen Veränderungen sind eine notwendige Konsequenz aus den Flutereignissen 2002 und 2013. Gerade der präventive Hochwasserschutz wird dadurch gestärkt. Die Verfahrensdauer bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren soll verkürzt werden. Gleichzeitig sollen künftig bereits im Planfeststellungsverfahren für Flutungspolder Regelungen für den Ausgleich der Flächeninanspruchnahme anhand konkreter Kriterien, die mit den berufsständischen Vertreterinnen und Vertreter zu erörtern sind, getroffen werden.
Borgwardt: Sachsen-Anhalt hat das Thema Opferschutz in den Fokus gerückt
Zur Regierungserklärung „Opfer schützen – Sachsen-Anhalt geht mit gutem Beispiel voran“ erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Tragende Säule der Programmatik der CDU-Fraktion in der Justizpolitik ist neben einer konsequenten Strafverfolgung der Grundsatz: ‚Opferschutz vor Täterschutz‛. Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Anerkennung, Unterstützung und Schutz. Dies gewährleisten zu können, ist uns ein zentrales Anliegen.
Die Landesregierung hat nunmehr dem Hohen Haus und der Öffentlichkeit nach zahlreichen Fach- und Informationsveranstaltungen den Interministeriellen Opferschutzbericht vorgelegt. Die Kabinettsvorlage umfasst zahlreiche Maßnahmen, wie Opfer von Straftaten hierzulande unterstützt werden können, sowie verschiedene Projekte und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, die dazu beitragen. Durch die erfolgte Fortschreibung des Interministeriellen Opferschutzberichtes wurde damit neben dem Strafvollzugsgesetz, dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und der Justizvollzugsstrukturreform ein weiterer Schwerpunkt der Koalitionsvereinbarungen für den Bereich der Justiz in diese Wahlperiode abgearbeitet.
CDU-Fraktion gratuliert dem neuen Landtagspräsidenten
Die CDU-Landtagsfraktion hat Dieter Steinecke zu seiner Wahl als Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt beglückwünscht.
„Wir sind uns sicher, dass Dieter Steinecke die Geschäfte des Landtages in den letzten Monaten der sechsten Wahlperiode kompetent, sorgfältig und mit ruhiger Hand führen wird. Er war bereits von 2006 bis 2011 Landtagspräsident und hat mit seiner Erfahrung und der hohen fraktionsübergreifenden Wertschätzung seiner Person, heute die erwartete hohe Zustimmung erhalten. Ich gratuliere Dieter Steinecke sehr herzlich zu diesem überzeugenden Wahlergebnis“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder.
Unternehmensübergabe muss stärker in politischen Fokus rücken
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer fragen sich derzeit: Wer übernimmt meinen Betrieb? Diese und weitere Fragen hat die CDU-Landtagsfraktion mit Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft und interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf ihrer Politik+Club-Veranstaltung „Unternehmensübergabe, Unternehmensnachfolge“ im Krug Zum Grünen Kranze in Halle/Saale diskutiert. Die Gastgeber der Veranstaltung, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, sowie Ulrich Thomas, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wissenschaft und Wirtschaft der CDU-Landtagsfraktion, konnten als Redner den Minister für Wissenschaft und Wirtschaft, Hartmut Möllring, begrüßen. Als Teilnehmer der Podiumsdiskussion konnte die CDU-Fraktion auch Felix von Nathusius, Geschäftsführer IFA-Rotorion, Antje Bauer, IHK Halle-Dessau, sowie Dr. Thomas Schulze, stellvertretender Vorsitzender Thronfolge – Verein zur Förderung der Unternehmensnachfolge e.V., gewinnen.
Kolze: Beleidigungen sind keine Mittel der politischen Debattenkultur – Entschuldigung war mehr als angebracht
Den Entgleisungen des innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, gegen den Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, widerspricht Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, entschieden:
„Der Innenminister hat den Koalitionsfraktionen im November einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einrichtung und die befristete Vorhaltung eines Wachpolizeidienstes in Sachsen-Anhalt vorsah und für einen eingeschränkten Bereich der Aufgaben der Polizei kurzfristig zusätzliches Personal (Entgeltgruppe 6 TV-L) vorsieht. Für die Unterhaltung eines Wachpolizeidienstes (mit 200 Wachpolizisten) sollten jährlich 9.830.000 Euro Personal- und Sachkosten anfallen. Diesen Gesetzentwurf wollte Herr Erben mit uns nicht einbringen. Vielmehr bestand er darauf, einen Wachpolizeidienst mit dem Ziel der Verbeamtung durch eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einzurichten. Hierfür federführend zuständig ist gemäß der Geschäftsverteilung der Landesregierung und der Landtagsausschüsse der Bereich Finanzen.
Thomas: Linke Nervosität trifft auf unabhängigen Gewerkschaftsbund
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Kritik am DGB-Landesvorsitzenden Gebhardt entschieden zurückgewiesen. Der DGB sei überparteilich und nicht das Eigentum des linken politischen Spektrums im Land. Es sei seit Jahren ein völlig normaler Vorgang, dass auch der Chef einer Gewerkschaft auf einem CDU-Parteitag spreche. Gewerkschaftspolitik ist pluralistisch und unabhängig. Linke und SPD seien gut beraten, diese Unabhängigkeit anzuerkennen.
„Der DGB als Dachgewerkschaft in Sachsen-Anhalt weiß, dass stabile politische Verhältnisse stabile Arbeitnehmerrechte, wachsende Unternehmen und neue Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt fördern. Wer auf Parteitagen vage über Wirtschaftspolitik schwadroniert, aber in Parteiprogrammen bürokratische Vergabegesetze, Steuererhöhungen oder weltfremde Quotierungen in Unternehmen beschließt, überführt sich selbst einer unternehmens- und beschäfigungsfeindlichen Wirtschaftspolitik“, so Thomas abschließend.
Schröder: Großer Erfolg für Ministerpräsident Haseloff
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat die Einigung der Bundesländer auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020 begrüßt und Ministerpräsident Haseloff für den Verhandlungserfolg gedankt. Sachsen-Anhalts Finanzen blieben langfristig planbar, da der Kompromiss Einschnitte abwende, alte Ost-West Kategorien überwinde und sich in seiner Dynamik positiv auf die Landesentwicklung auswirke.
„Hinsichtlich der ermittelten Wirtschaftskraft und Bedürftigkeit hat Sachsen-Anhalt den gleichen Rang wie Sachsen erreicht. Der Ländervorschlag sieht vor, dass die Gelder überwiegend durch Anteile aus der Umsatzsteuer bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll das Land aber auch Sonderzuweisungen zum Ausgleich vorhandener Strukturdefizite erhalten. Zuschüsse für kommunale Investitionen blieben erhalten.
Schröder: 13. März wird zur Volksabstimmung über geplante Schulrevolution
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat in scharfer Form die Pläne der Linken kritisiert, massiv in die bestehende Schullandschaft einzugreifen. Statt verlässliche und planbare Strukturen qualitativ weiterzuentwickeln, wolle die Linke die Schullandschaft komplett umkrempeln! Eine derartige Schulrevolution würde jedoch jahrelange Unruhe und eine Ressourcen verschlingende Selbstbeschäftigung aller Akteure nach sich ziehen. Der Wähler habe es in der Hand, am 13. März derart leistungsfeindliche und teure Umwälzungen zu Lasten der Kinder abzuwenden.
„Die Linke will in Sachsen-Anhalt eine Einheitsschule bis zum Abitur. Mit dem nebulösen Begriff der allgemeinbildenden Gemeinschaftsschule werden sowohl Gymnasien als auch Förderschulen de facto abgeschafft bzw. absorbiert. Schulschwänzer würden nicht mehr belangt, das Sitzenbleiben abgeschafft. Stattdessen soll ein unscharf bleibendes Gremium eines ‚Runden Tisches‛ darüber mitentscheiden, wie und was unsere Kinder künftig lernen sollen. Auch die Rückkehr zum 13-jährigen Abitur aus der bildungspolitischen Mottenkiste wäre wieder ein Thema.
Enttäuschte Hoffnungen bei den Grünen und partielle Anerkennung bei den Linken
Die Oppositionsfraktion DIE LINKE hat heute ihr Minderheitenvotum zum 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) vorgestellt. Hierzu erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt im 13. PUA, Ulrich Thomas:
„Viel Arbeit liegt hinter den Mitgliedern des 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Der PUA hat sich dabei über drei Jahre hinweg, in insgesamt 23 öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen, sowohl durch 9 Aktenvorlagenverfahren als auch umfängliche Zeugenvernehmungen ein umfassendes Bild von den zu untersuchenden Sachverhalten machen können. Insgesamt wurden in 19 Beweisanträgen Vernehmungen von 58 Zeugen beantragt und beschlossen. In 13 Fällen wurden Zeugen zu mehreren Beweisbeschlüssen benannt; fünf Zeugen wurden zur wiederholten Vernehmung geladen. Zwei Aktenschränke füllten sich mit Ordnern. Der Abschlussbericht hat einen Umfang von rund 150 Seiten und wird auf der kommenden Landtagssitzung vorgestellt.