Sicherung des schriftlichen Kulturgutes für die Zukunft ist eine nationale Aufgabe
Zu der heutigen Landtagsdebatte um die Sicherung des schriftlichen Kulturgutes geben die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kulturpolitische Sprecher, Andreas Schumann, nachfolgende Erklärung ab:
„Die Zahlen sprechen für sich: Es gibt 9.117 öffentliche Bibliotheken und Archive mit einem Bestand von 119 Millionen Einzelstücken, davon allein 90,58 Millionen Bücher. Der Umsatz dieser Bibliotheken und Archive beläuft sich auf rund 55 Millionen Euro. Dies macht die Notwendigkeit einer nationalen Kraftanstrengung deutlich, um das schriftliche Kulturgut durch Digitalisierung für die Zukunft zu sichern“, so Angela Gorr.
„Ziel unseres Antrags ist deshalb, den Bestand an schriftlichem Kulturgut in unseren Bibliotheken und Archiven für die Nachwelt zu erhalten und zu schützen, so dass keine Verluste an Wissen und Erkenntnis entstehen. Die Bundesregierung ist im März 2017 bereits erste Schritte mit dem Programm ‚Originalerhalt 2017‛ in Höhe von 1 Million Euro gegangen. Diese Anschubfinanzierung wird allein nicht ausreichen und muss durch Maßnahmen auf Länderebene flankiert werden. Sachsen-Anhalt darf sich dieser nationalen Aufgabe nicht verschließen“, ergänzt Andreas Schumann abschließend.
Landtag wählt Präsident und Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts
Zur heutigen Wahl eines neuen Präsidenten und einer neuen Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die CDU-Fraktion gratuliert Herrn Lothar Franzkowiak zur Wahl zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts sowie dem neuen Mitglied des Landesverfassungsgerichts Frau Dr. Afra Waterkamp zur Wahl zur Vizepräsidentin.
Das Hohe Haus hat mit großer Mehrheit beiden Richtern das Vertrauen ausgesprochen und damit verbunden, dass sie ihre Entscheidungen in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit zum Wohle des Landes treffen werden. Das Landesverfassungsgericht, als drittes Verfassungsorgan, erhält damit eine neue Führungsspitze.
Wir danken dem scheidenden Präsidenten Winfried Schubert für seine langjährige Tätigkeit sowie herausragende Arbeit und wünschen ihm für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute.“
Heuer: Die deutsche Tierhaltung ist längst moderner, als der Berliner Flughafen
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, hat die Klage des Berliner Justizministers (Bündnis 90/Grüne) gegen die Tierhaltung in Schweineställen als „schlechten Treppenwitz“ bezeichnet. Der rot-rot-grüne Senat hat am Dienstag beschlossen, die Schweinehaltung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das merkwürdige daran: Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Berlin keinen einzigen Schweinebetrieb! Nach Angaben des Berliner Senats würden die Haltungsbedingungen gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Verfassung verstoßen.
„Wer keine Ahnung hat vom Bau eines Flughafen, der hat erst recht keine Ahnung von der Schweinehaltung. Offenbar sind die vielen portionierten Wurstpackungen der Discounter großen Teilen des Berliner Senates nicht bekommen“, so Heuer. Dieser sprach von einem beispiellosen Skandal gegenüber allen verantwortungsvollen Landwirten in der Bundesrepublik. „Damit spaltet rot-rot-grün bewusst Stadt- und Landbevölkerung. Je größer die Entfernung zum ländlichen Raum, umso größer ist die Begeisterung für eine völlig weltfremde Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Dass ein schweineloser Stadtstaat gegen die Schweinehaltung nach Karlsruhe zieht, ist ein deutschlandweit beispielloser Vorgang. Die deutsche Tierhaltung ist längst moderner, als der Berliner Flughafen“, so Heuer. Der Vorgang zeige die Entfremdung der Städte von den ländlichen Räumen. „Man soll sich in Berlin lieber auf die Kernkompetenzen wie Unisex Toiletten und intersexuelle Sprache oder die Problematik der brennenden Autos konzentrieren, als sich in die Belange moderner Tierhaltung einzumischen. Offenbar glaubt der grüne Justizminister, dass die Wurst beim Aldi wächst“, so Heuer abschließend.
Gut aufgestellte Polizei sorgt für Sicherheit und Ordnung
Zur heutigen Aussprache über die Große Anfrage zum Thema „Die Polizei in Sachsen-Anhalt – Für die nächsten Jahre ihren Aufgaben gewachsen?“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Als Partei der inneren Sicherheit sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unsere Polizei auch in Zukunft für Sicherheit und Ordnung sorgen kann. Das erfordert eine entsprechende personelle Aufstellung, eine bestmögliche Aus- und Fortbildung sowie eine professionelle sächliche Ausstattung.
Es ist Tatsache, dass der Stellenabbau bei der Polizei nicht durch ein CDU-geführtes Innenministerium betrieben wurde. Im Gegenteil, wir waren es, die sich immer wieder dafür eingesetzt haben, diese Entwicklung zu stoppen. Dies haben wir nun geschafft. Bis zum Jahr 2021 soll die Landespolizei auf 6.400 Polizeivollzugsbeamte aufgestockt werden. Langfristig soll eine Personalstärke von 7.000 Polizeivollzugsbeamten erreicht werden. Erst im August dieses Jahres konnte Innenminister Holger Stahlknecht die 700. Einstellungszusage erteilen.
Die mittlerweile wieder deutlich höheren Einstellungszahlen, stellen die Fachhochschule Polizei in Aschersleben aber auch vor große Herausforderungen. Die theoretische und praktische Ausbildung sowie das Studium müssen nun für deutlich mehr Anwärter abgesichert werden. Mein Dank gilt daher den Dozenten, Beamten und Angestellten für ihre professionelle und engagierte Arbeit.
Gute Arbeit muss sachgerecht entlohnt und honoriert werden. Daher setzt sich die CDU-Fraktion weiter für eine leistungsgerechte Bezahlung und den schnellen Abbau des Beförderungsstaus ein.“
Änderungen drücken Wertschätzung für unsere Beamten aus
Zum Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die Beamten unseres Landes leisten eine hervorragende Arbeit. Um dieser die entsprechende Wertschätzung zu geben, nehmen wir mit dem Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften entsprechende Anpassungen vor. So setzen wir die von den Tarifparteien beschlossene Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent zum 1. Januar 2017 sowie die Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2018 um 2,35 Prozent um und führen die Jahressonderzahlung ein. Gleichzeitig vereinheitlicht und modernisiert der Entwurf vielfältige Rechtsgegenstände. Er überträgt die Altersgrenzen aus dem Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes und die schafft eine landesgesetzliche Vollregelung im Beamtenversorgungsrecht.“
„Darüber hinaus“, erklärt Feußner: „sollen die Lehrkräfte an Grundschulen, die sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage befinden, künftig in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 überführt werden. So schaffen wir einen ausreichenden Abstand der Ämter in den Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen zu den sonstigen Lehrkräften an den Grundschulen.
Ein weiterer Änderungswunsch betrifft die Eingruppierung der sogenannten ‚Ein-Fach-Lehrer‛, die ihre Ausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben, nun aber mitunter schon 27 Jahre in bundesdeutschen Schulen arbeiten. Sie machen die gleiche Arbeit, unterrichten besonders in den Schulen auch eine Vielzahl von Fächern und sollten nun auch finanziell gleichberechtigt werden. Besonders vor dem Hintergrund fehlender Lehrer in vielen Schulen, sollten wir die Arbeit dieser Lehrkräfte honorieren.“
Philipp: Gutes Zeichen für das Land
Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, hat die Entscheidung zur Schaffung von zusätzlichen Tenure-Track-Professuren an der Otto-von-Guericke Universität (OVGU) Magdeburg begrüßt. Im Rahmen eines Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses habe sich die OVGU Magdeburg mit gleich sieben zusätzlichen Stellen durchgesetzt.
„Dies ist vor allem deswegen bedeutsam, da diese Stellen nach sechs Jahren in Dauerprofessuren umgewandelt werden können. Damit erhält Sachsen-Anhalt mit Unterstützung des Bundes die Gelegenheit, hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs zu gewinnen und zu binden“, so Philipp. Dieser betont, dass die Hochschulpolitik auf Bundesebene, dank der Ministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Johanna Wanka, in die richtige Richtung gehe. Das Ziel müsse eine innovative, profilbildende und strukturell qualitativ untersetzte Hochschulpolitik sein, um den Herausforderungen der kommenden Jahre zu begegnen. Insgesamt stehen der OVGU für die Tenure-Track-Professuren jetzt sieben Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm zur Verfügung.
Spenden unterliegen gesetzlichen Bestimmungen – Aufklärung statt Ablenkung
Zur Berichterstattung des MDR über Parteispenden an die CDU erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Obfrau im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), Eva Feußner:
„Im Parteiengesetz (PartG) ist klar geregelt, dass jede Partei berechtigt ist, Spenden anzunehmen. Sie dienen der Finanzierung der verfassungsgemäßen, gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben der Partei. Alle Spenden sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen einzunehmen und zu verzeichnen. Dies wird u. a. im Paragraphen 25 PartG geregelt. Hierbei gilt, dass Parteispenden keiner Zweckbindung unterliegen dürfen.
Aus den in der Berichterstattung genannten Spenden an die CDU, ist nicht ersichtlich, warum ein Abweichen von der gesetzlichen Regelung vorliegen sollte. Der Aufschrei, sofort den 15. PUA damit zu befassen und Mitglieder der betroffenen Kreisverbände als Zeugen zu vernehmen, ist im höchsten Maße fraglich und würde die Seriosität eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses untergraben. Darüber hinaus wäre problematisch, ob ein derartiges Vorgehen, mit dem Untersuchungsgegenstand dieses PUA´s im Einklang steht.
Dass im Vorfeld von Wahlen Spenden fließen, wie hier z. B. zur Bundestagswahl 2009 (2000 Euro) und zur Oberbürgermeisterwahl 2012 in Halle (1000 Euro), ist keine Besonderheit. Hieraus eine Verflechtung à la System Bullerjahn/Felgner zu konstruieren ist absurd. Wir sind für Aufklärung und nicht für Ablenkung.“
Weitere unnötige Blockaden gefährden Seilbahnprojekt
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas und das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt Bernhard Daldrup fordern die Umweltministerin des Landes auf, schnellstens zur Sacharbeit zurückzukehren. Es sei skandalös und selbstherrlich, wenn eine Umweltministerin im Alleingang getroffene Vereinbarungen und Verträge zwischen Investoren und dem Land Sachsen-Anhalt bricht.
„Das ist ein Rechtsempfinden nach Gutsherrenart“, so Daldrup. Inzwischen habe selbst der BUND signalisiert, sich in die Entwicklung des Ganzjahresprojektes Schierke sachlich einzubringen. „Spätestens jetzt wird klar, wer die eigentliche Verhinderin von Schierke ist. Wenn der mit dem Land vereinbarte Flächentausch nicht kommt, dann wird es vermutlich keine Genehmigung für das Seilbahnprojekt geben. Es ist ein Skandal, wie Investoren hierzulande an der Nase herumgeführt werden“, so Thomas. Spätestens nach dem letzten unabhängigen Gutachten sei klar, dass die Seilbahn gebaut werden könne. Die durch das Landesamt für Umwelt (LAU) ermittelten Moorflächen seien in der festgestellten Dimension nicht vorhanden.
Quedlinburg richtet 22. Sachsen-Anhalt-Tag aus
Die Landesregierung hat heute beschlossen, dass die Stadt Quedlinburg den 22. Sachsen-Anhalt-Tag im Jahr 2019 ausrichtet. Als Veranstaltungstermin wurde das Wochenende vom 31. Mai – 2. Juni 2019 festgelegt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Quedlinburger Wahlkreisabgeordnete, Ulrich Thomas:
„Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Kabinetts, den Sachsen-Anhalt Tag 2019 in Quedlinburg durchzuführen. Wir haben keine Zweifel, dass Quedlinburg die Voraussetzungen erfüllt, diese Großveranstaltung adäquat umzusetzen.
Meine Heimatstadt hat sich um die Ausrichtung beworben und wird jetzt mit viel Engagement die Planungen für das Landesfest aufnehmen. Quedlinburg wird als UNESCO-Welterbestadt natürlich ihr herausragendes historisches Erbe in den Fokus rücken. Das Wochenende vom 31. Mai – bis 2. Juni 2019 muss man schon jetzt im Kalender bunt markieren, denn Quedlinburg wird sich gekonnt in Szene setzen. Auch die CDU-Landtagsfraktion wird mit einem Informationsstand zum Gelingen des Landesfestes beitragen.“
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Zum Weltkindertag am 20. September 2017 erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Vor rund 27 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Mit diesem Übereinkommen wurden die Rechte des Kindes, die vorher in verschiedenen Abkommen aufgeführt waren, in einer allgemeinen Erklärung zusammengefasst. Damit wollten die Vereinten Nationen bzw. ihre Mitgliedsstaaten die Bedeutung des Themas deutlich machen. Aus Anlass des Weltkindertages hält es die CDU-Landtagsfraktion für erforderlich, die Kinderrechte auch in das Grundgesetz aufzunehmen. Damit würde der Bund dem Beispiel Sachsen-Anhalts folgen, denn Kinderrechte sind bereits in der Landesverfassung verankert.
Wir schließen uns der Forderung des Deutschen Kinderhilfswerkes, des Deutschen Kinderschutzbundes und UNICEF Deutschlands an. Damit machen wir deutlich, dass uns die Rechte unserer Kinder sehr wichtig sind und diese bei Entscheidungen in Verwaltung, Politik und Rechtsprechung Berücksichtigung finden müssen.
Dieses Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto ‚Kindern eine Stimme geben‛. Wir setzen in diesem Zusammenhang auf eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes.“