Tarifsteigerungen und Jahressonderzahlung für Beamte kommen noch 2017
Der Ausschuss für Finanzen hat heute eine vorläufige Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht, welche die Tarifergebnisse für Angestellte rückwirkend zum 01.01.2017 auf die Beamtenbesoldung überträgt und eine Jahressonderzahlung gewährt. Beides soll noch in diesem Jahr an die Beamtinnen und Beamten unseres Landes ausgezahlt werden. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Mit unserer Gesetzesinitiative können wir unseren Landesbeamten noch in den letzten Monaten des Jahres 2017 die versprochenen Tarifsteigerungen weiterreichen sowie ein Weihnachtsgeld auszahlen. Die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung ist dabei als Signal und Honorierung der Arbeit unserer Landesbeamten zu sehen. Entwickelt sich der Landeshaushalt weiterhin so gut, sollte man dies als Einstieg in ein höheres Weihnachtsgeld ansehen. Wir danken Finanzminister André Schröder für seine Zusage, die Initiative im Sinne der Landesbeamten schnell umzusetzen.
Unter der Maßgabe der Zustimmung des mitberatenden Innenausschusses und einer Entscheidung im Plenum können die Tarifsteigerungen noch im November dieses Jahres durch die Bezügestelle ausbezahlt werden. Ähnlich verhält es sich bei der wiedereingeführten Jahressonderzahlung, dem sog. Weihnachtsgeld, für unsere Landesbeamten.
Durch die gesetzliche Initiative der Koalitionsfraktionen kann das Finanzministerium, vorbehaltlich der mehrheitlichen Zustimmung des Innenausschusses und des Landtages, die Auszahlung der Sonderzahlung noch im Dezember 2017 anweisen. Mit der linearen Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent (mindestens aber 75 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum Jahreswechsel 2017/18 plus dem Weihnachtsgeld (3 Prozent des Grundgehaltes, mindestens 600 Euro für A4 bis A8, die restlichen Besoldungsgruppen 400 Euro, 200 Euro für Anwärter) werden wir nun auch unsere Landesbeamten an den Steuermehreinnahmen des Landes teilhaben lassen.“
Dank an ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und -männer
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßte gestern im Rahmen der Veranstaltung „Blickwinkel Ehrenamt“ Feuerwehrfrauen und -männer aus ganz Sachsen-Anhalt und zeichnete diese für ihren ehrenamtlichen Einsatz aus. Dazu erklärt Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion:
„In Würdigung des ehrenamtlichen Engagements hat die CDU-Fraktion Kameradinnen und Kameraden in den Landtag gebeten um damit – stellvertretend für alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt – unseren Dank für ihr unermüdliches Engagement auszusprechen. Die außerordentlichen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr können nicht oft genug in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden.“
Dazu benannten die Abgeordneten der CDU-Fraktion jeweils zwei Personen aus ihren Wahlkreisen, die ehrenamtlich im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren tätig sind. Begrüßt wurden die Ehrenamtlichen durch den Fraktionsvorsitzenden Siegfried Borgwardt sowie durch die Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch. In der Festrede des Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, führte dieser aus: „Die Feuerwehren tragen einen großen Teil zum Heimatgefühl bei. Wir müssen dieses Ehrenamt stärken und für das Feuerwehramt werben. Unser Land ist nur so stark wie sein ‚Wir-Gefühl‛.“ Für die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ergriff der Landesbrandmeister Nord, Michael Geffers, das Wort.
Borgwardt fasst abschließend zusammen: „Unsere Ehrenamtsveranstaltung soll zu einer Tradition werden. Die kontinuierliche Würdigung ehrenamtlicher Leistungen unserer Bürgerinnen und Bürger liegt der CDU-Fraktion am Herzen. Es bleibt festzuhalten, dass eine Gesellschaft ohne ehrenamtliche Strukturen auf Dauer nicht lebensfähig ist.“
Koalitionsfraktionen bringen Demokratie voran
Heute hat die Enquetekommission „Stärkung der Demokratie“ des Landtags von Sachsen-Anhalt einstimmig den Vorschlag der Koalitionsfraktionen als gemeinsame Empfehlungen beschlossen. Eine Übersicht über die Empfehlungen finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung.
„Die Enquetekommission bestätigt damit die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorschläge der Koalitionsfraktionen und zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, um die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene weiter zu stärken“, sagt Daniel Szarata, der Obmann der CDU-Landtagsfraktion in der Kommission. „Neben den geplanten Änderungen sehen wir als Koalitionsfraktionen auch bei der Weiterentwicklung der bereits existierenden Instrumente wie dem Einwohnerantrag Handlungsbedarf. Wir wollen, dass diese attraktiver, bürgerfreundlicher und vor allem bekannter werden. Unsere Empfehlungen weisen dazu praktikable Wege für eine Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes im Jahr 2018 auf.“
Katja Pähle, Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied der Kommission, erklärt: „Schon die erste inhaltliche Sitzung der Kommission hat deutlich gemacht, dass es richtig ist, Ortschaften mit weniger als 300 Einwohnern auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, Demokratie vor Ort zu leben, indem sie einen Ortschaftsrat wählen. Auch mit weiteren Änderungen wie der vorgeschlagenen Verpflichtung zur Versendung ausgewogener Informationen im Vorfeld eines Bürgerentscheids wollen wir die Diskussionskultur in den Städten und Gemeinden stärken – denn Demokratie ist mehr als nur der Akt des Abstimmens.“
„Mit den vorgelegten Empfehlungen, wie der Senkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden auf 20 Prozent, kommt Sachsen-Anhalt bei direkter Demokratie ein gutes Stück voran. Damit wird eine große Hürde für Bürgerentscheide abgesenkt“, resümiert Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied der Kommission. Zur Arbeit in der Enquetekommission merkte er an: „Am Minderheitenvotum der Fraktion DIE LINKE hat sich heute gezeigt, dass die Vorschläge der Koalitionsfraktionen insgesamt auf breite Zustimmung treffen. Die AfD hat es versäumt, zur letzten Sitzung der von ihr beantragten Kommission einen eigenen schriftlichen Vorschlag vorzulegen. Dies zeigt, wie wenig konstruktiv die Fraktion sich für die Gestaltung direkter Demokratie und einer aktiven Bürgergesellschaft einbringt.“
Übersicht der Empfehlungen der Enquetekommission „Stärkung der Demokratie“:
- Ortschaften unter 300 Einwohnern sollen ab 2019 weiterhin die Möglichkeit haben, entweder einen Ortschaftsrat oder einen Ortsvorsteher zu wählen.
- Im Kommunalverfassungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu wählen. Die entsprechenden Regelungen hierzu sollen in der jeweiligen Hauptsatzung festgelegt werden.
- Fristen zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger sollen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung auch künftig in den Geschäftsordnungen der Gemeinden und nicht einheitlich im Gesetz geregelt werden.
- Die Enquetekommission begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu Bürgerfragestunden in nichtbeschließenden Ausschüssen und empfiehlt, die fakultative, bereits jetzt mögliche Durchführung von Bürgerfragestunden explizit im Kommunalverfassungsgesetz zu regeln.
- Um für kommunale Vertreter in privatrechtlich organisierten Unternehmen in besonderen Fällen eine rechtssichere Berichtsmöglichkeit gegenüber der kommunalen Vertretung zu schaffen, soll die Einführung einer neuen Regelung im Kommunalverfassungsgesetz geprüft werden, die den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes Rechnung trägt.
- Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Einwohneranträge soll von fünf auf drei Prozent der stimmberechtigten Einwohner abgesenkt werden, verbunden mit einer entsprechenden Absenkung der Höchstzahlen nach Gemeindegröße.
- Das erforderliche Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide soll von 25 auf 20 Prozent abgesenkt werden.
- Anstelle des bisherigen verpflichtenden Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren soll eine anwendungsfreundlichere Kostenschätzung eingeführt werden, die die Verwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zusammen mit einem Kostendeckungsvorschlag mitteilt. Den Vertretungsberechtigten soll zudem Anwesenheitsrecht in den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gegeben werden, in denen das Bürgerbegehren beraten wird. Sie sollten bei Bedarf zum Sachverhalt angehört werden. Alle Beratungen von Bürgerbegehren in den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sollten öffentlich sein.
- Zur Versachlichung der Diskussion im Vorfeld von Bürgerentscheiden sollen ausgewogene Informationen über die abzustimmende Sache in leichter Sprache bereitgestellt werden. Die Informationen sollten idealerweise gemeinsam mit den Wahlunterlagen versandt werden.
- Zur Stärkung der Beteiligung und zur Minimierung von Kosten und Aufwand soll festlegt werden, dass der Abstimmungstermin wenn möglich auf einen Wahltermin in zeitlicher Nähe zu legen ist.
Seelisch Erkrankte und ihre Bedürfnisse ernst nehmen – Versorgung verbessern
Zum heutigen internationalen Tag der seelischen Gesundheit erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Menschen können nicht nur körperlich erkranken, sondern auch seelisch. Daran erinnert der heutige Welttag der seelischen Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wir als CDU-Landtagsfraktion werben dafür, dass seelische Erkrankungen genauso ernst genommen werden wie physische Leiden. Den Betroffenen und ihren Angehörigen muss geholfen werden. Wichtige Hinweise gibt dazu unter anderem der Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung Sachsen-Anhalt.
Neben den Kapazitäten der stationären Behandlung, steht vor allem die ambulante Versorgung immer wieder im Fokus öffentlicher Debatten. Die Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen ambulanten Angebote gehört sicher zu den größten Herausforderungen auf diesem Gebiet. Gerade bei der anstehenden Novellierung des Gesetzes über die Hilfen für Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) werden wir die gemeindenahe und am Patienten orientierte Versorgung prioritär in den Blick nehmen.“
Hintergrund
Die Novellierung des PsychKG soll gemäß Koalitionsvertrag bis zur Mitte dieser Wahlperiode, also Ende 2018, erfolgen. Neben den genannten Aspekten sollen auch die Psychiatrieplanung, die Stärkung der Rechte der Betroffenen sowie der Einsatz von Zwangsbehandlungen neu geregelt werden.
Thomas: Zurück zur Sachlichkeit
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat den BUND aufgefordert, zur Sachlichkeit zurückzukehren. In Schierke gehe es nicht um Schneekanonen, Skipisten und Fremdbeschneiung sondern um ein Ganzjahresprojekt, das auch im Sommer wirtschaftlich trage und Arbeitsplätze sichere.
„Wer sich ernsthaft mit Tourismus beschäftigt, der wird schnell feststellen, dass inzwischen auch in Bayern der größte Umsatz nicht mehr im Winter gemacht wird“, so Thomas. Dieser bezeichnet die neuerliche Kampfansage des BUND als Posse. Erst kündige man einen sachlichen Umgang mit dem Ganzjahresprojekt an, jetzt bediene man sich den Begrifflichkeiten einer schlechten Frontberichterstattung. „Der BUND verteidigt ein Land, dass ihm nicht gehört und er kämpft gegen die Interessen einer ganzen Region“, so Thomas und weist Kritik an dem neuerlichen Gutachten zurück. „Die Gutachter sind europaweit anerkannte Experten. Wenn diese Fehler im Verfahren feststellen, dann müssen diese ernst genommen werden.“
CDU begrüßt Einigung mit Bundesumweltministerin
Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt zeigt sich erleichtert, dass sich das Land Niedersachsen den Forderungen der CDU zum Abschuss von Problemwölfen anschließe. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Detlef Radke teilt mit:
„Die Bundesumweltministerin habe sich gemeinsam mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten und dem dortigen grünen Umweltminister darauf verständigt, dass künftig sogar komplette Problemrudel abgeschossen werden können. Der Artenschutz lasse dies in Ausnahmefällen zu.“
„Wir hoffen sehr, dass man sich in Niedersachsen auch nach den Wahlen an die Einigung erinnert. Bisher wurde immer argumentiert, der Abschuss von einzelnen Problemwölfen ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Dass jetzt sogar ganze Rudel entnommen werden können, kommt einer zentralen Forderung der CDU nah. Wir gehen davon aus, dass der Inhalt dieser Einigung auch in Sachsen-Anhalt gelten soll“, so Radke weiter.
Sportfamilie bei der CDU gut aufgehoben
Zur heutigen Regierungserklärung des Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, zum Thema „Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“ erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert:
„Sport ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Sport verbindet Generationen, Kulturen und fördert die Gemeinsamkeit. Auch in Sachsen-Anhalt ist Sport in vielen Facetten fest verankert.
Die meisten Sporttreibenden sind in unserem Bundesland im Breitensport aktiv, der von großer Vielfalt geprägt und auf alle Altersbereiche ausgerichtet ist. Den Breitensport langfristig und nachhaltig zu entwickeln und dabei stets die Bedürfnisse der Sportler zu berücksichtigen, ist unser erklärtes Ziel. Daher wird bis 2018 eine Analyse der bestehenden Sportstätten durchgeführt und im Anschluss daran ein Sportstättenkonzept erarbeitet, um Doppelstrukturen zu vermeiden und eine ordentliche Schwerpunktsetzung zu gewährleisten.
Um den Spitzensport in Sachsen-Anhalt zu fördern, hat unser Sportminister die ‚AG Spitzensport‛ ins Leben gerufen. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- Die Einführung von vier hauptamtlichen Stützpunktleitern ab Januar 2018
- Die Einführung eines Attraktivitätsprogramms für Trainerinnen und Trainer des Trainerpools ab 2019
- Die Überführung des Pädagogischen Leistungssportpersonals in den Trainerpool ab August 2020
- Die Einführung eines Sportstipendiums für Leistungssportler an Universitäten und Hochschulen des Landes ab 2019
- Die Unterstützung von Kommunen mit Landesleistungszentren bei der Trainingsstättenfinanzierung ab 2019
Wir wollen die Attraktivität für Sportlerinnen und Sportler in Sachsen-Anhalt deutlich erhöhen, daher setzen wir alle Hebel in Bewegung, um den Sport nachhaltig zu fördern.“
Landtag stimmt der Änderung des Rettungsdienstgesetzes zu
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) zugestimmt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„In der heutigen Endabstimmung wurde die Änderung des Rettungsdienst-gesetzes beschlossen, wodurch nun die Anpassung an das Bundesrecht vollzogen ist. Fortan wird das Berufsbild des Rettungsassistenten durch das des Notfallsanitäters ersetzt, wodurch das Berufsbild geschärft und die notwendigen Qualifikationen klar umrissen werden. Um die Umstellung auf den Notfallsanitäter zu erleichtern, wird eine Übergangsfrist gewährt, die regelt, dass für die Dauer von längstens zehn Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, Rettungsassistenten anstelle von Notfallsanitätern weiterhin tätig werden dürfen. Zudem beugt u. a. die Übergangsfrist Engpässen vor, die andernfalls aufgrund der um ein Jahr verlängerten Ausbildungszeit des Notfallsanitäters entstehen könnten.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes behalten Hilfsorganisationen ihre Vorrang-position, ohne Private auszuschließen. Die Hilfsfrist von 12 Minuten bleibt unangetastet. Damit gewährleisten wir eine schnelle und gute Versorgung unserer Bürger!“
E-Mobilität muss eine wirkliche Alternative werden
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aufbauen“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Mit diesem Antrag kommen wir unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach, einen Impuls zu geben, um den Anteil elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge in Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Zudem gehen wir einen weiteren Schritt dahingehend, die Elektromobilität als Beitrag der nationalen und europäischen Zielsetzungen voranzutreiben“.
Daniel Szarata, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr, ergänzt: „Als konservative Partei stehen wir für die Erhaltung des Bewährten, in diesem Fall des Individualverkehrs. Da auch Sachsen-Anhalt jeden Euro nur einmal ausgeben kann, müssen wir versuchen mit durchdachten Konzepten die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass E-Mobilität in unserem Land eine wirkliche Alternative wird.“
Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, auf Grundlage einer Potenzialprognose den voraussichtlichen kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf einer Lade-Infrastruktur zu ermitteln. Des Weiteren soll mit potenziellen Betreibern der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, wie Stadtwerken, Gemeinden oder Unternehmen der Privatwirtschaft, in einen Dialog getreten werden, um diese zum Aufbau dieser notwendigen Lade-Infrastruktur zu animieren.
Hintergrund:
Von den 2016 in Deutschland neu zugelassenen 3,4 Millionen Pkw hatten lediglich knapp 60.000 einen Elektro- oder Hybridantrieb (1,76 Prozent). Von den knapp 1,2 Millionen Pkw, die auf den Straßen Sachsen-Anhalts unterwegs sind, sind nach Zahlen des Kraftfahrbundesamtes vom Januar 2017 gerade einmal 310 Elektroautos (0,026 Prozent) und 3739 Pkw mit normalen Hybridantrieb. Nach Angaben des Verkehrsministeriums stehen mit Stand vom 1. Januar 2017 155 Ladepunkte in Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Menschen mit Behinderung müssen mitentscheiden können
Zum Antrag „Bundesteilhabegesetz im Sinne der Menschen mit Behinderung umsetzen. Mitbestimmung garantieren. Selbstbestimmung fördern“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„‚Nichts über uns, ohne uns‛, so lautet das Motto der Menschen mit Behinderungen, wenn es um Entscheidungen über ihre Angelegenheiten geht. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns von diesem Leitsatz bei der Stellung des oben genannten Antrags leiten lassen.
Deshalb wollen wir bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt unbedingt die Behindertenverbände mit einbeziehen, unter anderem bei der Erarbeitung des Landesrahmenvertrages. Also der Vereinbarung zwischen dem Land und den Leistungserbringern bzw. Trägern wie der Lebenshilfe oder diakonischen Einrichtungen für die Leistungen der Eingliederungshilfe.
Wir möchten dafür Sorge tragen, dass die Frauenbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für ihre Tätigkeit qualifiziert werden. Mit dem Budget für Arbeit werden die Möglichkeiten für die Behinderten erweitert, um auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. Dazu sollen die Aufwendungen, die bisher für einen Platz in den Behindertenwerkstätten angefallen sind, auch für andere Zwecke verwendet werden können. Zum Beispiel als Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber oder für eine Assistenz am Arbeitsplatz.
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.“