Ministerin Dalbert als oberste Naturschützerin schützt den Moorwald nicht
In der heutigen Befragung der Landesregierung wurde die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zum Zustand der Wälder des Harzes in Bezug auf das Raumordnungsverfahren des Projektes Winterberg in Schierke befragt. Dazu erklären der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup, und der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas:
„Nach dem Rückzug des Investors des Ganzjahresprojektes ‚Natürlich Schierke‛ am Winterberg, lässt das Interesse der Ministerin Dalbert am strengen FFH-Schutzstatus des dort befindlichen Fichtenmoorwaldes nach. Entsprechend der Definition des Lebensraumtyps 91D0 finden sich Fichtenmoorwälder ‚auf feucht-nassen, nährstoffarmen und sauren Torfen‛[1]. Die Trockenheit der vergangenen Jahre hat nicht nur zu einem massiven Waldsterben geführt, sondern wird voraussichtlich auch die Existenz des Moorwaldes im Harz beeinflusst haben. Es ist anzunehmen, dass die notwendige Bodenfeuchte für Moore fehlen dürfte. Zudem behindern verlichtete Kronen bzw. Kahlschlag das Wachstum der Torfmoose und Zwergsträucher, deren Schutz laut FFH-Richtlinie gewährleistet werden muss. Wenn der Fichtenmoorwald, die Torfmoose und Zwergsträucher zu schützen sind, muss die oberste Naturschützerin des Landes diese auch schützen.
Laut Landeswaldgesetz ist der Flächeneigentümer verpflichtet, binnen dreier Jahre nach einem Kahlschlag für die Aufforstung der Fläche zu sorgen. Fichten wurden seitens des Ministeriums zur Aufforstung als ungeeignet erachtet. Auf Nachfrage, welches Vorgehen dem Eigentümer stattdessen zu raten sei, verweist die Ministerin darauf, lediglich für Auflagen zuständig zu sein. Als oberste Naturschützerin des Landes Sachsen-Anhalt hätten wir mehr Lösungskompetenz erwartet.
Die CDU-Fraktion fordert ein neues, unabhängiges Gutachten zum Fichtenmoorwald. Denn wenn kein schützenswertes Moor mehr vorhanden ist, dann kann das Ganzjahresprojekt auch umgesetzt werden. Sofern sich die oberste Naturschützerin aber weder für den Schutz des Moores einsetzt, noch das Ganzjahresprojekt ermöglicht, dann haben am Ende alle verloren: die Natur, die Menschen vor Ort und die wirtschaftliche Entwicklung. Nach insgesamt 40 Jahren Schattendasein im Sperrgebiet der DDR und nach 30 Jahren der Deutschen Einheit braucht Schierke eine touristische Wiederbelebung.“
[1] https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/91D0_Moorwaelder.pdf
Agrarstrukturgesetz muss akzeptiert werden – Die CDU macht gern Lobbyarbeit für die vielen bäuerlichen Betriebe im Land
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Agrarstruktur im Land Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende des Ausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Das Thema Agrarstruktur ist ein sehr komplexes, die Landwirtschaft massiv bewegendes und von starken Interessengegensätzen geprägtes Thema. Im November letzten Jahres brachten die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zum Agrarstrukturgesetz Land Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Die einhellige Meinung aller Beteiligten und Zielstellung dieses Gesetzentwurfs sind, den Ausverkauf an landwirtschaftlichen Flächen zu erschweren, um Ackerland vor Spekulationen zu schützen und die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe im Wettbewerb zu unterstützen.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gingen sowohl bei den einzelnen Fraktionen als auch im Landwirtschaftsausschuss zahlreiche Stellungnahmen aller beteiligten Verbände und berufsständischen Zusammenschlüsse ein. Dies zeigt wiederum, dass die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit sehr wichtig ist und Raum für zahlreiche Diskussionen bietet.“
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dietmar Krause, ergänzt: „Angesichts der Einschränkungen durch die aktuelle Pandemielage wurden vermehrt schriftliche Anhörungen und Anhörungen im Wege von Videokonferenzen durchgeführt. Es ist allerdings festzustellen, dass auch aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen eine vernünftige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Anhörungen und Fachgesprächen derzeit nicht umsetzbar ist. Daneben besteht ein erhöhter Aufklärungsbedarf zu den Zielen der Gesetzesinitiative. Wir gehen mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode davon aus, dass die angesetzte Terminierung für das Verfahren nicht genügt, um den Anforderungen an ein rechtssicheres und akzeptiertes Gesetz gerecht zu werden.
Für die vielen bäuerlichen Betriebe im Land machen wir gern Lobbyarbeit. Der Vorwurf der Grünen entspricht nicht den Tatsachen und ist allein dem Wahlkampf geschuldet. Dass die Materie äußerst schwierig ist, zeigt, dass es bis jetzt keinem Land gelungen ist, ein solches Gesetz zu verabschieden. Sachsen-Anhalt ist im Vergleich am weitesten.“
Kontaktfreier Sport für alle Kinder und Jugendlichen möglich
Mit Blick auf die Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt gab es aktuell Nachfragen zum Trainingsbetrieb etwa im Fußball. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert:
„Mich haben viele Nachfragen erreicht, wonach es Klärungsbedarf mit Blick auf die aktuelle Corona-Verordnung gibt. Die gute Nachricht ist, dass alle Vereine wieder organisiertes, kontaktfreies, sportliches Training im Freien anbieten können.
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) können ohne Körperkontakt und mit Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien in Gruppen bis 20 Personen (inkl. Trainer) trainieren. Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen (inkl. Trainer) können ebenfalls kontaktfrei Sport treiben.
Kontaktsportarten wie z. B. Fußball, Handball oder Judo haben durchaus im Freien (Sportplatz) Trainingsformen, um ein sportliches Training ohne Körperkontakt zu ermöglichen. Ein normales Training mit Kontakt (z. B. Trainingsspiel, Zweikämpfe) ist weiterhin nicht erlaubt.
Ich freue mich sehr, dass wir insbesondere Kindern somit wieder Bewegung im organisierten Sport ermöglichen und einen Schritt in die Normalität vornehmen.
Der Landessportbund hat die aktuellen Regelungen hier zusammengefasst: www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/coronavirushandlungsempfehlungen.php“
Hoffnungsschimmer für unsere Wälder
Zur Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), in Quedlinburg ein Fachinstitut für Waldschutz ansiedeln zu wollen, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung des BMEL, am Julius-Kühn-Institut in Quedlinburg ein Fachinstitut für die Bereiche Waldschutz und widerstandsfähiger Wald anzusiedeln. Angesichts des kürzlich veröffentlichten Waldzustandserhebung, ist der Zustand unserer Wälder besorgniserregend und so schlecht, wie seit 1984 nicht mehr. Weisen der Großteil der Baumkronen Verlichtungen auf, begünstigt der Lichteinfall die rasante Ausbreitung von Gräsern, die vielen Baumarten die Möglichkeit der natürlichen Naturverjüngung nehmen. Die Ankündigung der Bundesministerin Klöckner geben Hoffnung, den Klimawandel im und mit dem Wald wissenschaftlich zu begleiten und den notwendigen Waldumbau nachhaltig und ideologiefrei zu vollziehen.“
Der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dietmar Krause, ergänzt: „Eine aktive Bewirtschaftung unserer Wälder ist unerlässlich, um sowohl die Multifunktionalität derselben zu erhalten, besonders aber um CO2 zu binden. Die Ansiedlung des Fachbereichs kann daher nicht nur als Hoffnungsschimmer für die Zukunft unserer Wälder gesehen werden, sondern ermöglicht uns, einen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum zu leisten.“
Kommunale Handlungsfähigkeit muss gesichert werden
Zu den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass die kommunalen Gremien, wie Stadträte und Kreistage und deren Ausschüsse, auch in Form einer Hybridsitzung tagen können. So soll den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet werden, in Präsenz an der Sitzung teilzunehmen, während andere per Video zugeschaltet sind. Wir wollen damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen, auch unter den aktuellen Bedingungen, sicherstellen. Die Praxiserfahrungen, zum Beispiel auch in Aschersleben, machen deutlich, dass diese Option vor Ort gewünscht und gebraucht wird.
Hinzukommen weitere Erleichterungen, wie z. B. die Absenkung der Hürden zur Durchführung von elektronischen bzw. schriftlichen Abstimmungen. Unser Ziel ist, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und zu sichern. Die Kommunen müssen auch in Pandemiezeiten arbeits- und entscheidungsfähig bleiben.“
Einen Lockdown bis zur Ausrottung des Virus lehnen wir ab!
Zur heutigen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff „Stand der SARS-CoV-2-Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung notwendigen Maßnahmen“ erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Vor kurzem wurde der bundesweite Lockdown bis zum 7. März verlängert. Sachsen-Anhalt setzt die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder um. Die Maßnahmen sind notwendig, um trotz eines rückläufigen Infektionsgeschehens die Ausbreitung der neuen ansteckenden Virus-Mutationen einzudämmen und die Infektionszahlen weiter zu senken.
Wir sind dem Ministerpräsidenten dankbar, dass er eine Forderung der CDU-Fraktion umsetzt, und zumindest die Friseure unter strengen Hygiene-Auflagen bereits ab 1. März wieder öffnen dürfen. Zum 1. März soll auch die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Schulen erfolgen.
Leider müssen Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten vorerst weiter geschlossen bleiben. Vor diesem Hintergrund sieht es die CDU-Fraktion als bedauerlich an, dass mittlerweile die Grenze für weitere Öffnungen auf einen Inzidenzwert von 35 reduziert wurde. Der Inzidenzwert darf nicht als einziges Kriterium für eine Öffnungsstrategie herangezogen werden. Ein einzelner Infizierter in einem Flächenlandkreis, wie beispielsweise dem Jerichower Land, hat auf den Inzidenzwert deutlich mehr Auswirkungen, als ein Infizierter in einem urbanen Gebiet wie der Stadt Berlin. Das hat zur Folge, dass eher ein Landkreis mit weniger Personen Einschränkungen vornehmen muss als eine bevölkerungsreiche Stadt. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Daher begrüßen wir die Entscheidung unseres Ministerpräsidenten Dr. Haseloff, dass die Staatssekretärskonferenz bis Ende Februar eine Fortschreibung des Sachsen-Anhalt-Plans erarbeiten soll. Meine Fraktion verbindet damit die Hoffnung, dass schnellstmöglich weitere Bereiche der Wirtschaft geöffnet werden. Vor diesem Hintergrund ist für uns klar, dass bei Inzidenzwerten unter 50 regional wieder flexibler zu agieren ist. Einen Lockdown bis zur Ausrottung des Virus lehnen wir ab. Nur über Impfungen und mit Medikamenten wird es möglich sein Corona einzudämmen. Dabei bleibt das Ziel bestehen bis zum Ende des Sommers jeden zu impfen der das auch möchte.“
Endlich Verantwortung übernehmen
In der 54. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie wurde das Ministerium für Umwelt und Energie (MULE) um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten gebeten, die durch den Wolf seit dem Jahr 2008 entstanden sind. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann und Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppen Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft:
„Derzeit leben 134 Wölfe in unserem Bundesland. Die Weidetierhalter wenden aufgrund der steigenden Gefahr durch Rissschäden immer höhere finanzielle Mittel zum Schutz ihres Eigentums auf. Im Ernstfall warten sie aktuell monatelang auf Ausgleichszahlungen oder bleiben sogar auf den Kosten sitzen.
Mehr als 3,5 Millionen Euro hat das Land seit dem Jahr 2008 für den Wolf aufgewendet. Das entspricht einer durchschnittlichen Summe von ca. 26.600 Euro je Wolf. Angesichts der steigenden Nutztierübergriffe ist das weder den Weidetierhaltern noch der Bevölkerung im ländlichen Raum zu vermitteln. Wir können nicht weiterhin zusehen, wie sich der Interessenskonflikt zwischen Wolfsbesiedlung und Weidetierhaltung weiterentwickelt. Hier ist maß- und verantwortungsvolles Handeln gefragt.“
Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und federführend mit der Thematik Wolf befasst, ergänzt: „Neben dem effizienten Herdenschutz und der Entschädigung der Betroffenen ist hier vor allem ein praxisorientiertes Wolfsmanagement auf Landesebene gefragt. Dem Ministerium muss endlich klar werden, dass Geld und urbane Wolfsromantik die Probleme mit dem Wolf nicht lösen werden. Wir müssen unter Beteiligung der Wissenschaft und der Fachverbände die Frage beantworten, wann ein ‚günstiger Erhaltungszustand‛ erreicht ist bzw. wie viele Wölfe wir in unserem Bundesland langfristig tolerieren können. Diese und weitere Fragen gilt es in der kommenden Wahlperiode zu beantworten.“
Berufsorientierung auch in Zeiten der Corona-Pandemie ermöglichen
Die duale Berufsausbildung in Sachsen-Anhalt gerät durch die Corona-Pandemie unter Druck. Nach aktuellen Zahlen hat sich der Trend sinkender Bewerberzahlen auf einen Ausbildungsplatz im Corona-Jahr 2020 fortgesetzt. Zur heutigen Landtagsdebatte um die duale Ausbildung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Die CDU-Fraktion nimmt die aktuelle Entwicklung bei den Bewerberzahlen auf einen Ausbildungsplatz in Zeiten der Corona-Pandemie sehr ernst. Uns ist es wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ein Leben nach der Schule vorbereitet werden. Dazu zählt auch die Sicherstellung der Ausbildung und der Abschlüsse der Absolventinnen und Absolventen der Abschlussjahrgänge 2021 und 2022 berufsbildender Schulen.“
Der Sprecher für berufliche Bildung, Thomas Keindorf, ergänzt: „Der Rückgang an geschlossenen Ausbildungsverträgen im zurückliegenden Jahr beruht vor allem darauf, dass aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnungen nicht alle Jugendlichen mit Berufsorientierungsmaßnahmen erreicht werden konnten. Durch geeignete Maßnahmen, etwa dem Ausbau von Online-Angeboten, wollen wir Berufsorientierung an allen Schulformen fortsetzen. Die Entscheidung, Schülerpraktika während der Corona-Pandemie durchzuführen, liegt, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, bei den Unternehmen. Diese ist mit einer rechtssicheren Grundlage zu untersetzen.“
Mehr Qualität durch Anpassungen an die Digitalisierung
Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Staatsvertrag bekennen sich die drei mitteldeutschen Länder zu ihrem MDR. Gerade nach der Debatte in den letzten Monaten ist das ein starkes Signal. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung.
Der Staatsvertrag trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung, wonach die Besetzung der Rundfunkgremien nur maximal bis zu einem Drittel aus Mitgliedern des politischen Umfeldes erfolgen soll. Ferner wurde der Rundfunkrat an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und erweitert. Dies führt allerdings zu einer unausgewogenen Sitzverteilung im Rundfunkrat, welche es auszugleichen gilt.
Der Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten und Erfordernissen trägt die Änderung des MDR-Staatsvertrages Rechnung. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung kann die Trimedialität von Fernsehen, Radio und Internet noch besser verzahnt werden.
Die CDU-Fraktion bekennt sich zum MDR und hat auch in den vergangenen Monaten immer zum MDR gestanden. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen, die im Ausschuss diskutiert werden müssen.“
Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig stärken
Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landarztgesetzes Sachsen-Anhalt erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Derzeit sind rund 30 Prozent der Arztstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt nicht besetzt. Mit der Einführung einer Amtsarztquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen wollen wir hier langfristig für mehr ärztliches Personal sorgen. Der öffentliche Gesundheitsdienst braucht aber zeitnah entsprechende Fachkräfte. Daher sind die Bemühungen für die Gewinnung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zu erhöhen. Der im letzten Jahr zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarte Pakt zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes muss mit Leben erfüllt werden. Dazu gehört auch die Nutzung der Chancen durch eine verbesserte und engagiertere Digitalisierung. Der gesundheitliche Bevölkerungsschutz ein wichtiges Dauerthema, und das nicht nur in Pandemiezeiten. An dieser Stelle ein großer Dank an alle die sich, haupt- wie ehrenamtlich, im Gesundheitsschutz engagieren und aktuell mit großen Anstrengungen die Pandemie bekämpfen.“