Für ein Stück mehr Gerechtigkeit im Lehrerzimmer
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung den Beschluss gefasst, eine Höhergruppierung der so genannten Ein-Fach-Lehrer – Diplomlehrerinnen und -lehrer mit der Ausbildung für ein Unterrichtsfach nach DDR-Recht – in die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe 13 zu forcieren. Damit sollen diese Lehrkräfte, die in vielen Fällen faktisch mehrere Fächer unterrichten und dies oft in technisch-naturwissenschaftlichen bzw. künstlerisch-musischen Mangelfächern tun, ihren Kollegen mit der Ausbildung für zwei Fächer gleichgestellt werden. Dazu die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die Gleichstellung der Ein-Fach-Lehrer war lange überfällig, auch wenn die Bedenken der Verfechter des Abstandsgebots aus Qualifikationsgründen weiterhin bestehen. Im Schulalltag unterrichten diese Lehrerinnen und Lehrer in der Regel mehrere Fächer. Leistung und Befähigung wurden teils über Jahrzehnte bewiesen, wodurch wir die Kriterien zur Gleichbehandlung als erfüllt ansehen. Ähnliche Initiativen unserer sächsischen Kollegen und die zunehmende Konkurrenzsituation auf dem Lehrermarkt bestätigen uns in unserer Entscheidung. Die Höhergruppierung ist eine vertretbare Aufwendung für den Bildungsbereich und stellt gleichzeitig eine Wertschätzung dieser Kollegen dar.“
Dem fügt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Gorr, hinzu: „Die jetzt gefundene Lösung ist eine, die nach jahrelanger Beratung des Sachverhalts den Endpunkt hinter eine schwierige Debatte setzt. Angesichts des langen Zeitraums, in dem die Kontroverse geführt wurde, ist die Höhergruppierung für die betroffenen Lehrkräfte ein erfreuliches Ergebnis. Ich hoffe, dass wir den Lehrkräften eine weitere Motivation für ihre pädagogische Aufgabe geben, indem wir unsere Wertschätzung für ihre Arbeit auch ganz praktisch darstellen.“
Wunschlisten am Haushalt vorbei, sind der falsche Weg!
Zur aktuellen Steuerschätzung und Wunschlisten aus dem politischen Raum erklären Finanzminister André Schröder und die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Der durch die Steuerschätzung mögliche Verzicht auf die Entnahme von Rücklagen weckt verständlicherweise Begehrlichkeiten. Es gilt das Haushaltsrecht, im Rahmen dessen alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, investive Mittel abfließen zu lassen. Darin ist sich die Koalition einig. Wir teilen den politischen Willen Investitionen möglichst vollständig zu binden. Eine politische Zweckbindung, mit einem Teil der Rücklagen auch Vorsorge für bereits geplante aber nicht ausfinanzierte Projekte zu treffen, unterstützen wir (z.B. JVA Halle). Wunschlisten am Haushalt vorbei zu fordern, wäre der falsche Weg.
Ein Teil dessen was am Jahresende übrig bleibt, sollte zusätzlich der Schuldentilgung zugeführt werden. Das wäre ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit.“
Unser Rechtsstaat funktioniert
Zu den heutigen Berichten des Generalstaatsanwaltes Jürgen Konrad und der leitenden Oberstaatsanwältin Heike Geyer im Rechtsausschuss des Landtages zum Verfahren um Oury Jalloh erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Dem Staat erwächst bezüglich der von ihm in Gewahrsam genommenen Personen eine Schutzpflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ihnen niemand Schaden zufügt, und dass der Betroffene auch vor Selbstverletzungen geschützt ist. Diesbezüglich besteht absolute Einigkeit.
Aus den heute, auf Antrag der Koalitionsfraktionen in öffentlicher Sitzung erstatteten Berichten der beiden o.g. Staatsanwälte ist ersichtlich, dass ein Anfangsverdacht für eine Drittbeteiligung hinsichtlich des Todes von Oury Jalloh sowohl durch die Generalstaatsanwaltschaft als auch durch die Staatsanwaltschaft Halle nicht begründet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auch weitere Ermittlungen einen solchen Anfangsverdacht nicht werden begründen können. Daher hat man sich entschieden, das Verfahren einzustellen. Darüber hinaus hat auch die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof die Voraussetzungen für eine durch sie geführte Mordermittlung als nicht gegeben angesehen.
Klar ist, unser Rechtsstaat funktioniert. Da das Parlament im Übrigen nicht die Revisionsinstanz der deutschen Gerichte ist, haben wir das Aktenvorlageverlangen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Wer anderes einfordert, stellt die Gewaltenteilung in unserem Staat in Frage!“
CDU-Fraktion zur Debatte um die Dienstreise des Finanzministers
Zur öffentlichen Debatte um die Dienstreise des Finanzministers, André Schröder, und weiteren Vorgängen erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Nachdem der Finanzminister in der Fraktionssitzung am Dienstag zur Dienstreise Stellung bezogen hat, begrüßt die CDU-Fraktion seine Erklärung als konsequentes Handeln, auch zum Schutze seiner Mitarbeiterin.
Die heute in der Presse kolportierte angebliche fehlende ‚Rückendeckung‛ der CDU-Landtagsfraktion ist nicht zutreffend.
Wir sind überzeugt, dass André Schröder seine Aufgaben als Finanzminister des Landes verantwortungsvoll erfüllt.
Die CDU-Fraktion teilt die Auffassung des Finanzministers, dass er sich hinsichtlich der Benutzung der ‚Business Class‛ bei der Flugreise außerhalb Europas, rechtlich nichts Vorwerfbares zu Schulden kommen lassen hat. Wir begrüßen auch seine Ankündigung, in Zukunft auf kostengünstigere Varianten zu achten.
Hinsichtlich der weiteren Vorgänge seine Büroleiterin betreffend, kann die CDU-Landtagsfraktion keine Stellungnahme beziehen, da es sich hier um rein ministeriumsinterne Angelegenheiten handelt. Wir gehen davon aus, dass die diesbezüglich noch offen stehenden Fragen seitens des Finanzministeriums hinreichend geklärt werden.“
Umfeld und Klima für eine Gründerzeit 2.0 schaffen!
Im Mittelpunkt der aktuellen Tagung der CDU/CSU hochschulpolitischen Sprecher in Hamburg steht das Thema „Hochschule als Keimzelle für Innovation und Unternehmertum“. Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp:
„Die fortschreitende Wissensintensivierung von Arbeitsprozessen ist das Resultat der zunehmenden Digitalisierung. Als Konsequenz unterliegen Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen immer kürzer werdenden Innovationszyklen. Der zukünftige Erfolg unserer Wirtschaft, als Quelle des gesellschaftlichen Wohlstands, hängt somit zunehmend vom Grad der Interaktion von Wirtschaft und Wissenschaft ab.
Aufgabe unserer Politik muss es sein, den Wissenschaftsstandort Deutschland konsequent zu stärken und weiterzuentwickeln. Ziel sollte es sein, die Wissensverwertung, neben den Säulen Lehre und Forschung, noch stärker zu installieren. Hochschulausgründungen, Spin-offs und Startups sind Träger von Innovationen und sichern ihre ökonomische Existenz durch die Diffusion wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Wirtschaft.
Um hiervon zunehmend zu profitieren, brauchen wir eine ausgeprägte Gründungskultur innerhalb unserer Forschungslandschaft. Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen sich noch mehr als Keimzellen von Innovationen und Unternehmertum etablieren. Dabei müssen wir sie unterstützen und jetzt das richtige Umfeld und Klima für eine Gründerzeit 2.0 schaffen.“
Strukturwandel darf nicht zu Lasten des Ostens gehen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat vor einem übereilten Ausstieg aus der Kohle gewarnt. Momentan sei Deutschland weit davon entfernt, seine Grundlastfähigkeit allein aus regenerativen Energien zu erzeugen. Wann dies gelinge, könne aktuell niemand sagen.
„Leider scheint der Weltklimagipfel in Bonn bei einigen Akteuren zu einer Vernebelung der Lebenswirklichkeit zu führen“, so Thomas. Momentan liege der Anteil der Kohle an der deutschen Stromerzeugung bei knapp 40 Prozent. Ostdeutschland habe bereits höhere Strompreise und würde durch Ausstiegsforderungen aus der Kohle auch noch strukturell benachteiligt. Dies sei nicht hinnehmbar. „Es verwundert sehr, dass ausgerechnet ehemalige Staatsmonopolisten wie die Deutsche Bahn AG oder die Deutsche Telekom AG plötzlich ihre Liebe zum Klimaschutz entdecken. Gerade die großen Konzerne gehören zu den größten Energieverbrauchern in Deutschland und profitieren von einer stabilen Grundlast aus der Kohle“, erklärt Thomas.
Forstarbeiter effizient arbeiten lassen
Zur heutigen Berichterstattung über stockende Aufforstung nach den Unwettern erklärt der land- und forstwirtschaftliche Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, sowie das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Die über die Medien dargelegten Probleme hinsichtlich der Aufforstung wären aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion vermeidbar, wenn sich die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ihren Zuständigkeitsbereichen gleichermaßen widmen würde.
Die CDU-Fraktion steht an der Seite der Forstwirtschaft. Schon jetzt ist die Belastung der Forstmitarbeiter bundesweit am höchsten. Daher haben wir uns während der Haushaltsverhandlungen explizit für mehr Personal eingesetzt und dieses auch im Doppelhaushalt 2017/2018 verankert. Dies werden wir auch weiter tun, denn das Land muss seiner Verantwortung im Bereich der Pflege, Prävention und im Hinblick auf das Katastrophenmanagement (Kalamitäten) gerecht werden.
Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über ein breit gestreutes forstliches Privateigentum. Wald ist und bleibt Wirtschaftsraum. Eine weitere Reduzierung der Betreuung im privaten und kommunalen Wald führt zu weiteren nicht bewirtschafteten Forstflächen, was für das Cluster Holz fatal wäre. Die Holzverarbeitung ist eine wichtige Zukunftsbranche und wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass Forst- und Landwirtschaft als Rückgrat unseres ländlichen Raumes unterstützt werden.
Die CDU-Fraktion wird eine Vergrößerung der Forstreviere nicht mittragen. Es kann nicht sein, dass man Personalnot mit größeren Strukturen beantwortet.
Von der Ministerin fordern wir Aufklärung über die Verzögerungen bei der Erstellung der Katastrophen-Richtlinie. Diese würde den Waldbesitzern zusätzliche EU-Mittel zur schnelleren und besseren Wiederaufforstung ermöglichen. Warnungen aus dem MULE vor dem Betreten der Wälder wären daher obsolet, denn die Forstarbeiter könnten ihrer Arbeit effizienter nachgehen!“
Es kommt Bewegung in den zähfließenden Beförderungsverkehr!
Zur heutigen Entscheidung der Landesregierung, für Beförderungen von Beschäftigten des Landes das notwendige Budget zur Verfügung zu stellen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Wir freuen uns, dass das Kabinett die 5 Millionen Euro Beförderungsmittel nun endlich freigibt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Mittel anhand klar nachvollziehbarer Kriterien an die Ressorts weitergegeben werden, sodass die Mittel dort ankommen, wo sie am Dringlichsten benötigt werden.
Aufgrund des fortgeschrittenen Zeitpunktes im Haushaltsjahr, haben wir als Finanzpolitiker der CDU-Fraktion darauf bestanden, die eventuell nicht abrufbaren Mittel für 2017 auf das nächste Jahr zu übertragen. Wir hoffen, dass die Landesregierung das Thema Beförderungen im Interesse der Landesbediensteten im Jahr 2018 frühzeitig aufgreift und rasch umsetzt.
Zum Verteilungsschlüssel der Beförderungsbudgets auf die verschiedenen Ressorts erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Chris Schulenburg:
„Das Beförderungskonzept ist durchdacht, transparent und zielgerichtet. Mit dem zur Verfügung stehenden Budget können wir endlich den Beförderungsstau im Polizei- und dem Justizbereich schrittweise auflösen. Das ist eine gute Nachricht, da hier der Bedarf am Größten ist. Dafür haben wir uns als CDU eingesetzt. Wir erwarten, dass der eingeschlagene Weg im Interesse der Beamten 2018 fortgesetzt wird.“
„Heiligabend gehört der Familie“
Zur aktuellen Diskussion um Ladenöffnungen an Heiligabend erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„In diesem Jahr haben wir den außergewöhnlichen Fall, dass der Heiligabend auf einen Sonntag bzw. den vierten Advent fällt. Die gesetzliche Regelung in Sachsen-Anhalt zum Thema Ladenöffnung ist hierzu eindeutig, die Ladentüren bleiben zu und das ist auch richtig so.
Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ist die aktuelle Gesetzeslage ausreichend. Sie bietet Gewähr dafür, dass sowohl die berechtigten Interessen der Wirtschaft als auch die der Arbeitnehmer und deren Familien berücksichtigt werden. Gerade mit unserem christlichen Wertefundament ist uns die Bedeutung solcher Feiertage für die Familien bewusst und wichtig.
An dieser Stelle aber auch ein ‚großes Dankeschön‘ an alle Arbeitskräfte, die auch an solchen Feiertagen tätig sind. Nicht zuletzt zum Beispiel im Rahmen der Daseinsfürsorge, in Krankenhäusern, der Polizei, in Seniorenheimen etc.
Den freiwilligen Verzicht von namhaften Handelsketten auf die Öffnung ihrer Einzelhandelsgeschäfte in anderen Bundesländern am diesjährigen Heiligabend begrüßen wir ausdrücklich.“
Einigung zur Einführung der elektronischen Fußfessel erzielt
Zu den heutigen Presseberichten, zum künftigen Einsatz elektronischer Fußfesseln im Kampf gegen Terrorverdächtige erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Wir begrüßen die längst überfällige Einigung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel gegen Terrorverdächtige. Die CDU fordert schon lange und das nicht nur auf Landesebene, dass der Polizei mehr Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus eingeräumt werden müssen.
Das Tragen einer elektronischen Fußfessel ist bislang nur im Bereich der Führungsaufsicht nach dem Strafgesetzbuch möglich. Nunmehr soll eine richterliche Anordnung zur Gefahrenabwehr – also präventiv – möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Nötig ist hierfür eine Regelung im Gefahrenabwehrrecht.
Von der Einführung der Fußfessel zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung versprechen wir uns eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, da Gefährder effektiver isoliert und ihre Bewegungs- und Handlungsfähigkeit dadurch eingeschränkt werden kann. Dies wiederrum erschwert die Rekrutierung von Terrorhelfern und kann Ansätze zur Verhinderung von terroristischen Straftaten liefern.
Nachdem nun eine grundsätzliche Einigung erzielt wurde, muss ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und beschlossen werden.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) hat der Bund eine Befugnisnorm für die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen. Da die Bundesländer für den Umgang mit Gefährdern zuständig sind, obliegt es ihnen entsprechende Befugnisse in die Landesgesetze aufzunehmen.