Die Gefahren von Cannabis nicht verharmlosen
Zur heutigen Berichterstattung um das Thema „Legalisierung von Cannabis“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die aktuelle Diskussion zur Cannabis-Legalisierung geht aus Sicht der CDU-Fraktion in die falsche Richtung. Zum einen werden die Gefahren von Cannabis verharmlost. Mehrere Studien zeigen, dass der Konsum dieser Droge negative Folgen hat. Nicht nur im Hinblick auf die psychische Gesundheit, sondern auch weil der Cannabiskonsum der Einstieg in eine Suchtkarriere sein kann. Zum anderen wird argumentiert, dass man das Verbot nicht ausreichend kontrollieren könne. Mit dieser Begründung ein Verbot aufzuheben, wäre das absolut falsche Signal.
Es geht nicht vorrangig um die Bestrafung von Konsumenten, sondern um die Ermittlung und Bestrafung von Händlern bzw. Kriminellen, die im Hintergrund ihren illegalen Geschäften nachgehen. Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass auch bei Cannabis das Gleichgewicht aus Prävention und Repression gilt. Dazu gehört neben der Aufklärungsarbeit zu den Folgen des Drogenkonsums auch ein handlungsfähiger Rechtsstaat, der bestehende Verbote durchsetzen kann. Davon unbenommen, gibt es bereits Regelungen zur Nutzung von Cannabis aus medizinischen Gründen.“
Wir setzen auf eine bedarfsgerechte und finanzierbare Kinderbetreuung
Zu der heutigen Debatte zu dem Thema „Kinderbetreuung angemessen finanzieren – Familien und Kommunen entlasten“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Inzwischen liegen verschiedene Vorschläge, unter anderem der Koalitionspartner, zur Neuregelung der Kinderbetreuung in unserem Bundesland vor. Jetzt hat die AfD-Fraktion nachgelegt. Die Vorschläge machen den Eindruck, als ob Ideen und Anregungen aus den Gutachten, dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes und dem politischen Raum wie in einem Puzzle neu zusammengesetzt wurden. Aus Sicht unserer Fraktion bieten die Vorschläge nichts Neues. Vielmehr werden alte Forderungen, wie nach mehr Landesmitteln, wiederholt, ohne konkrete Zahlen oder Deckungsquellen zu benennen.
Wir setzen auf einen intensiven Diskussionsprozess innerhalb der Koalition und im Anschluss auch mit den Beteiligten vor Ort, um eine neue gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung in unserem Land auf den Weg zu bringen. Dies wird mit Sicherheit kein einfacher Prozess werden, aber die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung mit klaren Verantwortlichkeiten, die dauerhaft finanzierbar ist, lohnt diese Mühen.“
Neuerlicher Tiefpunkt der AfD-Debatten“kultur“
Zu der heutigen Debatte um „Maßnahmen zur Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern“ erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Wir verzichten aus aktuellem Anlass an dieser Stelle auf eine Pressemitteilung zur inhaltlichen Auseinandersetzung zum oben genannten Tagesordnungspunkt und erklären zum Auftreten des Redners der AfD wie folgt:
Die Rede des AfD-Abgeordneten Mario Lehmann war im höchsten Maße eine Missachtung der bereits mehrfach im Ältestenrat besprochenen einzuhaltenden Debattenkultur. Sie ist in ihrer Wortwahl weder mit der Würde des Hohen Hauses noch mit menschlichem Anstand vereinbar, sondern sie war zutiefst beschämend.
Folgerichtig hat unsere Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch die Sitzung unterbrochen und den Ältestenrat zu einer Sondersitzung einberufen. In einem Appell mahnte sie anschließend an, den Respekt und den Anstand im Hohen Haus zu wahren. Die rote Linie dürfe nicht überschritten werden. Dem schließen wir uns uneingeschränkt an.“
Familiennachzug begrenzen
Zur heutigen Landtagsdebatte „Familiennachzug dauerhaft aussetzen“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Entsprechend der Bundestagsdebatte vom vergangenen Freitag begrüßen wir eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli 2018. Bis zu diesem Datum soll eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene erarbeitet werden.
Uns ist wichtig, dass die Sogwirkung des Familiennachzugs verhindert wird. Anreize, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden, sollen ausgeschlossen werden.
Unter Beachtung der Grenzen der Integrationskraft und vor allem der gesellschaftlichen Akzeptanz, halten wir die Einigung auf einen monatlichen Nachzug von 1.000 Angehörigen für einen gangbaren Weg. Ein unbegrenzter Familiennachzug würde unsere Systeme überlasten.“
Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Entwicklung unseres Bundeslandes
Auf Bestreben der CDU-Fraktion hat der Landtag heute einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur finanziellen Absicherung des kommunalen Straßenbaus zugestimmt. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag noch im ersten Quartal 2018 zu berichten, wie die ab dem Jahr 2020 wegfallenden Entflechtungsmittel im Bereich kommunaler Straßenbau im Landeshaushalt kompensiert werden sollen. Des Weiteren geht es um die unbefristete Verlängerung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus. Darin sollen die Beträge ab 2020 einmalig erhöht und dann jährlich dynamisiert werden. Entsprechend des Koalitionsvertrages soll dabei auch die Radverkehrsinfrastruktur mit bedacht werden. (mehr …)
Keine Gesichtsverhüllung bei Wahlen und an Schulen
Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum bereichspezifischen Verbot der Gesichtsverhüllung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Unsere deutsche und europäische Gesellschaft und unser Rechtsstaat leben vom offenen Miteinander und Austausch der Bevölkerung. Ein grundlegender Teil der Kommunikation ist die Mimik, die uns erlaubt, unser Gegenüber zu identifizieren und in den Gesichtszügen des Gesprächspartners zu lesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir u. a. bei Wahlen die deutliche Erkennbarkeit des Gesichts für die Identitätsfeststellung gewährleisten, um die unverfälschte Stimmabgabe zu garantieren. Darüber hinaus richten sich die Regelungen des Gesetzes auch an die Bildungseinrichtungen des Landes. An Schulen muss der Bildungsauftrag erfüllt werden können. Dieser beinhaltet die offene Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern. An Schulen und bei Wahlen ist es das Mindeste, sein Gesicht zu zeigen.
Frauen und Mädchen sollen in allen Bereichen des wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Lebens teilnehmen, sichtbar und vor allem gleichberechtigt sein. Eine Gesichtsverhüllung, wie z.B. die Burka, macht sie unsichtbar, anonym und widerspricht zutiefst unserem Menschen- und Frauenbild.“
Politische Auseinandersetzung notwendig
Zur heutigen Aktuellen Debatte „Anspruch und Wirklichkeit – Debatte zur 10. Meile und Meilensteine der Demokratie für Vielfalt und Menschenwürde am 20. Januar in Magdeburg“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Debatte zur Meile der Demokratie im Landtag verdeutlicht die unterschiedlichen Ansprüche, die es an diese Veranstaltung gibt. Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist die Meile ein gutes Beispiel dafür, wie das Gedenken für die Opfer der Bombardierungen vom 16. Januar 1945 und das Werben für Demokratie und Toleranz miteinander verbunden werden kann.
Der Rückzug von ehemaligen Beteiligten, weil eine Partei dort neu mit einem Stand präsent ist, ist aus unserer Sicht das falsche Signal und Demokratieverständnis. Es muss vielmehr darum gehen vor Ort deutlich zu machen, für welche Werte und Ansichten man steht, um sich der politischen Debatte zu stellen. Angriffe, zu denen es im Rahmen der Meile kam, sind nicht zu rechtfertigen. Straftaten sind kein Mittel politischer Auseinandersetzung.
Über die Zukunft der Meile müssen die Verantwortlichen vor Ort entscheiden. Eines ist aber klar, seine Gesinnung als Demokrat macht man nicht allein durch einen Stand bei der Meile deutlich, sondern durch sein tägliches Handeln. Jeder Unterzeichner des Aufrufs der Meile wird sich daran messen lassen müssen, wie er die dort formulierten Grundsätze auch in der Realität umsetzt.“
Entbürokratisierung voranbringen, Strukturwandel gestalten
Angesichts der heutigen Regierungserklärung „Sachsen-Anhalt: Wirtschaft und Wissenschaft vernetzt“ spricht die CDU-Landtagsfraktion von einem soliden Wirtschaftswachstum im Land. Sachsen-Anhalt entwickle sich trotz seiner Strukturschwäche positiv. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas:
„Jetzt kommt es darauf an, das Wirtschaftswachstum durch gezielte Maßnahmen mittel- und langfristig zu sichern. Dazu gehört auch der Abbau von Bürokratie. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt.“ Dieses soll noch vor der Sommerpause im Entwurf vorliegen. Weiterhin sei es neben dem Bürokratieabbau wichtig, den Strukturwandel im Süden des Landes aufzufangen.
„Wenn Berlin eine Energiewende verkündet, dann hat die neue Bundesregierung auch die Pflicht, die Braunkohleregionen Deutschlands nicht im Regen stehen zu lassen. Wir fordern ein offensives Investitions- und Beschäftigungsprogramm. Weiterhin wollen wir uns intensiv um die Unternehmensnachfolge und eine frühzeitige Bindung der Schulen an die Firmen kümmern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll neben der bereits eingeführten Meistergründungsprämie auch die umgehende Einführung von Praktikumsgutscheinen erfolgen“, so Thomas.
Im September letzten Jahres konnte Sachsen-Anhalt erstmalig die Quote von 8 Prozent bei der Arbeitslosigkeit unterschreiten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ging diese im Jahresmittel um 4,2 Prozent zurück. Dies ist die geringste Arbeitslosenquote seit der Wende in Sachsen-Anhalt. Auch bei den Bruttoverdiensten habe das Land mit die größten Zuwachsraten zu verzeichnen. Mit 2400 Euro Brutto würden diese inzwischen im Spitzenfeld der neuen Bundesländer liegen. Auch beim Tourismus gebe es Spitzenwerte. So habe das Wachstum mit 5,4 Prozent deutlich über dem allgemeinen Wachstum von 3,5 Prozent gelegen.
Dem Anliegen der Volksinitiative wurde Rechnung getragen – Anstrengungen der Landesregierung sind erfolgreich
Zu der heutigen Debatte um die Petition der Volksinitiative erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung haben wir die Forderungen der Volksinitiative ernst genommen. Es ist allerdings nicht so, dass die Koalition bzw. die Landesregierung nicht schon von sich aus gehandelt hätte, weil ihr die Sachlage selbstverständlich bekannt ist. So hat das CDU-geführte Ministerium für Bildung bereits mit unkonventionellen Maßnahmen erfolgreich um Bewerberinnen und Bewerber für den Lehrerberuf geworben u. a. indem es außer der Reihe im September 2017 einen Ausschreibungstermin angeboten hat. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode sind über 1000 Lehrkräfte neu eingestellt worden. Dies ist eine grundsätzlich andere Herangehensweise an die Lösung von Problemen als in der vergangenen Legislaturperiode.
Mit vorgezogenen Ausschreibungen und Einstellungen wollen wir die Ziele des Koalitionsvertrages wesentlich früher erfüllen. Die Kompensation von Langzeitkranken und Elternzeit steht für uns an erster Stelle, um den Schulen kurzfristig zu helfen.“
CDU-Fraktion verständigt sich zu politischen Schwerpunkten
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer traditionellen Winterklausur zu aktuellen politischen Themen verständigt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die CDU-Fraktion steht für den Erhalt der Förderschulen und an der Seite des Bildungsministers Marco Tullner, um die Existenz dieser Schulen auch in der Zukunft zu sichern. Es ist zu überlegen, die Mindestschülerzahl für Förderschulen mit dem Förderbedarf Lernen anzupassen, um so diese Schulen weiterhin in der Fläche des Landes anzubieten. Zukünftig muss es auch darum gehen:
- Möglichst wohnortnahe Angebote vorzuhalten.
- Die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen Regelschul- und Förderschulsystem vor allem beim Förderschwerpunkt Lernen zu erreichen.
- Schaffung von flexiblen Modellen, die den jeweiligen Gegebenheiten der Schulträger gerecht werden.
- Sicherung des Elternwillens bei der Wahl des Schultyps.
- Die Chancen auf einen anerkannten Schulabschluss zu erweitern und damit zusätzliche Möglichkeiten zur Teilhabe zu schaffen.
Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Land werden zukünftig verstärkt Seiten- und Quereinsteiger ohne grundständige Lehramtsausbildung eingestellt. Dies hat seine Ursache in den Altersabgängen in der Lehrerschaft und in einer zunehmenden Konkurrenz am Lehrerarbeitsmarkt, die uns zu Flexibilisierungen der Einstellungsvoraussetzungen in den Lehrerberuf zwingen.
Innenminister Holger Stahlknecht stellte der Fraktion den Gesetzentwurf zu den Änderungen des Kommunalrechts vor. Von den Änderungen betroffen sind vor allem das Kommunalverfassungsgesetz (KVG), das Kommunalwahlgesetz (KWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KWO). Wichtige Änderungen sind unter anderem:
- Ausdrücklich gesetzliche Regelung der bereits jetzt schon geübten Praxis der Einwohnerfragestunden.
- Stärkung der kommunalen Mandatsträger durch Einführung einer grundsätzlichen Monatsfrist zur schriftlichen Beantwortung von Anfragen durch den Hauptverwaltungsbeamten.
- Umsetzung des Koalitionsvertrages durch Einführung eines größeren gemeindlichen Gestaltungsspielraums bei Einrichtung von Ortschaftsräten sowie Verzicht auf beschränkende Vorgaben zum Modell der Ortschaftsvertretung.
- Erhöhung der Sicherheit des Briefwahlverfahrens durch Einführung von Kontrollmitteilung an Briefwahlberechtigten.
- Einführung der Pflicht zur Vorlage von Ausweisdokumenten bei Kommunalwahlen.
Seit dem 1. Januar 2018 besteht die Pflicht zur elektronischen Erreichbarkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Staatssekretär Hubert Böning informierte die Fraktion, dass unsere Justiz pünktlich zum Jahresbeginn gewappnet war. Alle professionellen Einreicher können Schriftsätze komplett digital einreichen und mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch kommunizieren. Dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) derzeit offline ist, ist zutiefst bedauerlich, liegt aber nicht im Verantwortungsbereich des Bundesjustizministeriums oder der Landesjustizministerien, sondern allein bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Ab dem 01.1.2026 sind in den wesentlichen gerichtlichen Verfahren die Verfahrensakten vollständig in elektronischer Form zu führen. Die Arbeit mit der elektronischen Akte wird bereits in diversen Pilotprojekten in den Bundesländern erprobt. In Sachsen-Anhalt wird die E-Akte bereits in der Verwaltungsgerichtsbarkeit getestet, wo bereits vor dem 01.1.2018 schon mit der elektronischen Akte gearbeitet wird. Zwar bedarf es bis zur endgültigen Einführung der E-Akte noch viel Arbeit, damit das Verfahren ohne sogenannter Medienbrüche funktioniert, dennoch sind wir bereits auf einem guten Weg.
Die CDU-Fraktion hat sich zu NATURA 2000 ausführlich informieren lassen. Darin sind Schutzgebiete zusammengefasst, denen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ressourcen zukommt. Im Rahmen des Gebietsmonitorings für die 297 vom Land an die Europäische Union gemeldeten Schutzgebiete in Sachsen-Anhalt kam es darauf an, eine optimierte Balance zwischen den Erfordernissen des Natur- und Artenschutzes sowie der künftigen Nutzung durch den Menschen zu finden. Die CDU-Fraktion hat den Prozess in den zurückliegenden Jahren aktiv begleitet. Die aktuellen Regelungen entsprechen daher den Erfordernissen einer durch den Menschen gestalteten und über Jahrhunderte genutzten Kulturlandschaft. Artenschutz und Flächennutzung dürfen sich nicht ausschließen, wenn man die Akzeptanz der Bevölkerung für NATURA 2000 aufrechterhalten will. Die jetzige Umsetzungsstand der Maßnahmen entspricht diesem Anspruch.“