Touristische Stärken selbstbewusster präsentieren
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt führte in der vergangenen Woche die Veranstaltung Blickwinkel Tourismuspolitik „Die Zukunft der Reiseregion – Die Reiseregion der Zukunft“ durch. Eingeladen waren Norbert Beckmann-Dierkes, Leiter des Auslandsbüros Serbien und Montenegro, sowie Sanija Šljivancanin, Projektkoordinatorin Montenegro, der Konrad-Adenauer- Stiftung, Manfred Böhme, Direktor des Sächsischen Landestourismusverbandes, und Götz Beck, Geschäftsleiter der Regio Augsburg Tourismus GmbH. Die Referenten beleuchten aus ihrer Sicht die Möglichkeiten der Vermarktung und Zusammenarbeit, der gemeinsamen Gästeansprache sowie weltweite Zukunftstrends und nahmen die Gesamtsituation touristischer Betriebe in Bezug auf Fachkräftebedarf, Unternehmensnachfolge und Sicherung von Lebensqualität im ländlichen Raum in den Blick. Anschließend ging es in ein lebhaftes Fachgespräch mit dem tourismuspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Lars-Jörn Zimmer, sowie den Referenten und Gästen.
„Tourismus ist für viele Regionen der entscheidende Wirtschaftsfaktor. Um diesen Wirtschaftsmotor anzutreiben, bedarf es einer stetigen Erneuerung und Vielfalt an touristischen Highlights. Nach einem erfolgreichen Jahr des Lutherjubiläums wollen wir die Zahlen der Gäste und Übernachtungen langfristig – über das Bauhausjahr hinaus – auf diesem Niveau halten bzw. noch weiter steigern. Dafür wollen wir, unsere eigenständige, unverwechselbare Marken, weiter aufbauen, stärken und vernetzen.
Hinzu kommt der Einfluss der Digitalisierung. Die Zukunft des Tourismus ist digital. Online wecken wir Interesse für unser Land, vermitteln Reiseinformationen und beeinflussen so die Reiseentscheidung. Dementsprechend müssen die touristischen und kulturellen Alleinstellungsmerkmale weitgreifend und selbstbewusst über die Landesgrenzen hinaus präsentiert werden“, erklärt Zimmer.
Der tourismuspolitische Sprecher macht in diesem Zusammenhang auf die Situation des Gaststättengewerbes und der Hotelerie aufmerksam. Der Heimattourismus, der sich weiter positiv entwickle, ist angewiesen auf den Erhalt der Gastronomie gerade im ländlichen Raum und den punktuellen Zuwachs vor allem von Gastronomiebetrieben mit regionalen Speisenangeboten. Hier fordert Zimmer eine engere Zusammenarbeit der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mit der für Wirtschaftsförderung und Vermarktung zuständigen Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt.
Klage gegen A 14-Abschnitt – Blanker Aktionismus des BUND
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) klagt erneut gegen einen Bauabschnitt der Autobahn 14 zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die erneute Klage des BUND halte ich für blanken Aktionismus, da es in der Vergangenheit bereits mehrfach gelungen ist, Kompromisse zu schließen. Darauf hoffe ich auch in diesem aktuellen Fall. Mit einem Gerichtsverfahren würde die Fertigstellung nur unnötig verzögert werden.“
Hardy Peter Güssau, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr, ergänzt: „Die Menschen in der Altmark warten sehnsüchtig auf einen Autobahnanschluss in Richtung Ostsee. Eine Klage wird den Bau nicht verhindern, aber weiter verteuern. Ich habe kein Verständnis für diese radikale Haltung des BUND. Wir als CDU-Fraktion werden uns weiterhin für einen schnellen Lückenschluss einsetzen.“
Hintergrund:
Der BUND klagt gegen den Bau eines Abschnitts der Autobahn 14 an der Elbe zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig sei schon Klage eingereicht worden, teilte der Landesverband am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit.
Klare Absage an Diffamierungsversuche von rechts und links
Zur gestrigen politischen Aschermittwochsrede des AfD-Fraktionsvorsitzenden, André Poggenburg, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Dass politische Aschermittwochsreden sehr deftig und pointiert ausfallen können, hat eine lange Tradition. Sofern man diese Reden jedoch dazu missbraucht, in einer möglicherweise straftatbewerten Art und Weise gegen Bevölkerungsgruppen in Deutschland Stimmung zu machen, kann dies nur scharf verurteilt werden. Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstaat auf die verbalen Entgleisungen von Herrn Poggenburg reagiert, sofern seine Äußerungen tatsächlich einen Straftatbestand erfüllen.
Der in diesem Zusammenhang von der Fraktion DIE LINKE vorgenommene Versuch, Vertreterinnen und Vertretern der CDU einen islamfeindlichen Duktus anzudichten, weisen wir entschieden zurück.
Dass unseren Bildungsminister Marco Tullner das Tragen eines Kopftuches einer hohen Regierungsbeamtin in Ausübung ihres Dienstes sprachlos macht, mag nicht jedem gefallen. Aber im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates und einer mitunter negativ besetzten Symbolik des Kopftuchtragens – in Bezug auf die Unterdrückung der Frau – ist diese persönliche Meinungsäußerung nachvollziehbar. Dies hat rein gar nichts mit islamfeindlichen Ressentiments zu tun.“
Keine Gesichtsverhüllung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Der Finanzausschuss hat heute ein Verbot der Gesichtsverhüllung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst beschlossen. Damit wird auch die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen untersagt. Zu diesem Zweck soll das Beamtengesetz geändert und ein Gesetz für Vertragsbeschäftigte im Landesdienst, bei den Gemeinden, den Verbandsgemeinden, den Landkreisen sowie den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen beschlossen werden. Dazu erklärt Daniel Szarata, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das freiheitlich-demokratische Gesellschaftsverständnis der CDU ist geprägt von einer offenen Kommunikationskultur. Der offene Austausch zwischen Bürgern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst benötigt neben einer sprachlichen Basis auch eine gut sichtbare Mimik des Gegenübers. Eine Verhüllung des Gesichtes steht dieser offenen Kommunikationskultur entgegen.
Zudem sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst als Repräsentanten des Staates in besonderer Weise der religiösen Neutralität verpflichtet. Sie verpflichten sich in ihrem Verhalten und Auftreten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und müssen diese nach außen vertreten.
Um das Vertrauen in ihr Amt zu gewährleisten sollen die Beschäftigten den Bürgerinnen und Bürgern mit freiem Gesicht gegenüberstehen und insbesondere auf solche Kleidungsstücke verzichten, die als eine Haltung verstanden werden können, die mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie der Gleichstellung zwischen Frau und Mann nicht vereinbar ist.“
CDU-Antrag im Ausschuss: Finanzierung der Notfallambulanzen
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration wurde der Antrag der CDU-Fraktion zum Stand der Verhandlungen über die zukünftige Finanzierung der Notfallambulanzen der beiden Universitätsklinika in Halle und in Magdeburg behandelt. Dazu geben der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull, und der gesundheitspolitische Sprecher, Bernhard Bönisch, folgendes Statement ab:
„Notfallambulanzen sind die wichtigsten Anlaufpunkte bei gesundheitlichen Problemen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Arztpraxen. Die Arbeit des medizinischen Personals ist in hohem Maße anspruchsvoll und geht an die Grenzen der Leistungsfähigkeit. Daher ist es ein Mindestanspruch, dass die Finanzierung dieser Einrichtungen sichergestellt wird.“
„Wir beobachten das gegenwärtige Schlichtungsverfahren sehr genau. Die auskömmliche Finanzierung dieser Einrichtungen ist eine Frage des fairen Umgangs der Beteiligten miteinander, um die Zukunft der Einrichtung zu sichern. Die Verhandlungspartner (Krankenkassen und Uniklinika) können wir nur eindringlich bitten, sich ihrer Verantwortung zu stellen und tragfähige Lösungen auch im Sinne der Patienten zu finden“, so Bernhard Bönisch abschließend.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Hochwasserschutz stärken
Die Arbeitsgruppen Umwelt der CDU-Landtagsfraktionen aus Sachsen-Anhalt und Sachsen, trafen sich auf Einladung von Lars-Jörn Zimmer in Bitterfeld-Wolfen zu einem gemeinsamen Arbeitsgespräch zum Thema grenzüberschreitender Hochwasserschutz. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Detlef Radke, und der dortige CDU-Wahlkreisabgeordnete, Lars-Jörn Zimmer:
„In den Gebieten um Elbe, Mulde und Goitzsche kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu schwerwiegenden Hochwassersituationen. Auch im Jahr 2013 waren in der Region enorme Schäden zu verzeichnen. Eine große Gefährdungslage liegt in Bitterfeld-Wolfen vor, durch potentielle Hochwasser der Mulde, dem möglichen unkontrollierten Übertritt des Seelhausener Sees, des Lober-Leine-Kanals und des Großen Goitzschesee.
Burkhard Henning vom Landesamt für Hochwasserschutz (LHW) erläuterte die bisherigen Maßnahmeideen der gemeinsamen länderübergreifenden Arbeitsgruppe Hochwasserschutz. Alle Anwesenden, u. a. auch der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Uwe Schulze, waren sich einig, dass hier ein gemeinsamer Handlungsbedarf von Sachsen und Sachsen-Anhalt nötig ist, um die Gefährdungslage zu beseitigen. Dabei sind alle Beteiligten einer Meinung, dass die per Planfeststellungsbeschluss festgestellte Wasserhöhe gesetzt ist. Die komplexe Wassersituation in Bitterfeld erfordert gemeinsames und konsequentes Handeln. Die CDU-Landtagsfraktionen werden sich weiter dafür einsetzen, dass die gemeinsamen Pläne schnellstmöglich umgesetzt werden können.“
Leben schenken – Organspenden stärker bewerben
Zur angestrebten Erhöhung der Anzahl der Organspenden erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wer seine Organe spendet, schenkt im wahrsten Wortsinne Leben. Als CDU-Landtagsfraktion unterstützen wir alle Bemühungen, die Zahl der Organspender in Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Da ich selbst Organspender bin, trete ich dafür auch persönlich ein.
Vor einigen Jahren gab es umfangreiche Werbekampagnen, um die Menschen zum Thema Organspende aufzuklären. Offensichtlich ist der damalige Effekt nicht nachhaltig gewesen. Es ist notwendig, die Menschen umfassend zum Thema Organspende zu informieren, um Vorurteile und falsche Annahmen aufzuklären. Neben dem öffentlichen Gesundheitswesen sind vor allem auch die Krankenkassen und die Medien gefragt, in diesem Sinne zu handeln. Selbstverständlich stehen auch die Transplantationskliniken in der Verantwortung, offen und transparent über ihre Arbeit aufzuklären.
Die Zahl der Organspender in Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2017 um ein gutes Drittel, von 33 auf 23, im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Damit folgt das Land bedauerlicherweise dem Bundestrend. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ist dies eine Entwicklung, der unbedingt entgegengewirkt werden muss.“
Borgwardt: Feußner ist eine geschätzte Fachfrau
Zur heutigen Ernennung der Staatssekretärin im Bildungsministerium Eva Feußner erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Mit Eva Feußner wechselt eine profunde Kennerin der Bildungs- und Finanzpolitik des Landes Sachsen-Anhalt in das Bildungsministerium. Eva Feußner war 24 Jahre Mitglied der CDU-Landtagsfraktion. Als geschätzte Fachfrau und engagierte Persönlichkeit trat sie stets mit Tat- und Willenskraft für unsere gemeinsamen politischen Ziele ein. Wir sind ihr zu großem Dank verpflichtet und wünschen Eva Feußner für ihr neues Amt und die damit verbundenen Aufgaben viel Erfolg.“
Betriebsräte stärken – Wahlrecht nutzen
Zu den anstehenden Betriebsratswahlen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales und Integration der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die betriebliche Mitbestimmung gehört zweifelsohne zu den größten Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft. Als CDU-Landtagsfraktion bitten wir deshalb die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den anstehenden Betriebsratswahlen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. So können sie ihren Beitrag dazu leisten, die eigene Interessenvertretung zu stärken. Dabei werden die Beschäftigten sicher am besten beurteilen können, wer ihre Anliegen in den entsprechenden Gremien am besten vertreten kann. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden gefordert sein, ihr Programm und ihre Ziele vorzustellen. Am Ende entscheiden auch hier die Wählerinnen und Wähler in einem demokratischen Prozess über die Zusammensetzung der Betriebsräte.“
Bundesrat stimmt für Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung dem Antrag der ostdeutschen Bundesländer zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) zugestimmt. Dazu erklären der Vertreter für die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen der SED-Diktatur und hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Im November-Plenum hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt aufgrund der Beantragung einer Aktuellen Debatte zu 25 Jahren SED-UnBerG durch die CDU-Fraktion (Drs. 7/2103) und aufgrund des Antrages der Koalitionsfraktionen zur Entfristung der SED-UnBerG (Drs. 7/2101) mit der Forderung befasst, die Rehabilitierung von DDR-Unrecht zu entfristen. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde beschlossen, der Landesregierung aufzugeben, sich im Bundesrat für die Entfristung bzw. Novellierung der SED-UnBerG einzusetzen.
Mit der jetzigen Zustimmung im Bundesrat über den gemeinsamen Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist der Weg nun frei, für einen Gesetzentwurf, der die Antragsfristen in den SED-UnBerG aufhebt. Dieser Gesetzentwurf muss nunmehr durch den Bundestag.
Wir gehen davon aus, dass auch im Bundestag für die Entfristung gestimmt wird. Die Aufarbeitung von SED-Unrecht darf kein Verfallsdatum haben.“
Hintergrund:
Die SED-UnBerG ermöglichen es politisch Verfolgten der SBZ/DDR für erlittenes Unrecht rehabilitiert zu werden sowie einen finanziellen Ausgleich bzw. eine Entschädigung zu erhalten. Nach aktueller Gesetzeslage ist die Antragstellung befristet auf den 31. Dezember 2019. Diese Frist aufzuheben hatte der Antrag der ostdeutschen Bundesländer im Bundesrat zum Ziel. Dieses Ziel ist erreicht, wenn auch der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmt.