Thomas: Endlich mehr Familienfreundlichkeit!
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Forderung des Handwerks nach flexibleren Arbeitszeiten als „dringend unterstützenswert“ bezeichnet. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz sei zu starr. Besonders im Handwerk und in der Baubranche stoße man schnell an Grenzen.
„Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist ein schönes Beispiel für Inflexibilität. In Zeiten guter Auftragslage zeigt sich, wie antiquiert die Regelungen sind. Es geht nicht um ein mehr an Arbeitszeit, sondern um dessen flexible Handhabung. Damit werden keine Arbeitnehmerinteressen verletzt. Das Gegenteil ist der Fall. Viele Arbeitnehmer wollen gern länger arbeiten, damit sie schon am Freitag bei ihrer Familie sein können. Wenn der DGB ständig über Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz sinniert, dann hat er jetzt die Gelegenheit, die Initiative des Handwerks tatkräftig zu unterstützen“, so Thomas.
Dieser fordert die Berliner Koalition auf, das Arbeitszeitgesetz im Sinne von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu flexibilisieren. Man brauche jetzt eine grundlegende Reform und keine halbherzigen Modellversuche. Eine moderne Industrienation könne nicht weiter an starren und veralteten Regeln festhalten.
Rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen, ist originäre Aufgabe des Rechtsstaates
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beschäftigte sich heute mit den Vorkommnissen an der Grundschule Helbra im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat im Ausschuss umfassend zu den Vorkommnissen berichtet. Die gerichtliche Entscheidung ist unter Abwägung allen Für und Widers ergangen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gerichtliche Entscheidungen in Familiensachen hoch emotional für die Betroffenen sind. Gerade deshalb sollten insbesondere die Eltern zum Wohle des Kindes handeln. Das dies hier stets geschehen ist, daran habe ich meine Zweifel.
Bei dem gerichtlichen Beschluss handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel. Rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen, ist originäre Aufgabe eines Rechtsstaates. Oberstes Ziel ist es natürlich, dies im Einvernehmen mit den Beteiligten zu tun.
Nachdem dies im vorliegenden Fall mehrfach nicht gelungen ist, war der stattgefundene Einsatz ultima ratio. Er wurde sorgfältig geplant und der Vollstreckungsort unter allen rational zu berücksichtigenden Gesichtspunkten ausgewählt. Behördliches Fehlverhalten ist für mich nicht erkennbar.“
Bedarfsgerechte Betreuung wird sichergestellt
Zu den aktuellen Meldungen im Zusammenhang mit dem Betreuungsanspruch in den Kindertageseinrichtungen erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Die CDU-Landtagsfraktion steht klar für eine bedarfsgerechte Betreuung in den Kindertageseinrichtungen. Unser Vorschlag zum Betreuungsanspruch bezog sich ausdrücklich auf die Übernahme der Kosten des pädagogischen Personals für die ersten sechs Stunden durch das Land und die örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreise/kreisfreie Städte). Selbstverständlich und das war immer unsere Intention müssen im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf/Ausbildung und Familie auch Betreuungszeiten über diesen Stundenrahmen hinaus abgesichert werden. Ziel unseres Vorschlags ist zudem, eine klare Nachvollziehbarkeit der Finanzierung der Kinderbetreuung in unserem Bundesland zu ermöglichen.
Im Rahmen der intensiven Beratungen innerhalb der Koalition werden die vorliegenden Vorschläge derzeit miteinander abgestimmt sowie nach einer tragfähigen Lösung gesucht. Dabei sollen die Belange der Eltern, der Träger, des Personals, der Kommunen und des Landes gleichermaßen berücksichtigt werden. Das Kindeswohl hat dabei natürlich Priorität.”
Finanzausschuss gibt 19 Mio. Euro für Magdeburger Forschungscampus STIMULATE frei
Der Finanzausschuss hat heute 19 Millionen Euro für die Neu- und Erweiterungsbauten im Rahmen des Forschungscampus STIMULATE an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg (OVGU) freigegeben. Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, bewertet die Mittelfreigabe als „Guten Tag“ für den Wissenschafts- und Hochschulstandort Magdeburg. Damit könne das innovative Spektrum der Medizinforschung in der Landeshauptstadt gestärkt und erweitert werden.
„Die Freigabe der Mittel ist auch als klares Bekenntnis des Landes zu verstehen, die Vernetzung aus Wissenschaft und Wirtschaft weiter voranzutreiben. Mit den nun möglichen Neubauten legt die Landespolitik den Grundstein, um Magdeburg zu einem internationalen Referenzzentrum für patientenschonende Diagnose- und Therapieverfahren auszubauen“, so Philipp.
Daniel Szarata, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Das Geld für den Forschungscampus ist wahrlich gut investiert, denn nur eine innovative und zukunftsfähige Forschungs- und Technologielandschaft entwickelt aus guten Ideen marktfähige Produkte.“
Das Projekt STIMULATE ist ein Vorhaben, welches im Rahmen der Förderinitiative „Forschungscampus – öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werde. Der zentrale Ansatz des Projektes bestehe darin, neue Technologien für bildgeführte minimal-invasive Methoden in der Medizin zu entwickeln. Insbesondere altersbedingte Volkskrankheiten aus den Bereichen Onkologie, Neurologie und bei Gefäßerkrankungen sorgen zunehmend für Kostenexplosionen im Gesundheitswesen. Durch die Verbesserung der medizinischen Behandlungsmethoden sollen künftig patientenschonende und kostendämmende Lösungen gefunden werden.
Pflegende Angehörige müssen Unterstützung erhalten
Zum gestrigen Runden Tisch in Dessau zum Thema Pflege erklärt Jens Kolze, Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales und Integration der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt: „Wenn in unserem Bundesland rund 71 Prozent der Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen betreut werden, dann ist dies eine beachtenswerte Zahl. In der Praxis wird dieser Schritt aus einer Vielzahl persönlicher Gründe gewählt.
Häufig gelangen die Angehörigen durch die Unterstützung der Pflegebedürftigen an ihre Grenzen. Beratungsangebote können oft nur schwer oder gar nicht wahrgenommen werden. Als Gesellschaft sind wir alle gefordert, hier neue Lösungsansätze zu finden und praktisch umzusetzen.“
Der Verwaltungs- und Rechtswissenschaftler von der Evangelischen Hochschule in Freiburg, Prof. Thomas Klie, stellte Beispiele von „sorgenden Gemeinschaften“ aus professionellen Pflegekräften und Angehörigen vor. „Dass eine solche flexible Verschmelzung der verschiedenen Pflegemodelle notwendig ist, zeigt die Praxis. Durch individuelle Pflegekonzepte müssen insbesondere die Angehörigen eine Unterstützung erhalten, um ohne Schuld- und Schamgefühl helfen und dennoch ihr eigenes Leben leben zu können“, so Kolze.
Wir brauchen mündige Verbraucher – Verbraucherzentralen weiter fördern
Zum heutigen Weltverbrauchertag erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull: „Zu einer funktionierenden Marktwirtschaft gehören mündige Verbraucher, die ihre berechtigten Interessen durchsetzen können. Das heißt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt werden, aber genauso vor gefährlichen Produkten. Insbesondere müssen Verbraucher die Chance haben, Produkte und Dienstleistungen zu marktgerechten Preisen zu erhalten.
Bei der Umsetzung dieser Ziele kommt neben verschiedenen öffentlichen Einrichtungen, wie dem Landesamt für Verbraucherschutz, und Institutionen, wie TÜV und DEKRA, den Verbraucherzentralen eine wichtige Rolle zu. Die Bürgerinnen und Bürger finden dort kompetente und unabhängige Ansprechpartner für ihre Anliegen. Deshalb werden wir uns als CDU-Landtagsfraktion für eine angemessene finanzielle Unterstützung der Verbraucherzentralen auch in den kommenden Jahren einsetzen.“
Thomas: Umweltbundesamt macht sich zur fünften Kolonne der Umweltlobby
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die jüngsten Aussagen der Präsidentin des Umweltbundesamtes als skandalös bezeichnet. Diese hatte nach einer höchst fragwürdigen und tendenziellen Studie zu angeblichen gesundheitlichen Folgen von Dieselabgasen die wirkliche Zielstellung offenbart. Zitat Maria Krautzberger: „Wir müssen die Verkehre zivilisieren. Wir müssen sehen, dass die Städte mit möglichst wenig Individualverkehr auskommen.“
„Das ist die erneute Einmischung dieser Fachbehörde in politische Entscheidungsprozesse. Es ist nicht die Aufgabe einer Behördenleiterin der Gesellschaft vorzuschreiben, wie sie zu leben hat. Das Umweltbundesamt ist kein Mittler, sondern die fünfte Kolonne der Umweltlobby. Damit untermauert Frau Krautzberger erneut, wie unseriös ihre Behörde tatsächlich arbeitet“, so Thomas.
Art. 4 Grundgesetz gilt für jedermann – aber nicht schrankenlos
Zur heutigen Debatte um die Wahrung der Rechte und Pflichten der Glaubens-, der Gewissens- und der Bekenntnisfreiheit erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kirchenpolitische Sprecher, Andreas Schumann:
„Vorab festzustellen ist, dass die in unserer Verfassung normierten Grundrechte ein unverhandelbares und unveräusserbares Fundament unseres Staates und unserer Demokratie darstellen. Es ist eine Unterstellung der Fraktion DIE LINKE, wenn sie in ihrem Antrag in Ziffer eins unterschwellig davon redet, die besagten Freiheiten aus Artikel 4 des Grundgesetzes stünden zur Disposition. Nichts davon trifft in irgendeinem Punkt in der Realität des Miteinanders von Staat und Kirchen, aber auch des alltäglichen Lebens unserer Bürgerinnen und Bürger zu“, so Gorr.
„Diesen Vorwurf ausgerechnet von einer Partei zu erfahren, deren Vorgängerin zu DDR-Zeiten – die SED – den Kontakt mit den Kirchen gescheut hat, wie der Teufel das Weihwasser, ist infam. Die Rechte und die Pflichten aus Art. 4 des Grundgesetzes sind auch für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen und moslemischen Glaubens uneingeschränkt gültig. Die Grundrechte aus Artikel 4 des Grundgesetzes sind jedoch nicht schrankenlos, insbesondere im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Vertreter.
Alles andere ist bewusste Stimmungsmache im Sinne einer Verunsicherung der Öffentlichkeit. Insofern ist fraglich, wozu der Antrag überhaupt dienen soll“, so Schumann abschließend.
Befugnisse der Polizei werden zugunsten der Sicherheit unserer Bürger erweitert
Zur heutigen Debatte zum Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Polizei und Sicherheitsbehörden sind im Rahmen der Gefahrenabwehr gesetzlich verpflichtet, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu schützen, den Einzelnen also vor rechtswidrigen Eingriffen anderer zu bewahren. Gerade in Zeiten des islamistisch motivierten Terrorismus stehen die Sicherheitsbehörden damit vor einer der größten Herausforderungen.
Immer wieder gibt es traurige Beispiele von Anschlägen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Terrorismus zielt darauf ab, Angst und Schrecken zu verbreiten und beeinträchtigt unser Sicherheitsempfinden nachhaltig. Um die Sicherheit und Ordnung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, müssen wir tätig werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen daher die Befugnisse der Polizei erweitert werden. Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs umfassen:
- Meldeauflage: Das polizeiliche Instrument der Meldeauflage soll nunmehr als polizeiliche Standardmaßnahme ausdrücklich geregelt werden. Hooligans werden daran gehindert, an Fußballspielen teilzunehmen und linken und rechten Straftätern wird die Teilnahme an Versammlungen untersagt.
- Aufenthaltsanordnung/Kontaktverbot: Die bereits bestehende Möglichkeit, ein Aufenthaltsverbot auszusprechen, soll um eine Aufenthaltsanordnung sowie ein Kontaktverbot erweitert werden.
Elektronische Fußfessel: Das LKA soll die Ermächtigung erhalten, auf richterliche Anordnung hin, einen Gefährder verpflichten zu können, eine sogenannte elektronische Fußfessel zur Standortermittlung und Datenübertragung zu tragen. Durch dieses moderne Einsatzmittel erleichtern wir die Aufklärung von Straftaten und die Fahndung nach Gefährdern.
Cannabiskonsum darf nicht verharmlost werden
Zur heutigen Debatte um das Thema „Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wer die vollständige Legalisierung von Cannabis befürwortet, verharmlost die negativen Folgen des Konsums dieser Droge. Eine im November letzten Jahres von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, vorgestellte Studie führt dazu aus: ‚zusammenfassend belegen die evidenzbasierten Fakten ein erhöhtes Risiko für negative psychische, organische und soziale Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Freizeitgebrauch von Cannabis‘.
Daher ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion die Legalisierung von Cannabis der falsche Weg. Es gilt vielmehr durch Prävention die Menschen über die schädlichen Auswirkungen des Drogenkonsums zu informieren und gleichzeitig die Mittel des Rechtsstaats in Form von Repressionen zur Drogenbekämpfung zu nutzen. Dabei sollten die kriminellen Drogenhändler im Fokus stehen.“