Landtagsbeschluss zur Pürzelprämie wird endlich umgesetzt
Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung wurde gestern endlich der Weg für die Umsetzung des im Oktober gefassten Landtagsbeschlusses zur Umsetzung wichtiger Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bereitet. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Dietmar Krause und Guido Heuer, finanzpolitischer Sprecher:
„Was lange währt, wird endlich gut! Mit der gestern erfolgten Unterschrift leistet nun endlich auch das für Landwirtschaft und Umwelt zuständige Ministerium keinen Widerstand mehr gegen die Umsetzung des gültigen Landtagsbeschlusses aus dem vergangenen Jahr. Künftig wird jedes erlegte Stück Schwarzwild mit einer Prämie von 65 Euro honoriert. Diese enthält auch die Kosten für die Trichinenschau. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes und der Minderung des Eintragsrisikos der ASP geleistet.“
Bernhard Daldrup, Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses und Mitglied der Arbeitsgruppe Landwirtschaft und Forsten ergänzt: „Auch wenn das Vorgehen des Juniorpartners der Koalition befremdlich anmutete, ist die Behauptung der Opposition schlichtweg falsch, die Lösung sei teuer erkauft worden bzw. sei ihr Erfolg. Auf demokratischem Weg konnte sowohl eine Lösung für das Naturmonument des Grünen Bandes als auch für die Pürzelprämie gefunden werden.“
Es gibt keinen institutionellen Antisemitismus oder Rassismus in unserer Polizei
Im heutigen Ausschuss für Inneres und Sport wurde der Bericht der Sonderkommission zu institutionellem Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Landespolizei Sachsen-Anhalt vom März 2021 vorgestellt. Dazu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Der Bericht der Sonderkommission hat festgestellt, dass es keinen institutionellen Antisemitismus oder Rassismus in der Landespolizei gibt. Und das ist ei-ne gute Nachricht! Allerdings konnte die Sonderkommission einige Fälle des sogenannten Alltagsrassismus in Disziplinarvorgängen ermitteln.
Klar ist, dass Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Rassismus in der Landespolizei, im Öffentlichen Dienst insgesamt und in unserer weltoffenen Gesellschaft keinen Platz haben.
Es hat sich als richtig und wichtig erwiesen, dass damals Sofortmaßnahmen eingeleitet wurden und die Vorwürfe eine konsequente Aufklärung durch das Justiz- und Innenministerium erfuhren. Wir unterstützen die jetzt erarbeiteten Handlungsempfehlungen. Sie sollen die interkulturelle Kompetenz und das politische Bewusstsein insgesamt stärken. Der Aus- und Fortbildung der Landespolizei kommt dabei eine besondere Rolle zu.
Wir werden aber auch weiterhin politisch gegen jede Form von Generalverdächtigungen vorgehen, die das Ansehen der Polizei in Sachsen-Anhalt schädigen sollen.“
Finanzausschuss stimmt Regelung von Beratungsleistungen zu
Auf Initiative der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt im Zuge der Arbeit des 15. Untersuchungsausschusses hat der Finanzausschuss heute mit überwiegender Mehrheit für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Landeshaushaltsordnung gestimmt. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion und Vorsitzende des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Guido Heuer:
„Erstmalig in Deutschland wird der Umgang mit Beratungsleistungen gesetz-lich geregelt. Sachsen-Anhalt ist somit Vorreiter und die Regelung kann als Vorbild für andere Länder und den Bund dienen. Die Koalition setzt damit ein beispielhaftes Zeichen, wie eine parlamentarische Kontrolle der Landesregie-rung erfolgen und über einzelne Wahlperioden hinaus wirken muss.
Ich bin froh, dass Einigkeit innerhalb der Koalition besteht und die Regelun-gen bisheriger Transparenzbeschlüsse des Landtages nun in ein Gesetz flie-ßen. Die zahlreichen Verfehlungen der Landesregierung haben gezeigt, dass bisherige Transparenzbeschlüsse keine Wirkung gezeigt haben. Auch deutschlandweit hat die Anzahl der in Anspruch genommen Beratungsleistungen zugenommen und sorgt in vielen Fällen für Unverständnis. Seit der Debatte hierzulande kann man bereits einen Rückgang von Beratungsleistungen vernehmen. Anders als Gesetze, verfallen Beschlüsse des Landtages mit Ablauf einer Wahlperiode und sind zudem nicht bindend. Mit der Verabschiedung des Gesetzes in der April-Sitzung des Landtages wird Klarheit für die Verwaltung herrschen, wie in Zukunft mit Beratungsleistungen umzugehen ist.“
Harms: Kooperation im Verfahren ist jetzt wichtig
Der bergbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Uwe Harms, erklärt zur heutigen Landtagsdebatte um die Auskofferung der Bohrschlammgrube Brüchau:
„Die Discount-Variante der Ministerin für Umwelt zur Sanierung der Bohrschlammgrube wird durch sie am 8. April im Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Wir gehen davon aus, dass sie alle Fragen beantwortet. Damit besteht die Hoffnung, dass die Grüne Blockade beendet wird.
Der Schutz des Grundwassers hat oberste Priorität. Einen entsprechenden Beschluss hat der Landtag im vergangenen Jahr bereits gefasst. Es ist nun wichtig, dass sich alle Verfahrensteilnehmer umsichtig, vorausschauend und kooperativ verhalten.“
CDU-Fraktion begrüßt Erstattung der Sondernutzungsgebühren
Der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Lars Jörn Zimmer, hat die Situation bei Gaststätten und im innerstädtischen Einzelhandel als Ernst bezeichnet. Angesichts der Corona-Pandemie, stünden zahlreiche Unternehmen vor einer ungewissen Zukunft.
„Ich bin sehr froh, dass der Landtag für die Gastronomiebetriebe und Marktgewerbetreibenden die Erstattung der Sondernutzungsgebühren beschlossen hat. Viele Kommunen haben dies bereits umgesetzt. Mit der Freistellung von haushaltsrechtlichen Verpflichtungen für die Kommunen haben wir auch für unsere Städte und Gemeinden eine Kompensation gefunden“, so Zimmer.
Dieser fordert ein Konzept zur Revitalisierung der Innenstädte. Gastronomie und Einzelhandel seien bereits vor der Corona-Pandemie vielerorts auf dem Rückzug gewesen. Fachkräfte- und Nachfolgeprobleme bzw. der zunehmende Internethandel hätten zahlreiche Unternehmen zur Aufgabe gezwungen. Damit die Innenstädte attraktiver werden, müssen dringend neue Konzepte entwickelt werden.
CDU-Fraktion begrüßt transparenten Prozess im Zuge der Endlagersuche
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt begrüßt das offene und transparente Verfahren im Zuge der Suche nach einem atomaren Endlager. „Der gewählte Prozess und die Öffentlichkeitsbeteiligung ist positiv zu bewerten“, erklärt der bergbaupolitische Sprecher, Uwe Harms, zur heutigen Landtagsdebatte um atomare Endlager.
„Sachsen-Anhalt verfügt mit seiner historischen Kohle-, Erdgas- und Kaliförderung über eine jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit bergbaulichen Fachfragen. Diese Erfahrungen kann das Land auch bei der bundesweiten Endlagersuche einbringen“, so Harms.
Dieser erwarte eine enge Kooperation zwischen den Behörden und den Ministerien Umwelt und Wirtschaft.
Testkapazitäten ausbauen und Impftempo deutlich erhöhen
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Test- und Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Trotz anderer Verlautbarungen vom Bund, war der Start kostenloser wöchentlicher Schnelltest auf Covid19-Infektionen ab 8. März nicht möglich. Die Aussagen wurden zu einem Zeitpunkt getroffen, wo weder klar war, wer die Tests durchführen soll, noch wie die Logistik bezüglich der Beschaffung sichergestellt wird. Derzeit laufen entsprechende Gespräche, unter anderem mit Apotheken. Um die geforderten Testkapazitäten sicherzustellen, sind alle Anbieter entsprechender Tests, also auch private Testeinrichtungen, mit einzubeziehen. Nur dann, wenn das sichergestellt ist, kann auch ein Schnelltest tatsächlich die Voraussetzung für zum Beispiel eines Restaurantbesuch sein. Das kann aber insgesamt nur ein Zwischenschritt sein.
Die Lösung muss die Impfung breiter Bevölkerungsschichten sein. Eine Impfpflicht lehnen wir grundsätzlich ab! Wir werben aber ausdrücklich dafür, entsprechende Impfangebote anzunehmen. Die derzeitige Knappheit an Impfstoff ist der Grund, warum nicht mehr Impfungen durchgeführt werden. Gerade deshalb darf keine Impfdosis ungenutzt bleiben. Sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, müssen neben zentralen Impfzentren und den mobilen Impfteams die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Betriebsärztlichen Dienste mit einbezogen werden. Sie verfügen über große Erfahrungen bei der Umsetzung größerer Impfkampagnen, zum Beispiel im Rahmen von Grippeschutzimpfungen.“
Krankenhauslandschaft weiterentwickeln
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Gerade aktuell zeigt sich die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in unserem Land. Dies ist vor allem der großen Einsatzbereitschaft der dort Beschäftigten zu verdanken. Gleichzeitig ist klar, dass sich unsere Krankenhauslandschaft in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird. Wir bekennen uns zum Erhalt aller Krankenhausstandorte im Land als Orte der medizinischen Versorgung. Andere Versorgungsstrukturen, zum Beispiel durch virtuelle Krankenhäuser, telemedizinische Angebote oder Medizinische Versorgungszentren müssen genutzt werden. Daneben ist aber auch die Kooperation zwischen den Krankenhäusern wichtig.
Klares Ziel bleibt eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsorientierte Krankenhausstruktur. Dabei spielt die pädiatrische Versorgung eine besondere Rolle. Basierend auf entsprechende Vorarbeiten müssen dann gezielt Schritte unternommen werden, um den Investitionsstau bei den Kliniken abzubauen.“
Rede der bildungspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, zum Beschluss des Erwachsenenbildungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Vizepräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Erwachsenenbildung ist in der Verfassung unseres Bundeslandes in § 30 als dritte Säule des Bildungswesens festgeschrieben: Dort heißt es in Satz 1 „Träger von Einrichtungen…der Erwachsenenbildung sind neben dem Land und den Kommunen auch freie Träger.“ Und in Satz 2: …“Die Erwachsenenbildung ist vom Land zu fördern.“ Damit wird einerseits ihre Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger festgeschrieben, andererseits auf die gewünschte Trägervielfalt hingewiesen. Und ebenso festgeschrieben ist die finanzielle Unterstützung des
lebenslangen Lernens.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das derzeit gültige Erwachsenenbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1992, es bildet also seit fast 30 Jahren die Grundlage für die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt.
Schon seit mehreren Wahlperioden wurde eine Überarbeitung des Gesetzes im politischen Raum diskutiert – und nun ist es endlich so weit, dass im Ein-vernehmen mit den Verantwortlichen für die Erwachsenenbildung im Land und im Einvernehmen mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung, dem gesetzlich verankerten Beratungsgremium des Kultusministeriums, ein neues Gesetz erarbeitet wurde. Die Veränderungen im Gesetz sind geprägt von gesellschaftlichen Veränderungen wie zum Beispiel dem Einfluss der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche – oder der dringenden Notwendigkeit, sich dem Schwerpunktbereich Alphabetisierung und Grundbildung weiter zuzuwenden, einem Thema, das lange im Verborgenen schlummerte und nun endlich, sogar unter der Schirmherrschaft unseres Ministerpräsidenten, Akzeptanz gefunden hat.
Eine schon immer bedeutsame Forderung der anerkannten Einrichtungen der
Erwachsenenbildung ist die Planungssicherheit. Mit der neuen Fördersystematik, so hoffe ich, wird hier eine Verbesserung eintreten, die, das weiß ich, durch die damit verbundene Wertschätzung ihrer Arbeit zur Förderung der Motivation bei den Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildnern führen wird.
Auch die themenbezogene Bezuschussung für Bildungsveranstaltungen, die sich mit gesellschaftlich besonders relevanten Inhalten befassen, ist zu begrüßen. Natürlich hat es auch bisher schon politische Bildung oder Medienbildung an unseren Einrichtungen gegeben.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Land hat nun eine gewisse Steuerungsfunktion und kann damit das Risiko abmildern, dass für manche Themenbereiche die Bürgerinnen und Bürger erst aufgeschlossen werden müssen. Ein positives Beispiel in den zurückliegenden Jahren sind Kursveranstaltungen zu ehrenamtlichen Themen oder der Umgang mit PC,Laptop oder Handy für ältere Menschen, die damit lernen, sich eine ganz neue Welt zu erschließen. Die Festlegung der Themenschwerpunkte durch eine Verordnung, die vorher diskutiert wird, scheint mir auch ein Beitrag für Partizipation im Sinne von Mitspracherecht. Minister Tullner hat sich in seiner Rede zu den finanziellen Festlegungen geäußert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
selbstverständlich kann man immer mehr fordern, sowohl in der Summe als auch hinsichtlich des vorgesehenen Zeitraums. Ich kann Ihnen versichern, dass ich es nicht für vorstellbar gehalten hätte, ein solches Gesetz hier verabschieden zu dürfen, das in inhaltlicher und auch in finanzieller Hinsicht so weitreichend ist und damit die Wertschätzung gegenüber dem lebenslangen Lernen in Gesetzesform in solcher Weise zum Ausdruck bringt.
Ein herzliches Dankeschön an das Bildungsministerium, den LAEB und alle Mitwirkenden, die in einem beispielhaften Prozess des miteinander Diskutierens und des miteinander um die beste gemeinsame Lösung Ringens die Entstehung und letztendlich die Akzeptanz dieses Gesetzes ermöglicht haben.
Hohes Haus, Erwachsenenbildung ist nicht häkeln. Erwachsenenbildung bringt Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und Bildungshintergründen zusammen und leistet damit einen großen Anteil am gesellschaftlichen Zusammenhalt, ganz im Sinne von Inklusion. Und – Erwachsenenbildung erfüllt meinen Anspruch auf gleichwertige Lebensqualität in Sachsen-Anhalt, denn sie ist überall für uns da, in den Städten und in den Dörfern.
Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf.
Kindern und Jugendlichen Chancen ermöglichen
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Armut von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Der CDU-Fraktion ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen die Chance auf einen guten Start in ein selbstbestimmtes Leben bekommen. Eines der effektivsten Mittel um Kinderarmut, die ja auch immer Familienarmut ist, zu bekämpfen, ist eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, die die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen unterstützt.
Diejenigen Familien und Kinder, die Hilfe vom Staat brauchen, sollen diese auch erhalten. Überproportional gehören Alleinerziehende zu diesem Kreis. Deren Belange müssen deshalb besonders in den Fokus genommen werden. Die staatlichen Hilfen müssen zielgesteuert bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Jedes Kind hat gute Rahmenbedingungen für den Start in sein Leben verdient.“