Quorum für die Wahl ist nicht verhältnismäßig
Zur heutigen Nicht-Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Es ist festzustellen, dass der Vorschlag der Landesregierung für die Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz erneut nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit erreichen konnte. Die erreichten 48 Stimmen implizieren, dass die Koalitionsfraktionen geschlossen hinter dem Vorschlag standen.
Es ist äußert bedauerlich, dass ein versierter Fachmann keine notwendige Mehrheit im Plenum finden konnte. Die CDU-Fraktion trägt sich daher mit der Überlegung, die notwendigen Quoren für die Wahl von Landesbeauftragten kritisch zu hinterfragen, da diese im Angesicht des Quorums für die Wahl des Ministerpräsidenten, nicht verhältnismäßig sind.
Fakt ist, die CDU-Fraktion hat hinter dem Vorschlag, Nils Leopold zum Landesdatenschutzbeauftragten zu wählen, gestanden.“
Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung und Anerkennung
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Antrag „Pflegende Angehörige stärken“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Rund 70.000 Pflegebedürftige werden in Sachsen-Anhalt von ihren Angehörigen allein oder mit Unterstützung betreut. Das entspricht nicht nur dem Grundsatz ‚Ambulant vor stationär‛, sondern auch dem Wunsch der Betroffenen möglichst lange im Kreise der Familie und in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Die pflegenden Angehörigen sind dabei aber häufig großen Belastungen ausgesetzt. Insbesondere wenn sie selbst noch erwerbstätig sind und im dauernden Konflikt zwischen beruflicher Tätigkeit und der Hilfe für die Pflegebedürftige stehen. Mit dem beantragten Bericht soll der Unterstützungs- und Hilfebedarf für diesen Personenkreis in Sachsen-Anhalt ermittelt werden. Dabei geht es auch darum, eine Anerkennungskultur zu schaffen, die die Arbeit der Pflegenden öffentlich würdigt.“
Grundlage der Arbeit kann nur die Faktenlage sein
Zur heutigen konstituierenden Sitzung der Enquetekommission zum Linksextremismus erklären die Obleute der Koalitionsfraktionen, Dietmar Krause (CDU), Katja Pähle (SPD) und Sebastian Striegel (Grüne):
„Die Koalitionsfraktionen lehnen Rechtsextremismus, Linksextremismus und religiösen Extremismus gleichermaßen ab. Wie wir Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat bekämpfen und ihnen vorbeugen, wie wir Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit stärken, das haben wir im Koalitionsvertrag ausführlich vereinbart.
Wir stehen an der Seite derjenigen, die sich für Demokratie und Menschenrechte sowie gegen Rassismus einsetzen. Wir werden nicht zulassen, dass die Enquetekommission als Diffamierungsinstrument gegen demokratische Akteure der Zivilgesellschaft missbraucht wird.
Damit die Mitglieder der Enquetekommission den Linksextremismus in Sachsen-Anhalt und die von ihm ausgehenden Gefahren sachlich bewerten können, kann die Grundlage ihrer Arbeit nur die Faktenlage im Land und nicht die persönliche Meinung des Vorsitzenden oder seiner Fraktion sein. Deshalb sollen und müssen zunächst die Feststellungen des Verfassungsschutzes und des polizeilichen Staatsschutzes im Mittelpunkt der Beratungen stehen. Daran werden wir uns auch bei den weiteren Verfahrensentscheidungen in der Kommission orientieren.“
Optimistischer Blick in die Zukunft
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, hat sich erfreut darüber gezeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts mit ihrem Land identifizieren und der Sachsen-Anhalt-Monitor in den entsprechenden Kategorien steigende Werte aufzeigt.
„Die Menschen in Sachsen-Anhalt sind zufriedener als noch im Jahr 2014 und blicken optimistischer in die Zukunft. Dieser Optimismus ist gepaart mit einer starken bis sehr starken Verbundenheit einer großen Mehrheit der Befragten mit Sachsen-Anhalt. Dies sind gute Nachrichten. Sie bilden die Grundlage dafür, die Sachsen-Anhalter noch mehr zu begeistern, an der Entwicklung ihres Bundeslandes selbst mitzuwirken.
Es bleibt Auftrag der Politik, sich intensiv für die Stärkung der Demokratie zu engagieren. Wir müssen Problemlagen ernst nehmen und Lösungen entwickeln, um auch die mitzunehmen, die der Entwicklung unseres Bundeslandes und insbesondere der Politik skeptisch gegenüberstehen.
Mit Blick auf die Sonntagsfrage ist die CDU klar stärkste Kraft. Dies bestätigt uns, den eingeschlagenen Weg der verantwortungsbewussten Politik mit Augenmaß fortzuführen.“
Bestmögliche Notfallversorgung muss gewährleistet werden
Zu den aktuellen Zahlen zur Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienstgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit der kürzlichen Novellierung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) hat der Landtag die Hilfsorganisationen erneut gestärkt. Klar ist, dass für die Patienten eine bestmögliche Notfallversorgung gewährleistet werden muss. Die gesetzlich festgeschriebene Hilfsfrist von 12 Minuten blieb daher unangetastet.
Aus den aktuellen Zahlen geht hervor, dass sich die Einhaltung der Rettungsfrist für Notärzte in den letzten Jahren erhöht hat und damit alle Beteiligten auf einem guten Weg sind. Aufgrund guter Verhandlungen der Leistungserbringer (z. B. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz) mit den Kostenträgern (Krankenkassen) entstehen derzeit mehr Rettungswachen in den Landkreisen. Daher werden sich die Hilfsfristen beim Einsatz eines Rettungstransportwagens (RTW) weiter verbessern.
Die Menschen im Land können sich weiter sicher sein, dass ihnen im Notfall schnell medizinische Hilfe zu Teil wird.“
Spekulative Geschäfte müssen aufgedeckt werden
Anlässlich der aktuellen Überprüfungen der Abwasserzweckverbände hinsichtlich derivativer Finanzgeschäfte durch den Landesrechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Abwasserzweckverbänden ist es, ebenso wie Kommunen, untersagt spekulative Geschäfte zu betreiben. Die CDU-Fraktion erwartet eine eingehende Prüfung der Abwasserzweckverbände im Hinblick auf spekulative Derivatgeschäfte.
Derzeit müssen die endgültigen Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes abgewartet werden. Sämtliche Fälle müssen eine schnelle Aufklärung erfahren und mit aller Konsequenz verfolgt werden. Die Abwasserzweckverbände sind zu soliden und risikoarmen Finanzgeschäften gesetzlich verpflichtet.
Sollte es sich bewahrheiten, dass die entstandenen Verluste direkt oder über Umwege zu Lasten der Beitragszahler gingen, wäre der Skandal noch größer als bisher angenommen. Aus diesem Grund begrüßen wir ganz klar die Aufklärungsbemühungen des Ministers für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, sowie des Landesrechnungshofes und werden uns bei der aktuelle Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes für eine deutlich schärfere Regelung bezüglich der Derivatgeschäfte einsetzen.“
Mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Qualität
Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) erklären der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt, und der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dem Anspruch, mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Qualität in das System KiFöG zu bringen, ist die CDU-Fraktion in die Verhandlungen gegangen. Die nun vorliegenden Eckpunkte der Neuregelung des Kinderförderungsgesetzes sind das Resultat und bringen zweifelsohne eines der wichtigsten Vorhaben der Koalition auf den Weg.“
„Als CDU-Fraktion waren uns eine konkrete Zuordnung der Verantwortlichkeiten und transparente Finanzierungswege wichtig. Mit der anteiligen Beteiligung an den Personalkosten ist dies gewährleistet. Außerdem stand für uns im Vordergrund, dass sich auch die Qualität der Kinderbetreuung verbessert. Durch die Berücksichtigung von 10 Tagen pro Erzieherin und Erzieher für Ausfallzeiten bei der Personalberechnung, ist hier ein entsprechender Einstieg geschaffen worden. Sachsen-Anhalt steckt mit den verhandelten Eckpunkten noch einmal rund 50 Millionen Euro zusätzlich in die Kinderbetreuung. Damit leisten wir unseren Beitrag für stabile Elternbeiträge“, so Borgwardt.
Krull ergänzt: „Der Betreuungsanspruch von 8 Stunden für alle Kinder – und bei Bedarf darüber hinaus – sichert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Bildungsanspruch in der Kinderbetreuung und eine Bedarfsgerechtigkeit. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte werden nach der Sommerpause in einem Gesetzesvorschlag münden. Diesen werden wir mit den Kommunen, den Trägern der Einrichtung und deren Mitarbeitern sowie den Elternvertretern umfänglich besprechen. Die Stärkung der Rolle der Gemeinden bei der Kinderbetreuung als gleichberechtigter Verhandlungspartner war uns sehr wichtig und findet sich auch so im nun präsentierten Eckpunktepapier. Bezüglich der geplanten Regelungen im ‚Gute-Kita-Gesetz‛ des Bundes bleibt die genaue Ausgestaltung abzuwarten. Die Mittel, die demzufolge nach Sachsen-Anhalt gehen, wollen wir sowohl für die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung als auch für die Stabilisierung bzw. Senkung der Elternbeiträge nutzen.“
Kommunen sind Schulen der Demokratie
In einer heutigen Anhörung hat der Ausschuss für Inneres und Sport diverse Institutionen und Verbände, darunter den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und den Landkreistag Sachsen-Anhalt, zu den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung befragt. Zu der mehr als dreistündigen Anhörung erklären der innenpolitische Sprecher, Chris Schulenburg, und der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Dauer und Intensität der Anhörung hat deutlich gemacht, wie wichtig die Kommunalverfassung als Basis für die demokratischen Prozesse und die Gemeinden und Landkreise ist. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir die Instrumente der Bürgerbeteiligung weiterentwickeln. Die Arbeit in den Vertretungen wie Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen darf aber durch weitere Elemente der direkten Demokratie nicht beeinträchtigt werden, denn sonst wird es immer schwieriger geeignete Kandidaten für zukünftige Kommunalwahlen zu finden.“
„Mit dem vorliegenden Entwurf gelingt grundsätzlich die notwendige Weiterentwicklung der kommunalrechtliche Vorschriften in unserem Land. Die geäußerten Bedenken der kommunalen Vertreter bezüglich der geplanten Neuregelungen zum Haushaltsausgleich werden wir als Koalitionsfraktionen aufgreifen und einen entsprechenden Änderungsantrag formulieren“, ergänzt Krull.
Landtag befasst sich mit CDU-Initiative zur ökonomischen Bildung
Der wirtschaftspolitische Sprecher, Ulrich Thomas, und die bildungspolitische Sprecherin, Angela Gorr, der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt fordern angesichts einer rückläufigen Selbständigenquote eine verstärkte Vermittlung ökonomischer Zusammenhänge an den Schulen. Im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wurde heute ein Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion dahingehend behandelt.
„Ohne wirtschaftliches Basiswissen lassen sich die komplexen Zusammenhänge von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft kaum mehr erfassen. Es müssen wieder grundlegende Kenntnisse über die Strukturen unseres Arbeits- und Wirtschaftslebens vermittelt werden. Ökonomische Bildung muss verstärkt als Bestandteil der Allgemeinbildung verstanden werden. Demzufolge gehört sie zu einem modernen, fächerübergreifenden Inhaltsprofil an Allgemeinbildenden Schulen. Wir nehmen das heutige Fachgespräch im Ausschuss zum Anlass einer vertieften Erörterung des Themas in der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur“, so Gorr.
„In der Gesellschaft hat sich inzwischen ein negativ verzerrtes Unternehmerbild herausgebildet. Wer die Chancen und Risiken eines Unternehmers nicht bewerten kann, der wird sich auch nicht in die Selbständigkeit begeben“, schlussfolgert Thomas. Dieser fordert neben der Vermittlung von ökonomischen Zusammenhängen auch eine Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen. Die zunehmenden bürokratischen Hemmnisse wirken abschreckend.
Exzellente Bedingungen für Gesundheit, Lehre und Forschung
In der gestrigen Finanzausschusssitzung wurde eine Einigung zum Neubau des Magdeburger Herzzentrums erzielt. So fand das vorgelegte Konzept von externen Gutachtern, in der das Herzzentrum in einer großen Variante mit rund 7240 qm² gebaut werden soll, eine breite Zustimmung im Ausschuss. „Wenn nun alle ihre Hausaufgaben erledigen, steht dem Neubauprojekt nichts mehr im Wege“, erklären dazu Guido Heuer, Sprecher für Angelegenheiten des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt sowie Florian Philipp, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Hintergrund der andauernden Auseinandersetzung waren Unstimmigkeiten bezüglich der Kosten- und Flächenreduzierung des neuen Herzzentrums. Die Kosten können erst auf der Grundlage einer bestätigten Ermittlung des Raumbedarfes berechnet werden und diesen galt es zu klären.
Heuer erklärt: „Alle Ausschussmitglieder waren sich einig, dass ein neues Herzzentrum an der Universitätsklinik Magdeburg ein Leuchtturmprojekt für Sachsen-Anhalt ist, dem die CDU-Fraktion mit Freude entgegen schaut. Die Planungs- und Baumaßnahmen müssen jetzt zügig umgesetzt werden. Dann werden nicht nur für Patienten exzellente Bedingungen geschaffen, auch für Studierende bleibt Sachsen-Anhalt in der Lehre und Forschung attraktiv.“ „Ziel muss der Beginn der Umsetzung noch im Jahr 2018 sein“, erläutert Philipp abschließend.