Justiz auskömmlich ausstatten
Zur heutigen Landtagsdebatte um die zukünftige Personalstrategie in der Justiz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der Justizministerin, Anne-Marie Keding, gilt unser Dank für ein umfangreiches durch ihr Haus erarbeitetes Feinkonzept zur Personalstrategie. Klar ist, dass unsere Justiz an einem überalterten Personalkörper leidet, der sich angesichts der Personalnot zum Teil erheblicher Arbeitsbelastung ausgesetzt sieht. Darüber hinaus wird es immer schwieriger, auf Grund starker Konkurrenz, insbesondere durch die Wirtschaft, gute Leute zu finden. Dies wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus und führt zu längeren Verfahren. Insbesondere bei Strafverfahren kann dies erhebliche Konsequenzen haben.
Wir brauchen für unsere Justiz konstante jährliche Neueinstellungen, um die Altersabgänge zu kompensieren, den Wissenstransfer zwischen den erfahrenen und jungen Kollegen sicherzustellen und letztendlich einen Altersklassenaufbau zu erreichen. Dies betrifft den gesamten Bereich der Justiz – Richter und Staatsanwälte, die Beschäftigten im Justizvollzug sowie den mittleren Justizdienst und die Justizwachtmeister. Neben der Erhöhung der Personalstellen muss auch Vorsorge für ausreichend Nachwuchs getroffen werden. Die im Februar dieses Jahres gestartete Kampagne #BeaJVD, zur Nachwuchsgewinnung im Justizvollzug, ist daher ausdrücklich zu begrüßen.
Wir haben die Probleme erkannt. Als Landesgesetzgeber obliegt es uns, die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt einzustellen. Die CDU-Fraktion wird sich in den Haushaltsverhandlungen nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Durststrecke in der Justiz beendet wird. Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn Justiz und Polizei auskömmlich ausgestattet sind und nicht nur Löcher gestopft werden.“
Neue Berufsschulnetzplanung stellt keinen Standort in Frage
In der heutigen Aktuellen Debatte weist die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt Angela Gorr darauf hin, dass die neue Berufsschulnetzplanung keine negativen Auswirkungen auf die Berufsschulen haben wird:
„Die gegenwärtig geführte Diskussion ist irreführend. Fakt ist: Durch die Bildung von regionalen Fachklassen anstelle von Mischklassen kommt es zu einer Straffung der Strukturen, aber nicht zu einer Verminderung der Berufsschulstandorte.“
Thomas Keindorf, Sprecher für berufliche Bildung der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Kurze Wege für die Schüler bleiben unser Ziel und dieses wird auch durch die neuen Regelungen nicht aufgehoben. Durch den kommenden Erlass werden etwa 4 Prozent der Berufsschüler von einer veränderten Klassenbildung im Vergleich zum Status quo betroffen sein. Künftig haben sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe die Sicherheit, dass dort, wo die Berufsschule beginnt, diese auch beendet wird. Für Auszubildende, deren Weg zur Berufsschule einen Landkreiswechsel beinhaltet, gibt es die Möglichkeit der Internatsunterbringung oder einer finanziellen Unterstützung im Hinblick auf die Fahrtkosten. Darüber hinaus streben wir an, den Auszubildenden die Nutzung eines Azubi-Tickets zu ermöglichen, um so ungerechte Härten zu vermeiden. Die derzeitige Richtlinie sollte daher schnellstmöglich angepasst werden, um Auszubildende kurzfristig zu entlasten.“
Abschließend erklärt Angela Gorr: „Sollte es tatsächlich doch zu Beeinträchtigungen im regulären Ablauf der Berufsschulplanung kommen, muss passgenau reagiert werden. Dies ist aber nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten. Die Aufregung um angeblich gefährdete Berufsschulstandorte ist deshalb vollkommen unbegründet.“
Kommunalrecht modernisiert – Bürgerbeteiligung gestärkt
Zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dem heutigen Beschluss für die Änderung der Kommunalverfassung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und verbessern gleichzeitig die Elemente der direkten Demokratie. Dazu gehört, dass Einwohneranträge, also die Aufforderung an die Gemeinde- bzw. Stadträte sich mit einem Thema zu beschäftigen, zukünftig nur noch von 3 Prozent der Einwohner unterstützt werden müssen, um erfolgreich zu sein. Auch die Quoren für den Erfolg von Bürgerentscheiden senken wir auf den bundesdeutschen Durchschnitt von 20 Prozent.
Fragen der Mitglieder der Vertretung, also Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte, sind zukünftig innerhalb eines Monats durch die Verwaltung zu beantworten. Weitere Änderungen im KVG zielen auf bessere Möglichkeiten der Mitarbeit auf kommunaler Ebene ab, zum Beispiel für Senioren oder Kinder und Jugendliche. Zusätzlich wird es demnächst in allen Ausschüssen Bürgerfragestunden geben.
Gerade in Anbetracht der im kommenden Jahr anstehenden Kommunalwahlen setzen wir uns weiter für eine starke kommunale Selbstverwaltung ein.“
Schulgesetznovelle gibt den Weg für mehr Flexibilität und mehr Pragmatismus frei
Am heutigen Tag verabschiedete der Landtag nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen die Novelle zum Schulgesetz. Dazu die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Die vorliegende Novelle des Schulgesetzes ist geprägt von dem Wunsch nach mehr Flexibilität und pragmatischen Lösungen vor Ort. Wesentliche Bestandteile, wie die CDU-Forderung nach Aufnahme eines Grundschulverbundes in das Schulgesetz, aber auch eine Erhöhung der Finanzhilfe für freie Schulträger als Zwischenlösung bis zum Vorliegen des Gutachtens wurden ergänzt bzw. neu aufgenommen.
Der Grundschulverbund wird außerhalb von Oberzentren oder Mittelzentren im Sinne von § 5 Abs. 3 des Landesentwicklungsgesetzes ermöglicht und kann aus einem Hauptstandort und mindestens einem Teilstandort bestehen. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt dabei 40 Schülerinnen und Schüler. Zur Bildung eines Grundschulverbundes ist von der Grundschule ein mit dem Schulträger abgestimmtes pädagogisches und organisatorisches Konzept vorzulegen.
Zugunsten der freien Träger wurde die Erhöhung der Finanzhilfe auf 95 Prozent der Personalkosten und die Erhöhung der Sachkosten auf 20 Prozent sowie für Förderschulen auf 30 Prozent des Personalkostenzuschusses beschlossen. Ferner wurde die Aufnahme einer Regelung eines ‚bewährten Trägers‛ beschlossen, nach der eine vorzeitige Finanzhilfe (vor Ablauf der Dreijahresfrist) ausnahmsweise in den Fällen gewährt werden kann, in denen Einvernehmen mit dem öffentlichen Schulträger besteht und in denen die Anerkennungsvoraussetzungen an einer anderen Schule im Land Sachsen-Anhalt bereits erbracht sind. Diese vorzeitige Finanzhilfe soll im zweiten Jahr 75 Prozent und im dritten Jahr 100 Prozent gemäß § 18a Schulgesetz betragen.
Schließlich ist noch zu erwähnen, dass wir die Schulsozialarbeit als wesentliches Element von Schule im Schulgesetz verankert haben. Damit soll die Bereitschaft des Landes dokumentiert werden, die Schulsozialarbeit auch nach Auslaufen der EU-Förderperiode im Jahre 2020 durch Landesmittel abzusichern.“
Gesundheit und Pflege gehen uns alle an
Zur heutigen Debatte um die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„In einer aktuellen bundesweiten Umfrage benannten 89 Prozent aller Befragten die Themen Gesundheit und Pflege als wichtig oder sehr wichtig. Auch in Sachsen-Anhalt werden verschiedene gesundheits- und pflegepolitische Themen intensiv diskutiert. Angefangen bei dem Personalmangel in medizinischen Berufen, über die Situation an unseren Krankenhäusern bis zu der Frage wie zukünftig flächendeckend die Versorgung mit medizinischen Leistungen sichergestellt werden kann.
Wir verschließen uns deshalb nicht dem Anliegen, eine Enquete-Kommission zum Thema Gesundheitsversorgung im Landtag zu berufen. Jedoch soll vorab im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration eine Verständigung über die Zielstellung und Inhalte dieses Gremiums erfolgen. Dabei wollen wir mit den betroffenen Akteuren, wie den Krankenhäusern, den Krankenkassen, den Ärztevertretungen und den Kommunen, eng zusammenarbeiten. Für die CDU-Fraktion gehört zu einer lebenswerten Heimat selbstverständlich dazu, dass die benötigte medizinische Versorgung gemäß der vorhandenen Bedarfe gesichert wird.“
Herzzentrum Magdeburg auf den Weg gebracht
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni die notwendigen Beschlüsse für das Herzzentrum gefasst. Nachdem die Finanzmittel für die dazugehörigen Teilbaumaßnahmen „Erweiterung der zentralen Notaufnahme“ und „Neubau des Hubschrauberlandeplatzes“ vom Ausschuss längst freigegeben wurden und die Baumaßnahmen teilweise bereits abgeschlossen sind, beschloss der Ausschuss in seiner letzten Sitzung die Sicherung und Realisierung des Neubaus des eigentlichen Herzzentrums am vorgesehenen Standort. Somit steht dem Beginn der Abrissarbeiten des Gebäudes, auf dessen Platz das neue Herzzentrum errichtet werden soll, nichts mehr im Wege.
„Die Abrissgenehmigung des denkmalgeschützten Gebäudes ist von der Realisierung des Herzzentrums abhängig. Die Realisierung des Herzzentrums hat bereits mit der Realisierung der Teilbaumaßnahmen begonnen“, so Daniel Szarata, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
„Mit dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses untermauern wir die Fertigstellung des Gesamtprojektes und kommen den denkmalschutzrechtlichen Auflagen nach. Mit dem Abriss kann angefangen werden“, Florian Philipp, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Magdeburger Abgeordneter.
„Das wäre auch notwendig, um die Möglichkeit aufrechtzuerhalten, die Bauarbeiten für das Herzzentrum 2020/2021 abschließen zu können“, ergänzt Guido Heuer, Sprecher für Angelegenheiten des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement der CDU-Landtagsfraktion.
Agrarflächen werden der Bewirtschaftung entzogen
Dem Vernehmen nach haben die Umweltminister der Länder sowie die Bundesumweltministerin auf Initiative des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern die kostenlose Übertragung früherer DDR-Flächen vom Bund an die Länder gefordert. Ein entsprechender Beschluss wurde in Bremen zur Umweltministerkonferenz (UMK) herbeigeführt. Dazu erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages ist, Bernhard Daldrup:
„Die Wünsche der Umweltminister der Länder und der Bundesumweltministerin sind nicht realistisch. Die Erhaltung der Flächen, nach der Übertragung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) auf die Länder, ist nicht finanzierbar. Ebenso ist die geplante Stilllegung der Flächen im Sinne des Naturschutzes weit über das Ziel hinaus geschossen. Die bisherigen Flächen reichen aus, um das Naturerbe zu erhalten.
Außerdem muss man bei solchen Aktionen immer Bedenken, dass es sich hierbei auch um den Entzug von potentiell bewirtschafteten Flächen handelt. Eine Stilllegung dieser würde einem Flächenverlust gleichkommen. Den Flächenverlust von landwirtschaftlich genutzter Fläche lehnen wir ab. Dies widerspricht der möglichst breiten Streuung des Bodeneigentums.“
Beitragsstabilität bleibt das klare Ziel
Die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin wird sich heute ein weiteres Mal mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. Es gibt den Vorschlag, diesen alle zwei Jahre zu erhöhen. Dabei soll sich die Erhöhung am Ausgleich der Inflationsrate orientieren. Dazu äußert sich der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Wir haben als CDU-Fraktion den Grundsatz der Beitragsstabilität beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest verankert. Das hat auch der Landtag in vielen bereits verabschiedeten Beschlüssen unterstrichen. Eine Mehrheit für eine Beitragserhöhung sehe ich in Sachsen-Anhalt nicht. Deswegen unterstützen wir auch ausdrücklich den Vorschlag unseres für Medien zuständigen Staats- und Kulturministers, Rainer Robra, hinsichtlich seiner Überlegungen zur Beitragsstabilität. Denn über Ideen zur Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss nachgedacht werden. Ein guter, einordnender Journalismus ist wichtig für die Demokratie im Land.“
Hintergrund:
Staatsminister Rainer Robra unterbreitete u. a. den Vorschlag, dass die ARD sich mehr als Schaufenster der regionalen Programme der Länder begreift.
Die derzeit vorgelegten Sparvorschläge von ARD, ZDF und Deutschlandradio reichen jedoch nicht aus, die Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach 2020 zu finanzieren, sodass ab 2021 eine Beitragserhöhung im Raum steht. Nun schlagen mit Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sechs Bundesländer ein Modell vor, das beinhaltet, den Rundfunkbeitrag alle zwei Jahre zu erhöhen und sich dabei am Ausgleich der Inflationsrate zu orientieren.
Arbeit der Berater beginnt erst nach Ende der Ermittlungen
Die beiden juristischen Berater Manfred Nötzel und Jerzy Montag sollen dem Rechtsausschuss bei der Aufarbeitung des Falles Oury Jalloh begutachtend zur Seite stehen. Dazu Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Mit dem Generalstaatsanwalt a. D. Manfred Nötzel und dem Rechtsanwalt Jerzy Montag ist es uns gelungen, zwei fachlich hervorragende juristische Berater für die Begutachtung der Akten zum Fall Oury Jalloh zu gewinnen. Nun gilt es die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Naumburg abzuwarten, ehe die Berater mit ihrer Arbeit beginnen können.“
CDU-Fraktion begrüßt geplante Maßnahmen – Mehr Transparenz für das Parlament gefordert
Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt unterstützt die Bestrebungen der Landesregierung Ausgründungen aus den Hochschulen zu fördern. Die durch den zuständigen Minister vorgeschlagenen Maßnahmen bezüglich der Bereitstellung von Ressourcen seien ein erster positiver Ansatz. Allerdings müsse man deswegen nicht nach Amerika reisen. Der wirtschaftspolitische Sprecher, Ulrich Thomas, und der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Florian Philipp, sehen indes keine bürokratischen Hürden für Ausgründungen. Die Prüfrechte des Landesrechnungshofes seien die einzige Möglichkeit für das Parlament, ein Mindestmaß an Transparenz für die Verwendung öffentlicher Mittel zu wahren. Das ausgerechnet die SPD sich für weniger Transparenz einsetzt ist verwunderlich. Dennoch soll auf Vorschlag der CDU-Fraktion künftig Minderheitsbeteiligungen der Hochschulen von den Prüfrechten ausgenommen werden. Über den monetären und verhältnismäßigen Rahmen werde gerade diskutiert.
„Bereits im aktuellen Hochschulgesetz hat der Landesrechnungshof die Möglichkeit, private Unternehmen mit Hochschulbeteiligung zu prüfen. Bisher hat er aber davon kaum Gebrauch gemacht. Angesichts dieser Praxis ist die Angst vor dem Landesrechnungshof als äußerst fragwürdig zu bezeichnen“, so Philipp.
Beide Sprecher fordern eine generelle Förderung von Start Ups. Die bisherigen Förderprogramme verfehlen Ihre Wirkung, da sie zu bürokratisch gerade für junge Unternehmen sind. Hier wäre der Ansatz der Entbürokratisierung richtig. Leider fehlt es dem Minister an dieser Stelle an Kreativität, um den Forderungen der CDU-Landtagsfraktion nachzukommen.
„Beim vorliegenden Hochschulgesetzesentwurf besteht aus unserer Sicht die Sorge, dass wir ein steuergefördertes Beteiligungsprogramm für Gutachter- und Beratungsunternehmen organisieren. Unser gemeinsames Ziel muss allerdings darin bestehen, neue Innovationen und Produkte gemeinsam mit der Wirtschaft zu entwickeln“, so Thomas.