Erfolgsgeschichte mit Herausforderungen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat angesichts der Landtagsdebatte 30 Jahre Sachsen-Anhalt von einer insgesamt positiven Entwicklung gesprochen. Trotz noch zu lösender Herausforderungen habe das Land den Transformationsprozess und den Strukturwandel weitgehend bewältigt und seine Schlusslichtposition verlassen. Neben soliden mittelständischen und handwerklichen Unternehmen könne das Land auf eine gute Infrastruktur, eine leistungsfähige Verwaltung und gut aufgestellte Hochschulen verweisen.
„Die Landespolitik unter CDU-Führung hat wichtige Impulse für ein modernes Sachsen-Anhalt, zukunftsweisende Technologien sowie bei Forschung und Entwicklung gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, die Corona-Krise und den Strukturwandel so zu bewältigen, dass unser Bundesland gestärkt aus diesen Problemen und Prozessen herauskommt“, so Thomas.
Auch wenn Ostdeutschland insgesamt gewachsen sei, so bestehe in der Angleichung der Lebensverhältnisse weiterhin eine zentrale politische Aufgabe. Diese könne nur durch hoch qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze bewältigt werden. „Die neuen Bundesländer haben insgesamt noch zu wenig Industrie und eigene Konzernzentralen. Das ist ein erhebliches Defizit, das den Aufholprozess ausbremst“, so Thomas abschließend.
CDU-Fraktion kritisiert angekündigte Werksschließung
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Ankündigung des Pumpenherstellers WILO, seinen Produktionsstandort in Oschersleben zu schließen, scharf kritisiert. Diese Ankündigung komme überraschend, da sie nicht der finanziellen Lage des Mutterkonzerns entspreche. Zudem sei der Standort Oschersleben stets profitabel gewesen.
„Die Beschäftigten bei WILO können sich der Solidarität und Unterstützung der CDU-Fraktion sicher sein. Wir wollen nicht nur den Erhalt des Werkes, sondern neue Investitionen, um die Zukunft des Standortes langfristig abzusichern“, so Thomas.
Der Wahlkreisabgeordnete, Guido Heuer, ergänzt: „Eine Schließung ist für die strukturschwache Region eine Katastrophe. WILO ist nicht nur Arbeitgeber, sondern auch ein wirtschaftlicher Hoffnungsträger. Der Konzern kann jetzt nicht einfach einen ‚schlanken Fuß‛ machen. Jetzt ist die Landesregierung gefordert, schnellstmöglich Kontakt mit der Konzernleitung aufzunehmen. Die CDU-Fraktion steht für Gespräche mit dem Betriebsrat und der Unternehmensführung gern zur Verfügung.“
Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen professionell zu bewältigen
Zum Abschlussbericht des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag Halle erklärt Chris Schulenburg, Obmann der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Aufgabe des Untersuchungsausschusses war es unter anderem zu klären, welche Personen und Institutionen eine mutmaßliche Fehleinschätzung der Gefährdungslage im Zuge des Terroranschlages zu verantworten haben sowie ob und weshalb es zu einer Herabsetzung der Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen in Sachsen-Anhalt gekommen ist. Nach 14 Sitzungsterminen und nach Auswertung aller vorliegenden Akten kommt die CDU-Landtagsfraktion zu den folgenden wesentlichen Untersuchungsergebnissen:
- Die Überprüfung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport mehrfach veranlasst. Die Polizeibehörden wurden durch das MI wiederholt auf die Gefährdung jüdischer Einrichtungen hingewiesen, um das Problembewusstsein zu schärfen. Die Erlasslagen des MI wurden in der Polizeidirektion bzw. der Polizeiinspektion Halle ordnungsgemäß umgesetzt.
- Die polizeiliche Gefährdungseinschätzung zum Anschlagszeitpunkt sah keine konkrete oder erhöhte Gefahr eines Anschlags gegen die Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Alle Verantwortlichen bezogen sich auf die allgemeinen Gefährdungsaussagen aus dem BKA-Lagebild und die erweiternden Gefährdungseinschätzungen des LKA. Regionale Verschärfungen für die Stadt Halle (Saale), resultierend aus der Analyse von antisemitischen Straftaten, lagen nicht vor. Auch seitens der Jüdischen Gemeinde zu Halle wurde keine besondere Gefährdung gesehen.
- Im Fall des Zusammenwirkens von Polizei und Jüdischer Gemeinde in Halle (Saale) gab es zwischen den Beteiligten keine offenkundigen Differenzen. Der Schutz des jüdischen Lebens stand im Fokus der Polizei, auch der Leitungsebene, die regelmäßig Kontakt zu dem Vorsitzenden der Gemeinde suchte. Die Kontaktpflege der Polizeidirektion bzw. Polizeiinspektion Halle mit der Gemeinde Halle zu allgemeinen und besonderen Schutzmaßnahmen ist auch nach der Aktenlage regelmäßig erfolgt. Es war geübte Praxis, sich im Vorfeld von Veranstaltungen mit der Jüdischen Gemeinde abzustimmen. Erforderliche Schutzmaßnahmen wurden nach eigener Lagebeurteilung durchgeführt.
- Die Einschätzung der Gefährdungslage hat nicht dazu geführt, dass es zu einer Herabsetzung der Schutzmaßnahmen kam. Weder polizeilich noch mangels entsprechender Anfragen aus der Jüdischen Gemeinde wurde das Erfordernis einer polizeilichen Begleitung des Gottesdienstes am Jom Kippur gesehen. Nach dem Anschlag erfolgte eine Erhöhung der Schutzkategorie mit der Folge einer ständigen polizeilichen Anwesenheit an der Synagoge.
- Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen gut zu bewältigen. In den Jahren 2016 und 2017 erarbeitete das Ministerium für Inneres und Sport mit Vertretern der Polizeibehörden und -einrichtungen ein grundlegendes Erstinterventionskonzept für sogenannte lebensbedrohliche Einsatzlagen. Die Landeskonzeption für lebensbedrohliche Einsatzlagen (Führungs- und Einsatzkonzeption, terroristische Einsatzlagen inklusive Besonderer Aufbauorganisation, Erstinterventionskonzept) wurde den Polizeidienststellen zum Dienstgebrauch zugeleitet.
- Die Konzepte zur Prävention, Verhinderung und Bewältigung von Amoklagen und terroristischen Anschlägen sind hinreichend in die Aus- und Fortbildung der Landespolizei impliziert. Die Landespolizei ist für die Themenfelder Antisemitismus und interkulturelle Kompetenz sensibilisiert und die Vermittlung von diesen Kenntnissen ist Bestandteil der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt.
- Die im Einsetzungsbeschluss behauptete ‚…zunehmend judenfeindliche Stimmung…‛ konnte durch die vorgelegten Daten und die Aussagen der polizeilichen Zeugen und der Vertreter der jüdischen Gemeinschaft nicht belegt werden.
- Der Täter von Halle radikalisierte sich im Internet im weitgehend anonymen Konzert von Gleichgesinnten. Er lebte weitgehend abgekapselt, isoliert vom realen Leben. Sein Umfeld ließ ihn dabei gewähren. Für die Sicherheitsbehörden stellt dieser Tätertypus ein Problem dar, da er nach den klassischen Bewertungsrastern im Vorfeld der Tat nicht durch breite Aktivitäten auffällt und Ansätze für weitere Ermittlungen bietet.
- Die vom Ausschuss vernommenen Zeugen, die sich während des Anschlags in der Synagoge befunden haben, haben ihre Erfahrungen vom Einsatztag geschildert und ein desaströses Bild über die polizeiliche Arbeit gezeichnet. Die geäußerten Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Polizei konnten durch die vernommenen Zeugen aus dem Polizeidienst mit polizeilichen Erklärungen, die mit technisch-organisatorischen oder taktischen Einsatzfragen sowie mit priorisierten Aspekte der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung zusammenhängen, plausibel entkräftet werden. Die einsatzbegleitende Betreuung von Betroffenen muss bei zukünftigen Einsatzlagen noch stärker im Polizeifokus stehen.
Der von der AfD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss war nicht notwendig, da die Landesregierung alle Fraktionen und die Öffentlichkeit umfassend informiert hat. Es freut uns sehr, dass sich die Koalitionsfraktionen im Landtag auf einen gemeinsamen Abschlussbericht verständigen konnten. Selbst die AfD-Fraktion muss in ihrem Sondervotum eingestehen, dass der Polizeieinsatz am 9. Oktober 2019 keine wesentlichen Schwächen in Bezug auf die vorbereiteten Planungen, die Stabsarbeit, die Koordination, die Logistik und die Handlungsweisen der Einsatzkräfte hat deutlich werden lassen. Die LINKEN haben es nach über einem Jahr intensiver Ausschussarbeit nicht geschafft, ein eigenes Votum auf den Weg zu bringen, obwohl sie unzählige Pressemitteilungen zum Terroranschlag von Halle veröffentlicht haben. Die Enthaltung der LINKEN bei der Abstimmung zum Abschlussbericht grenzt schon an Arbeitsverweigerung.“
Mietpreisbremse verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Berliner Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel heute für nichtig, da es gegen das Grundgesetz verstoße. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, welcher das rot-rot-grüne Mietendeckel-Landesgesetz heute für verfassungswidrig erklärt. Bundesländern ist es nach aktueller Verfassungslage verboten, in den Mietmarkt einzugreifen.
Die rot-rot-grüne Landesregierung von Berlin braucht nur mal einen Blick in die Fotoalben der DDR zu werfen. Am Ende der DDR war die Wohnungssubstanz kaum noch akzeptabel, weil zu wenig investiert wurde, da die Mieten dafür zu gering waren.
Eine Mietdeckelung ist, ebenso wie Staatswohnungen übrigens auch, keine geeignete Maßnahme. Wir benötigen dezentrale Wohnungslösungen und effektive Stadtumbaumaßnahmen statt einer Mietpreisbremse. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Anreize auch für private Investitionen in leerstehenden Wohnraum oder dessen Aufwertung müssen bestehen bleiben.“
Grüne ziehen mit Doppelmoral in den Wahlkampf
Zum heutigen Interview der Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Mitteldeutschen Zeitung erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Es ist erschreckend, mit welcher Doppelmoral die Grünen in den Wahlkampf ziehen. Am Kabinettstisch sitzt auch eine grüne Ministerin, die den Sachsen-Anhalt-Plan zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und damit allen Maßnahmen des Landes zugestimmt hat. Auch Frau Lüdemann ist in die Entscheidungen des Landes zur Pandemie einbezogen und das seit mehr als einem Jahr.
Noch vor 4 Wochen hat Frau Lüddemann gefordert, ‚mehr Vertrauen in Institutionen, Gastwirtinnen und Gastwirte, Kulturszene sowie Veranstalterinnen und Veranstalter‛ zu setzen, um mit Schnelltests und appgestützter Kontaktnachverfolgung ‚die Aufhebung von Einschränkungen angehen zu können‛. Nun starten erste Modellprojekte in kleinstem Rahmen und Frau Lüddemann fordert einen Totallockdown, bezeichnet den Ministerpräsidenten als ‚Geisterfahrer‛.
Ihre Äußerungen sind unangemessen und schüren Ängste. Wenn die Grünen glauben, sie könnten sich jetzt aus der Verantwortung stehlen und Opposition und Regierung gleichzeitig sein, dann werden die Wählerinnen und Wähler das merken. Eine solche Strategie hat noch nie funktioniert. Das sollte Frau Lüdemann eigentlich wissen.“
CDU enttäuscht über Entsorgungsdesinteresse der grünen Um-weltministerin
„Für die CDU-Landtagsfraktion gilt der einstimmige Beschluss des Landtages zur Auskofferung der Bohrschlammgrube in Brüchau. Ministerin Dalbert hat heute im zuständigen Ausschuss erneut alle Fragen der Entsorgung offengelassen und sich ausschließlich auf eine rechtliche Bewertung der notwendigen Maßnahmen zurückgezogen. Diese Vorgehensweise löst kein einziges Problem und führt stattdessen zu jahrelangen Verzögerungen. Damit überlässt die grüne Umweltministerin eine ganze Region ihrem Selbstlauf“, so der Sprecher für Geologie und Bergbau der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Uwe Harms, der sich nach den Ausführungen der Umweltministerin enttäuscht zeigt.
„Die Menschen vor Ort haben das Recht auf eine schnelle Lösung des Problems und sie wollen zurecht nicht noch Jahre darauf warten, bis die ehemalige DDR-Altlast entsorgt wird. Stattdessen sollte die Ministerin die Kompetenz des LAGB nutzen, um schnellstmöglich im Dialogverfahren eine rasche Lösungsmöglichkeit zu finden“, so Harms abschließend.
Abschlussprüfungen regulär möglich
Zur aktuellen Diskussion um die Durchführung von Abschlussprüfungen an den Schulen in Sachsen-Anhalt erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Es wird gegenwärtig eine Scheindiskussion um die Durchführung von Abschlussprüfungen geführt. Im Jahr 2020 fanden an unseren Schulen trotz der Pandemie die Abschlussprüfungen statt, um unseren Schülerinnen und Schülern beim bundesweiten Wettbewerb um Ausbildungs- und Studienplätze keine Steine in den Weg zu legen.
In diesem Jahr wurden aus dem gleichen Grund bewusst und zielgerichtet die Abschlussklassen seit Jahresbeginn im Präsenzunterricht beschult. Darüber hinaus wurden flexible Möglichkeiten der Benotung eröffnet, um Benachteiligungen auszugleichen.
Somit ist der Rückschluss auf angeblich irreguläre Bedingungen nicht angebracht. Hinzu kommt, dass die Schülerinnen und Schüler direkten Kontakt und Austausch mit ihren Lehrkräften haben und hatten. Die Prüfungsvorbereitungen sind deshalb genauso möglich und durchführbar wie sonst auch.
Die Forderung der Gewerkschaft GEW läuft damit ins Leere. Würde man der GEW folgen, wäre eine Stigmatisierung des Abschlussjahrgangs 2021 die Folge. Dies wäre nicht im Interesse der Schülerinnen und Schüler und ihrer späteren beruflichen Zukunft.“
CDU weist Kritik der Grünen zurück
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, weist die Kritik des Koalitionspartners Bündnis 90/Die Grünen am Scheitern des Abfallgesetzes zurück. Entgegen allen Warnungen aus der Wirtschaft, von Kammern und kommunalen Spitzenverbänden habe man seitens der Grünen trotzdem das Ziel verfolgt, die Deponiekapazitäten in Sachsen-Anhalt drastisch einzuschränken.
„Wer solche Forderungen erhebt, der verkauft auch ein Auto ohne Räder. Sachsen-Anhalt ist ein Teil der deutschen Kreislaufwirtschaft. Unser Land braucht rechtskonforme und umweltverträgliche Deponien für mineralische Baustoffe. Wer diese abschaffen will, der schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes, verteuert das Bauen und gefährdet Arbeitsplätze. Das ist mit uns nicht zu machen“, so Thomas.
CDU-Fraktion begrüßt den Start von Modellprojekten
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, Modellprojekte für Hotels und die Gastronomie zu starten. Ab 9. April 2021 sollen Hotels und Gaststätten in ausgewählten Harzorten und im Landkreis Mansfeld-Südharz wieder öffnen dürfen.
„Das ist ein wichtiges Signal an die regionale Wirtschaft. Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben“, so Thomas. Trotz der Öffnungen würden weiterhin die Regeln der Pandemieverordnung gelten. Die Bürgerinnen und Bürger hätten sich während des Lockdowns vorbildlich verhalten. Die Unternehmen hätten viel Geld für Hygienemaßnahmen aufgebracht.
„Jetzt ist es an der Zeit, das gesellschaftliche Leben überall dort zu normalisieren, wo das Infektionsgeschehen überschaubar ist“, so Thomas.
Sportvereine im Land erhalten Hilfszahlungen
Innenminister Michael Richter hat heute angekündigt, dass die Sportvereine im Land mit rund 4,5 Millionen Euro bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt werden sollen. Dazu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die gute Nachricht des Tages: Sachsen-Anhalts Sportvereine sollen Hilfszahlungen erhalten, um den Neustart im Sport besser bewältigen zu können. Seit Monaten findet kein bzw. nur ein eingeschränkter Sportbetrieb im Land statt. Die 350.000 Mitglieder der Sportvereine im Land – 100.000 davon Kinder und Jugendliche – warten auf positive Signale und das Innenministerium hat sie mit Blick auf die geplante finanzielle Unterstützung nunmehr geliefert.
Die Auszahlung der Gelder (‚Corona- bzw. Hygienepauschale‛) soll über den Landessportbund (LSB) zusammen mit der Vereinspauschale 2021 erfolgen. Somit kommen die Vereine ohne bürokratischen Aufwand und unkompliziert an die pauschale Hilfe von 10 Euro pro erwachsenes Vereinsmitglied und 20 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen im Verein.
Ergänzend stehen im Rahmen der ‚Coronahilfe Sport‛ (lsaurl.de/Vereinshilfen) aktuell weitere Landesmittel in Höhe von 1 Million Euro für Sportvereine und Sportverbände in Sachsen-Anhalt zur Verfügung, die wegen der Pandemie finanzielle Probleme haben.“