CDU fordert bessere Einbindung der Wirtschaft
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat eine engere Einbindung der Kammern in die Natura 2000-Landesverordnung eingefordert. Es gebe zahlreiche Zielkonflikte mit der regionalen Wirtschaft. Es könne nicht sein, dass Umweltbehörden und das Landesverwaltungsamt allein über Härtefälle und Einschränkungen bei Mittelstand und Handwerk entscheiden.
„Hier geht es um Arbeitsplätze vor Ort. Wenn diese durch überbordende Umweltgesetze gefährdet werden, hört der Spaß auf“, so Thomas.
Dieser betont, dass es bei Natura 2000 sowohl im Landwirtschafts- als auch im Wirtschaftsbereich erheblichen Beratungsbedarf gebe. Kammern und Verbände müssten stärker in die künftigen Prozesse eingebunden werden. Es bestehe der dringende Verdacht, dass eine EU-Richtlinie durch das Land Sachsen-Anhalt unnötig verschärft würde. Letztendlich gelte der Grundsatz: Qualität vor Schnelligkeit.
Grundlage für gerichtliche Entscheidungen ist immer geltendes Recht, nicht die Meinung der Bevölkerung
Zum heutigen Festakt „25 Jahre Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der heutige Festakt zu ‚25 Jahren Landesverfassungsgericht‘ stand unter dem Motto ‚Demokratie stärken! – Auf welche Klippen unsere Demokratie zusteuert‘.
In den letzten 25 Jahren waren 524 Verfahren am Landesverfassungsgericht anhängig. Dabei handelte es sich primär um kommunale Verfassungsbeschwerden. Themen waren überwiegend Fragen der kommunalen Selbstverwaltung oder die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dabei haben die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts mitunter zu Kontroversen in der Bevölkerung geführt. Wie dessen Präsident, Lothar Franzkowiak, jedoch ausführte, könne die Grundlage für Entscheidungen nicht die Meinung in der Bevölkerung sein, sondern sie basiere immer auf geltendem Recht. Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Situationen, bei denen die Frage nach Recht und Unrecht jedenfalls in der Bevölkerung eher emotional bewertet wurde. Mit vernünftigen Argumenten war häufig kein Weiterkommen. Dass diesbezüglich derzeit in der öffentlichen Wahrnehmung ein Ungleichgewicht entstanden ist, hat auch der Festredner Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof hervorgehoben. Daher plädiere ich erneut dafür, stets den Gewaltenteilungsgrundsatz zu wahren. Demokratie ist nicht selbstverständlich.“
Hintergrund:
Das Landesverfassungsgericht entscheidet in erster Linie über Verfassungsbeschwerden, Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Wahlprüfungsbeschwerden und Normenkontrollanträge. Nach einer Gesetzesänderung können die Bürgerinnen und Bürger des Landes ab dem kommenden Jahr auch gegen gerichtliche Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie zuvor alle übrigen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Gute Gelegenheit, sich Wert und Bedeutung des Wahlrechts bewusst zu machen
Zur heutigen Pressekonferenz der Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding, zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Am gestrigen Tag jährte sich die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Dieses besondere Jubiläum ist eine gute Gelegenheit, sich den Wert und die Bedeutung des Wahlrechts noch einmal bewusst zu machen. Die Wahlbeteiligung unter den Frauen, die erstmals anlässlich der Wahl der Nationalversammlung am 19. Januar 1919 mitbestimmen durften, lag bei 82 Prozent. Ich würde mir wünschen, dass wir auch zur anstehenden Kommunalwahl eine solche rege Beteiligung aller Wahlberechtigten haben.
Zwar ist das Wahlrecht glücklicherweise zu einer Selbstverständlichkeit geworden, gleichwohl sind es andere Dinge noch nicht. Auch heute noch sind Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und gerade auch in der Politik deutlich unterrepräsentiert. Bei einem hälftigen Anteil von Frauen und Männern in der deutschen Bevölkerung, ist ein Anteil von nur knapp 31 Prozent an weiblichen Abgeordneten im Bundestag noch deutlich verbesserungsbedürftig. Auch in Sachsen-Anhalt haben wir einen hälftigen Anteil von Frauen und Männern in der Bevölkerung, aber nur 22 Prozent weibliche Abgeordnete im Landtag.
Die im Grundgesetz fest verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss in der Lebenswirklichkeit ankommen. Es darf keine Unterschiede bei der Bezahlung von Frauen und Männern geben, wenn gleiche Arbeit mit gleicher Befähigung verrichtet wird. Um Frauen nach einer Schwangerschaft den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu gewährleisten, hat die Koalition auf Initiative der CDU-Fraktion im Mai-Plenum einen Antrag eingebracht, die Möglichkeiten der Telearbeit auszubauen (Drs. 7/2822). Auch dieser Antrag ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg der Gleichberechtigung.“
Lehrkräfte können zukünftig ihre Überstunden vergüten lassen
In Anerkennung der Leistungen des Lehrerpersonals, das zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung viele Überstunden leistet, hat der Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung einen Beschluss zur Vergütung von Überstunden gefasst.
Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu vereinbart, den Paragrafen 63 des Landesbeamtengesetzes zu ändern.
Lehrkräfte können in Zukunft entscheiden, ob sie ihre Überstunden vergüten lassen wollen oder diese durch Freizeitausgleich abbauen. Eine finanzielle Vergütung ist nun schon ab der ersten Stunde Mehrarbeit möglich.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Überstunden besser bezahlt werden müssen. Sie haben sich verständigt, dass die Vergütungsätze nach oben angepasst werden.
Unabhängig davon, werden die Koalitionsfraktionen alles dafür tun, dem Lehrermangel durch weitere Einstellungen zu begegnen, damit Überstunden zur Ausnahme werden und nicht die Regel bilden.
Noch viele Fragen offen
Zur heutigen öffentlichen Anhörung rund um das Thema gemeindlicher Straßenbau, inkl. Straßenausbaubeiträgen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Landtagsausschüsse Inneres und Sport sowie Landesentwicklung und Verkehr wurde heute auch das Thema der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen behandelt. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion bleiben trotz umfangreicher Ausführungen vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt e.V., einem Vertreter des Bayrischen Staatsministeriums des Innern und für Integration sowie dem Landesverband Haus und Grund Sachsen-Anhalt e.V. noch viele Fragen offen.
Dazu gehört unter anderem das Thema der Gerechtigkeit. Eine Ungleichbehandlung von Bürgern darf es aus Sicht der CDU-Fraktion nicht geben. Ungeklärt ist auch, wie mit denjenigen umgegangenen wird, die bisher ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Ebenfalls nicht gesichert ist die Gegenfinanzierung durch das Land für die Einnahmeausfälle bei den Gemeinden bei einem Verzicht auf Straßenausbaubeiträge. Deutlich wurde auch, dass die Gemeinden gegenüber den Bürgern bei geplanten Maßnahmen eine offene Informationspolitik betreiben müssen, um Unklarheiten und Unzufriedenheit von vornherein zu vermeiden.
Wir folgen auch ausdrücklich dem Vorschlag von Haus und Grund e.V., dass eine nachhaltige Lösung gefunden werden muss, bevor es zur Beschlussfassung kommt. Eine mögliche Abschaffung der Beiträge im Vorfeld von Wahlen und dann eine potenzielle Wiedereinführung wegen einer Verschlechterung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte wird es mit uns nicht geben.“
Philipp: Mehr Geld für Universitätsklinika in Aussicht
Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, hat mehr Geld für die Universitätsklinika im Land angekündigt. Damit solle der Abbau des Investitions- und Finanzierungsstaus verstetigt werden.
Der zuständige Ausschuss habe sich darauf verständigt, die Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung bereits im kommenden Haushalt zu prüfen. „Aktuell gibt es einen erheblichen Sanierungs- und Finanzierungsstau an unseren Universitätskliniken. Insbesondere bei teuren medizinischen Geräten gibt es einen dringenden Handlungsbedarf“, so Philipp abschließend.
Thomas: Ausschuss ebnet Weg für Praktikumsgutscheine
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Einführung von Praktikumsgutscheinen für Schülerpraktika angekündigt.
„Der Ausschuss hat am Donnerstag den Weg freigemacht und die finanziellen Mittel im Haushalt beschlossen. Damit wird eine langjährige CDU-Forderung umgesetzt“, so Thomas. Aktuell werde an einer Richtlinie gearbeitet. Vorgesehen sei, dass künftig gemeinsam mit den Kammern Schülerpraktika unbürokratisch vermittelt und finanziell vergütet werden. „Mit den Schülerpraktika sorgen die Koalitionsfraktionen nun dafür, dass Schüler bereits in der Berufsfindungsphase mit den Unternehmen zusammengebracht werden. Unser Ziel war immer, die duale Berufsausbildung und das Handwerk zu stärken“, so Thomas.
Befürchtungen Österreichs ernst nehmen
Wie aus Berichterstattungen verschiedener Medien zu entnehmen ist, zieht sich Österreich aus dem geplanten globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen zurück. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer sowie bundes- und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz hat angekündigt, dass sich sein Land aus dem UN-Migrationspakt zurückziehen wird. Für Österreich stellt der Pakt eine Vermischung von Migration und Asyl dar, das Land sieht zudem eine Gefahr vor dem Verlust seiner Souveränität.
Zu den Auswirkungen dieses Paktes auf Deutschland und natürlich auch Sachsen-Anhalt befragte ich unsere Landesregierung im Namen der CDU-Fraktion bereits vor einer Woche während der Fragestunde im Landtag. Staatsminister Robra führte aus, dass dieser Pakt einen appellierenden Charakter habe aber aus Erklärungen auch oftmals verbindliche Regelungen entstünden. Aus diesem Grund dürfe man auch nicht vernachlässigen, was dort passiere. Da weder der Deutsche Bundestag noch der Deutsche Bundesrat mit dieser Thematik beschäftigt waren, konnte Sachsen-Anhalt auch keine Stellungnahme dazu abgeben.
Nun stellt sich für die CDU-Fraktion die Frage, ob dieser Migrationspakt nicht doch einer eingehenderen Prüfung bedarf. Der Rückzug einiger Länder und weitere Ankündigungen anderer Länder, nicht zu unterzeichnen, werfen Fragen auf. Der Pakt enthält Formulierungen, die u. a. 87 Verpflichtungen gegenüber Migranten mit sich bringen und wieder viele Erwartungen wecken könnten. Gewährleistet werden soll Migranten u. a. der ‚sichere Zugang zu Grundleistungen‛, ‚ungeachtet ihres Migrationsstatus‛. Die Unterzeichner sollen z. B. ‚Aufklärungskampagnen fördern‛, die ‚die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration‛ darlegen.
Fakt ist auch, dass Migration nicht nur positive Effekte mit sich bringt. Die Flüchtlingskrise 2015 hat dies deutlich gezeigt. Zuwanderung muss gesteuert werden bspw. durch ein Einwanderungsgesetz, welches wir schon länger fordern. Im Zuge der Diskussion um den Migrationspakt muss unsere Landesregierung in Berlin tätig werden und auf eine öffentliche Debatte drängen, die die aufgeworfenen Fragen klären soll. Die Befassung des Bundestages wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert, da die Befürchtungen Österreichs ernst genommen werden müssen!“
Der Landesforst braucht jetzt dringend Hilfe, denn er ist in guten Jahren eine sicherere Einnahmequelle!
Zur heutigen Presseberichterstattung bezüglich einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Landesforstes erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, sowie das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages, Bernhard Daldrup:
„Seitdem die Schäden im Wald durch das Orkantief ‚Friederike‛ sichtbar und abschätzbar wurden, fordert die CDU-Fraktion eine schnelle Beräumung der Wälder, um Schädlingsbefall zu verhindern. Die schleppende Umsetzung der Beräumung des Waldes und die fehlende Errichtung von ausreichend zusätzlichen Nasslagern in Zusammenhang mit dem trockenen und warmen Sommer, führten zu idealen Lebens- und Vermehrungsbedingungen für den Borkenkäfer. Davor hat die CDU-Fraktion immer gewarnt.
Dass es jetzt zu dieser Situation gekommen ist, war absehbar. Erste realistische Schätzungen aus den Fachgremien von Bund und Ländern ergeben eine Schadenssumme von über 300 Millionen Euro für alle Ereignisse des letzten Jahres für Sachsen-Anhalt. Daraus ergibt sich für das Land Sachsen-Anhalt ein erheblicher Handlungsbedarf. Um die Wirtschaftskraft und die Funktion des Waldes als CO2-Senke wiederherzustellen, bedarf es beispielhaft folgender Maßnahmen:
- Erhöhung der finanziellen Mittel im kommenden Haushalt zur Unterstützung der Forstwirtschaft.
- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Forstpersonals durch eine Aufstockung auf 662 Vollzeitäquivalente (VZÄ), wie im Doppelhaushalt 2017/2018 von der Koalition beschlossen, aber bis dato noch nicht umgesetzt wurde.
- Entlastung der Waldbesitzer von den Beiträgen für die Unterhaltungsverbände.
Die CDU-Fraktion stellt sich hinter den Beschluss des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. September 2018, in dem umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der stabilen Forststrukturen benannt sind. Dazu ist auf unsere Initiative hin eine Anhörung im Ausschuss für den 15. November geplant. Auch die Zahlungsunfähigkeit des Landesforstes muss dort erörtert werden. Klar ist, die Landesregierung ist aufgefordert mit finanziellen Mitteln auszuhelfen, denn der Landesforst ist in guten Jahren eine sichere Einnahmequelle.“
CDU-Fraktion fordert Aufklärung und Versachlichung
Zur heutigen Konstituierung des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zu Derivatgeschäften von Abwasserzweckverbänden erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Bommersbach:
„Nach der Begrüßung und Eröffnung durch die Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch ist die Sitzungsleitung an die Vorsitzende des Ausschusses Frau Prof. Dr. Eisenreich übergeben worden. Im weiteren Verlauf der heutigen Beratung sind die formalen Abläufe hinsichtlich der zu untersuchenden Gegenstände und des weiteren zeitlichen Ablaufs der Arbeit des 17. PUAs erörtert worden.
Durch die AfD-Fraktion wurden heute mehrere Beweisanträge in dem PUA gestellt. Diese Beweisanträge sind aus Sicht der CDU-Fraktion wenig sinnhaft und könnten gegebenenfalls die Aufarbeitung durch den Landesrechnungshof (LRH) verzögern. Der Präsident des Landesrechnungshofs, Kay Barthel, soll mit Zustimmung der CDU-Ausschussmitglieder als Sachverständiger hierzu Auskunft geben.
Die Mitglieder des Ausschusses der CDU-Fraktion bekräftigten nochmals ihren Standpunkt, dass durch die Tätigkeit des Ausschusses auf keinen Fall die Prüftätigkeit des Landesrechnungshofs beeinträchtigt oder gestört werden darf. Auf Grund des Minderheitenvotums, dem die AfD durch die Anzahl ihrer Ausschussmitglieder im 17. PUA entspricht, hat sie das Recht, alleine als Fraktion Beweisanträge zu stellen und Aktenvorlagen zu verlangen.
Wir hoffen, dass im weiteren Verfahren Aufhellung in Sachen Derivatgeschäfte zum Wohle unserer Bürger und Beitragszahler erfolgt. Als CDU-Fraktion erwarten wir, dass der Untersuchungsausschuss zur Versachlichung der Diskussion beitragen kann. Die nächste Sitzung wird am 30. Januar 2019 stattfinden.“