Zimmer: Brauchen schnell ein Planungs- beschleunigungsgesetz für die Kohleregionen
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt fordert zur Umsetzung des beschlossenen Kohleausstiegs vom Bund ein Planungsbeschleunigungsgesetz. Eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen und Projekte seien zu begrüßen, ließen sich nach Angaben des Wirtschaftspolitikers und stellv. Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Lars-Jörn Zimmer, aber nur umsetzen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst würden.
„Wir bauen seit über 20 Jahren an der A 14, wir brauchen 3 Jahre um einen Funkmast aufzustellen, wir haben Bürgerinitiativen gegen Strommasten und in vielen gesellschaftlichen Bereichen haben wir Stillstand, weil die planungsrechtlichen Möglichkeiten bis zum Exzess ausgeschöpft werden. Wenn wir über Strukturwandel in den Kohleregionen reden, dann müssen die Investitionen noch vor dem Kohlelausstieg umgesetzt sein. Dies geht in Deutschland offenbar nicht mehr mit den aktuellen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus müssen die Menschen mitgenommen und in Entscheidungen einbezogen werden. Für sie muss eine Perspektive erkennbar sein“, so Zimmer.
Dieser warnt vor den Folgen eines übereilten Kohleausstiegs. Er sei ohne technologische Alternative beschlossen worden. Aktuell würden erst 40 Prozent der deutschen Stromerzeugung aus regenerativen Energien erfolgen.
„Der jetzt beschlossene Kohleausstieg ist eine Operation am offenen Herzen und er ist eine Wette nach dem Prinzip Hoffnung. Wer glaubt, dass Strom nur aus der Steckdose kommt, dürfte schon bald eines Besseren belehrt werden“, so Zimmer abschließend.
Keine Vertragskündigung, keine Rückkehr zur Verstaatlichung
Zur heutigen Aktuellen Debatte „Zugausfälle bei Abellio – ein Beispiel fehlgeschlagener Privatisierung“ im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Abellio hat Fehler gemacht. Das wurde auch eingeräumt. Nach den letzten Gesprächen habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass das Unternehmen alles dafür unternimmt, dass eine Situation wie vor und nach Weihnachten nicht wieder vorkommen wird. Das Debattenthema unterstellt in gewisser Weise, dass es diese Personalprobleme nicht geben würde, wenn ein staatlich gelenktes Unternehmen, den öffentlichen Nahverkehr wieder übernehmen würde. Das geht aber vollkommen an der Realität vorbei. Fachkräfte werden derzeit in allen Branchen händeringend gesucht. Forderungen nach Vertragskündigung oder nach einer Rückkehr zur Verstaatlichung sind einfach nur Populismus.“
Hintergrund:
Anfang Dezember 2018 hat das Land Sachsen-Anhalt das sogenannte Dieselnetz mit Linien in den Regionen Magdeburg, Altmark und Harz an Abellio übergeben. Die deutsche Tochter des niederländischen Staatskonzerns bekam einen Vertrag bis 2032. Erste Startschwierigkeiten im Norden Sachsen-Anhalts konnten mit der Einbindung von Personal der DB Regio und Vereinbarungen mit Dritten aufgefangen werden. 40 Lokführer fehlen dem Unternehmen. Seit Anfang Dezember sind hunderte Fahrten ausgefallen. Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) hat das Unternehmen bereits gerügt.
Gewalt erzeugt Gegengewalt
Zur heutigen Aktuellen Debatte „Meinungsfreiheit gewährleisten – Verrohung der politischen Auseinandersetzung verhindern – gewalttätiger Debattenkultur Einhalt gebieten“ erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Demokratie und politische Prozesse leben davon, dass man unterschiedliche Positionen miteinander austauscht. Streit und Debattenkultur wie auch öffentliche Demonstrationen gehören zu den Prinzipien einer Demokratie. Sie können belebend wirken. Fakt ist aber auch, wer aufruft, gegen den Staat und gegen die Demokratie zu agieren, der muss hart bestraft werden. Die CDU-Fraktion lehnt gewalttätige Auseinandersetzungen entschieden ab.
Gewalt erzeugt Gegengewalt, und sei sie auch nur verbal. Die von der AfD gezielt eingesetzte verrohte Sprache führt zu einer Verrohung in der politischen Debatte. Maßstab aller aufrechten Demokraten ist die Achtung der Menschenwürde. Nach Art. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Damit ist die Würde aller Menschen gemeint. Danach sollten wir uns auf die Werte unserer Gesellschaft orientieren, die der Würde des Menschen entspricht. Wir müssen wieder zu einer Diskussionskultur zurückkehren, die die Auffassung des Gegenüber als das Wahrnehmen, was sie ist, die Meinung des Gegenüber ohne ihn undifferenziert zu stigmatisieren, zum Beispiel ‚das sind alles Neonazis‛.
Die CDU-Fraktion hat sich daher früh das Motto zugelegt: ‚nicht ausgrenzen, aber klar abgrenzen!‛ Wir wollen uns mit den Argumenten inhaltlich auseinandersetzen. In der Auseinandersetzung setzen wir auf Argumente geprägt durch Sachlichkeit, ohne persönlich zu verletzen.
Wir werden unsere Haltung weiter geschlossen und entschieden in die gesamte Bevölkerung kommunizieren und dabei ein Verständnis für die Prinzipien unseres Staates – Demokratie und Rechtsstaat – vermitteln. Für Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit lohnt es sich täglich in die kommunikative Auseinandersetzung einzutreten.“
Bildungsfreistellungsgesetz bekannter machen
Zur heutigen Beratung über Freistellungen von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz), erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Das Bildungsfreistellungsgesetz und seine Ziele eignen sich nicht für eine politische Instrumentalisierung. Für die Zukunft gilt es, das derzeitige Gesetz bekannter zu machen, um so mehr Interessierte für Veranstaltungen zu gewinnen, denn das Gesetz ist bisher eher unbekannt. Die geringen Zahlen der Teilnahme legen eher den Schluss nahe, dass das Gesetz keine besondere Strahlkraft hat.
Daher ist es sinnvoll, auch mit den für Wirtschaft und Arbeit zuständigen Kollegen zu prüfen, welche Inhalte für das Format Bildungsfreistellung geeignet sind und sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern als so wichtig angesehen werden, dass für beide Seiten die Akzeptanz von Bildungsfreistellung erhöht wird.“
Mehr Fachkräfte, Entlastungen und besseres Angebot in den Kitas
Zur heutigen Landtagsdebatte um das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir als CDU-Landtagsfraktion begrüßen ausdrücklich, dass der Bund sich mit dem Gute-Kita-Gesetz an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligt. Jetzt gilt es, bei den entsprechenden Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Verwendung der Mittel die richtigen Prioritäten zu setzen. Für uns als CDU-Fraktion gibt es dabei drei Schwerpunkte:
- Qualifizierung und Gewinnung von Fachkräften in den Einrichtungen, bspw. durch die Finanzierung von Quereinsteiger-Programmen und den Wegfall von Schulgeld bei der entsprechenden Ausbildung.
- Entlastung der Geringverdiener von Beiträgen für die Kinderbetreuung über die bereits jetzt geplante Einbeziehung von Empfängern in Wohngeld und Kinderzuschlag hinaus.
- Bedarfsgerechte Angebote im Sinne von Kindern und Eltern, z. B. durch Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten.
Es bleibt jedoch festzustellen, dass die Finanzierung durch Bundesmittel nur für bis 2022 gesichert ist. Wir erwarten, eine dauerhafte Unterstützung des Bundes für diese wichtige Aufgabe. Die anstehenden Verhandlungen werden wir als Fraktion intensiv begleiten.“
Attraktivität & Anerkennung steigern – auch durch Schulgeldfreiheit
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Schulgeldfreiheit für Erzieher und Heilberufe erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die CDU-Fraktion sieht die Notwendigkeit, dass das Schulgeld für die Ausbildung zur Erzieherinnen bzw. zum Erzieher sowie für eine Ausbildung in den Heilmittelberufen entfallen muss. Bevor dies geschehen kann, muss allerdings erst einmal nachprüfbar die Höhe der benötigten Finanzmittel festgestellt werden. Das ist die Basis dafür, dass entsprechende Mittel in den Haushaltsberatungen eingeplant werden können.
Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion bedarf es aber zahlreicher weiterer Maßnahmen, um diese Berufsfelder sowohl für die Erstausbildung als auch für einen späteren Quereinstieg attraktiv zu gestalten. Neben passenden beruflichen Rahmenbedingungen, zu denen auch das später zu erzielende Einkommen gehört, ist ebenso ein positives Image dieser Berufe wichtig. Leider erhalten soziale Berufe oft nicht die öffentliche Anerkennung, die sie verdienen.“
Ein starker Staat bedingt eine starke Justiz
Zur heutigen Regierungserklärung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding, zu den „Herausforderungen für die Justiz in Sachsen-Anhalt – Zuverlässig, Zeitgemäß, Zugewandt“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Wir haben die Probleme, mit der die Justiz kämpft, frühzeitig erkannt und bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen finanzielle Mittel aufgestockt. Bereits jetzt erreichten wir im Bereich Personal eine Vielzahl von Verbesserungen. So setzen wir das Feinkonzept für die Personalstrategie in der Justiz um und können nun den ersten Personalaufwuchs verzeichnen. Neben der Erhöhung der Personalstellen muss auch Vorsorge für ausreichend Nachwuchs getroffen werden. Dazu haben wir eine Ausbildungsoffensive für den Justizvollzugsdienst gestartet. Mit Blick auf die Referendarausbildung ist Sachsen-Anhalt Vorreiter bei der Einführung des elektronischen Staatsexamens. Im April dieses Jahres werden Rechtsreferendare zum ersten Mal ihr zweites Staatsexamen am Computer schreiben können.
Ein weiteres wichtiges Vorhaben wird die Ausweitung der sogenannten Opferschutzambulanzen zur gerichtsfesten und vertraulichen Spurensicherung sein und auch die außergerichtliche Streitbeilegung soll ausgebaut werden. Denn unser Ziel ist eine zuverlässige, zeitgemäße und zugewandte Justiz, der die Bürger vertrauen, die konkurrenzfähig etwa auf technischem Niveau ist und die Bürger in ihren Entscheidungen mitnimmt.
Wir als CDU-Fraktion stärken der Justiz weiter den Rücken. Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn Justiz und Polizei gleichermaßen auskömmlich ausgestattet sind und nicht nur Löcher gestopft werden.“
Thomas: Vergabegesetz ist bürokratisch und überflüssig
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat das Landesvergabegesetz als ein „Bürokratiemonster“ bezeichnet. Die Vergangenheit habe deutlich gezeigt, dass wegen sinnfreier und zusätzlicher Bürokratie immer weniger Unternehmen bereit seien, öffentliche Aufträge anzunehmen. Wenn dies das politische Ziel war, dann könne man in der Tat von einem Erfolg sprechen. Der Anspruch der CDU-Fraktion sei aber ein anderer.
„Wir haben das Landesvergabegesetz immer als bürokratisch und demzufolge überflüssig bezeichnet. Das sieht auch die gesamte Wirtschaft Sachsen-Anhalts so. Wenn sich die Koalition noch ernst nimmt, dann muss sie für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbau von Bürokratie sorgen. Die Nachweispflichten im Hinblick auf Kinderarbeit und Arbeitsnormen sind eine bürokratische Zumutung.
Eine Novellierung des Landesvergabegesetzes, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bedeutet für die CDU-Fraktion, dass wir das bestehende Gesetz verändern, aber nicht noch weiter verschlimmbessern. Darüber hinaus hätten wir uns gewünscht, ähnlich wie bei anderen Gesetzesnovellierungen, dass die Koalitionspartner frühzeitig in das Verfahren eingebunden worden wären.
Es gibt bereits ein Bundesvergabegesetz indem die Kriterien der öffentlichen Hand für Ausschreibungen festgelegt sind und überdies gilt ein bundesweiter Mindestlohn. Ein von der SPD festgelegter neuer, höherer Mindestlohn ist weder im Koalitionsvertrag vorgesehen noch wird er mit der CDU zu machen sein. Wir haben den zuständigen Minister bereits über unsere Sichtweise in Kenntnis gesetzt“, so Thomas.
Aufruf zum zivilen Ungehorsam?
Zur aktuellen Diskussion zum Umgang mit Schülerdemonstrationen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„In respektloser Weise äußert sich der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Thomas Lippmann, in seiner heutigen Pressemitteilung gegenüber unserem Bildungsministerium.
Seine Unterstellung, das Ministerium würde nicht abwägen zwischen Demonstrationsrecht und Schulpflicht entbehrt jeder Grundlage. Offensichtlich ist der Landtagsabgeordnete Herr Lippmann weiter in seiner ehemaligen Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär verhaftet. Als Politiker gelten auch für ihn die vom Landtag mehrheitlich verabschiedeten Gesetze als rechtlicher Rahmen. Dazu gehört, dass Schulpflichtverletzungen laut Schulgesetz Sachsen-Anhalt, § 84 Abs. 3, eine Ordnungswidrigkeit darstellen und gegen Erziehungsberechtigte ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden kann.
Gleichzeitig ist das Demonstrationsrecht ein grundgesetzlich verankertes demokratisches Recht, das den Schülerinnen und Schülern unseres Landes zusteht. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen weltweiten Diskussion zum Klimaschutz wollen wir unsere Jugendlichen dazu anregen, sich mit diesem Thema in der Schule und ebenso außerhalb des Unterrichts auseinanderzusetzen. Genau dieses passiert an unseren Schulen, wie man beispielsweise bei den derzeit überall stattfindenden Tagen der Offenen Tür feststellen kann.
Der Umgang mit dem Zielkonflikt Schulpflicht und Demonstrationsrecht ist im Schreiben des Ministeriums für Bildung an die Schulleitungen, das Herr Lippmann seiner Pressemitteilung beigefügt hat, in verantwortungsvoller Weise aufbereitet worden. Aus meiner Sicht verbietet sich ein grundsätzlicher Aufruf zum ‚Schülerstreik‛, wie er durch die Aktionen von ‚Fridays for Future‛ in Gang gesetzt wurde.
Dessen ungeachtet müssen sowohl die Schulen wie auch die Eltern und letztendlich auch die Schülerinnen und Schüler ihre jeweilige Verantwortung wahrnehmen und zu den Konsequenzen, wie Unterrichtsausfall, stehen.“
Kompromiss zu §219a StGB ist zu begrüßen
Die Bundesregierung hat sich zur Novellierung des §219a des Strafgesetzbuches verständigt. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Ich begrüße ausdrücklich den gefundenen Kompromiss der Regelungen des §219a des Strafgesetzbuches. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt weiter verboten. Gleichzeitig wird das entsprechende Informationsangebot ausgebaut und damit betroffenen Frauen die Möglichkeit gegeben, aus vertrauenswürdigen Quellen die notwendigen Informationen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang unterstütze ich ausdrücklich die Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen sowie die der Stiftung Netzwerk Leben, die Schwangeren in dieser Lebenssituation helfend zur Seite stehen. Notwendig ist jetzt eine zügige Beratung in den zuständigen Gremien, um schnellstmöglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.“