Mit der CDU gibt es keine zusätzliche Unternehmensabgabe
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, lehnt eine touristische Unternehmensabgabe für die Wirtschaft grundsätzlich ab. Dies sei eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Wirtschaft und damit komme sie für die CDU-Fraktion nicht infrage.
„Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, Gesetze und Verordnungen zu verschlanken. Eine pauschale Unternehmensabgabe wäre das Gegenteil davon. Mit der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes erlauben wir erstmals den Kommunen von den Gästen eine Tourismusabgabe oder Kurtaxe zur Fortentwicklung der eigenen touristischen Infrastruktur zu erheben. Das ist aber etwas völlig anderes, als eine komplizierte bürokratische Abgabe, die von den regionalen Unternehmen zu erbringen ist“, so Thomas.
„Wir wollen Europa stärker, erfolgreicher und sicherer machen“
Staatsminister Rainer Robra hat heute in seiner Regierungserklärung „Für Sachsen-Anhalt: Europa wählen!“ unter anderem zur Zukunft der Europäischen Union (EU) gesprochen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der EU haben wir die längste Friedensperiode unserer Geschichte und auch den größten Wohlstand, den wir je hatten, zu verdanken. Seit Anfang der 90er Jahre sind mehr als 9 Milliarden Euro durch EU-Projekte und EU-Förderprogramme nach Sachsen-Anhalt geflossen. Die infrastrukturelle, ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung in unserem Land wäre ohne die Hilfe aus Europa unvorstellbar gewesen.
Mittlerweile ist allerdings das Vertrauen in die EU geschädigt. Terroranschläge in Europa, Klimawandel, digitaler Wandel, globaler Handel oder auch der Brexit als trauriger Höhepunkt – all das macht vielen Menschen Angst. Diese Angst müssen wir ihnen nehmen. Wir wollen Europa voranbringen, wir wollen Europa stärker, erfolgreicher, sicherer, dynamischer und handlungsfähiger machen.
Die Berücksichtigung nationaler Interessen und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe sind wichtige Voraussetzungen für eine weitere stabile Entwicklung in Europa. Dafür machen wir uns stark!“
Hintergrund:
Die Europawahl findet am 26. Mai 2019 statt.
Bildungsminister und Koalitionsfraktionen einig: Bestehende Gesetze überprüfen
Bildungsminister Marco Tullner sowie die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen begrüßen die Entscheidung, das Verfahren um das Zeigen des Hitlergrußes an einer Berufsschule durch die Generalstaatsanwaltschaft zu überprüfen. Zudem sei das klare und schnelle Handeln von Schulleiter und Lehrkraft beispielgebend.
„Wir müssen aufpassen, dass Anspruch und Wirklichkeit von Schule in diesem Fall nicht auseinanderklaffen. Ich bin den Lehrkräften vor Ort für ihre klare Haltung sehr dankbar. Auch in Schulen muss es klare Grenzen geben. Verfassungsfeindliche Symbole oder der Hitlergruß dürfen an Schulen in keiner Weise akzeptiert werden. Wenn bestehende Gesetze dies allerdings nicht unmissverständlich abbilden, müssen diese Gesetze geändert werden“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.
Die bildungspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen dieses Vorhaben. „Die Schulen in unserem Land brauchen Klarheit und Rechtssicherheit. Einerseits sind Schulen ein öffentlicher Raum, auf der anderen Seite soll die Klassengemeinschaft keine Öffentlichkeit darstellen. Wir werden gemeinsam mit den Rechtspolitikern überprüfen, ob hier Nachholbedarf besteht. Sollten Gesetze auf Landes- oder Bundesebene geändert werden müssen, werden wir diesen Weg gehen und entsprechende Initiativen im Landtag oder Bundesrat auf den Weg bringen“, erklärten Angela Gorr, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion sowie Wolfgang Aldag, bildungspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion.
Vorrangposition der Hilfsorganisationen bestätigt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Rettungsdienst aus dem kommerziellen Wettbewerb herausgenommen werden kann. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung des EuGH. Die Entscheidung zur Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem kommerziellen Wettbewerb ist längst überfällig. Für Leistungserbringer (z. B. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz) und Kostenträger (Krankenkassen) bedeutet dies die Sicherung des Status quo. Sachsen-Anhalt verfügt bereits über ein modernes Rettungsdienstgesetz, dass für die Patienten eine bestmögliche Notfallversorgung gewährleistet. Hilfsorganisationen ist im Gesetz eine Vorrangposition eingeräumt, ohne Private auszuschließen.
Auch durch diese Planungssicherheit entstehen derzeit mehr Rettungswachen in den Landkreisen. Die Hilfsfristen beim Einsatz eines Rettungstransportwagens (RTW) werden sich dadurch weiter verbessern. Die Menschen im Land können sich damit sicher sein, dass ihnen im Notfall schnell medizinische Hilfe zu Teil wird.“
Landarzt-Quote ist kein Allheilmittel
Zur geplanten Landarzt-Quote für Medizinstudienplätze erklärt Tobias Krull, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die geplante Landarzt-Quote kann ein wichtiger Baustein sein, um dem Mangel an Ärzten in Sachsen-Anhalt zu begegnen. Ein Allheilmittel ist sie aber nicht. Bestehenden und drohenden Mangelversorgungen muss mit weiteren Maßnahmen entgegengewirkt werden. Dazu gehört auch eine aktive Rolle der Kommunen. Gute Beispiele dafür sind eigene Stipendienprogramme sowie die Unterstützung bei der Suche nach passenden Praxisräumen.
Sachsen-Anhalt muss gemeinsam, zum Beispiel mit der Kassen- und der Zahnkassenärztlichen Vereinigung auf alle Medizinstudierenden im Land zugehen und für den Verbleib in den Landesgrenzen nach dem Studienabschluss werben.
Aber auch bei nichtärztlichem, medizinischem Personal, wie den Pflegeberufen oder Physiotherapeuten, bedarf es großer Anstrengungen. Unser politisches Ziel bleibt eine flächen- und bedarfsdeckende Versorgung mit medizinischen Leistungen in ganz Sachsen-Anhalt.“
Gesetze streichen, wenn neue eingeführt werden!
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat die Landesregierung einen Zwischenbericht zum Bürokratieabbau gegeben. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, fordert dahingehend eine weitere spürbare Bürokratieentlastung für die Wirtschaft. Dies gelte auf allen Ebenen für Gesetze und Verordnungen. Insbesondere Statistik- und Kontrollpflichten würden die Unternehmen im Land immer erheblicher belasten. Nachweispflichten im Rahmen von Sozialgesetzen, dem Mindestlohngesetz oder Hygienevorschriften binden wichtige Personalressourcen.
„Uns geht es um eine grundsätzliche Verschlankung der Bürokratie. Dazu gehört, dass wir Gesetze streichen, wenn neue eingeführt werden. Eine grundsätzliche Befristung von Gesetzen auf 5 Jahre ist ebenfalls sinnvoll. Neue Gesetze und Verordnungen müssen einfacher und schlanker werden, als ihre Vorgänger. Auch Gesetze mit kommunalem Bezug bieten zahlreiche Spielräume für Vereinfachungen. Diese sind besonders wichtig, da sie Mittelstand und Handwerk vor Ort betreffen, z. B. bei Auftragsvergaben“, so Thomas.
Rückkehr zur sachlichen Problemlösung
Vor dem Hintergrund der öffentlich ausgetragenen Streitigkeiten um die Teilnahme von Forstmitarbeitern an Verbandstreffen zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und dem Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt, erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages, Bernhard Daldrup:
„Die politischen Fingerhakeleien müssen ein Ende haben. Öffentliche Streitereien lösen keine Probleme und nützen dem Wald in keiner Weise. Ich fordere daher Ministerin Claudia Dalbert und den Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und an einer sachlichen Problemlösung zu arbeiten. Die Verantwortlichen sind jetzt angehalten, sich um 100 Prozent Forst in Sachsen-Anhalt zu kümmern.
Vorrang muss derzeit die Beseitigung der katastrophalen Folgen durch die Borkenkäfer- und Wetterschäden für den Forstbereich haben. Die dazu gefassten Haushaltsbeschlüsse gilt es konsequent umzusetzen. Die fachlichen Vorschläge des Landesbeirates Holz, der in der kommenden Woche tagt, sollen einer Versachlichung dienen. Diese gilt es entsprechend aufzunehmen und umzusetzen. Die aktuelle Diskussion um etwaige Teilnahmen von Forstmitarbeitern an Verbandssitzungen ist ein absoluter Nebenkriegsschauplatz. Derartige polarisierte Auseinandersetzungen sind unnötig und lenken von den tatsächlich zu lösenden, wichtigen Problemen im Forstbereich ab.“
CDU-Fraktion will gerechte Lösung
Zur Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat heute einen einstimmigen Beschluss zu den Straßenausbaubeiträgen gefasst:
1. Die bereits begonnenen Verhandlungen der Koalitionspartner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zum Umgang mit den Straßenausbaubeiträgen sind als gescheitert anzusehen.
2. Die CDU-Fraktion behält sich vor, die Verhandlungen mit den Koalitionspartnern bei Einbringung einer gerechten Lösung für jedermann wieder aufzunehmen.
In der Arbeitsgruppe ‚Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?‛ wurden am 12. März 2019 die unterschiedlichen Lösungsansätze der Koalitionspartner diskutiert. Im Ergebnis der Diskussion wurde festgestellt, dass eine gemeinsame Lösung nicht erreicht werden kann und die Verhandlungen leider als gescheitert betrachtet werden müssen.
Die CDU-Fraktion lehnt eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer sowie eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab. Beide Varianten sind kein Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die vorgetragenen Lösungsansätze der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führen bei der Anwendung einer Stichtagsregelung zu einer Ungleichbehandlung von Bürgern, die wiederkehrende Beiträge, Darlehen oder Straßenausbaubeiträge bereits gezahlt haben.
Die CDU-Fraktion fühlt sich in ihrer Auffassung durch die eindeutigen Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages bestätigt, die sich für die Beibehaltung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen haben.“
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Zum heutigen Tag der Gleichbezahlung von Männern und Frauen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Ziel der CDU-Fraktion ist eine kompetenzbasierte Gleichbehandlung unabhängig vom Geschlecht. Dies drückt sich nicht nur im monatlichen Lohn, sondern beispielsweise auch im Geschlechterverhältnis in Führungspositionen oder in der Aufteilung der Elternzeit aus. Jeder Einzelne muss beginnen, sich von veralteten Rollenbildern zu lösen hin zu einer modernen, gleichberechtigten und gleichentlohnten Gesellschaft.
In Sachsen-Anhalt stehen wir vergleichsweise gut dar. Frauen verdienen hierzulande ‚nur‘ drei Prozent weniger als Männer. Im Bundesdurchschnitt sind es 21 Prozent weniger. Auf diese Lohnunterschiede, seien sie auch noch so gering, muss aufmerksam gemacht werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Frauen für gleiche Arbeit noch immer schlechter bezahlt werden oder geringere Aufstiegschancen haben. Die Lohnlücke muss geschlossen werden. Deshalb verbessern wir die Situation in Berufen wie zum Beispiel im sozialen, Gesundheits- und Pflegebereich, in denen vergleichsweise viele Frauen arbeiten.
Klar ist, in allen Bereichen vom Privatleben bis hin zur beruflichen Karriere muss die Gleichstellung in den Köpfen der Menschen ankommen und im realen Leben umgesetzt werden.“