Sachsen-Anhalt ist kein Land der Naturschutz- und Schönwettergebiete
Übereinstimmend berichten die Printmedien über die Absicht des Umweltministeriums, sechs neue Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt auszuweisen. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Schumann, und der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Bernhard Daldrup:
„Mit der Ankündigung drei Moorwälder im Harz, das Gipskarstgebiet bei Drübeck sowie den Wendelberg bei Dobberkau und den Humberg bei Schwanebeck als Naturschutzgebiete ausweisen zu wollen, greift das Umweltministerium einem Kabinettsbeschluss vorweg. Bislang wurde das Kabinett lediglich über das Vorhaben informiert – eine Einigung bzw. ein entsprechendes Verwaltungsverfahren gibt es jedoch nicht.
Schon jetzt stehen ein Drittel der Landesfläche Sachsen-Anhalts unter besonderen Naturschutzauflagen. Damit ist unser Heimatland im Bundesvergleich führend. Gerade mit Blick auf das Inkrafttreten des Insektenschutzgesetzes kommen weitere Gebietsausweisungen mit besonderem Naturschutzstatus einer schleichenden Enteignung gleich.
Wir appellieren an alle betroffenen Land- und Forstwirte, Landnutzer, Fachverbände, Eigentümer dieser Fläche etc. sich rege im Rahmen des Informationsverfahrens zur beabsichtigten Neumeldung der FFH-Gebiete zu beteiligen und ihre Bedenken oder Änderungswünsche an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Referat 24 oder per E- Mail an: FFH(a)mule.sachsen- anhalt.de zu melden. Ziel der CDU-Fraktion ist, weitere Ausweisungen von Naturschutzflächen zu verhindern bzw. einzuschränken.“
Krisenstab Harz: Sind Klimaschutzforderungen der Grünen bloße Lippenbekenntnisse?
Zum Beschluss des für die Forsten zuständigen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE), alle landesbediensteten Fachleute aus dem Krisenstab des Landkreises Harz zurückzuziehen erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Daldrup, der gleichzeitig Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses ist:
„Unsere Wälder sind systemrelevant. Als CO2-Senken sind sie entsprechend zu würdigen. Stürme, Trockenheit und der Borkenkäfer haben vor allem in Sachsen-Anhalt und da insbesondere im Harz gravierende Schäden hinterlassen, deren unverzügliche Behebung eine klimarelevante Aufgabe aller Beteiligten sein sollte.
Insofern ist es nicht nachvollziehbar, wenn sich das zuständige Ministerium aus der Verantwortung stiehlt und formelle Gründe vorschiebt, um die eigenen Fachleute aus dem eigens gegründeten Krisenstab des Landkreises Harz abzuziehen. Die erklärten Aufgaben des angesichts dieser Krise auch so benannten Stabes sind u. a. die koordinierende Unterstützung ALLER Waldbesitzer und Nutzer der Harzwälder zur Gewährleistung einer schnellstmöglichen Wiederbewaldung mit standortgerechten und klimaangepassten Baumarten, die Sicherung einer nachhaltigen, aktiven Forstwirtschaft sowie die Anerkennung und Sicherung der Ökosystemleistung des Waldes.
Der Krisenstab des Landkreises Harz hat einen Maßnahmenkatalog mit 4 Säulen entwickelt, die bereits seit langem auch Forderungen der CDU-Fraktion entsprechen:
- Wiederbewaldung
- Personelle, finanzielle und sachliche Mittel
- Verwertung von Harzer Holz und
- Waldbrandschutz.
Wir bekräftigen daher unsere Forderung nach unbürokratischer Hilfe und Förderung der Wiederbewaldung und fordern das MULE auf, sich konstruktiv an der Wiederbewaldung des Harzes zu beteiligen. Anderenfalls dürften sich die lautstark und redundant geäußerten Klimaschutzforderungen der Grünen als bloße Lippenbekenntnisse entpuppen.“
Grüner Waldschutz als Mogelpackung
Zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz erklärt der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Dietmar Krause:
„Der Klimawandel gefährdet Freiheit und Eigentum zukünftiger Generationen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass Bund und Länder bereits heute ihrer Verantwortung gerecht werden müssen. Bedauerlicherweise passierte im grün geführten Umwelt- und Landwirtschaftsministerium unseres Landes das genaue Gegenteil. Anstatt den Wald als größte CO2-Senke personell und finanziell zu unterstützen, flossen zwischen 2016 und 2019 notwendige Forsthilfen in der Höhe von 24,5 Millionen in andere Fachbereiche. Seit 2018 fordert die CDU-Fraktion in Antragsinitiativen, die Bewirtschaftung des Waldes personell und finanziell besser zu unterstützen. Dafür gab es keine Unterstützung seitens der Grünen.
Sollten zwischen 2016 und 2019 notwendige Forsthilfen tatsächlich in andere Fachbereiche umgeschichtet worden sein, muss sich die Umweltministerin die Frage gefallen lassen, wie ernst sie und ihre Partei den Klimaschutz nimmt.“
Bernhard Daldrup, Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ergänzt:
„Die Frage kann schon lange nicht mehr sein, wann sich die Natur selbst hilft, sondern ob sie angesichts des verheerenden Ausmaßes noch dazu in der Lage ist. Es gibt Bereiche im Harz, die zeigen, dass FFH-Schutzgebiete durch das Waldsterben in ihrer Existenz bedroht sind. Um diese Negativspirale aufzuhalten, wird die CDU-Fraktion dafür Sorge tragen, dass
- durch das Land ausreichend Stellen für gut ausgebildetes Forstpersonal sowie deren Übernahme in gesicherte Arbeitsverhältnisse garantiert werden.
- für einen naturnahen und standortgerechten Waldvoranbau entsprechende Sofortmittel in der Höhe von mindestens 5 Millionen Euro jährlich bereitgestellt und die Beräumung und Wiederaufforstung gewährleistet wird.
- eine ideologiefreie und nachhaltige Waldbewirtschaftung gefördert und die Aufarbeitung von Schadholz zur Stabilisierung des Holzmarktes unterstützt wird.
- auf Bundesebene eine zuwachsbezogene CO2-Bindungsprämie eingeführt wird sowie Fördermittel des Bundes und der EU auf Landesebene ausgeschöpft werden.
Kenia-Koalition – Ein erfolgreicher Drahtseilakt
Zur Bilanz der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende, Siegfried Borgwardt:
„Es ist es kein Geheimnis, dass die Kenia-Koalition keine Liebeshochzeit war, sondern ein Zweckbündnis. Das war nicht immer einfach. Nicht umsonst hat die CDU-Fraktion eine Bilanz der 7. Wahlperiode erstellt, die den Titel ‚Drahtseilakt‛ trägt. Bei drei derart unterschiedlichen Partnern am Kabinettstisch ist bei allen Beteiligten der Wille zum Kompromiss gefordert. Der war mal mehr, mal weniger vorhanden. Vor allem der kleinere Koalitionspartner zeigte diese Bereitschaft zum Ende der Wahlperiode immer seltener, was besonders deutlich wurde durch die kritischen Äußerungen zu Kabinettsbeschlüssen im Rahmen der Länderverordnungen zur Eindämmung der Covid-19-Infektionen, z. B. bei der Einführung von Modellprojekten oder bei der Diskussion um Inzidenzwerte für Schulschließungen.
Wir haben dennoch gemeinsam viel Positives für Sachsen-Anhalt erreicht. Erfolge der CDU-Fraktion, dem Stabilitätsanker der Koalition:
- Wir haben die Erhöhung des Rundfunkbeitrags verhindert.
- Mit unserer erfolgreichen Aktion ‚Funklochfinder‛ haben wir Vorlauf dafür geleistet, dass für das Jahr 2020 500.000 Euro und für das Jahr 2021 2,2 Mio. Euro für mobile Funkmasten im Haushalt eingestellt worden sind.
- Noch in keiner anderen Wahlperiode wurden so viele Lehrkräfte eingestellt wie in dieser, nämlich mehr als 4.500. Wir wissen, dass das noch nicht ausreicht und werden deshalb diese Offensive fortsetzen.
- Gleich zu Beginn der 7. Wahlperiode wurde das Finanzausgleichsgesetz (FAG) novelliert und die Finanzausgleichsmasse festgeschrieben. Für die Kommunen Sachsen-Anhalts steht somit für die Jahre 2017 bis 2021 jährlich ein Festbetrag von 1,628 Milliarden Euro zur Verfügung, ohne Anrechnung des eigenen Steueraufkommens – einmalig in Deutschland.
- Beginn der großen Baumaßnahme ‚Herzzentrum Magdeburg‛ an der Uniklinik. Für den Erhalt der medizinischen Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, wurden 150 Millionen Euro bereitgestellt.
- Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit einem soliden Finanzierungskonzept, das sowohl die Gemeinden als auch die Bürger entlastet.
- Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister.
- Bis 2021 wird das Ziel verfolgt, eine Sollstärke von 6.400 Vollzugsbeamten in der Landespolizei zu erreichen. Im letzten Jahr wurden fast 300 Polizeianwärterinnen und -anwärter übernommen.
- Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes haben wir unter anderem das neue Berufsbild des Notfallsanitäters gesetzlich verankert. Für den Patienten bleibt eine bestmögliche Notfallversorgung gewährleistet. Die Hilfsfrist von 12 Minuten bleibt unangetastet.
- Um den meist ehrenamtlich organisierten Brandschutz sicherzustellen, haben wir das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz umfassend novelliert, u.a. dürfen Feuerwehrleute bis zum 67. Lebensjahr im aktiven Dienst bleiben, wenn sie es wollen.
Die CDU-Fraktion ist der Stabilitätsanker im Land und wird auch in der kommenden Legislatur ihrem Dreiklang ‚Investition, Stabilität und Nachhaltigkeit‛ treu bleiben. In der politischen Arbeit der nächsten Jahre kann es im Grunde nur um ein Ziel gehen: Die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen.“
Hintergrund
Unsere Bilanz „Drahtseilakt“ finden Sie unter www.cdufraktion.de
Die Gewährung von Grundrechten ist kein Privileg
Zur Debatte um die Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Geimpfte erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Sobald es absehbar ist, dass jedem, der es will, ein Impfangebot unterbreitet werden kann, müssen die Grundrechte wieder vollständig in Kraft gesetzt werden. Mit der Ankündigung, dass bis spätestens Ende Juni die Impfpriorisierung aufgehoben werden kann, wäre dies ein geeigneter Zeitpunkt, entsprechende Schritte bei der Rückkehr zur Normalität einzuleiten.
Aktuell ist es in Sachsen-Anhalt vorgesehen, dass vollständig Geimpfte zwei Wochen nach dem letzten Impftermin von der Testpflicht befreit werden. Andere Verpflichtungen, wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, bleiben jedoch weiterhin in Kraft. Bestehende Einschränkungen, zum Beispiel beim Besuch von Senioreneinrichtungen, müssen der Lage entsprechend aufgehoben werden.“
CDU-Fraktion begrüßt Entlastung der Eltern
In der gestrigen Sitzung des Kabinetts wurde die Entscheidung getroffen, nach Lösungen zu suchen um die Eltern die ihr Kind nicht in der Notbetreuung haben von den Elternbeiträgen zu befreien. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Wie bei den Vorgängerregelungen wird eine pragmatische Lösung gesucht, um die Entlastung der Erziehungsberechtigten unbürokratisch auf den Weg zu bringen. Für uns als Fraktion ist es nicht nur wichtig, dass diese Hilfe kommt, sondern dass die Kommunen dann schnellstmöglich die entsprechenden Zahlungen des Landes für die Einnahmeverluste erhalten. Es bleibt jedoch unser Ziel die Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horte möglichst offen zu lassen. Sie sind als Bildungsorte und Möglichkeiten des sozialen Miteinanders immens wichtig.“
Das legale Glücksspiel ermöglichen und Spielerschutz sichern
Zum heutigen Beschluss des Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die CDU-Fraktion begrüßt den Landtagsbeschluss zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages ausdrücklich. Dadurch werden klare Richtlinien geschaffen, wie das Glücksspiel in Deutschland rechtssicher und unter Beachtung des Spieler- und Jugendschutzes erfolgen kann. Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, Glücksspiel absolut zu verbieten. Vielmehr geht es um die Schaffung von legalen Glücksspielmöglichkeiten, die durch staatliche Stellen überwacht und kontrolliert werden. Durch die deutliche Erhöhung der Mittel für die Spielsuchtberatung schaffen wir den Rahmen, dass diejenigen Hilfe und Beratung bekommen, bevor sie sprichwörtlich Haus und Hof verspielen.
Durch die Ansiedlung der Glücksspielbehörde in Halle/Saale wird ein zusätzlicher Beitrag geleistet, das Ungleichgewicht bei den Standorten für länderübergreifenden Behörden zu Lasten der ‚neuen‛ Bundesländer abzubauen.“
Medizinische und pflegerische Angebote landesweit sichern
Zum heutigen Bericht der Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern!“, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Versorgung mit medizinischen Leistungen ist für die Bürger unseres Landes eines der wichtigsten Themen. Wer ärztliche Hilfe braucht oder ins Krankenhaus muss, will und muss sich sicher sein können, dass es entsprechende Möglichkeiten gibt. Bereits jetzt sind mehr als 250 Stellen für Hausärztinnen und Hausärzte in unserem Bundesland unbesetzt. Im Bereich der Fachärzte und Zahnärzte gibt es ähnliche Entwicklungen. Durch die Altersstruktur in diesen Berufsgruppen wird sich die Situation noch weiter verschärfen. Uns muss es gelingen, diejenigen an den beiden Universitäten Human- sowie Zahnmedizin studieren davon zu überzeugen, nach dem Ende ihrer Ausbildung ihre ärztliche Tätigkeit innerhalb der Landesgrenzen auszuüben. Das gilt vom Grundsatz her übrigens auch für alle medizinischen nichtärztlichen Fachkräfte.
Bei der Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt setzen wir auf den Dreiklang von Bedarfsgerechtigkeit, Qualitätssicherung und Erreichbarkeit. Wir setzen auf Kooperation und Schwerpunktbildung. Dabei ist bei einer sektorübergreifenden Versorgung nicht nur die Vernetzung von ambulanten und stationären Angeboten wichtig, sondern auch Prävention und Rehabilitation müssen einbezogen werden. Neben der Grundversorgung in den Krankenhäusern liegen uns insbesondere kinder- und jugendmedizinische Angebote besonders am Herzen. Projekte wie bei der Kinderklinik Gardelegen zur Sicherung derselben erfahren deshalb unsere vollste Unterstützung. Wir erwarten von allen Beteiligten die Umsetzung der gemachten Versprechungen mit vollem Einsatz.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist vielmehr als nur die elektronische Patientenakte oder Telemedizin. Nur durch die konsequente Nutzung der digitalen Möglichkeiten lässt sich die benötigte Quantität und Qualität bei der medizinischen Versorgung in unserem Land in der Zukunft sichern.
Bezüglich der Pflege muss deutlich werden, dass rund 70 Prozent der zu Pflegenden, das sind mehr als 70.000 Menschen in Sachsen-Anhalt, daheim betreut werden. Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen muss noch stärker als bisher in den Fokus der politischen Arbeit in diesem Bereich genommen werden.“
Impfungen für Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr jetzt möglich
Mit Blick auf die Impfstrategie des Landes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklären der gesundheits- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull, sowie Frank Bommersbach, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen:
„Die Lösung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss die Impfung breiter Bevölkerungsschichten sein. Die Mitteilung des Gesundheitsministeriums, dass Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr des aktiven Dienstes jetzt bei der Impfung berücksichtigt werden sollen, ist eine gute Nachricht. Damit kann die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren aufrechterhalten und noch mehr Menschen ein Angebot gemacht werden. Die Impfkampagne hat in den letzten Wochen deutlich an Fahrt aufgenommen. In den kommenden Wochen kommt ein weiterer Impfstoff auf den Markt. Es darf keine Impfdosis ungenutzt bleiben.“
Kurze: Novellierung des MDR-Staatsvertrages schafft Vertrauen
Zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages sagt der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die drei mitteldeutschen Länder bekennen sich zu ihrem MDR. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Mit der Neufassung wird eine ausgeglichene und gerechtere Aufteilung der gemeinsamen und überregionalen Aufgaben sowie auch der damit verbundenen Ressourcen, Strukturen und Produktionseffekte an den drei MDR-Standorten gefördert werden.
Der MDR hat eine bedeutende Stellung für den Medienstandort Mitteldeutschland. Umso wichtiger ist es, dass der MDR dazu beiträgt, die Vielfalt des Wirtschafts‐ und Medienstandortes zu erhalten. Der MDR sollte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erfüllung seines Programmauftrages seine Beiträge grundsätzlich in den drei Ländern seines Sendegebietes herstellen und die freien Mitarbeiter in die Personalvertretung miteinbeziehen.
Die CDU-Fraktion bekennt sich klar zum MDR. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen und ist ein starkes Signal für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Angesichts der Diskussion um die Beitragsstabilität und zur Stärkung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung ist es wichtig, ausgewogen und breit zu informieren. Der Beitragszahler fordert genau das von der Politik und wir fordern das von den öffentlich-rechtlichen Sendern!“