André Schröder: In Kernforderungen zum Finanzausgleich kommt Bewegung
Der Vorsitzende der CDU-Landtagfraktion, André Schröder, hat die Finanzausstattung der Kommunen zu einem Schwerpunktprojekt der Fraktionsarbeit erklärt und die Berücksichtigung wichtiger Kernforderungen der CDU durch den Finanzminister begrüßt.
„Der jetzige kommunale Finanzausgleich bietet keine Anreize auf kommunaler Ebene zu sparen oder Mehreinnahmen zu erzielen. Um diesen Fehlanreiz bei der Konsolidierung zu überwinden, existiert jetzt ein Vorschlag, der in die richtige Richtung führt. Danach sollen bestimmte Zuführungen in den Vermögenshaushalt nicht mehr so gegengerechnet werden, dass sie im Finanzausgleich bedarfsmindernd wirken. Darüber hinaus greift der Finanzminister unsere beharrliche Forderung auf, die kommunale Investitionspauschale in angemessener Höhe zu verstetigen. Über die Kriterien der Verteilung muss jedoch weiter verhandelt werden“, so Schröder.
Schröder machte weiter darauf aufmerksam, dass es zur Stärkung finanzschwacher Kommunen Lösungen geben müsse. Mittel dafür seien, die Einführung eines Demografiefaktors zur Abfederung überdurchschnittlicher Bevölkerungsverluste sowie eine Kappungsgrenze für besonders gewerbesteuerstarke Gemeinden und die Umschichtung darüber hinausgehender Mittel nach dem Solidarprinzip.
„Nach dem jetzigen Stand der Beratungen kann nach Ansicht meiner Fraktion der Zeitplan gehalten werden, den novellierten kommunalen Finanzausgleich Ende des Jahres zu beschließen, um ihn ab 2013 in Kraft treten zu lassen. Für die weiteren Beratungen zwischen den Koalitionsfraktionen ist die Vorlage von Modellrechnungen erforderlich.“
Katrin Budde / André Schröder: Koalition will Vermessungspflicht für Gartenlauben abschaffen – Auch Lauben mit Bestandsschutz sollen profitieren
Gärten sind das älteste Kulturgut der Menschheit. Auch heute prägen sie mit der Kleingartenkultur das Gesicht unserer Städte und Gemeinden „Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens“, wie es der Deutsche Städtetag in seinen Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens feststellt. Dabei stellt insbesondere die demografische Entwicklung das Kleingartenwesen vor große Probleme. So ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Kleingärten in Sachsen-Anhalt von derzeit 116.000 auf ca. 85.000 im Jahr 2020 sinken wird.
Die Gartenfreunde verwiesen in Gesprächen mit SPD- und CDU-Fraktion auf unnötige bürokratische Hürden. Ein besonderes Ärgernis sei die regelmäßigen Gebühren für die Vermessung von Lauben. Diese werden bei erheblichen baulichen Veränderungen an Kleingartenlauben sowie bei der Neuerrichtung von Gartenlauben fällig, da derzeit eine gesetzliche Regelung eine Pflicht zur Vermessung der Lauben besteht. „Das ist absolut unnötig“, erklärte Katrin Budde, SPD-Landesvorsitzende und Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Bei Umbauten trifft das regelmäßig den Kleingartenverein. Das ist aus unserer Sicht eine Überregulierung.“
Budde stellte dazu ein entsprechendes Gesetzesvorhaben vor. „Wir wollen das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) ändern und die Vermessungspflicht einfach aufheben“, erklärte die Fraktionschefin. Danach soll die bislang kostenpflichtige Vermessung in Zukunft entfallen, wenn in Kleingärten Lauben baulich verändert werden oder Kleingärtner eine neue Laube errichten. Wichtig sei, so André Schröder, Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, dass in dem Gesetzesvorhaben eine Klarstellung des Gebäudebegriffs vorgenommen werde. „Die Klarstellung des Gebäudebegriffs im Gesetz eröffnet die Chance, unnötige Kosten von den Gartenfreunden abzuwenden“, so Schröder.
Die Koalition will dabei auch die Besonderheiten der neuen Bundesländer berücksichtigen. „Unser Entwurf sieht vor, dass auch die Lauben über 24 m², für die Bestandsschutz besteht, von der Regelung profitieren“, so Budde. „Die absurde Diskussion wie bei den Rundfunkgebühren, wo die ostdeutschen Lauben benachteiligt werden sollten, braucht kein Mensch nochmal.“
Gründe für Nachtragshaushalt kein Ruhmesblatt
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat die Ankündigung der Landesregierung, zur Vorlage eines Nachtragshaushaltes, als notwendige Form der Parlamentsbeteiligung bezeichnet, um Korrekturen im Landesetat vornehmen zu können. Gleichzeitig betonte der Fraktionschef, dass die Ergebnisse der Steuerschätzung keinen Spielraum für Mehrausgaben zuließen.
„Die falsche Veranschlagung beim Stark III Programm für bessere Bildungsinfrastrukturen im Land durch das Finanzministerium war kein Ruhmesblatt. Der Ersatz fehlender EU-Gelder durch Landesmittel ist der Höhe nach zu hinterfragen. Die CDU-Fraktion wird in den weiteren Beratungen darauf achten, bestehende Risiken für den Haushalt abzuwenden und die diskutierte Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte bei den Bedarfszuweisungen nach SGB II einzulösen“, so Schröder.
André Schröder: Kein Spielraum für Mehrausgaben
Die aktuelle Steuerschätzung hat die günstigen Prognosen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes bestätigt. Neue Risiken im Haushaltsvollzug werden mit den jetzigen Zahlen somit ausgeschlossen. Niemand, vor allem in der Opposition, sollte jedoch glauben, dass es Spielräume für Mehrausgaben gibt. Der Kurs der Koalition stimmt, weder auf Bundes- noch auf Landesebene gibt es Anlass Geschenke zu machen“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder.
André Schröder: Künftige EEG-Anpassung nur mit planbaren Fristen
Zur Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat hinsichtlich der Novellierung des EEG, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Die Bundesregierung ist aufgefordert, für Verlässlichkeit im Hinblick auf die Einspeisevergütung für die Solarförderung zu sorgen. Zwar ist eine Neujustierung der Solarförderung dringend geboten, dennoch müssen Investoren die Möglichkeit haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Die Rückgänge bei der Solarförderung in den zurückliegenden Jahren sind inzwischen durch stark rückläufige Kosten für Solarmodule kompensiert worden. Daher halten wir es für richtig, dass die Bundesregierung die EEG-Förderung deutschlandweit anpasst. Trotzdem muss dieser Prozess in Zukunft langfristiger und transparenter erfolgen, da insbesondere mittelständische Installationsbetriebe von der abrupten Kürzung betroffen sind.“
Zu den Verbesserungen, die im Vermittlungsausschuss erreicht werden können, gehöre auch ein neuer Förderimpuls für die Entwicklung zukunftsfähiger Speichertechnologien.
André Schröder kündigt parlamentarische Initiative an
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat eine Anpassung der Zuteilungsregelungen beim Emissionshandel an moderne Produktions- und Fertigungsverfahren gefordert. CO2 sei nicht nur ein klimabeeinflussendes Gas, sondern ein chemisches Element, das für zahlreiche technische Verfahren nötig sei. „Momentan haben wir das Problem, dass der Emissionshandel in Europa im Wesentlichen auf den reinen Schadstoffausstoß der Industrie und Stromerzeuger ausgerichtet ist. Unzureichend erfasst werden jedoch Prozesse, in denen CO2 chemisch oder produkttechnisch gebunden wird“, so Schröder.
Momentan befinde man sich in der Übergangsphase zur dritten Zuteilungsperiode bei Emissionsberechtigungen. Ab 2013 würden sich die Bedingungen dahingehend verschärfen, dass es für die Stromproduktion keine kostenfreien Emissionsberechtigungen mehr gebe, für die Industrie erfolge die Zuteilung auf Grundlage einheitlicher Benchmarks, die künftig jedoch sehr streng gefasst seien. „Für uns ist wichtig, dass die Industrie in Sachsen-Anhalt keine Wettbewerbsnachteile erleidet. Darüber hinaus wollen wir auch, das moderne Produktionsverfahren, die zur CO2-Verminderung beitragen, grundsätzlich beim Zertifikatehandel berücksichtigt werden“, so Schröder.
Die Industrie habe anders als die Stromwirtschaft kaum Möglichkeiten, erhöhte Kosten durch den Emissionshandel auf die Preise umzulegen. Weiterhin stehe sie im globalen Wettbewerb und habe immer dann Nachteile, wenn sie auf Mitbewerber aus Staaten treffe, die nicht dem Zertifikatehandel unterliegen würden. In diesem Sinne plane die EU Privilegierungen für energieintensive Industriezweige, auch um eine Verlagerung von Produktionsstätten zu vermeiden. „Die Verlagerung von CO2-Emissionen, das sog „Carbon Leakage“ droht insbesondere bei international agierenden Industriekonzernen. Daher ist es sinnvoll, mit Ausnahmeregelungen zu arbeiten. Allerdings sollen die geplanten Ausnahmeregelungen für die Industrie spätestens bis zum Jahr 2020 auslaufen, so dass diese dann voll vom Emissionshandel betroffen sein werden. Daher wünschen wir uns eine stärkere Berücksichtigung von CO2-sparenden oder vermeidenden Produktionsprozessen, auch als Anreiz zu CO2-Minimierung“, so Schröder. Dieser kündigte eine diesbezügliche parlamentarische Initiative an.
Verbesserte Kinderförderung heißt, KiFöG und FAG aufeinander abstimmen
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, hat nach der Auswertung der gutachterlichen Stellungnahmen zum kommunalen Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Sachsen-Anhalt eine bessere Verzahnung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) mit dem kommunalen Finanzausgleich angemahnt.
„Derzeit beteiligt sich das Land an den Kosten der Kinderbetreuung in den Kommunen im Rahmen des KiFöG und regelt die Einzelheiten durch eine Verordnung. Gleichzeitig belegen die Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich einen kommunalen Mehrbedarf durch Kleinkinder und deren Betreuung. Wenn dieser Mehrbedarf im FAG berücksichtigt werden soll, entsteht ein dringender Abstimmungsbedarf zum jetzigen Entwurf für ein neues KiFöG. Wir können nicht Kinderquoten im FAG (U6-Faktor) festlegen und gleichzeitig die Kinderbetreuung losgelöst davon betrachten“, so Schröder.
Die CDU-Landtagsfraktion werde in den Beratungen beider Gesetze darauf achten, dass eine sinnvolle Abstimmung stattfindet. Dazu solle auch die Auswertung der Anhörung des KiFöG-Gesetzentwurfes dienen, kündigte Schröder an.
„Das Sportfördergesetz ist auf einen guten Weg gebracht“
Zum Rücktritt des Vizepräsidenten des Landessportbundes Sachsen-Anhalt, Holger Scholz, erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dietmar Krause:
„Ich bedauere es ausdrücklich, dass Holger Scholz seine Ämter im Landessportbund und im Kreissportbund Mansfeld-Südharz aufgeben will. Wir stehen durch Klausurtagungen vor Ort in engem Kontakt mit den Kreis- und Stadtsportbünden. Wir Landespolitiker haben zuletzt auf unserer Veranstaltung Sportdialog am 18. April 2012 in Halle interessante Gespräche mit den Präsidenten der Kreissportbünde Süd und mit dem Stadtsportbund Halle (Saale) geführt. Die Bedenken des Herrn Scholz wurden dort vor Ort nicht geteilt.“
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen Anhalt, Jens Kolze, erklärt weiterhin:
„Bei allem Respekt vor der Entscheidung von Holger Scholz kann ich jedoch die Gründe des Rücktritts nicht nachvollziehen. Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass ein Sportfördergesetz eingebracht wird. Durch die zahlreichen Informationsveranstaltungen des für Sport zuständigen Ministers Stahlknecht von Januar bis März war allen von vornherein klar, dass die Unterstützung der Sportvereine, der Kreis- und Stadtsportbünde und der Landesverbände unter Abkehr des bisherigen Zuwendungssystems erfolgen wird. Dies unterstützen die Koalitionsfraktionen ausdrücklich.
Durch die Abkehr von der alten Sportförderung ist das Sportfördergesetz auf einen guten Weg gebracht, gerade auch zur Förderung des Breitensports. Diese neue Art der Förderung der Sportorganisationen führt auch zu einer Vereinfachung des verwaltungstechnischen Verfahrens. Hinzu kommt ja auch, dass die Vereine, Sport- und Fachbünde als Zahlungsempfänger künftig eigenverantwortlich mit dem Geld wirtschaften können. Mehr Sportautonomie geht nicht. Die Förderung wird dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt wird. Bei der Ausgestaltung der konkreten Ausführungsverordnung zur Förderung wurde der Landessportbund von Beginn an durch das Ministerium eng einbezogen. Dies ist auch wichtig und richtig, da hierdurch eine strategische Ausrichtung für die Entwicklung des Sports erfolgt.“
Peter Rotter: „Ein großer Schritt hin zur Lohnuntergrenze“
Zur Einigung in der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Eckpunkten für eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze erklärt der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Rotter:
„Das ist ein großer Schritt hin zu einer allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze in Deutschland. Jetzt gilt es, diese Position umgehend mit der FDP abzustimmen und in einem Gesetz umzusetzen. Danach sind die Tarifvertragsparteien am Zug. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften müssen dann ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Menschen im Niedriglohnbereich gerecht werden.“
Ein wesentlicher Punkt der Einigung: Eine Lohnuntergrenze sei die Regel, Abweichungen könnten nur im Konsens beschlossen werden. „Man kann nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf der Grundlage längst gekündigter Alttarifverträge von der Lohnuntergrenze abweichen. Es gibt eine klare Regelung, dass beide Seiten sich in der Kommission einigen müssen. Damit besteht nicht die Möglichkeit, die Lohnuntergrenze zu verhindern, indem man auf Zeit spielt und Verhandlungen ins Leere laufen lässt Auch gibt es eine gute Orientierung für die Höhe der Lohnuntergrenze: nämlich die bereits geltenden Branchenmindestlöhne“, so Rotter.
„Wir wollen faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden. Wir wollen diesem Grundsatz auch in Zukunft zur Durchsetzung verhelfen und Fehlentwicklungen in einigen Bereichen wirksam entgegenwirken“, erklärte Rotter heute in Magdeburg.
Jens Kolze: „Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung unverzichtbar“
Zur heutigen Einbringung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Kolze:
„Als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 hat der Bundesgesetzgeber die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2002 um Auskunftsbefugnisse ergänzt und Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers eingeräumt. Im Land Sachsen-Anhalt ermächtigt das Verfassungsschutzgesetz die Verfassungsschutzbehörden dazu, durch technische Mittel den Standort eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes sowie dessen Geräte- und Kartennummer zu ermitteln. Der IMSI-Catcher ist eine Basisstation für Mobilfunk, mit der die Polizei Handys orten kann. In Sachsen-Anhalt war zum Einsatz des IMSI-Catchers eine Evaluierung im Hinblick auf Praktikabilität und die Erreichung des gesetzgeberischen Ziels vorgesehen. Ergebnis der Evaluierung ist, dass die Befugnis zum IMSI-Catcher beibehalten werden sollte. Dem Ergebnis der Evaluierung schließen sich die Koalitionsfraktionen mit dem am heutigen Tage vorgelegten Gesetzentwurf an.
Der IMSI-Catcher ist ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren und damit zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar und muss daher beibehalten werden. Auf eines möchten wir dabei unmissverständlich hinweisen: Von der Maßnahme ist nur die Zielperson betroffen. Es erfolgen keine Anfragen zu IMSI-Nummern Dritter bei den Netzbetreibern, so dass keine Rückschlüsse auf die entsprechenden Mobilfunknummern und die dazugehörigen Anschlussinhaberdaten gewonnen werden können. Die Angaben auf den verschiedenen Internetforen, dass automatisch auch Kommunikationsinhalte mit erfasst werden, sind schlichtweg unwahr.“
In der Plenardebatte beschimpfte der Abgeordnete Striegel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Verfassungsschutz als „aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbehörde“. Hierzu erklärt Jens Kolze: „Eine ungeheuerliche Bemerkung. Bei allem gebotenen Respekt vor der politischen Meinungsfreiheit: Es wird offensichtlich, dass Herr Striegels Denkweise nicht nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ausgerichtet ist. Er kann seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission offensichtlich nicht unvoreingenommen wahrnehmen. Herr Striegel wäre gut beraten, seinen Verdacht zu belegen oder von seiner Äußerung öffentlich Abstand zu nehmen. Eine Auswertung hierzu wird im Ausschuss erfolgen.“