Wir sorgen für Handlungsfähigkeit der Kommunen, auch in Notzeiten
Zu den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, Satzungen rechtswirksam über das Internet zu veröffentlichen. Das spart nicht nur Kosten, sondern entspricht auch der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in unserem Land die sich im Netz ihre Informationen suchen. Beratungen von Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträten sowie von Ausschüssen per Videokonferenz sollen in Notlagen, etwa im Katastrophen- oder Pandemiefall, rechtlich zulässig sein. Elektronische Abstimmungen sollen ebenfalls möglich sein, wenn das Votum des jeweiligen Mitglieds öffentlich nachvollziehbar ist. Die Öffentlichkeit kommunalpolitischer Entscheidungen ist ein hohes Gut und darf nur im Ausnahmefall eingeschränkt werden.
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen werden weitere Regelungen getroffen. Sollte wegen höherer Gewalt eine Wahl nicht wie gewohnt in Wahllokalen durchgeführt werden können, werden die Möglichkeiten für eine reine Briefwahl geschaffen. Unser klares Ziel, die kommunale Selbstverwaltung auch in Krisenzeiten sicherstellen und kommunalpolitische Entscheidungen auch in Notzeiten ermöglichen.“
Kolze: Die juristischen Berater haben nicht mehr Befugnisse als der Rechtsausschuss
Zur aktuellen Berichterstattung um die Arbeit der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Sache Jalloh beauftragten juristischen Berater erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Rechtsausschuss des Landtages hat die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a.D. Manfred Nötzel und Jerzy Montag damit beauftragt, gemeinsam die im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten. Sie sollen die Ausschussmitglieder soweit erforderlich mit ihrer juristischen Fachexpertise bei diesem rechtlich komplexen Beratungsvorgang unterstützen. Sonderermittler wurden durch den Landtag zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Es gibt keine parlamentarischen Untersuchungen zum Thema Jalloh, sondern nur eine Befassung im Fachausschuss, in die die Berater einbezogen worden sind. Wenn der Berater Herr Montag gedenkt, in der Angelegenheit Jalloh eigene Ermittlungen führen zu dürfen, dann ist das Vertrauen in eine unparteiliche Begutachtung des Sachverhalts durch diesen Berater aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion schwer erschüttert.
Die CDU-Landtagsfraktion nimmt die aktuelle Pressemitteilung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt mit großem Respekt zur Kenntnis. Wir werden uns nicht daran beteiligen, Richter und Staatsanwälte aus Sachsen-Anhalt durch Befragungen im Ausschuss in eine Situation zu bringen, in der sie sich in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt sehen. Die CDU-Landtagsfraktion wird die weitere Ausschussbefassungen konstruktiv begleiten.“
Gutachten zum Krankenhausplan endlich auf den Weg bringen
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat zur heutigen Landtagssitzung eine Aktuelle Debatte zur Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt beantragt. Dazu erklärt Guido Heuer, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Gesundheitsversorgung ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge! In regelmäßigen Abständen lesen wir aber von Insolvenzen, Insolvenzgefahren für Kliniken oder gar Schließungen. Das KMG-Klinikum Havelberg, die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bitterfeld-Wolfen oder die Kinderklinik in Gardelegen sind jüngste Beispiele. Krankenhausinvestitionen sind innerhalb weniger Jahre obsolet. Der Krankenhausplan des Landes somit planlos. Sachsen-Anhalt braucht einen tragfähigen Krankenhausplan. Grundpfeiler für diesen sind die Spezialisierung ausgewählter Krankenhäuser und die auskömmliche Finanzierung wohnortnaher Krankenhäuser oder die Schaffung von Portal-Kliniken zur Grundversorgung. Um den Krankenhausplan zu untersetzen ist es allerdings unabdingbar, das Gutachten zur Lage der Krankenhauslandschaft endlich auf den Weg zu bringen. Es muss untersucht werden, wie die Gesundheitsversorgung bedarfsgerecht und aufeinander abgestimmt gesichert werden kann.“
Dazu ergänzt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Es darf nicht vom Wohnort abhängig sein, dass Einwohnerinnen und Einwohner in angemessener Entfernung eine medizinische Grundversorgung erhalten. Kooperationen der unterschiedlichen Krankenhäuser mit dem Ziel, dass jeder Standort seine Stärken einbringt, kann die bestmögliche Versorgung der Patienten sichern. Um es an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich zu machen, die CDU-Landtagsfraktion steht ausdrücklich zur Trägervielfalt in der Mischung aus staatlichen/kommunalen, privaten und freigemeinnützigen Krankenhäusern. Klar ist aber auch, dass in Zeiten des Fachkräftemangels faire und gute Arbeitsbedingungen nötig sind, um Krankenhausstandorte sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Patienten attraktiv zu gestalten.“
CDU-Fraktion fordert mehr Wertschätzung in der Fleischproduktion
Zur Aktuellen Debatte „Fleischproduktion auf Kosten von Mensch und Tier.“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind teilweise prekär. In einigen Unternehmen arbeiten überwiegend Beschäftigte mit Werkverträgen. Neben fehlender Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeiten kommen Verstöße gegen weitere Arbeitsschutzbestimmungen dazu. Häufig entsprechen die Wohnbedingungen keinen Mindeststandards und die Kosten hierfür sind unverhältnismäßig hoch. Wir unterstützen die Initiative zur Abschaffung von Werkverträgen in den Kernbereichen der Fleischindustrie, also in der Schlachtung und Zerlegung. Jeder Beschäftigte in Deutschland hat das Recht auf faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften. Schlussendlich haben wir es als Verbraucher in der Hand durch unsere Kaufentscheidung den Markt des Billigfleisches zu reduzieren.“
Das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Landtagsfraktion, Dietmar Krause, ergänzt:
„Jedes höher entwickelte Tier besitzt eine Schutzwürdigkeit, die dem Menschen eine hohe Verantwortung abfordert. Die Versorgungskette vom Stall bis auf den Teller muss stärker in den Fokus genommen und dem Wert des Tieres durch mehr Tierwohl und Stallumbauten Rechnung getragen werden. Dieser Mehraufwand ist nicht kostenlos. Aus diesem Grund sollten wir jetzt die Chance nutzen und gemeinsam mit der Landwirtschaft und dem Fleischverarbeitungssektor die Missstände beseitigen, die uns durch Corona wie ein Brennglas offengelegt wurden. Ziel muss es sein, Dumping-Preise zu unterbinden und dem Verbraucher vor Augen zu führen, dass ein erhöhter Preis Ausdruck von Tierwohl, Nachhaltigkeit, einer fairen Wertschöpfungskette, angemessenen Sozialstandards und Wertschätzung des Lebensmittels Fleisch ist.“
Besorgniserregende Entwicklung der Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt
Die Anzahl der Wolfsrisse hat in Sachsen-Anhalt im ersten Halbjahr drastisch zugenommen. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„In den ersten 6 Monaten dieses Jahres sind fast so viele Nutztiere gerissen worden wie im gesamten Jahr 2019. Nach Angaben des Wolfskompetenzzentrums in Iden sind seit Januar bereits 213 Wolfsrisse registriert worden. Demgegenüber stehen für das gesamte Jahr 2019 insgesamt 247 Risse durch den Wolf. Offenbar gibt es eine explosionsartige Entwicklung in der Wolfspopulation, welche nicht nur wirtschaftliche Schäden verursacht. Das Lamentieren über die Entwicklung des Wolfes in unserem Bundesland muss jetzt endlich aufhören. Ich erwarte, dass sich die Landesregierung aktiv in Berlin und Brüssel für eine Begrenzung der Wolfspopulation einsetzt“, so Schumann.
Detlef Gürth, Mitglied des Umweltausschusses, kritisiert den Umgang mit dem Wolf: „Die ungewöhnliche Steigerung der Wolfsrisse deutet darauf hin, dass nicht nur die Anzahl der Wölfe zunimmt, sondern dass die immer wieder kolportierte natürliche Nahrungskette nicht zutrifft. Der Wolf sucht sich die leichteste Beute. Diese findet er in einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft in den Nutztieren.“
„Wir fordern eine aktive und drastische Begrenzung der Wolfspopulation durch eine Aufnahme des Wolfes in den Anhang 5 der europäischen FFH-Richtlinie. Es drohen der befürchtete Kontrollverlust und ausufernde Kosten, wenn die Population des Wolfes weiter ansteigt. Wir brauchen daher ein fachlich-wissenschaftliches Wolfsmanagement, anstatt ideologiebetriebener Wolfsromantik“, sagt Detlef Gürth abschließend.
Koalition verständigt sich auf Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen hat sich auf den Text eines Gesetzentwurfs verständigt, der jetzt in den drei Fraktionen beschlossen werden soll. Damit werden die parlamentarische Beratung und Verabschiedung ab September möglich. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Zu der Verständigung erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Bereits im November des letzten Jahres haben wir öffentlich erklärt, dass es unser Wille ist, die Bürger und die Kommunen von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Die Finanzierung der Abschaffung erfolgt dabei ohne Steuererhöhungen, das war uns besonders wichtig. Es handelt sich um einen tragfähigen Kompromiss, auch im Sinne der Bürger. Das längere Ringen darum hat sich gelohnt.“
„Ich bedanke mich bei den zahlreichen Bürgerinitiativen im ganzen Land für die Unterstützung“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. „Jetzt bekommen wir eine Stichtagsregelung, die sicherstellt, dass niemand für nicht abgeschlossene oder neue Straßenbauvorhaben Beiträge zahlen muss. Gleichzeitig bleiben Städte und Gemeinden handlungsfähig und können weiter in den Straßenbau investieren.“
„Den Straßenausbaubeiträgen fehlt die gesellschaftliche Akzeptanz im Land. Sie führten oft zu nicht nachvollziehbaren Härten“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Mit der Abschaffung wird die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus unbürokratisch, gerecht und verlässlich. Unsere Kommunen erhalten mit der Erstattung und zukünftigen Pauschale Planungssicherheit.“
Das sind die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:
- Mit der Neuregelung werden das Kommunalabgabengesetz, das Kommunalverfassungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz geändert.
- Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Die weitere Erhebung von Beiträgen ist nicht zulässig. Es bleibt allerdings bei den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch.
- Beiträge für abgeschlossene Baumaßnahmen können nur dann erhoben werden, wenn die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Maßgeblich dafür ist der Abschluss der Straßenausbaumaßnahme und die Prüfung der Schlussrechnung durch die Gemeinde. Die Gemeinden können auf Beiträge für diese abgeschlossenen Maßnahmen allerdings verzichten.
- Wenn Bürgerinnen und Bürger schon bezahlt haben, obwohl die Beitragspflicht nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war, muss die Gemeinde diese Beiträge erstatten, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.
- Den Kostenanteil, der jetzt nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge gedeckt wird, übernimmt das Land, soweit die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2020 entstanden ist.
- Für alle laufenden Maßnahmen – auch solche, die baulich schon abgeschlossen sind, bei denen die Beitragspflicht aber nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist – und für Maßnahmen, die bis einschließlich 8. Juli 2020 begonnen werden, wird den Gemeinden der nach bisherigem Recht von den Anliegern zu tragende Beitrag durch das Land erstattet.
- Für zukünftige Straßenbauvorhaben stellt das Land pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung, um für die Gemeinden den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen.
CDU warnt vor Entsorgungsnotstand und erheblich steigenden Baukosten ab dem Jahr 2025
Die CDU-Fraktion warnt vor einem drastischen Entsorgungsnotstand und steigenden Baukosten bereits ab dem Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt. Das ist das Ergebnis eines Fachgespräches mit der Abfall- und Bauwirtschaft sowie den Kammern und Wirtschaftsverbänden in Magdeburg. Wie der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Ulrich Thomas mitteilt, steuert das Land auf einen Engpass für DK 0 und DK I Stoffe zu:
„Die Lage ist schlimmer als gedacht. Aktuell gibt es noch zahlreiche Gruben und Deponien mit Bestandsschutz. Diese gehen aber in den kommenden Jahren vom Netz. Besonders bei unbedenklichem Mineralstoffen DK 0 besteht akuter Handlungsbedarf. Obwohl große Mengen recycelt werden, können nicht alle Materialien in die Wiederverwertung. Diese müssen auch künftig deponiert werden. Die Genehmigungsdauer für neue Deponien kann bis zu acht Jahren dauern. Der geplanten Zentraldeponie in Profen ist bis heute die Betriebsgenehmigung entzogen. Ich fordere das zuständige Umweltministerium auf, endlich zu handeln und die Zuständigkeiten für die Feststellung von Deponiekapazitäten in die Hände der Landkreise und kreisfreien Städte zu geben“, so Thomas.
Der umweltpolitische Sprecher Andreas Schumann bezeichnet es als schleierhaft, wie das Umweltministerium, entgegen allen fachlichen und sachlichen Argumente von Kammern und Fachverbänden zu dem Schluss komme, dass Sachsen-Anhalt keine weiteren Deponien benötige. „Der Abfallwirtschaftsplan muss endlich für Deponiebetreiber rechtssicher werden. Aus Gesichtspunkten des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit ist es absolut widersinnig, Abfall aus der Altmark, über eine völlig überlastete A 14, quer durch das ganze Land nach Profen zu fahren. Es geht nicht darum, dass Sachsen-Anhalt zum Abfallimporteur wird und Deponien wie Pilze aus dem Boden schießen, sondern um die Abdeckung des Eigenbedarfs“, so Schumann.
Kurze: Hohe Qualität der Notfallrettung in Sachsen-Anhalt
Zur Landtagsdebatte „Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt“ erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Sprecher für den Rettungsdienst:
„Wir haben heute eine umfassend zur Situation des Rettungsdienstes im Land debattiert. Im Vordergrund standen Fragen zur Struktur und Ausstattung des Rettungsdienstes, zur personellen Situation sowie Fragen der Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, zu Einsatzsituationen sowie zur interkommunalen und länderübergreifenden Zusammenarbeit.
Mit den Ergebnissen der Großen Anfrage und der Debatte sind wir mit unserem Rettungsdienstgesetz im Land bestätigt. Die Vorrangstellung unserer Hilfsorganisationen wie z.B. DRK, ASB und Johanniter, bei der Vergabe hat sich bewährt. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemie unterstreicht dies die Bedeutung der engen Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz, womit wir mit dem Rettungsdienstgesetz des Landes eine gute Grundlage geschaffen haben. Die Beibehaltung der Hilfsfristen zum Eintreffen des medizinischen Fachpersonals am Unfallort garantieren ein schnelles und fachkompetentes Retten der Verunfallten!
Die Zahl der Notfallrettungen im Land und die Zahl der bodengebunden Patientenbeförderungen ist seit 2008 gestiegen, auch wenn die Anzahl der Leistungserbringer im bodengebundenen Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt seit 2008 nahezu konstant ist. Wir können erfreulicher Weise eine steigende Anzahl von Rettungswachen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Rettungswagen verzeichnen. Darüber hinaus steht uns ein Intensivtransportwagen, zwei Rettungshubschrauber und ein Intensivtransporthubschrauber zur Verfügung. Die Rettungsdienstträger und die Leistungserbringer sind bemüht, die Ausstattung der Rettungswachen so vorzunehmen, dass die dort tätigen Rettungsdienstmitarbeiter eine qualitativ gute Arbeit in einem passenden Arbeitsumfeld erbringen können.
Zusammenfassend kann ich für meine Fraktion feststellen, dass der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt, auch wenn er vom demografischen Wandel betroffen ist, gut funktioniert. Die Träger des Rettungsdienstes überprüfen fortlaufend den Vorhaltebedarf und, wenn erforderlich, erhöhen sie die notwendigen Rettungsmittel im Rettungsdienstbereich zeitnah. Die finanziellen Maßnahmen des Landes führen dazu, dass die Zukunftsfähigkeit des Rettungsdienstes und die hohe Qualität in der Notfallrettung in Sachsen-Anhalt gewährleistet bleiben.“
CDU-Fraktion begrüßt Berliner-Mobilfunkgipfel
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt begrüßt den heute in Berlin stattfindenden Mobilfunkgipfel. Der Bund beabsichtigt, bis zu 1,1 Milliarden Euro zum Schließen von Versorgungslücken in der digitalen Infrastruktur auszugeben.
„Die Corona-Krise hat eindrucksvoll gezeigt, welchen Stellenwert schnelles Internet und funktionierender Mobilfunk haben“, so der wirtschaftspolitische Sprecher Ulrich Thomas. Er begrüßt, dass der Bund nicht nur Geld zur Verfügung stellt, sondern auch die Planungen für Mobilfunkmasten beschleunigen wird. Dies sei dringend nötig, da es in Deutschland im Schnitt drei Jahre dauere, bis ein Funkmast genehmigt sei.
„Wir sind eine hochentwickelte Industrienation und haben in Teilen des Landes eine digitale Infrastruktur, die der eines Entwicklungslandes entspricht. Jetzt müssen zunächst die Lücken in den Ortschaften und entlang der Verkehrsachsen versorgt werden. Die CDU-Fraktion hat mit dem Funklochfinder gezeigt, wie löchrig die Mobilfunkinfrastruktur in Sachsen-Anhalt ist. Insgesamt sind innerhalb eines Jahres über 67.000 Meldungen eingegangen. In der Folge hat die Koalition, 2,5 Millionen Euro für das Schließen von Funklöchern im Landeshaushalt bereitgestellt“, erklärt Thomas.
Hintergrund:
Mehr zur Aktion Funklochfinder finden Sie auf www.funklochfinder.de.
Ein klares „Nein“ zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags
In der vergangenen Woche hat der Landtag von Sachsen-Anhalt auf eine Stellungnahme zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag verzichtet. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
„In Deutschland fehlt eine ehrliche Debatte über Auftrag und Größe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für viele Menschen und Unternehmen sind knapp 20 Euro im Monat eine Menge Geld. Wir lehnen die Erhöhung derzeit ab, weil wir die Debatte damit anstoßen wollen. Der Bericht der KEF hat stets Einsparmaßnahmen gefordert. Die Rundfunkanstalten haben aber nicht alle Potentiale ausgeschöpft.
Mit dem Verzicht auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Medienänderungsstaatsvertrag hat der Landtag den Weg für das Ratifizierungsverfahren frei gemacht. Gleichzeitig haben wir im Landtag klargestellt, dass wir zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im dualen Rundfunksystem stehen und es für die Beitragserhöhung derzeit keine Mehrheit bei uns gibt.
Der aktuellen Kritik des Bayrischen Rundfunks widerspreche ich scharf. Die CDU-Fraktion verbindet das ‚nein‛ zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht mit der politischen Forderung nach einer ARD-Einrichtung in Ostdeutschland. Vielmehr setzt sie sich seit Jahren für die Stabilität des Rundfunkbeitrages ein. Im Koalitionsvertrag haben wir im Jahr 2016 festgeschrieben, dass wir die Beitragsstabilität über das Jahr 2020 hinaus gewährleistet haben wollen. Das haben wir im Jahr 2018 in einem Beschluss im Landtag noch einmal deutlich gefordert.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie, er muss erhalten und bezahlbar bleiben. Daher setzen wir uns für stabile Rundfunkbeiträge weiter ein.“