Kinder- und Jugendmedizinische Angebote flächendeckend notwendig
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin im Altmark-Klinikum Gardelegen erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich für ein bedarfsgerechtes Angebot von kinder- und jugendmedizinischen Leistungen am Standort Gardelegen aus. Dazu bedarf es aber nicht nur ambulanter Angebote, sondern auch stationärer Betten, weil eine entspreche Notfallbehandlung ohne Unterbrechung gewährleistet werden muss. Dafür setzt sich nicht nur die Hansestadt Gardelegen ein, sondern auch der Förderverein ‚Kindertraum‛ der Kinderklinik. Dass es hier offensichtlich positive Entwicklungen bei den Gesprächen zwischen dem Krankenhausträger und den weiteren Beteiligten gibt, begrüßen wir ausdrücklich. Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse brauchen wir bedarfsgerechte fachmedizinische Angebote in zumutbarer Entfernung in ganz Sachsen-Anhalt.“
Verfassungsschutz wird gestärkt
Zum Beschluss des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land Sachsen-Anhalt erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Freiheit braucht Sicherheit. Für die Sicherheit im Land ist es unabdingbar, diejenigen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen, wirksam zu bekämpfen. Die CDU-Fraktion vertritt immer die Auffassung, dass unsere streitbare Demokratie den besonderen Schutz unserer Verfassung erfordert.
Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes ist eine gelungene und ausgewogene Regelungskonzeption. Der Reformprozess des Verfassungsschutzes wird fortgeführt, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und das strickte Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz werden umgesetzt sowie die parlamentarische Kontrolle gestärkt.
Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, muss der Verfassungsschutz alle technischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen. Insbesondere die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ist ein technisches Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Hierdurch kann eine laufende Kommunikation, zum Beispiel Skype-Gespräche oder WhatsApp-Chats, überwacht werden. Ermittlern des Verfassungsschutzes muss es erlaubt werden, Mitteilungen von verdächtigen Personen zu überwachen. Im Unterschied zu Telefonaten und SMS, die einfach mitgehört oder -gelesen werden können, nutzen diese Dienste standardmäßig eine Verschlüsselung und unterliegen derzeit nicht dem Zugriff der Sicherheitsbehörden.
Wir haben bei dieser Novellierung gemeinsam mit unserem Innenminister für die Ermöglichung der Quellen-TKÜ gekämpft. Leider waren nicht alle in der Koalition dazu bereit, über ihren Schatten zu springen und die bis dato anonymen Kommunikationswege dieser Strukturen für unsere Sicherheitsbehörden aus dem Verborgenen zu holen. Wir bedauern dies. Es führt jedoch nicht dazu, dass wir diese Position zukünftig aufgeben werden.“
Pro-Mund-Nasen-Schutz – Gesundheitsschutz hat Vorrang
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Mund-Nasen-Schutz und die Corona-Pandemie erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Es ist wissenschaftlich nachgewiesen: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann bei korrekter Anwendung das Übertragungsrisiko von Krankheiten, nicht nur von Sars-Cov-2, erheblich senken. Dabei geht es vor allem darum, die Verbreitung der eigenen Viren durch das Tragen zu verhindern. Deshalb ist die Verpflichtung zum Tragen eines solchen Mund-Nasen-Schutzes, zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr, geboten.
Wir plädieren dafür, dass Sachsen-Anhalt weiter seinen eigenen Weg bei der Festlegung und Umsetzung der Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz vor dieser Epidemie geht. Das Infektionsgeschehen lässt hier mehr zu, als in anderen Bundesländern. Wir sind alle weiter angehalten, die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) einzuhalten, um den Gesundheitsschutz sicherzustellen.
CDU-Fraktion: Bedauern die Absage
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Absage des verkaufsoffenen Sonntags in der Stadt Magdeburg bedauert. „Alle wollten es, die Kunden, die Einzelhändler und auch die Beschäftigten“, so Thomas.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei zu akzeptieren. Die Freude der Gewerkschaften hinterlasse jedoch einen faden Beigeschmack. Angesichts der Einbußen des Einzelhandels durch die Corona-Krise und verlorene Marktanteile an den Online-Handel, sei dies das denkbar schlechteste Zeichen für Sachsen-Anhalts Innenstädte.
„Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin für verkaufsoffene Sonntage einsetzen. Wir brauchen mehr Klarheit und Rechtssicherheit im Ladenöffnungsgesetz“, so Thomas abschließend.
Hintergrund
Keine offenen Ermittlungsansätze – Parlamentarische Befassung kann abgeschlossen werden
Zur Einbringung des Landtagsantrags der Koalitionsfraktionen „Empfehlungen der juristischen Berater im Fall Ouri Jalloh berücksichtigen“ erklärt Jens Kolze, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigt sich in seiner vierten Wahlperiode mit dem Todesfall Ouri Jalloh. In dieser Wahlperiode wurde parlamentarisch sehr viel für Transparenz und Aufklärung getan. Neben den zahlreichen Befassungen im Plenum und im Fachausschuss wurde die Landesregierung gebeten, alle Unterlagen zum abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Justizausschuss des Landtages hat dann die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a.D. Nötzel und Rechtsanwalt Montag damit beauftragt, gemeinsam alle im Landtag verwahrten Akten und Informationen auszuwerten und zu begutachten. Die Berater sollten den Ausschussmitgliedern mit ihrer juristischen Fachexpertise helfen, diese komplexen Akten vollumfänglich zu erfassen und offene Fragen zu beantworten.
Für die CDU-Fraktion steht im Ergebnis der Berichterstattung der Berater fest, dass es niemals zu diesem tragischen Tod hätte kommen dürfen. Der Tod von Jalloh war vermeidbar und ich bin fest davon überzeugt, dass ein solcher Vorfall heute nicht mehr passieren würde. Die Berater haben hierzu ausgeführt, dass die Landesregierung seinerzeit umgehend auf den Tod Jallohs im Polizeigewahrsam reagiert hat. Die angestoßenen Maßnahmen und die konkreten Anweisungen waren zielgenau und zeigten großes Problembewusstsein und den Willen, Missstände in den Gewahrsamen des Landes abzustellen.
Die aus Sicht der CDU-Fraktion zentrale Aussage ist es, dass auch von den unabhängigen Rechtsexperten zum jetzigen Zeitpunkt keine offenen Ermittlungsansätze gesehen werden. Die staatsanwaltschaftlichen Arbeiten im Todesfall Jalloh sind nicht zu beanstanden. An diesem Ergebnis hatte die CDU-Fraktion zu keinem Zeitpunkt Zweifel und wir sind erfreut, dass die Funktionsfähigkeit unserer Justiz bestätigt worden ist. Der Todesfall Ouri Jalloh ist für unsere Justiz abgeschlossen und auch wir sehen nunmehr einen Abschluss der parlamentarischen Befassungen. Selbstverständlich werden wir keine Schlussstrichdebatte führen. Wir werden uns bei zukünftigen Gesetzesnovellen die rechtsfachlichen Empfehlungen der juristischen Berater berücksichtigen. Die Landesregierung wird dies ebenso tun.“
Staatskirchenverträge bilden eine vernünftige Grundlage der Finanzierung
Zur heutigen Landtagsdebatte über die Leistungen des Staates an die Kirchen im Rahmen der Staatskirchenverträge gibt der kirchenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann, folgendes Statement ab:
„Es gibt für die CDU gegenwärtig keinen Grund, die Vereinbarungen aus den Staatskirchenverträgen in Frage zu stellen. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Perspektive ist der Blick nach Berlin gerichtet, denn dort müssten zuerst – wenn überhaupt – veränderte Rahmenbedingungen beschlossen werden. Andernfalls wären wir in Sachsen-Anhalt gar nicht handlungsfähig.
Ich rate zu mehr Gelassenheit in der Sache und zu weniger hintergründiger und hinterhältiger Polemik. Ansonsten entsteht leicht der Eindruck, dass neidgetriebene politische Interessen im Spiel sind, die niemandem nützen.“
Die Gebühren für die Trichinenschau abschaffen – Jäger entlasten
Nach der Bestätigung des Verdachtsfalls Afrikanischer Schweinepest (ASP) an der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg, erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer, der umweltpolitische Sprecher, Andreas Schumann, und Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppen Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft:
„Mit dem Eintritt der ASP auf deutschem Boden dürfte klar sein, dass es trotz aller Seuchenhygiene-Maßnahmen nur eine Frage der Zeit sein kann, bis diese Tierseuche auch erstmalig in Sachsen-Anhalt nachgewiesen wird. Daher begrüßen wir die von Bundesagrarministerin Julia Klöckner im Vorfeld erlassenen rechtlichen Maßnahmen. Der Absperrung und Definition des Restriktionsgebietes, jagdliche und landwirtschaftliche Beschränkungen sowie die Einschränkung von Personen- und Kraftfahrzeugverkehr können Übertragungen verhindern.
Die Verbreitung dieser Tierseuche erfolgt über einen Virus im Blut des betroffenen Tieres. Beim Schwein führt eine Infektion unweigerlich zum Tod des Tieres – ein Fakt, der vor allem für Nutztierhalter und Verarbeitungsindustrie eine akute Bedrohung darstellt.
Für Sachsen-Anhalt ist es daher unverzichtbar, durch passives Monitoring der Jägerschaften sowie der Erhöhung des Jagddrucks auf Schwarzwild diese Tierseuche weitestgehend einzudämmen. Daher haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der CDU-Fraktion im Rahmen der Schweinepest-Monitoring-Verordnung einen Antrag im Ausschuss auf den Weg gebracht, der die Abschaffung der Gebühren der Trichinenschau fordert und damit die Jägerschafft entlastet.“
Kinder- und Jugendmedizin in Sachsen-Anhalt – bedarfsgerecht und flächendeckend vorhalten
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute über die klinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt debattiert. Dazu erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir begrüßen ausdrücklich die Aussagen des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff zur Forderung der Verbesserung der Finanzierung von Kinder- und Jugendstationen in den Krankenhäusern. Es darf nicht sein, dass solche Stationen für die Krankenhäuser ein dauerhaftes Zuschussgeschäft sind. Neben dem neuen Zuschuss von je 400.000 Euro aus dem Versorgungsverbesserungsgesetz des Bundes für diese Einrichtungen zur Sicherstellung des Betriebs, brauchen wir eine dauerhafte finanzielle Planungssicherheit.
Die Gewinnung von ausreichendem Facharztpersonal stellt eine weitere Herausforderung dar. Hier sind sicher unterschiedliche Lösungen in unserem Flächenland gefragt. Insgesamt gilt auch hier für uns der Dreiklang von Bedarfsorientierung, Qualität und Erreichbarkeit bei der Versorgung mit medizinischen Leistungen.“
Schulenburg: Ein Rechtsrahmen für die Badesicherheit und Badeaufsicht muss praxistauglich sein
Zur Landtagsdebatte zur Schaffung eines Badesicherheitsgesetzes für Sachsen-Anhalt erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Es war für die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel in Klietz und Kamern ein großes Ärgernis, dass in den Sommermonaten Badestellen abgesperrt worden sind. Grund hierfür war die bei einigen Bürgermeistern bestehende Verunsicherung, ob ihnen nun für alle Badestellen Aufsichtspflichten obliegen und wie diese daher zu sichern sind.
Durch eine gute und ausgewogene Regelungskonzeption müssen wir mehr Rechtssicherheit in der kommunalen Familie schaffen. Ob ein Badesicherheitsgesetz Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein eine richtige Lösung für das Problems wäre, ist sehr umstritten. Die Ausgangslage in Schleswig-Holstein war eine ganz andere. Wir dürfen keine juristischen Schnellschüsse machen und die Situation durch ein Gesetz ‚verschlimmbessern‛.
Denn mit einem Gesetz müssten wahrscheinlich auch konkrete Festlegungen getroffen werden, wann eine Badestelle betrieben wird, was zur Einrichtung einer Badeinfrastruktur gehört und welche Anforderungen sich hieraus an die Badeaufsicht sowie die erforderlichen Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen ergeben. Darüber hinaus ist klar zur regeln, wann eine Badeaufsicht erforderlich ist und wann nicht. Wir werden den Innenausschuss anregen, ein Fachgespräch durchzuführen, um die offenen Fragen zu klären.
Ein Rechtsrahmen für die Badesicherheit und Badeaufsicht muss praxistauglich sein. Nur so können wir gewährleisten, dass im nächsten Sommer in allen Kommunen wieder ungehindert die vielen schönen Badestellen genutzt werden können.“
„Ja“ zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, „Nein“ zur Beitragserhöhung
Am heutigen Mittwoch wurde im Landtag von Sachsen-Anhalt erstmalig der Gesetzesentwurf zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag debattiert. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die CDU-Fraktion wird nicht von ihrem bekannten Standpunkt abweichen. Wir lehnen den Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag weiterhin ab. Bisher können wir nicht erkennen, dass die längst überfällige Debatte über Auftrag und Größe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutschlandweit kritisch geführt wird. Ebenso scheinen trotz aller Beteuerungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht alle Sparpotentiale ausgeschöpft worden zu sein.
Bereits in vorangegangenen Berichten hat die KEF Einsparpotentiale benannt und deren Umsetzung gefordert. Der neueste Bericht zeigt deutlich auf, dass die geforderten Maßnahmen begonnen aber nur teilweise oder unvollständig umgesetzt wurden. Einige Kritikpunkte sind von den Rundfunkanstalten bisher gar nicht angegangen worden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystem. Er muss erhalten und bezahlbar bleiben. Daher setzen wir uns für stabile Rundfunkbeiträge weiter ein. Für die geplante Beitragserhöhung gibt es bei uns keine Mehrheit.“