Koalition legt Mitentscheidung des Ausschusses bei Inhalten des Vertrages mit Microsoft fest
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur haben die Koalitionsfraktionen mit einer eigenen Beschlussempfehlung die Modalitäten für den Vertragsschluss mit der Firma Microsoft festgelegt. Dazu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Hardy Peter Güssau, und Dr. Gunnar Schellenberger, Mitglied der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion sowie Vorsitzender des Ausschusses:
„Wir haben als Koalition festgelegt, über die Vertragsinhalte der Vereinbarung der Landesregierung mit Microsoft vor Vertragsabschluss im 4. Quartal 2015 informiert zu werden und über die Inhalte des Vertrages mitzuentscheiden.
CDU-Fraktion bleibt verlässlicher Partner der Kommunen
Die Koalitionsfraktionen haben im Zuge der heutigen parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes beschlossen, den kommunalen Sportstättenbau und den Vereinssportstättenbau zu
stärken. Im Nachtragshaushalt werden für das Jahr 2016 vier Millionen Euro zusätzlich eingestellt.
„Die CDU-Fraktion ist und bleibt ein verlässlicher Partner des Sports in Sachsen-Anhalt. Mit der erneuten Stärkung der kommunalen Sportförderung wird die Bedeutung des Sports als wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sowie als quantitativ wichtigster Träger freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements gewürdigt“, so Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Kolze: Ressourcen für wirklich Schutzbedürftige sichern
Zur heute vollzogenen Sammelrückführung abgelehnter Asylbewerber erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Wir begrüßen die vom Ministerium vorgenommene Sammelrückführung. Man darf nicht vergessen, dass nicht alle zu uns kommenden Menschen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen können. So kommt ein großer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt ha-ben. Die Gesamtschutzquote bei den Asylantragstellern liegt gemäß den ak-tuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 36 Pro-zent. Bei zu uns kommenden Menschen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien und Mazedonien liegt die Schutzquote bei 0,1 – 0,3 Prozent.
Regierungsfraktionen einig über weitere Vorhaben im Nachtragshaushalt
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes haben sich die Fraktionen von CDU und SPD heute über das weitere Verfahren und über eine Reihe von Vorhaben verständigt, die in die Sitzung des Finanzausschusses am morgigen Mittwoch eingebracht werden sollen.
Im Mittelpunkt des Nachtragshaushaltsentwurfs stehen deutlich verbesserte Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen. Aufgrund der derzeit noch ausstehenden Verständigung der Länder mit dem Bund über sein finanzielles Engagement soll der Nachtragshaushalt im Oktober abschließend behandelt werden. Die Entlastung für die Kommunen wird deshalb nicht aufgeschoben: Die Auszahlung der Auftragskostenpauschale, die regulär in sechs Raten über das Jahr verteilt erfolgt, wird vorgezogen. Sobald der Nachtragshaushalt in Kraft tritt, können die Mittel aus der künftigen Fallpauschale zur Asylbewerberunterbringung gezahlt werden.
Schröder: Ja zur Integration Schutzbedürftiger – Nein zu einem Bleiberecht Nichtschutzbedürftiger
„Die CDU-Landtagsfraktion ist für die Integration Schutzbedürftiger, jedoch gegen ein Bleiberecht Nichtschutzbedürftiger, welche die Zuwanderungskriterien nicht erfüllen“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, zur aktuellen Debatte um zukünftige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigungen.
„Die Gesamtschutzquote bei den Asylantragstellern liegt gemäß den aktuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 36 Prozent. Bei zu uns kommenden Menschen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien und Mazedonien liegt die Schutzquote bei 0,1-0,3 Prozent. Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt werden oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen, sind rückzuführen. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Alles andere untergräbt auf Dauer die Akzeptanz für die Gewährung von Asyl in unserem Land.
Kolze: Aufnahmekapazitäten für tatsächlich Schutzbedürftige vorhalten
Zum Erlass des Innenministeriums, zukünftig Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung zu vollziehen, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Sachsen-Anhalt wird seiner humanitären Verantwortung gerecht und nimmt Asylsuchende und Flüchtlinge auf. Menschen, die wegen politischer Verfolgung oder menschenrechtswidriger Behandlung in ihrer Heimat zu uns kommen, können bei uns Aufnahme erwarten. Die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger leisten viel, um diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen zu helfen.
Allerdings können nicht alle zu uns kommenden Menschen gleichermaßen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen. So kommt ein nicht geringer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt haben. Während die Gesamtschutzquote derzeit bei 36 Prozent liegt, liegt die Schutzquote insbesondere bei Asylantragstellern aus Serbien, Mazedonien, Albanien und dem Kosovo bei 0,1 bis 0,3 Prozent.
Daldrup: Hilfestellung für Land- und Forstwirte im agrarsozialen Bereich
Im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt hat der Agrarausschuss des Landtages beschlossen, Mittel in Höhe von 10.000 Euro für die Förderung agrarsozialer Projekte, die insbesondere kleineren Land- und Forstwirten zu Gute kommen sollen, für das Jahr 2016 frei zu machen. Dazu erklärt Bernhard Daldrup, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich freue mich, dass wir einen Weg gefunden haben, Projekte im agrarsozialen Bereich zu fördern. So könnte ein Projekt, welches sich mit der Erstberatung von Bauern in komplexen Versicherungsfragen, bspw. zur Alters- sowie Kranken- und Pflegeversicherung beschäftigt, unterstützt werden. Viele Ausgaben, wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Darüber hinaus gestalten sich die Übergänge innerhalb des privaten Sicherungssystems auf der einen Seite und des gesetzlichen Systems auf der anderen als sehr komplex.
Schröder: Jetzt verstärkt den Lückenschluss A 143 um Halle angehen!
Die BAB 71 verbindet als Autobahn die Länder Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt miteinander. Am Donnerstag der kommenden Woche um 12.30 Uhr erfolgt durch die DEGES nun die Gesamtfreigabe der 220 Kilometer langen Strecke zwischen Sangerhausen und Schweinfurt. Beim letzten 11,5 Kilometer langen Bauabschnitt im thüringischen Sömmerda gab es zuletzt wegen technischer Probleme immer wieder Verzögerungen.
„Die A 71 ist Bestandteil der sogenannten Mitteldeutschen Schleife, zusammen mit den Autobahnen A 38 und A 143. Die volle verkehrliche Wirkung entfaltet das Autobahnnetz erst, wenn auch die Westumfahrung Halle vollendet wird! Die gute Nachricht der verbesserten Südanbindung kann daher nur mit der Forderung einhergehen, jetzt auch verstärkt die A 143 in den Blick zu nehmen. Die naturschutzfachlichen Einwände sind rasch abzuarbeiten, damit Baurecht herrscht. Realistisch ist aus unserer Sicht, die Fertigstellung in spätestens vier Jahren zu erreichen“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Sangerhäuser CDU-Landtagsabgeordnete, André Schröder.
Feußner: Fraktion berät über Zeitplan für Nachtragshaushalt am ersten September
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner, zur Debatte um den Nachtragshaushalt:
„Die CDU-Landtagsfraktion wird über den Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes auf ihrer kommenden Fraktionssitzung beraten und dann eine Entscheidung treffen. Als Haushaltsgesetzgeber ist der Landtag und nicht die Landesregierung für die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zuständig.
Schon jetzt ist aber klar, dass aufgrund der deutlich erhöhten Flüchtlingszahlen das Haushaltsrisiko weiter gestiegen ist und wir möglichst Klarheit über die anteilige Kostenerstattung des Bundes benötigen, bevor der Haushalt verabschiedet wird. Die Landkreise, die auf die Hilfe des Landes warten, dürfen nicht einfach um einen Monat vertröstet werden.
Daher will die CDU-Landtagsfraktion unabhängig vom Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtrages ein klares Signal der Kommunalentlastung geben.
Aus der Städtebauförderung kennen wir den Mechanismus einer vorzeitigen Freigabe von Landesmitteln, bevor der Bund seine Fördergrundlagen geschaffen hat.“
Thomas: Lieber eine späte Erkenntnis, als gar keine!
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat den Vorschlag der SPD-Fraktionsvorsitzenden Katrin Budde, das Vergaberecht zu vereinfachen, als späte Erkenntnis begrüßt. Die SPD merkt nun selbst, dass das viel zu komplizierte Vergaberecht nicht hinreichend praktikabel ist, um auch auf aktuelle politische Ereignisse angemessen zur reagieren.
„Die CDU hat sich immer für ein schlankes Vergabegesetz ausgesprochen. Wäre es allein nach dem Willen der SPD gegangen, wäre dies mit vergabe-fremden Leistungskriterien noch mehr überfrachtet worden.
Wir werden uns Vereinfachungen nicht verschließen, wenn sie als ersten Schritt den zügigen Bau von Flüchtlingsunterbringungen ermöglichen. Wir hal-ten es jedoch nach wie vor für erforderlich, das Vergabegesetz auf den Prüf-stand zu stellen mit dem Ziel, es zu verschlanken.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich bereits in der Debatte um den demografischen Wandel sowie beim Hochwasserschutz und Verkehrswegebau für die Beschleunigung von Verfahren ausgesprochen.“