Wir trauern um unser Fraktionsmitglied und unseren Freund
Unser Fraktionsmitglied Ralf Geisthardt ist am vergangenen Samstag von uns gegangen. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Ralf Geisthardt war Mitglied des Landtages in der ersten, zweiten und ab der vierten Wahlperiode und zuletzt als Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Energie für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt tätig. Als stellvertretendes Mitglied vertrat er Sachsen-Anhalt im Europäischen Ausschuss der Regionen. Für seine besonderen Verdienste erhielt er kürzlich das Bundesverdienstkreuz am Bande. Hiermit wurde er vor allem für sein jahrzehntelanges, ehrenamtliches und gesellschaftliches Engagement im Gemeinderat seines Heimatortes Bülstringen und im Kreistag des Landkreises Börde sowie als Präsident des Kreissportbundes Börde geehrt. Darüber hinaus war er u. a. viele Jahre Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sowie seit 2015 im Range eines Oberst der Reserve als Leiter des Verbindungskommandos sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung der Bundeswehr tätig.
Seine menschlich besonnene und verlässliche Art machten Ralf Geisthardt zu einer überaus geschätzten und geachteten Persönlichkeit. Sein politischer Sachverstand prägte über Jahre die Arbeit der Fraktion in seinem Fachbereich. Als aufrechter Demokrat trat er für die Interessen der Menschen sowie für die positive Entwicklung unseres Landes ein. Wir verlieren mit Ralf Geisthardt nicht nur ein Fraktionsmitglied, sondern einen herzenswarmen Freund, dessen Andenken wir stets wahren.
Im Namen meiner Fraktion spreche ich seinen Angehörigen mein Mitgefühl aus.“
Würdevoller Umgang auch nach dem Tod
Zu den Beratungen zum Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Als CDU-Landtagsfraktion stehen wir für einen würde- und respektvollen Umgang mit den Verstorbenen. Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bietet hier die notwendige Grundlage. Wir wenden uns gegen Beliebigkeit und einer Anbiederung an den vermeintlichen Zeitgeist, was den Umgang mit den Toten angeht.
Wir plädieren deutlich für die Möglichkeit der öffentlichen Trauer auf Friedhöfen. Deswegen wenden wir uns grundsätzlich gegen Grabstellen auf Privatgrundstücken.
Selbstverständlich müssen auch andere religiöse Traditionen mit beachtet werden. Bereits jetzt finden in Sachsen-Anhalt Begräbnisse jüdischer und muslimischer Gläubiger statt. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass Sternenkinder würdige Grabstellen erhalten. Bezüglich der Forderung der Verwendung von Grabsteinen, die ohne Kinderarbeit entstanden sind, setzen wir auf eine entsprechende Selbstverpflichtung der Steinmetze.“