Kulturförderung nicht auf kommunale Zwangsabgabe aufbauen
In der Debatte um die künftige Kulturförderung hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, einer Zwangsabgabe im Stadt-Umland-Bereich eine klare Absage erteilt und sich gleichzeitig dafür ausgesprochen, mindestens bis 2018 Planungssicherheit bei den Theater- und Orchesterverträgen zu schaffen. Die Union werde ihre Haltung zum Landeshaushalt vom Kulturkonzept der Landesregierung abhängig machen, das spätestens im Herbst vorliegen sollte.
„Schon jetzt existieren vielfältige Möglichkeiten einer zweckgebundenen Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. Vor Ort geht vieles, wenn es gewollt wird. Innerhalb regionaler Planungsgemeinschaften aber durch Gesetz eine Kulturabgabe erzwingen zu wollen, wie dies die Linke gerade fordert, wäre ungerecht und verfassungsrechtlich bedenklich. Bereits jetzt erhalten die kreisfreien Städte erhebliche Aufschläge im kommunalen Finanzausgleich für die Übernahme oberzentraler Funktionen. Außerdem löst eine Mitfinanzierung immer auch ein Mitspracherecht aus, was den Umland-Kommunen in jetziger Form aber nicht zugestanden wird.
Schröder: Zentrales Projekt der Koalitionsvereinbarung wird umgesetzt
André Schröder, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, begrüßt den heute in der Landespressekonferenz vom Innenministerium verkündeten Kabinetts-Beschluss zur einheitlichen Kommunalverfassung.
„Damit wird einem zentralen Projekt der Koalitionsvereinbarung Rechnung getragen. Das Gesetz zu einer einheitlichen Kommunalverfassung ist ein richtiger und notwendiger Schritt zu einer Modernisierung der Rechtsordnung für die Kommunen des Landes.
Die alte Gemeindeordnung ist stellenweise aufgrund der jahrelangen Nachbesserungen überhaupt nicht mehr lesbar gewesen und manche Passagen sind schlicht veraltet. Die einheitliche Kommunalverfassung trägt nun durch die Bündelung von Gesetzen und eine Vereinfachung von Regelungen zu mehr Verständlichkeit bei.“
Schröder: Überarbeitung im Detail nach Anhörung möglich
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat die Absicht des Gesetzentwurfs zum Schutz öffentlicher Sicherheit und Ordnung (SOG) der Landesregierung, Befugnisse von Polizei und Kommunen für mehr Sicherheit in Sachsen-Anhalt zu verbessern, verteidigt. Dass das Parlament im Beratungsverfahren Änderungen an Regierungsentwürfen vornehme, sei nichts Ungewöhnliches. An den Grundabsichten würde aber nicht gerüttelt, stellte Schröder klar.
„Es wäre völlig falsch, die Absicht verbesserter Polizeibefugnisse nur deshalb aufzugeben, weil in der öffentlichen Debatte falsche Vorwürfe in Bezug auf den Gesetzentwurf gemacht worden sind. Die genaue Fallregelung für die Abschaltung von Handynetzen und die Auswertung der Anhörung im Landtag zu den sogenannten Zwangstests auf ansteckende Krankheiten werden zu Veränderungen im Detail und zu Konkretisierungen führen. Das Grundanliegen verbesserter Polizeibefugnisse und eines besseren Opferschutzes wird aber nicht aufgegeben. Im Koalitionsvertrag vereinbarte Positionen dazu werden umgesetzt!“, so Schröder.
Die Koalitionsfraktionen würden Anfang 2013 zu den einzelnen Formulierungen Lösungen finden.