Bedarfsgerechte Betreuung wird sichergestellt
Zu den aktuellen Meldungen im Zusammenhang mit dem Betreuungsanspruch in den Kindertageseinrichtungen erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Die CDU-Landtagsfraktion steht klar für eine bedarfsgerechte Betreuung in den Kindertageseinrichtungen. Unser Vorschlag zum Betreuungsanspruch bezog sich ausdrücklich auf die Übernahme der Kosten des pädagogischen Personals für die ersten sechs Stunden durch das Land und die örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreise/kreisfreie Städte). Selbstverständlich und das war immer unsere Intention müssen im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf/Ausbildung und Familie auch Betreuungszeiten über diesen Stundenrahmen hinaus abgesichert werden. Ziel unseres Vorschlags ist zudem, eine klare Nachvollziehbarkeit der Finanzierung der Kinderbetreuung in unserem Bundesland zu ermöglichen.
Im Rahmen der intensiven Beratungen innerhalb der Koalition werden die vorliegenden Vorschläge derzeit miteinander abgestimmt sowie nach einer tragfähigen Lösung gesucht. Dabei sollen die Belange der Eltern, der Träger, des Personals, der Kommunen und des Landes gleichermaßen berücksichtigt werden. Das Kindeswohl hat dabei natürlich Priorität.”
Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Entwicklung unseres Bundeslandes
Auf Bestreben der CDU-Fraktion hat der Landtag heute einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur finanziellen Absicherung des kommunalen Straßenbaus zugestimmt. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag noch im ersten Quartal 2018 zu berichten, wie die ab dem Jahr 2020 wegfallenden Entflechtungsmittel im Bereich kommunaler Straßenbau im Landeshaushalt kompensiert werden sollen. Des Weiteren geht es um die unbefristete Verlängerung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus. Darin sollen die Beträge ab 2020 einmalig erhöht und dann jährlich dynamisiert werden. Entsprechend des Koalitionsvertrages soll dabei auch die Radverkehrsinfrastruktur mit bedacht werden. (mehr …)
Koalitionsfraktionen bringen Demokratie voran
Heute hat die Enquetekommission „Stärkung der Demokratie“ des Landtags von Sachsen-Anhalt einstimmig den Vorschlag der Koalitionsfraktionen als gemeinsame Empfehlungen beschlossen. Eine Übersicht über die Empfehlungen finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung.
„Die Enquetekommission bestätigt damit die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorschläge der Koalitionsfraktionen und zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, um die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene weiter zu stärken“, sagt Daniel Szarata, der Obmann der CDU-Landtagsfraktion in der Kommission. „Neben den geplanten Änderungen sehen wir als Koalitionsfraktionen auch bei der Weiterentwicklung der bereits existierenden Instrumente wie dem Einwohnerantrag Handlungsbedarf. Wir wollen, dass diese attraktiver, bürgerfreundlicher und vor allem bekannter werden. Unsere Empfehlungen weisen dazu praktikable Wege für eine Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes im Jahr 2018 auf.“
Katja Pähle, Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied der Kommission, erklärt: „Schon die erste inhaltliche Sitzung der Kommission hat deutlich gemacht, dass es richtig ist, Ortschaften mit weniger als 300 Einwohnern auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, Demokratie vor Ort zu leben, indem sie einen Ortschaftsrat wählen. Auch mit weiteren Änderungen wie der vorgeschlagenen Verpflichtung zur Versendung ausgewogener Informationen im Vorfeld eines Bürgerentscheids wollen wir die Diskussionskultur in den Städten und Gemeinden stärken – denn Demokratie ist mehr als nur der Akt des Abstimmens.“
„Mit den vorgelegten Empfehlungen, wie der Senkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden auf 20 Prozent, kommt Sachsen-Anhalt bei direkter Demokratie ein gutes Stück voran. Damit wird eine große Hürde für Bürgerentscheide abgesenkt“, resümiert Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied der Kommission. Zur Arbeit in der Enquetekommission merkte er an: „Am Minderheitenvotum der Fraktion DIE LINKE hat sich heute gezeigt, dass die Vorschläge der Koalitionsfraktionen insgesamt auf breite Zustimmung treffen. Die AfD hat es versäumt, zur letzten Sitzung der von ihr beantragten Kommission einen eigenen schriftlichen Vorschlag vorzulegen. Dies zeigt, wie wenig konstruktiv die Fraktion sich für die Gestaltung direkter Demokratie und einer aktiven Bürgergesellschaft einbringt.“
Übersicht der Empfehlungen der Enquetekommission „Stärkung der Demokratie“:
- Ortschaften unter 300 Einwohnern sollen ab 2019 weiterhin die Möglichkeit haben, entweder einen Ortschaftsrat oder einen Ortsvorsteher zu wählen.
- Im Kommunalverfassungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu wählen. Die entsprechenden Regelungen hierzu sollen in der jeweiligen Hauptsatzung festgelegt werden.
- Fristen zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger sollen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung auch künftig in den Geschäftsordnungen der Gemeinden und nicht einheitlich im Gesetz geregelt werden.
- Die Enquetekommission begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu Bürgerfragestunden in nichtbeschließenden Ausschüssen und empfiehlt, die fakultative, bereits jetzt mögliche Durchführung von Bürgerfragestunden explizit im Kommunalverfassungsgesetz zu regeln.
- Um für kommunale Vertreter in privatrechtlich organisierten Unternehmen in besonderen Fällen eine rechtssichere Berichtsmöglichkeit gegenüber der kommunalen Vertretung zu schaffen, soll die Einführung einer neuen Regelung im Kommunalverfassungsgesetz geprüft werden, die den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes Rechnung trägt.
- Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Einwohneranträge soll von fünf auf drei Prozent der stimmberechtigten Einwohner abgesenkt werden, verbunden mit einer entsprechenden Absenkung der Höchstzahlen nach Gemeindegröße.
- Das erforderliche Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide soll von 25 auf 20 Prozent abgesenkt werden.
- Anstelle des bisherigen verpflichtenden Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren soll eine anwendungsfreundlichere Kostenschätzung eingeführt werden, die die Verwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zusammen mit einem Kostendeckungsvorschlag mitteilt. Den Vertretungsberechtigten soll zudem Anwesenheitsrecht in den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gegeben werden, in denen das Bürgerbegehren beraten wird. Sie sollten bei Bedarf zum Sachverhalt angehört werden. Alle Beratungen von Bürgerbegehren in den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sollten öffentlich sein.
- Zur Versachlichung der Diskussion im Vorfeld von Bürgerentscheiden sollen ausgewogene Informationen über die abzustimmende Sache in leichter Sprache bereitgestellt werden. Die Informationen sollten idealerweise gemeinsam mit den Wahlunterlagen versandt werden.
- Zur Stärkung der Beteiligung und zur Minimierung von Kosten und Aufwand soll festlegt werden, dass der Abstimmungstermin wenn möglich auf einen Wahltermin in zeitlicher Nähe zu legen ist.
Direkte und repräsentative Demokratie können sich sinnvoll ergänzen
Zur heutigen Beratung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ erklärt der Obmann der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Wir sehen uns durch die intensive Diskussion in der Kommission in unserer Meinung bestätigt, dass bei den notwendigen Verbesserungen der direkten Demokratie, die repräsentative Demokratie nicht ausgehöhlt werden darf. Als CDU-Fraktion stehen wir für direkte demokratische Elemente sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene. Dazu ist es notwendig, die bereits jetzt bestehenden Instrumente zu qualifizieren.
Aus Respekt vor der Arbeit der gewählten, ehrenamtlich tätigen Mandatsträger (z. B. Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister), darf dies nicht dazu führen, dass ihre Tätigkeit in Frage gestellt wird.
Direkte demokratische Elemente und die repräsentative Demokratie können sich sinnvoll ergänzen. Unsere Vorstellungen dazu werden wir im Bericht, der voraussichtlich bis zum 1. Dezember vorliegt, darstellen. Wir leisten damit u. a. einen elementaren Beitrag zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG).“
Szarata: Opposition beteiligt sich an Umsetzung des Koalitionsvertrages
Zur heutigen Konstituierung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ erklärt der Obmann der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Die Koalitionsfraktionen haben sich im Rahmen der heutigen Konstituierung der Enquete-Kommission auf einen Fahrplan verständigt. Insbesondere die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene sollen in den Fokus gerückt werden, denn direkte Demokratie beginnt in der Kommune. Um diesem Ansatz gerecht zu werden, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, entgegen der üblichen Verfahrensweise, die Sitzung der Enquete-Kommission u. a. zum Themenkomplex ‚Bürgerinformationsrechte‛ am 16. Juni öffentlich zu machen.
Die CDU-Fraktion begrüßt die Tatsache, dass sich die Opposition durch die Beantragung der Enquete-Kommission an der Umsetzung des Koalitionsvertrages der Kenia-Koalition beteiligt. Für uns ist die Kommission ein weiteres Mittel, um die bereits im Koalitionsvertrag formulierten Ziele zur Stärkung der direkten Demokratie umzusetzen.“
Politik gegen die Grundrechenarten funktioniert nicht
Zum heute in der Landtagssitzung besprochenen Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015/2016“ äußert sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Mit dem heute vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf wird die Kontinuität in der Finanzpolitik dieser Landesregierung fortgesetzt. Es bleibt beim gewohnten Dreiklang von Investieren, Konsolidieren und Vorsorgen.
Konsolidierte Landesfinanzen sind kein Selbstzweck, sondern ermöglichen uns erst die Gestaltungsspielräume, die wir benötigen. So können wir mit diesem Nachtragshaushalt auf aktuelle Probleme reagieren, den Kommunen mehr Geld geben und dennoch alte Schulden abbauen. Außerdem schaffen wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um auf die gegenwärtigen Herausforderungen reagieren zu können. Die Botschaft des Nachtragshaushaltes lautet: Wir helfen den Kommunen!
CDU steht für Kommunalentlastung und Investitionen
„Mit knapp 60 Millionen Euro höheren Gesamtausgaben in diesem Jahr und mit 114 Millionen Euro mehr in 2016 wird der Nachtragshaushalt vor allem ein klares Signal zur Kommunalentlastung geben“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, in einer ersten Bewertung der Kabinettsvorlage der Landesregierung.
„Insbesondere die Unterstützung für die Leistungen zur Flüchtlingshilfe schlagen zu Buche. 60 Schulklassen für zusätzlichen Deutschunterricht, die fallbezogene Pauschale für Unterbringung und Betreuung pro Flüchtling und Jahr von 8.600 Euro, sowie die Verdopplung der Integrationslotsen werden genauso finanziert, wie vier zusätzliche Richterstellen für beschleunigte Verfahren zur Klärung des Aufenthaltsrechtes. Darüber hinaus ermöglicht der Nachtrag über das Programm Stark V den finanzschwachen Kommunen im Land die Realisierung dringend notwendiger Investitionen, ohne dafür Eigenmittel aufzuwenden. (mehr …)
Schröder: Übernahme des kommunalen Anteils durch das Land ist richtig
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt das schnelle Agieren des Ministerpräsidenten und den heutigen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich.
„Wir wollen, dass möglichst schnell das Geld des Bundes zu den Kommunen kommt, eins zu eins und mit vollständiger Übernahme des Eigenanteils durch das Land“, so der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder.
Über die Kriterien und die Anzahl der empfangsberechtigten Städte und Gemeinden müsse jetzt verhandelt werden. Dass der Ministerpräsident dies zur Chefsache mache, zeige schon jetzt den hohen Stellenwert dieser Hilfe.
Mehr kommunales Mitspracherecht in neuer EU-Förderperiode
Im sogenannten Prioritäten-Block der heutigen Landtagssitzung wird auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt zum Ausbau des Regionalisierungsansatzes ein konkreter Beschluss gefasst. Dazu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Kay Barthel und der Fraktionsexperte für den ländlichen Raum Jürgen Stadelmann:
„Um dem Ziel eines vollständigen Mittelabflusses bei gleichzeitiger Verwaltungsvereinfachung genügen zu können, benennen wir konkrete Handlungsfelder, in denen die Kommunen künftig mehr Mitsprache bei der Fördermittelvergabe erhalten sollen. Insbesondere in den Schwerpunktthemen Tourismus, Regionalentwicklung, Arbeitsmarktintegration, Förderung von Selbstständigkeit und beim Ausbau schneller Internet-Verbindungen ist dies der Fall.
Schröder/Budde: Koalition bringt weitere kommunale Entlastungen auf den Weg
In der heutigen gemeinsamen Klausur der Vorstände der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD wurde über den Doppelhaushalt 2015 / 2016 beraten. Sie haben sich darauf verständigt, jeweils 10 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen, um die Mehrbelastungen aus Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen abzufangen. Die Mittel dafür werden aus dem Ausgleichsstock des Landes umgeschichtet. Insgesamt werden damit im FAG Veränderungen in Höhe von 57,5 Millionen Euro im Jahr 2015 und 68 Millionen Euro im Jahr 2016 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf erreicht.
Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass die bisherige Auftragskostenpauschale für die Kommunen ohne Reduzierung fortgeschrieben wird. Mit der Auftragskostenpauschale werden auf kommunaler Ebene Aufgaben des Landes wahrgenommen. (mehr …)