Wir sorgen für Handlungsfähigkeit der Kommunen, auch in Notzeiten
Zu den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, Satzungen rechtswirksam über das Internet zu veröffentlichen. Das spart nicht nur Kosten, sondern entspricht auch der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in unserem Land die sich im Netz ihre Informationen suchen. Beratungen von Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträten sowie von Ausschüssen per Videokonferenz sollen in Notlagen, etwa im Katastrophen- oder Pandemiefall, rechtlich zulässig sein. Elektronische Abstimmungen sollen ebenfalls möglich sein, wenn das Votum des jeweiligen Mitglieds öffentlich nachvollziehbar ist. Die Öffentlichkeit kommunalpolitischer Entscheidungen ist ein hohes Gut und darf nur im Ausnahmefall eingeschränkt werden.
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen werden weitere Regelungen getroffen. Sollte wegen höherer Gewalt eine Wahl nicht wie gewohnt in Wahllokalen durchgeführt werden können, werden die Möglichkeiten für eine reine Briefwahl geschaffen. Unser klares Ziel, die kommunale Selbstverwaltung auch in Krisenzeiten sicherstellen und kommunalpolitische Entscheidungen auch in Notzeiten ermöglichen.“
Koalition verständigt sich auf Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen hat sich auf den Text eines Gesetzentwurfs verständigt, der jetzt in den drei Fraktionen beschlossen werden soll. Damit werden die parlamentarische Beratung und Verabschiedung ab September möglich. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Zu der Verständigung erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Bereits im November des letzten Jahres haben wir öffentlich erklärt, dass es unser Wille ist, die Bürger und die Kommunen von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Die Finanzierung der Abschaffung erfolgt dabei ohne Steuererhöhungen, das war uns besonders wichtig. Es handelt sich um einen tragfähigen Kompromiss, auch im Sinne der Bürger. Das längere Ringen darum hat sich gelohnt.“
„Ich bedanke mich bei den zahlreichen Bürgerinitiativen im ganzen Land für die Unterstützung“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. „Jetzt bekommen wir eine Stichtagsregelung, die sicherstellt, dass niemand für nicht abgeschlossene oder neue Straßenbauvorhaben Beiträge zahlen muss. Gleichzeitig bleiben Städte und Gemeinden handlungsfähig und können weiter in den Straßenbau investieren.“
„Den Straßenausbaubeiträgen fehlt die gesellschaftliche Akzeptanz im Land. Sie führten oft zu nicht nachvollziehbaren Härten“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Mit der Abschaffung wird die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus unbürokratisch, gerecht und verlässlich. Unsere Kommunen erhalten mit der Erstattung und zukünftigen Pauschale Planungssicherheit.“
Das sind die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:
- Mit der Neuregelung werden das Kommunalabgabengesetz, das Kommunalverfassungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz geändert.
- Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Die weitere Erhebung von Beiträgen ist nicht zulässig. Es bleibt allerdings bei den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch.
- Beiträge für abgeschlossene Baumaßnahmen können nur dann erhoben werden, wenn die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Maßgeblich dafür ist der Abschluss der Straßenausbaumaßnahme und die Prüfung der Schlussrechnung durch die Gemeinde. Die Gemeinden können auf Beiträge für diese abgeschlossenen Maßnahmen allerdings verzichten.
- Wenn Bürgerinnen und Bürger schon bezahlt haben, obwohl die Beitragspflicht nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war, muss die Gemeinde diese Beiträge erstatten, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.
- Den Kostenanteil, der jetzt nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge gedeckt wird, übernimmt das Land, soweit die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2020 entstanden ist.
- Für alle laufenden Maßnahmen – auch solche, die baulich schon abgeschlossen sind, bei denen die Beitragspflicht aber nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist – und für Maßnahmen, die bis einschließlich 8. Juli 2020 begonnen werden, wird den Gemeinden der nach bisherigem Recht von den Anliegern zu tragende Beitrag durch das Land erstattet.
- Für zukünftige Straßenbauvorhaben stellt das Land pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung, um für die Gemeinden den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen.
Gemeinsame Lösung notwendig
Zur Forderung, dass das Land fehlende Einnahmen bei den Kommunen durch den Verzicht auf die Erhebung von Kita-Gebühren ersetzt, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Tobias Krull:
„Durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung von Kindertageseinrichtungen stellt viele Eltern und Alleinerziehende vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig fragen sich viele Erziehungsberechtigte, ob sie für eine Leistung, also die Betreuung ihrer Kinder in Kita- und Hort, zahlen sollen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen. Derzeit haben zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt die entsprechende Erhebung ausgesetzt. Damit haben sie ihre Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung umgesetzt.
Die Forderung, dass die Einnahmeausfälle für die Kommunen durch das Land ersetzt werden, wollen wir ernsthaft prüfen. Aus Sicht der CDU-Fraktion bedarf die Bewältigung der aktuellen Krisenlage und ihrer weiteren negativen Folgen eines ganzen Maßnahmenpaktes. Bei den anstehenden Beratungen im Landtag und seinen Gremien werden wir daher diesen Punkt als einen von vielen mit aufgreifen. Ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den Kommunen im Land, ist aber auf jeden Fall zu vermeiden. Hier sind die kommunalen Spitzenverbände und die zuständigen Ministerien gefragt, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten.“
Verjährungshöchstfrist muss Klarheit und Rechtsfrieden schaffen
Zur heutigen Berichterstattung betreffend eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts zur Beitragserhebung und der aufgemachten Verjährungsproblematik erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Um es ganz deutlich zu sagen: Mit der 10-jährigen Verjährungshöchstfrist, die die Koalitionsfraktionen bei der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes in der letzten Wahlperiode eingeführt haben, sollte Rechtsfrieden geschaffen werden. Alle Beitragsschuldner sollten Klarheit darüber haben, wann sie mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen brauchen.
Wir werden das in Rede stehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts in der CDU-Landtagsfraktion und zusammen mit unseren Koalitionspartnern auswerten und gesetzgeberischen Handlungsbedarf erörtern.“
Zimmer: Guter Tag für Kommunen und Bürger
Der stellvertretende Vorsitzende und tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Lars-Jörn Zimmer, hat das heute im Landtag beschlossene Kommunalabgabengesetz (KAG) als guten Tag für Kommunen und Beitragszahler bezeichnet. Endlich gebe es eine rechtliche Klarstellung. Künftig können Kommunen Investitionen an Abwasseranlagen über die Gebühren abrechnen.
„Die Neuregelung ist zeitgemäß, weil weiterhin ein Bedarf am Ausbau der Anlagen besteht und hohe Zahlungsbeträge für die Bürger vermieden werden können“, so Zimmer.
Weiterhin wurde die Gästeabgabe neu geregelt. Kommunen können zum Zwecke touristischer Infrastruktur oder Projekte einen Gästebeitrag erheben. „Damit will die Koalition die touristische Entwicklung auf regionaler Ebene weiter stärken. Tourismus hilft Infrastruktur im ländlichen Raum zu sichern“, erklärt Zimmer. Durch diese landesweit einheitliche Regelung kann der Wildwuchs von zusätzlichen touristischen Steuern abgewendet werden.
Mit der CDU gibt es keine zusätzliche Unternehmensabgabe
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, lehnt eine touristische Unternehmensabgabe für die Wirtschaft grundsätzlich ab. Dies sei eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Wirtschaft und damit komme sie für die CDU-Fraktion nicht infrage.
„Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, Gesetze und Verordnungen zu verschlanken. Eine pauschale Unternehmensabgabe wäre das Gegenteil davon. Mit der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes erlauben wir erstmals den Kommunen von den Gästen eine Tourismusabgabe oder Kurtaxe zur Fortentwicklung der eigenen touristischen Infrastruktur zu erheben. Das ist aber etwas völlig anderes, als eine komplizierte bürokratische Abgabe, die von den regionalen Unternehmen zu erbringen ist“, so Thomas.
CDU-Fraktion begrüßt Entscheidung des Bundesrates
Zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung über den Digital-Pakt gibt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, folgendes Statement ab:
„Ich begrüße ausdrücklich die zustimmende Entscheidung des Bundesrates zum Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung über den Digital-Pakt. Damit wird der Weg geebnet, um die erforderlichen technischen wie auch die Lehr-Lern-Infrastrukturen an unseren Schulen zu etablieren, die nötig sind, um unseren Schülerinnen und Schülern ein modernes Lernumfeld zu bieten.
Das Land wird einen Eigenanteil an der Gesamtsumme von 137,583 Mio. Euro von 10 Prozent erbringen müssen. Die Kommunen wiederum sind mit 90 Prozent am Landesanteil beteiligt. Dies ist aus meiner Sicht gut investiertes Geld. Zuwendungen können sowohl staatliche wie auch freie Schulen erhalten.
Ich warne aber davor, in dieser Maßnahme schon die Garantie für gute Schulleistungen zu sehen. Lernerfolg wird auch zukünftig von der Qualität des Unterrichts abhängen.“
Finanzausschuss beschließt zusätzlichen Investitionsimpuls für Kommunen
Bezugnehmend auf die heutige Bereinigungssitzung im Finanzausschuss zum Haushalt 2019 nimmt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Szarata, zum beschlossenen Kommunalen Investitionsimpuls wie folgt Stellung:
„Der anhaltende Bauboom und die daraus resultierenden hohen Baukostensteigerungen stellen immer mehr Kommunen im Land vor große Herausforderungen. Da wir uns dieser Situation bewusst sind, hat die Koalition im heutigen Finanzausschuss ein 60 Millionen Euro Programm auf den Weg gebracht.
In den nächsten drei Jahren können diese Mittel zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus, der Schul- und Kinderbetreuungsinfrastruktur, für Energiesparmaßnahmen, in Informations- und Kommunikationstechnologien, sowie zur Ko-Finanzierung von Mitteln des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) eingesetzt werden.“
Kommunalrecht modernisiert – Bürgerbeteiligung gestärkt
Zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dem heutigen Beschluss für die Änderung der Kommunalverfassung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und verbessern gleichzeitig die Elemente der direkten Demokratie. Dazu gehört, dass Einwohneranträge, also die Aufforderung an die Gemeinde- bzw. Stadträte sich mit einem Thema zu beschäftigen, zukünftig nur noch von 3 Prozent der Einwohner unterstützt werden müssen, um erfolgreich zu sein. Auch die Quoren für den Erfolg von Bürgerentscheiden senken wir auf den bundesdeutschen Durchschnitt von 20 Prozent.
Fragen der Mitglieder der Vertretung, also Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte, sind zukünftig innerhalb eines Monats durch die Verwaltung zu beantworten. Weitere Änderungen im KVG zielen auf bessere Möglichkeiten der Mitarbeit auf kommunaler Ebene ab, zum Beispiel für Senioren oder Kinder und Jugendliche. Zusätzlich wird es demnächst in allen Ausschüssen Bürgerfragestunden geben.
Gerade in Anbetracht der im kommenden Jahr anstehenden Kommunalwahlen setzen wir uns weiter für eine starke kommunale Selbstverwaltung ein.“
Gespräch zum KVG
Am heutigen Vormittag kamen die Abgeordneten der Arbeitsgruppen „Inneres und Sport“ sowie „Finanzen“ mit Bürgermeistern Sachsen-Anhalts sowie Herrn Theel und Herrn Leindecker als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch anlässlich der anstehenden Novellierung des Kommunalverfassungsgesetz (KVG) und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften zusammen. Hauptschwerpunkte des Gesprächs waren neben Bürgerbeteiligung und Stärkung der Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker auch die Verbesserung der Praktikabilität der Regelungen.