Modernen Strafvollzug durch Gesamtkonzeption entwickeln
Zur Debatte um den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Durch die Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. In Folge dieser Reform haben wir in Sachsen-Anhalt landesgesetzliche Regelungen beschlossen, nämlich das Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe und unser Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. Für den Strafvollzug gilt derzeit noch das alte Bundesgesetz aus dem Jahr 1977. Das Parlament ist dazu aufgerufen, auch für den Strafvollzug moderne landesgesetzliche Regelungen zu treffen. Sachsen-Anhalt wählt hier nicht den Alleingang. Der Gesetzentwurf der Landesregierung basiert weitgehend auf den Beratungen der Mehrländerarbeitsgruppe unter der Federführung von Berlin und Thüringen, in die sich auch Sachsen-Anhalt eingebracht hat. Der Musterentwurf, der bereits seit dem Jahr 2011 vorliegt, wurde hierbei weiterentwickelt und an die Bedürfnisse unseres Bundeslandes angepasst. (mehr …)
Justizvollzug ist langfristig zu optimieren
In seiner ersten Beratung wurde heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt im Landtag behandelt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die Justizvollzugsstrukturreform soll die Haftbedingungen in Sachsen-Anhalt auf den modernsten Stand bringen und den Personaleinsatz effizienter machen. Das Kabinett hat sich bereits im Februar 2012 für die Konzentration des Justizvollzugs an den drei Standorten Halle, Raßnitz und Burg ausgesprochen. Die Nebenstelle der Justizvollzugsanstalt Halle soll bis zum Jahr 2022 von 368 auf 600 Haftplätze erweitert werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sollen ca. 152 Millionen Euro betragen. (mehr …)
Justizkostengesetz wird modernisiert
Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Justizkostengesetzes und anderer Gesetze erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Justizkostengesetzes und anderer Gesetze verfolgt mehrere Zielrichtungen. Landesgesetzliche Regelungen, insbesondere das Justizkostengesetz unseres Bundeslandes, verweisen noch auf die veraltete Kostenordnung und die noch ältere Justizverwaltungskostenordnung des Bundes. Aufgrund der Modernisierung des Justizkostenrechts auf Bundesebene müssen die landesgesetzlichen Regelungen natürlich auch an die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden.
Unser derzeit noch geltendes Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften verweist für die Anordnung der Fesselung von Untersuchungsgefangenen und einstweilig Untergebrachten durch die im Vorführdienst tätigen Justizwachtmeister noch auf die Strafprozessordnung des Bundes. Im Zuge der Föderalismusreform I gibt es im Bundesrecht nun diese Regelung nicht mehr. Daher muss auch diese Verweisung aufgehoben werden. Durch die Aufhebung der alten Rechtsgrundlage sollen die im Vorführdienst tätigen Justizwachtmeister die Fesselung der in ihrem Gewahrsam befindlichen Personen zukünftig einheitlich unter den Voraussetzungen der landesrechtlichen Rechtsgrundlage anordnen dürfen. (mehr …)
Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz!
Zur Aussprache zur Regierungserklärung erklären Edwina Koch-Kupfer, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Recht, Verfassung und Gleichstellung der CDU-Landtagsfraktion:
„Keine Frage, die Gleichstellungspolitik ist eine Schlüsselfrage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für ein nachhaltig wirtschaftliches Wachstum, gerade in dem vom demografischen Wandel besonders betroffenen Sachsen-Anhalt. Wir können es uns nicht erlauben, insbesondere auf das Potenzial junger und gut ausgebildeter Frauen zur verzichten. Daher ist die Geschlechtergerechtigkeit ein politischer Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode in unserem Land. Sachsen-Anhalt ist bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesvergleich gut aufgestellt. Wir haben überdurchschnittlich hohe Bildungsabschlüsse und Erwerbsquoten bei jungen Frauen zu verzeichnen. Auch ist Sachsen-Anhalt das Bundesland mit der bundesweit besten Kinderbetreuung. Unsere Kinderbetreuung ist nicht nur ein guter Standort- und Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein Baustein, damit junge Paare Karriere eben nicht hinten anstellen müssen.“ (mehr …)
Borgwardt: Unterstützung des Landes ist unabdingbar
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung haben alle im Landtag vertretenen Fraktionen einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2015/2016 eingebracht. Dieser beinhaltet zusätzliche Haushaltsmittel für die Frauenhäuser und deren ambulante Beratungsstellen, die Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, die Interventionsstellen und die Frauenzentren. Die bereits vorgesehenen Mittel in Höhe von jährlich 41.700 Euro werden um zusätzliche Mittel im Jahr 2015 in Höhe von 148.200 Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 160.800 Euro verstärkt. Hierzu erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Als CDU-Fraktion begrüßen wir die Erhöhung dieses Haushaltstitels ausdrücklich. Leider findet Gewalt gegen Frauen und Kinder in unterschiedlichen Formen alltäglich und mitten unter uns statt. Es ist unsere Aufgabe dies entschlossen zu bekämpfen. Die im Land errichteten Frauenhäuser und deren ambulante Beratungsstellen, die Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt und die Frauenzentren haben sich als unverzichtbare Hilfseinrichtungen bewährt. Um die erreichte Qualität dieser Beratung und Hilfe zu gewährleisten, ist die Unterstützung des Landes unabdingbar. Ich freue mich, dass diese Initiative zur Erhöhung der Förderung von allen vier im Landtag vertretenen Fraktionen ausging.“
CDU fordert Aufklärung durch Justizministerium
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, hat die öffentlich gewordene Justizpanne um die Vernichtung von Beweismaterial bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg kritisiert:
„Es ist unverantwortlich gehandelt worden und daher genauestens zu überprüfen, wie es zu einer derartigen Panne kommen konnte.
Nach einem Telefonat mit der Justizministerin, Prof. Dr. Kolb, am gestrigen Nachmittag gehe ich mit Sicherheit davon aus, dass das Justizministerium die Vorgänge umfassend und schnell aufklärt und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen wird.
Die CDU-Fraktion wird diesen Vorgang im zuständigen Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung thematisieren“, so Borgwardt.
Warnschussarrest kann strafrechtliche Karrieren verhindern
„Das Instrument des Warnschussarrestes ist in bestimmten Fällen geeignet, um den Beginn einer strafrechtlichen Karriere von vornherein zu verhindern“, erklärt Siegfried Borgwardt, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hinsichtlich der heutigen Berichterstattung in der Mitteldeutschen Zeitung zum sogenannten Warnschussarrest.
„Mit der Einführung des Warnschussarrestes, eine langjährige Forderung von CDU/CSU, steht den Jugendrichterinnen und Jugendrichtern ein sinnvolles neues Instrument im Kampf gegen die Jugendkriminalität zur Verfügung. Das Gesetz zur Erweiterung der jugendrechtlichen Handlungsmöglichkeiten, welches auch die Möglichkeit der Verhängung eines Warnschussarrestes vorsieht, wurde mit der dafür gebotenen Gründlichkeit im Bundestag beraten und auch von der Länderkammer gebilligt.
Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz!
Im Ergebnis der Veranstaltungsreihe „Gleichstellungspolitische Gesprächsrunde“ der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und der Frauen-Union der CDU Sachsen-Anhalt streben die Unterzeichner einer Magdeburger Erklärung ein Gleichstellungsrecht für Sachsen-Anhalt analog zum Freistaat Thüringen an:
„Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz! Gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Land verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Dieser Verfassungsauftrag muss, insbesondere für den öffentlichen Dienst, in Sachsen-Anhalt noch ein weiteres Stück in die Realität umgesetzt werden.
Novellierung ist dringend notwendig
„Das Untersuchungsausschussgesetz des Landes Sachsen-Anhalts, unser Regelwerk für die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen, bedarf dringend einer Novelle“, so Siegfried Borgwardt, parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes.
„Eine Novellierung des Gesetzes bringt folgende Neuerungen mit sich:
– Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, nicht nur Juristen, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als Berater zur Unterstützung der Fraktionen zu benennen.
– Geregelt wird, dass den Fraktionen ein im Haushalt festzulegender Zuschuss für jeden eingesetzten Untersuchungsausschuss zum Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand gewährt wird.
– Es werden klar stellende Regelungen zur Abberufung von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses getroffen, die diesem nicht angehören dürfen, weil sie an den zu untersuchenden Vorgängen unmittelbar beteiligt sind oder waren.
– Es sollen auch die Rechte der Antragsteller, die den Einsetzungsantrag unterzeichnet haben, jedoch nicht mit einem Mitglied im Untersuchungsausschuss vertreten sind, klar gestellt werden.
Unterkommission wird sachgerechte Entscheidungsgrundlage erarbeiten
Zur Debatte um die Weiterführung der Parlamentsreform in der sechsten Legislaturperiode erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt:
„Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel in Deutschland in besonderer Weise betroffen. Die Bevölkerung unseres Landes wird kleiner, das wissen wir. Diesem Bevölkerungsrückgang muss auch das Parlament gerecht werden und zugleich darauf achten, dass die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie auch weiterhin gewährleistet wird.