Jugendarrest ist die Ultima Ratio
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Jugendarrestvollzug erklärt Daniel Sturm, Mitglied der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, und Redner im Plenum:
„Die ursprüngliche repressive Intention der Ausgestaltung des Arrestvollzuges aus den 1930er Jahren kann nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht dazu führen, den Jugendarrest abzuschaffen. Wir wollen auch in Zukunft am Jugendarrest festhalten, da dieser zur Aufarbeitung und Behebung der Versäumnisse des Elternhauses und anderer Institutionen ein wirkungsvolles Instrument sein kann.
Neue Amtsbezeichnung und neue Aufgaben für die Landesbeauftragte
Zur zweiten Lesung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes Sachsen-Anhalt erklärt der Ausschussvorsitzende Ralf Wunschinski, Mitglied der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Redner im Plenum:
„Die DDR wurde dem selbstgestellten Ideal eines Arbeiter- und Bauernstaates in keiner Weise gerecht. Demokratische Entscheidungsprozesse waren nicht vorhanden. Ein Staat ohne unabhängige Justiz, ohne demokratisch legitimierte Exekutive und Legislative – die DDR war ein Unrechtsstaat. Die Stasi als sogenanntes ‚Schild und Schwert der Partei‛ half, den autoritären Führungsanspruch und die sich daran anschließenden Denkverbote durchzusetzen. Die Aufarbeitung des DDR-Unrechtsregimes ist, insbesondere aus Sicht der Opfer, längst nicht abgeschlossen.
CDU-Fraktion begrüßt rechtliche Angleichung – Begriffliche Unterscheidung ist keine Diskriminierung
Zur Landtagsdebatte „Ehe für alle“ erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wird derzeit der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf sieht zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor. Die CDU-Fraktion begrüßt die Ausdehnung zahlreicher Vorschriften auf die Lebenspartnerschaft als einen weiteren Schritt auf dem Weg zur umfassenden rechtlichen Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft.
Beschleunigte Verfahren und gleichmäßige Auslastung der Gerichte
Zur Einbringung des Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren erklärt Siegfried Borgwardt, parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Derzeit sind die gerichtlichen Asylverfahren auf der Grundlage der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren vom 7. Juni 1994 am Verwaltungsgericht Magdeburg konzentriert. Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist also landesweit für alle Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Asylbewerberinnen und Asylbewerber betreffender Maß-nahmen der Ausländerbehörden örtlich zuständig. Seit Erlass der Zuständigkeitsverordnung haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend geändert. Gemäß dem Königsteiner Schlüssel muss Sachsen-Anhalt mit einer Aufnahme von vielleicht weit über 23.000 Flüchtlingen rechnen. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist eine Abschwächung dieser Entwicklung nicht absehbar.
Ehe und diskriminierungsfreie Lebenspartnerschaft statt Ehe für alle
Zur heutigen Landtagsdebatte „Ehe für alle“ erklärt Edwina Koch-Kupfer, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen Respekt und Anerkennung erfahren. Gleichgeschlechtliche Paare können eine staatliche anerkannte und legalisierte Verbindung eingehen. Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 gibt es eine weitgehende Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Eheleuten.
In vielen wesentlichen Bereichen sind Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt. Das Ehegattensplitting gilt nunmehr auch für Lebenspartnerschaften, so dass Lebenspartner wie Ehegatten vom Splittingvorteil bei der Einkommenssteuer profitieren. Im letzten Jahr wurden die Regelungen zur Sukzessivadoption im Bundestag umgesetzt. Wir als CDU treten Diskriminierung und Homophobie entgegen.
Justizreform bringt Haftbedingungen auf den modernsten Stand
Zur heutigen zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Durch die Justizvollzugsstrukturreform sollen auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen die Haftbedingungen in Sachsen-Anhalt auf den modernsten Stand gebracht und der Personaleinsatz effizienter gemacht werden. Die Landesregierung hat sich bereits im Februar 2012 für die Konzentration des Justizvollzugs an den drei Standorten Halle, Raßnitz und Burg ausgesprochen. Die Nebenstelle der Justizvollzugsanstalt Halle soll hierzu bis zum Jahr 2022 von 368 auf 600 Haftplätze erweitert werden. Die Vollzugsanstalten Halle-Hauptanstalt, Dessau-Roßlau und Volkstedt sollen in Betrieb bleiben, solange die Haftplätze noch benötigt werden. (mehr …)
Justizvollzug ist langfristig zu optimieren
Im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung wurde heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt behandelt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die Justizvollzugsstrukturreform soll die Haftbedingungen in Sachsen-Anhalt auf den modernsten Stand bringen und den Personaleinsatz effizienter machen. Das Kabinett hat sich bereits im Februar 2012 für die Konzentration des Justizvollzugs an den drei Standorten Halle, Raßnitz und Burg ausgesprochen. Die Nebenstelle der Justizvollzugsanstalt Halle soll bis zum Jahr 2022 von 368 auf 600 Haftplätze erweitert werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sollen ca. 152 Millionen Euro betragen. Die Vollzugsanstalten Halle-Hauptanstalt, Dessau-Roßlau und Volkstedt sollen in Betrieb bleiben, solange die Haftplätze noch benötigt werden. Nach Angaben des Justizministeriums werden bereits heute in der Anstalt Dessau-Roßlau 400 Haftplätze nicht genutzt, die schnellstmöglich durch eine vorzeitige Schließung des geschlossenen Vollzuges dieser Altanstalt abgebaut werden sollen.
Landesbeauftragte soll neuen Namen und neue Aufgaben bekommen
Zur heutigen Beratung im Landtag um den Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Wir stehen an der Seite der Opfer des SED-Regimes. Die Aufarbeitung des DDR-Unrechtsregimes ist, insbesondere aus Sicht der Opfer, längst nicht abgeschlossen. Die Landesbehörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Landesbeauftragten an der Spitze leistet seit zwei Jahrzehnten eine enorm wichtige Arbeit für die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung der DDR-Diktatur und der Arbeit der Staatssicherheit. (mehr …)
Borgwardt: Landesbeauftragte soll neue Aufgaben bekommen
Zur Aufarbeitung und Vermittlung staatlicher Repressions- und Verfolgungspolitik in der ehemaligen DDR will die CDU ein „Gesetz über den Beauftragten des Landes zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ auf den Weg bringen. Das beschloss die Fraktion auf ihrer heutigen Klausurtagung in Brehna bei Bitterfeld. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Wir sind uns mit der SPD grundsätzlich einig, das Amt der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen neu auszurichten. Bisher ging es im weitesten Sinne um Opferberatung. Die Beschränkung der Aufarbeitung auf die Behörden der Staatssicherheit wird den vielen Einzelschicksalen mit anderen Unrechtserfahrungen in der DDR und aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 nicht gerecht. Diese Unrechtserfahrungen, die weit über die Staatssicherheit hinausgehen, gilt es gleichermaßen aufzuarbeiten. (mehr …)
Warnschussarrest kann strafrechtliche Karrieren verhindern
Zu einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zur Verordnung des sogenannten Warnschussarrestes für jugendliche Straftäter erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Das Instrument des Warnschussarrestes ist in bestimmten Fällen geeignet, um den Beginn einer strafrechtlichen Karriere von vornherein zu verhindern. Mit dem Warnschussarrest steht den Jugendrichterinnen und Jugendrichtern ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen die Jugendkriminalität zur Verfügung. Das Gesetz zur Erweiterung der jugendrechtlichen Handlungsmöglichkeiten, welches auch die Möglichkeit der Verhängung eines Warnschussarrestes vorsieht, wurde mit der dafür gebotenen Gründlichkeit im Bundestag beraten und auch von der Länderkammer gebilligt.