Extremismus jeglicher Richtung mit Konsequenz bekämpfen
Für die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt gibt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung und heutige Debattenredner, Jens Kolze, folgende Erklärung zur Debatte „Die gesellschaftliche Bedrohung durch den Rechtsextremismus konsequent bekämpfen“ ab:
„Unsere Gesellschaft und unser Staatswesen stehen vor einer nicht zu unterschätzenden Herausforderung durch den Rechtsextremismus. Der Gegenstand der Betrachtung muss allerdings auf jegliche Form des Extremismus ausgeweitet werden. Denn wir dürfen nicht in ein einfaches Schema der Aufrechnung von verübten Gewalttaten von Links und Rechts verfallen. Die Betrachtung muss den Extremismus der religiös motivierten Spielart genauso, wie den des Linksextremismus‘ oder überhaupt jeglicher extremistischer Gedankengänge und Äußerungen umfassen. (mehr …)
Keine Kompromisse beim Schutz von Kindern und Jugendlichen
Zur heutigen Landtagsdebatte um Kinderehen erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Für die CDU-Fraktion ist klar, der Rechtsstaat muss klare Flagge gegen Kinderehen zeigen. Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen darf es keine Kompromisse geben. Es muss alles getan werden, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch und Zwangsehen zu schützen. Der Anstieg von Kinderehen in den zurückliegenden Monaten ist insbesondere auf die gestiegene Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden zurückzuführen. Dabei handelt es sich meist um minderjährige Mädchen, die in ihren Heimatländern mit einem viel älteren Mann verheiratet wurden. In Sachsen-Anhalt gehen die Behörden von ca. 30 Kinderehen aus.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Frage, wie das deutsche Recht mit Minderjährigenehen umgehen soll, denn auch nach geltendem deutschen Recht ist die Ehe von Minderjährigen in Ausnahmefällen erlaubt. Für die CDU-Fraktion sprechen gute Gründe dafür, das Ehefähigkeitsalter generell auf 18 Jahre festzuschreiben.“
Keine Diskriminierung von Menschen mit verschiedenen Lebensweisen!
Zur heutigen Landtagsdebatte um einen Antrag der AfD-Fraktion erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Das ,Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) in Sachsen-Anhalt‘ trägt dem Anliegen von Minderheiten Rechnung, ohne sie zu privilegieren.
Die CDU-Fraktion erkennt, dass in der Mitte unserer Gesellschaft (noch immer) eine Toleranz- und Hemmschwelle gegenüber LSBTTI besteht. Die Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder sollte in seinem Umfeld daran mitwirken, dass ein notwendiges Bewusstsein für diese Lebensweisen in unserer Gesellschaft geschaffen wird.“
Borgwardt: Die Vorkommnisse in Köln und anderswo sind kein gesamtgesellschaftliches Problem
Zur Landtagsdebatte „Sexualisierter Gewalt und Belästigung mit allen Mitteln des Rechtsstaates konsequent entgegentreten“ erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem! Die aktuelle Debatte darf nicht dazu führen, diese Art von Gewalt verkürzt und ausschließlich nur im Zusammenhang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen zu thematisieren. Doch eines muss an dieser Stelle auch in aller Deutlichkeit gesagt werden: Was in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten passiert ist, ist kein gesamtgesellschaftliches, sondern ein importiertes Problem. Mir ist nicht bekannt, dass es jemals zuvor in Deutschland zu einem solchen Ausmaß an Gewalt und sexuellen Übergriffen auf Frauen im öffentlichen Raum gekommen ist. Und zur Ehrlichkeit gehört eben auch, die Herkunft der bisher ermittelten Straftäter zu nennen.
Gleichmäßige Auslastung der Verwaltungsgerichte sorgt für Beschleunigung der Verfahren
Zum heutigen Landtagsbeschluss des Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist derzeit für alle Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Asylbewerber betreffender Maßnahmen der Ausländerbehörden örtlich zuständig. Die Konzentration war damals auch richtig, um die mit der Spezialmaterie des Asylrechts vertrauten Verwaltungsrichterinnen und -richter gezielt einsetzen zu können. Seit Erlass der Zuständigkeitsverordnung haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend geändert. Im laufenden Jahr sind bis zum 29. November rund 36.650 Flüchtlinge in der Erstaufnahme angekommen.
Borgwardt: Sachsen-Anhalt hat das Thema Opferschutz in den Fokus gerückt
Zur Regierungserklärung „Opfer schützen – Sachsen-Anhalt geht mit gutem Beispiel voran“ erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Tragende Säule der Programmatik der CDU-Fraktion in der Justizpolitik ist neben einer konsequenten Strafverfolgung der Grundsatz: ‚Opferschutz vor Täterschutz‛. Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Anerkennung, Unterstützung und Schutz. Dies gewährleisten zu können, ist uns ein zentrales Anliegen.
Die Landesregierung hat nunmehr dem Hohen Haus und der Öffentlichkeit nach zahlreichen Fach- und Informationsveranstaltungen den Interministeriellen Opferschutzbericht vorgelegt. Die Kabinettsvorlage umfasst zahlreiche Maßnahmen, wie Opfer von Straftaten hierzulande unterstützt werden können, sowie verschiedene Projekte und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, die dazu beitragen. Durch die erfolgte Fortschreibung des Interministeriellen Opferschutzberichtes wurde damit neben dem Strafvollzugsgesetz, dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und der Justizvollzugsstrukturreform ein weiterer Schwerpunkt der Koalitionsvereinbarungen für den Bereich der Justiz in diese Wahlperiode abgearbeitet.
Frauenfördergesetz durch modernes Gleichstellungsgesetz ersetzen
Zur Landtagsdebatte „Frauenquote in den Aufsichtsratsgremien von Unternehmen mit Landesbeteiligung“ erklärt Edwina Koch-Kupfer, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Rednerin im Plenum:
„Für Frauen und Männer stellt sich die Teilhabe in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen nach wie vor unterschiedlich dar, wobei insbesondere Frauen von Benachteiligungen betroffen sind. Ein Ziel für die Verwirklichung von Chancengleichheit ist die im Frauenfördergesetz geforderte, aber nach wie vor nicht umgesetzte paritätische Besetzung von Gremien mit Frauen und Männern. Wenn man sich mal den prozentualen Frauenanteil im Rahmen der Gremienvertretungen des Landes Sachsen-Anhalt anschaut, wird man feststellen, dass dieser mit knapp 21 Prozent viel zu niedrig ist. Besonders erschreckend ist, dass der Frauenanteil bei Anstalten des öffentlichen Rechts mit gerade einmal 13 Prozent ganz besonders niedrig ist. Meine Fraktion gibt sich hier nicht mit der Erklärung zufrieden, dass ein höherer Männeranteil in Führungspositionen auch automatisch zu einem höheren Männeranteil in funktionsgebundenen Gremien auf der einen und einer Unterrepräsentation der Frauen auf der anderen Seite führen muss.
Justizvollzug wird modern weiterentwickelt
Zur zweiten Beratung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt erklärt Siegfried Borgwardt, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Gesetzentwurf baut auf viele bewährte Regelungen des Bundesstrafvollzugsgesetzes und auf die Erfahrungen des Strafvollzugs sowie die Vollzugspraxis auf. Der Kerngedanke ist die Resozialisierung des Gefangenen von Anfang an, damit die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haftentlassung gelingen kann. Hierbei werden jedoch die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger nicht aus dem Blick verloren. Neu ist der freiheitsorientierte und therapiebegleitete Ansatz, der uns durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in das Hausaufgabenheft geschrieben worden ist.