Bundesrat stimmt für Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung dem Antrag der ostdeutschen Bundesländer zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) zugestimmt. Dazu erklären der Vertreter für die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen der SED-Diktatur und hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Im November-Plenum hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt aufgrund der Beantragung einer Aktuellen Debatte zu 25 Jahren SED-UnBerG durch die CDU-Fraktion (Drs. 7/2103) und aufgrund des Antrages der Koalitionsfraktionen zur Entfristung der SED-UnBerG (Drs. 7/2101) mit der Forderung befasst, die Rehabilitierung von DDR-Unrecht zu entfristen. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde beschlossen, der Landesregierung aufzugeben, sich im Bundesrat für die Entfristung bzw. Novellierung der SED-UnBerG einzusetzen.
Mit der jetzigen Zustimmung im Bundesrat über den gemeinsamen Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist der Weg nun frei, für einen Gesetzentwurf, der die Antragsfristen in den SED-UnBerG aufhebt. Dieser Gesetzentwurf muss nunmehr durch den Bundestag.
Wir gehen davon aus, dass auch im Bundestag für die Entfristung gestimmt wird. Die Aufarbeitung von SED-Unrecht darf kein Verfallsdatum haben.“
Hintergrund:
Die SED-UnBerG ermöglichen es politisch Verfolgten der SBZ/DDR für erlittenes Unrecht rehabilitiert zu werden sowie einen finanziellen Ausgleich bzw. eine Entschädigung zu erhalten. Nach aktueller Gesetzeslage ist die Antragstellung befristet auf den 31. Dezember 2019. Diese Frist aufzuheben hatte der Antrag der ostdeutschen Bundesländer im Bundesrat zum Ziel. Dieses Ziel ist erreicht, wenn auch der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmt.
Unser Rechtsstaat funktioniert
Zu den heutigen Berichten des Generalstaatsanwaltes Jürgen Konrad und der leitenden Oberstaatsanwältin Heike Geyer im Rechtsausschuss des Landtages zum Verfahren um Oury Jalloh erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Dem Staat erwächst bezüglich der von ihm in Gewahrsam genommenen Personen eine Schutzpflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ihnen niemand Schaden zufügt, und dass der Betroffene auch vor Selbstverletzungen geschützt ist. Diesbezüglich besteht absolute Einigkeit.
Aus den heute, auf Antrag der Koalitionsfraktionen in öffentlicher Sitzung erstatteten Berichten der beiden o.g. Staatsanwälte ist ersichtlich, dass ein Anfangsverdacht für eine Drittbeteiligung hinsichtlich des Todes von Oury Jalloh sowohl durch die Generalstaatsanwaltschaft als auch durch die Staatsanwaltschaft Halle nicht begründet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auch weitere Ermittlungen einen solchen Anfangsverdacht nicht werden begründen können. Daher hat man sich entschieden, das Verfahren einzustellen. Darüber hinaus hat auch die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof die Voraussetzungen für eine durch sie geführte Mordermittlung als nicht gegeben angesehen.
Klar ist, unser Rechtsstaat funktioniert. Da das Parlament im Übrigen nicht die Revisionsinstanz der deutschen Gerichte ist, haben wir das Aktenvorlageverlangen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Wer anderes einfordert, stellt die Gewaltenteilung in unserem Staat in Frage!“
Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG)
Aktuell wird im politischen Raum das Auslaufen der Fristen für Entschädigungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen diskutiert. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Wem in der ehemaligen DDR Unrecht widerfahren ist, beispielsweise durch rechtsstaatswidrige Inhaftierung, politisch bedingte Nachteile im Rahmen der Ausbildung oder im Beruf und wer dadurch Schaden erlitten hat, dem können nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen Ansprüche auf Nachteilsausgleich zustehen.
Nach aktueller Gesetzeslage läuft die Frist für das Geltendmachen der Ansprüche zum 31. Dezember 2019 aus. Wenngleich die Zahl der Antragsteller bzw. Antragsberechtigten immer geringer wird, halten wir es für das richtige Signal zumindest über eine Verlängerung der Fristen nachzudenken. Ob eine gänzliche Entfristung zielführend ist, ist derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratungen.
Aus Sachsen und Thüringen gibt es bereits eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Lage von Heimkindern nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Wir können uns gut vorstellen die Kollegen aus den Nachbarbundesländern hierbei zu unterstützen.
Um das erlittene Unrecht auch nachfolgenden Generationen im Bewusstsein zu erhalten, sprechen wir uns ausdrücklich für eine gesunde Erinnerungskultur aus. Im Zuge dessen wird die CDU-Fraktion zum Novemberplenum eine Aktuelle Debatte zu dem Thema ‚25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze‛ beantragen.“
Hintergrund:
Bei den SED-UnBerG wird in drei verschiedenen Gesetzen unterschieden. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (1. SED-UnBerG), das Verwaltungsrechtliche und Berufliche Rehabilitierungsgesetz (2. SED-UnBerG) und das Gesetz über eine besondere Zuwendung für Haftopfer, die sog. „Opferrente“ (3. SED-UnBerG). Das 1. SED-UnberG ist am 4. November 1992 in Kraft getreten und wird dieses Jahr somit 25 Jahre alt.
Dank an Einsatzkräfte – Linksterroristen hart bestraften
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze, hat die massiven Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg scharf verurteilt und fordert ein ausreizen des Strafrechts. Sein Dank gilt den tausenden Einsatzkräften, die auch aus Sachsen-Anhalt für den Schutz der Hamburgerinnen und Hamburger sowie der Gipfelteilnehmer sorgten.
„Nur mit blankem Entsetzen konnte man die Bilder der vergangenen Tage aus Hamburg betrachten. Marodierende Linksterroristen zogen durch die Stadt und zerstörten nach Gutdünken alles was ihnen in den Weg kam. Einsatzkräfte wurden gezielt angegriffen.
Solche Gewaltexzesse dürfen wir nicht dulden und müssen ihnen mit aller Härte des Strafrechts begegnen. Es hat sich auch gezeigt, dass viele dieser linken Straftäter aus anderen Ländern, u. a. Spanien, Italien oder Dänemark, in Hamburg zusammen kamen um ihrer blanken Zerstörungswut zu frönen. Die Polizei hat viele dieser Terrortouristen festnehmen können. Jetzt vertrauen wir auf die Justiz und die internationale Zusammenarbeit der Strafbehörden, damit die deutschen und internationalen Täter ihre gerechte Strafe erhalten.
Mein Dank gilt den Einsatzkräften, die ihr Leben für die Sicherheit der Menschen in Hamburg riskierten. Sie haben besonnen und konsequent gehandelt.“
Resozialisierung bedeutet Opferschutz
Zur heutigen Berichterstattung über die Resozialisierung junger Straftäter erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Für die CDU-Fraktion geht Opfer- vor Täterschutz. Damit ehemalige junge Strafgefangene nicht erneut zu Tätern werden, müssen gute Bedingungen für Resozialisierung vorherrschen, denn Opferschutz bedeutet gleichermaßen, dass Täter nicht rückfällig werden. Das Personalkonzept im Bereich der Justiz wird noch in diesem Jahr überarbeitet und ist u. a. ein Thema unserer anstehenden Klausurtagung im August. Ob die Resozialisierung jedoch in Gefahr ist, wenn Ausbilderstellen nicht besetzt sind, ist zu hinterfragen.
Die CDU-Fraktion wird einen Besuch des Rechtsausschusses in der Jugendanstalt Raßnitz nutzen und sich vor Ort selbst informieren. Das erhaltene Bild und solide Daten nehmen wir zur Diskussionsgrundlage und ziehen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen für mögliche Änderungen in der Vollzugs-, Übergangs-, Arbeits- und Ausbildungspraxis.“
Kommunikation zwischen Ministerium und Gericht muss möglich sein
Zu dem erhobenen Vorwurf gegen Staatssekretär Böning erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Staatssekretär Hubert Böning hat im heutigen Ausschuss umfangreich Stellung bezogen. Er konnte glaubhaft darlegen, dass ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch ihn nicht erfolgt ist. Weder habe er mit dem/der zuständigen Richter(in) gesprochen, noch habe er ein schnelleres Verfahren verlangt. Vielmehr sprach er mit einer Präsidialrichterin, die keinerlei Bezug zum Strafverfahren gegen den in Quedlinburg sich bis gestern auf ‚freiem Fuß‛ befindenden Mehrfachstraftäter hat. In dem Telefonat bat Staatssekretär Böning um ein kollegiales Gespräch zwischen der Präsidialrichterin und dem zuständigen Richter/Richterin. Dies ist kein Mittel der Dienstaufsicht, so dass das Gericht in seiner Entscheidung weiterhin ‚frei‛ ist. Anlass des Telefonates war die Bitte des Landgerichtes an das Ministerium für Justiz und Gleichstellung, die Pressearbeit in diesem Verfahren zu übernehmen.
Kommunikation zwischen Ministerium und Gericht muss in einem Rechtsstaat trotz Gewaltenteilung möglich sein.“
Kinderbetreuung in Frauenhäuser ist finanzierbar
Zur gestrigen Bereinigungssitzung des Finanzausschusses zum Doppelhaushalt 2017/2018 erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Auf Initiative der CDU-Fraktion wird die Kinderbetreuung durch eine halbe Stelle im Personalbereich in jedem Frauenhaus in Sachsen-Anhalt sichergestellt. Mit dem Antrag ‚Frauenhausarbeit langfristig sichern – Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ausbauen‛ (Drs. 7/272) haben die Koalitionsfraktionen die Grundlage geschaffen. Mit Hilfe der CDU-Fraktion konnte ein Finanzierungsvorschlag gefunden werden, dem der Finanzausschuss folgte.
Die Realität und die Erfahrungen der täglichen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Frauenhäusern machen deutlich, wie enorm wichtig es ist, auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können. Das ist ein besonderes Anliegen der Koalitionsfraktionen. Mit der auskömmlichen Finanzierung wird es nun Wirklichkeit.“
Mehr Geld für die Beratungsstellen Opfer sexualisierter Gewalt!
Zu den heutigen Haushaltsberatungen im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze:
„Dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion, die finanziellen Mittel für die Arbeit der Träger der vier Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, Wildwasser Dessau-Roßlau e. V., Wildwasser Halle e. V., Wildwasser Magdeburg e. V. sowie Miß-Mut Stendal e. V., in Höhe von jeweils 40.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018 zu erhöhen, stimmten die Mitglieder des Ausschusses einstimmig zu. Die Beratungsstellen sind eine unverzichtbare Hilfseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt. Sie nehmen die Aufgabe wahr, durch helfende wie auch vorbeugende Maßnahmen, die Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen. Außerdem nehmen sie Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit wahr, die auf die Situation von sexualisierter Gewalt betroffener Frauen und Kinder hinweist. (mehr …)
Keine Kompromisse beim Schutz von Kindern und Jugendlichen – Bundesjustizminister Maas muss seinen Gesetzentwurf zu Kinderehen nachbessern
Zu dem am vergangenen Freitag von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Gesetzentwurf zu Kinderehen und im Nachgang zu unserem Antrag zu Kinderehen im Landtag (Drs. 7/506) erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Für die CDU-Fraktion ist klar, der Rechtsstaat muss klare Flagge gegen Kinderehen zeigen. Vor diesem Hintergrund ist für uns unerklärlich, warum der Bundesjustizminister einen solchen unausgegorenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorstellt. Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen darf es keine Kompromisse geben. Der Gesetzentwurf hält weiterhin an der Ausnahme einer Heirat mit 16 Jahren fest. Das berücksichtigt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in keiner Weise. Gute Gründe sprechen dafür, das Ehefähigkeitsalter generell auf 18 Jahre festzuschreiben. Die Fundamente unserer Werteordnung – das Wesen einer Ehe, der Minderjährigenschutz, die sexuelle Selbstbestimmung und letztlich das Kindeswohl – verbieten die Eheschließung mit Kindern.
Der Bundesjustizminister ist aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch und Zwangsehen schützt.“