Gute Gelegenheit, sich Wert und Bedeutung des Wahlrechts bewusst zu machen
Zur heutigen Pressekonferenz der Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding, zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Am gestrigen Tag jährte sich die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Dieses besondere Jubiläum ist eine gute Gelegenheit, sich den Wert und die Bedeutung des Wahlrechts noch einmal bewusst zu machen. Die Wahlbeteiligung unter den Frauen, die erstmals anlässlich der Wahl der Nationalversammlung am 19. Januar 1919 mitbestimmen durften, lag bei 82 Prozent. Ich würde mir wünschen, dass wir auch zur anstehenden Kommunalwahl eine solche rege Beteiligung aller Wahlberechtigten haben.
Zwar ist das Wahlrecht glücklicherweise zu einer Selbstverständlichkeit geworden, gleichwohl sind es andere Dinge noch nicht. Auch heute noch sind Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und gerade auch in der Politik deutlich unterrepräsentiert. Bei einem hälftigen Anteil von Frauen und Männern in der deutschen Bevölkerung, ist ein Anteil von nur knapp 31 Prozent an weiblichen Abgeordneten im Bundestag noch deutlich verbesserungsbedürftig. Auch in Sachsen-Anhalt haben wir einen hälftigen Anteil von Frauen und Männern in der Bevölkerung, aber nur 22 Prozent weibliche Abgeordnete im Landtag.
Die im Grundgesetz fest verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss in der Lebenswirklichkeit ankommen. Es darf keine Unterschiede bei der Bezahlung von Frauen und Männern geben, wenn gleiche Arbeit mit gleicher Befähigung verrichtet wird. Um Frauen nach einer Schwangerschaft den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu gewährleisten, hat die Koalition auf Initiative der CDU-Fraktion im Mai-Plenum einen Antrag eingebracht, die Möglichkeiten der Telearbeit auszubauen (Drs. 7/2822). Auch dieser Antrag ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg der Gleichberechtigung.“
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Zur heutigen Landtagsdebatte zur Streichung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB), erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es in unserem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1993 festgestellt, dass dies auch für ungeborenes menschliches Leben gilt. Dies legt dem Staat sowohl den Schutz der Würde der werdenden Mutter, als auch den Schutz des ungeborenen Kindes auf.
Die Diskussionen um die Abschaffung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, sind von vielfältigem Für und Wider geprägt. Einerseits muss alles dafür getan werden, dass keine ethische Verschiebung des Rechtsempfindens eintritt. Alle Beteiligten müssen sich vor Augen führen, dass ein Schwangerschaftsabbruch eine Entscheidung über den Fortbestand von menschlichem Leben ist. Gleichwohl steht außer Frage, dass Frauen in einer ausweglosen Situation geholfen werden muss.
Die Debatte muss unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Abschaffung des § 219a StGB ausspricht, geführt werden. Allein deshalb, um Gesellschaft und Politik weiter zu diesem wichtigen Thema zu sensibilisieren. Uns Menschen, kann weder die Notlage ungewollt schwangerer Frauen, noch die Tötung ungeborenen Lebens kalt lassen.
Die CDU-Fraktion wird sich im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung für eine Anhörung aussprechen.“
Pakt für den Rechtsstaat zügig umsetzen
Zur heutigen Landtagsdebatte „Pakt für den Rechtsstaat – Worten müssen Taten folgen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die CDU-Fraktion hat sich die Innere Sicherheit auf die Fahnen geschrieben. Wir setzen uns für die dauerhafte Erhöhung der Personalstärke bei der Landespolizei ein, machen uns für die Auflösung des Beförderungsstaus stark und ordnen die Organisationsstruktur der Landespolizei neu, um sie an die bestehenden und künftigen Anforderungen besser anzupassen. Doch all das ist am Ende wirkungslos, wenn dem keine personell stark aufgestellte Justiz gegenübersteht.
Schon heute fehlen bundesweit mindestens 2.000 Richter und Staatsanwälte. Daher begrüßen wir die Vereinbarung zum Pakt für den Rechtsstaat im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene. Bestandteil des Paktes ist es u. a., 2.000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes zu schaffen sowie entsprechendes Folgepersonal einzustellen.
Letztendlich wird es jedoch nicht nur eine Frage der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Einstellung von mehr Richtern und Staatsanwälten sein. Die Schwierigkeit besteht darin, auch geeignetes Personal zu finden. Dabei stehen wir in direktem Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, die zum Teil geringere Anforderungen haben oder für die Bewerber anderweitig attraktiver sind.
Wie wir die Attraktivität des Justizdienstes in Sachsen-Anhalt dauerhaft erhöhen können, was Nachwuchsjuristen erwarten und was andere Bundesländer im Vergleich zu uns bieten, wollen wir uns zum Thema machen. Denn die CDU-Fraktion möchte, dass der deutsche Rechtsstaat ein Erfolgsmodell bleibt. Das ist heute wichtiger denn je.“
Rechtsstaatliches Handeln unter Beachtung der Gewaltenteilung
Zur heutigen Aktuellen Debatte „Wittenberg und Köthen – zwei Tote, zweierlei Maß!“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Es ist nicht die Aufgabe der Politik, Straftaten aufzuklären. Wir leben in einem Rechtsstaat mit hervorragend ausgebildeten Juristen, die gute Arbeit leisten. Zurückhaltung in laufenden Ermittlungsverfahren würde allen besser zu Gesicht stehen.
Unsere Bürger brauchen keine Panikmache. Hetzerische Flyer helfen niemandem, sondern sind ein weiterer systematischer Versuch, das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu zerstören.
Als Politiker tragen wir die Verantwortung für unser Land und unsere Bürger. Ich erwarte, dass wir unserer politischen Verantwortung gerecht werden und fordere besonnenes Handeln von jedem Einzelnen. Rechtsstaatliches Handeln unter Beachtung der Gewaltenteilung ist unsere Maxime und bedingt, dass wir uns mit Spekulationen und Forderungen nach immer mehr Informationen zurückhalten sollten.
Eine Straftat bleibt eine Straftat, völlig egal, von welcher Person sie begangen wurde. Justitia ist nicht umsonst blind, denn vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Daran sollten wir uns orientieren. Wir stehen hinter unseren Ermittlungsbehörden. Ich bin überzeugt, dass sie ihre Arbeit gut machen und diejenigen zur Verantwortung ziehen, die sie zu tragen haben.“
Justiz auskömmlich ausstatten
Zur heutigen Landtagsdebatte um die zukünftige Personalstrategie in der Justiz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der Justizministerin, Anne-Marie Keding, gilt unser Dank für ein umfangreiches durch ihr Haus erarbeitetes Feinkonzept zur Personalstrategie. Klar ist, dass unsere Justiz an einem überalterten Personalkörper leidet, der sich angesichts der Personalnot zum Teil erheblicher Arbeitsbelastung ausgesetzt sieht. Darüber hinaus wird es immer schwieriger, auf Grund starker Konkurrenz, insbesondere durch die Wirtschaft, gute Leute zu finden. Dies wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus und führt zu längeren Verfahren. Insbesondere bei Strafverfahren kann dies erhebliche Konsequenzen haben.
Wir brauchen für unsere Justiz konstante jährliche Neueinstellungen, um die Altersabgänge zu kompensieren, den Wissenstransfer zwischen den erfahrenen und jungen Kollegen sicherzustellen und letztendlich einen Altersklassenaufbau zu erreichen. Dies betrifft den gesamten Bereich der Justiz – Richter und Staatsanwälte, die Beschäftigten im Justizvollzug sowie den mittleren Justizdienst und die Justizwachtmeister. Neben der Erhöhung der Personalstellen muss auch Vorsorge für ausreichend Nachwuchs getroffen werden. Die im Februar dieses Jahres gestartete Kampagne #BeaJVD, zur Nachwuchsgewinnung im Justizvollzug, ist daher ausdrücklich zu begrüßen.
Wir haben die Probleme erkannt. Als Landesgesetzgeber obliegt es uns, die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt einzustellen. Die CDU-Fraktion wird sich in den Haushaltsverhandlungen nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Durststrecke in der Justiz beendet wird. Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn Justiz und Polizei auskömmlich ausgestattet sind und nicht nur Löcher gestopft werden.“
Einsetzung externer juristischer Berater im Fall Jalloh beschlossen
Der Rechtsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt hat heute die Einsetzung der externen juristischen Berater im Fall Oury Jalloh mit Mehrheit beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachen-Anhalt, Jens Kolze:
„Hinsichtlich dieses Einsetzungsbeschlusses der externen juristischen Berater, die uns bei der Aufarbeitung unterstützen sollen, gilt es klarzustellen, dass wir explizit keine Paralleljustiz betreiben werden.
Die Berater werden in jedem Fall erst tätig werden, wenn die Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Solange handelt es sich um ein laufendes Verfahren, in das sich eine Einmischung des Rechtsausschusses aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips verbietet.“
Möglichkeiten der Telearbeit ausbauen
Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag „Möglichkeiten der Telearbeit ausbauen“, erklären der innenpolitische Sprecher, Chris Schulenburg, sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur unser Privatleben, sie verändert vor allem das Berufsleben. Informationen können von überall abgefordert und verarbeitet werden. Dies wird zu einer Abkehr vom herkömmlichen Arbeitsplatzverständnis führen. In der digitalen Arbeitswelt wird der Ort, an dem eine Tätigkeit erbracht wird, vielfach keine zentrale Rolle mehr spielen. Ebenso wird auch die Bedeutung einheitlicher Arbeitszeiten zurückgehen.“
Kolze weiter: „Der öffentliche Dienst steht in direkter Konkurrenz zur Wirtschaft um qualifizierte Fachkräfte, daher müssen wir die Attraktivität steigern und das unmittelbare Arbeitsumfeld verbessern, indem wir die technische und räumliche Ausstattung auf die in der Privatwirtschaft üblichen Standards anheben. Dazu gehört auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und des Arbeitsortes.“
Schulenburg ergänzt: „Zwar gibt es bereits jetzt die Möglichkeit der Telearbeit in den Landesbehörden und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung, ein ganzheitliches Konzept soll jedoch helfen, diese Möglichkeiten noch weiter auszubauen. So profitieren von Telearbeit nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber sowie der ländliche Raum, wie beispielsweise die Altmark, indem die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz in den Hintergrund treten und somit die sog. ‚Landflucht‛ abnehme würde. Der ländliche Raum wäre für Rückkehrer attraktiver.
Vorteile von Telearbeit sind u. a.:
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
- Höhere Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Steigerung von Motivation und Produktivität,
- Bessere Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben sowie
- Verringerung des Verkehrsaufkommens zu Stoßzeiten.“
Herausforderungen für den Rechtsstaat
Anlässlich der Konferenz der Rechtspolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern am 19./20. April 2018 in Berlin erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Deutschland ist ein Rechtsstaat. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört es zum einen, dass jedes staatliche Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist. Zum anderen, dass sich die Bürger an Regeln halten und die rechtlichen Folgen ihres Handelns vorhersehen können.
Um die Handlungsfähigkeit unseres deutschen Rechtsstaats auch in Zukunft zu gewähren, sind wir Rechtspolitiker der Unionsfraktionen in Berlin zusammen gekommen und haben die folgenden Grundgedanken thematisiert, deren Umsetzung wir fordern und für die wir eintreten:
• Stärkung des Ansehens der Judikative – für eine funktionierende Justiz
• Handlungsmöglichkeiten des Rechtsstaats verbessern
• Miteinander statt gegeneinander – klare Kante gegen Antisemitismus
• Radikalisierung und Missachtung von Recht und Gesetz im Strafvollzug -vorbeugen und bekämpfen
• Kampf dem Drogenkonsum in den Justizvollzugsanstalten
• Förderung der Erlangung von Sprachkompetenz im Strafvollzug
Die schweren Ausschreitungen in Folge des Aufstiegs des 1. FC Magdeburg, am Hasselbachplatz am vergangenen Samstag, sind Herausforderungen für den Rechtsstaat, die es gilt zeitnah und zügig zu ahnden. Derartiges Verhalten kann und darf unter keinen Umständen geduldet werden.“
Anlage
Rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen, ist originäre Aufgabe des Rechtsstaates
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beschäftigte sich heute mit den Vorkommnissen an der Grundschule Helbra im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat im Ausschuss umfassend zu den Vorkommnissen berichtet. Die gerichtliche Entscheidung ist unter Abwägung allen Für und Widers ergangen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gerichtliche Entscheidungen in Familiensachen hoch emotional für die Betroffenen sind. Gerade deshalb sollten insbesondere die Eltern zum Wohle des Kindes handeln. Das dies hier stets geschehen ist, daran habe ich meine Zweifel.
Bei dem gerichtlichen Beschluss handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel. Rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen, ist originäre Aufgabe eines Rechtsstaates. Oberstes Ziel ist es natürlich, dies im Einvernehmen mit den Beteiligten zu tun.
Nachdem dies im vorliegenden Fall mehrfach nicht gelungen ist, war der stattgefundene Einsatz ultima ratio. Er wurde sorgfältig geplant und der Vollstreckungsort unter allen rational zu berücksichtigenden Gesichtspunkten ausgewählt. Behördliches Fehlverhalten ist für mich nicht erkennbar.“
Politik ist viel zu wichtig, um sie allein den Männern zu überlassen
Zur heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht – Auftrag für die Gegenwart“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Am heutigen internationalen Frauentag feiern wir ein wichtiges Jubiläum. Seit knapp 100 Jahren genießen Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Was in unserer heutigen Gesellschaft selbstverständlich erscheint, musste hart erkämpft werden. Glücklicherweise müssen wir in Deutschland zwar keine Debatten mehr darüber führen, ob Frauen wählen dürfen oder nicht. Gleichwohl gilt es weiterhin, für die Gleichstellung von Frauen und Männern einzutreten und bestehende Ungerechtigkeiten auszugleichen. Auch heute noch sind Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und gerade auch in der Politik deutlich unterrepräsentiert.
Die im Grundgesetz fest verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss auch in der letzten Ecke des gesellschaftlichen Lebens ankommen. Um diesem Ziel ein Stück näher zu kommen, werden wir noch in diesem Jahr ein modernes Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer auf den Weg bringen. Es soll dazu beitragen, dass sich nicht nur der Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöht, sondern eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft erreicht wird.
Gleichwohl können Gesetze nur günstige Rahmenbedingungen schaffen. Es wird immer die höchstpersönliche Entscheidung der Frau bleiben, sich für eine Führungsposition zu qualifizieren und auf entsprechende Stellen zu bewerben, um wie man so schön sagt, Karriere zu machen oder auch nicht. Aber es sollte in unserer Gesellschaft jedem möglich sein, an die Spitze zu gelangen, wenn man es denn möchte und ausreichend qualifiziert ist, unabhängig vom Geschlecht.
Als frauenpolitische Sprecherin, appelliere ich an die Frauen in unserem Land: Engagieren Sie sich und kämpfen Sie für Ihre Rechte. Denn wie die bayrische Abgeordnete Käte Strobel sagte ‚Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte.‛“