Gleichstellung braucht mehr als nur nette Gesten
Zum heutigen Internationalen Frauentag beglückwünscht die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, im Namen der gesamten Fraktion alle Frauen und erklärt:
„Vielen Männer verschenken zum Frauentag Blumen und die Beschenkten freuen sich sicher über die freundliche Geste. Der Frauentag sollte aber nicht nur der Anlass für nette Gesten sein, er sollte vielmehr Maßnahmen und Handlungen für mehr Gleichberechtigung in den Fokus rücken. Männer sollten an der Seite der Frauen für eine echte Gleichstellung kämpfen – und viele tun das auch bereits. Aber noch immer ist die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht überall angekommen. Auch heute noch sind Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und gerade auch in der Politik deutlich unterrepräsentiert.
Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern muss es vorangehen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, auch in Führungspositionen, ist eine Voraussetzung dafür. Um diesem Ziel ein Stück näher zu kommen, werden wir noch in diesem Jahr ein modernes Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer auf den Weg bringen. Es soll dazu beitragen, dass sich nicht nur der Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöht, sondern eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft erreicht wird.
Gleichwohl können Gesetze nur günstige Rahmenbedingungen schaffen. Als frauenpolitische Sprecherin, appelliere ich an die Frauen in unserem Land: Engagieren Sie sich und kämpfen Sie für Ihre Rechte. Denn wie die bayrische Abgeordnete Käte Strobel sagte ‚Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte.‛
Gerade im Vorfeld der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 ist dieser Appell aktuell wie nie.“
Keine Notwendigkeit für Untersuchungsausschuss
Zur heutigen Landtagsabstimmung über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall Oury Jalloh erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der Landtag beschäftigt sich mittlerweile seit der vierten Wahlperiode eingehend mit diesem Fall. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben sich sogar auf die Einsetzung juristischer Berater verständigt. Für uns als CDU-Fraktion ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss keinesfalls notwendig, zumal das Klageerzwingungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine weitere Einmischung des Parlaments verbietet sich auch schon aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips.
Im Ergebnis der umfassenden parlamentarischen Befassung ist für uns klar, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Wir als CDU-Fraktion stärken unserem Rechtsstaat klar den Rücken und stellen uns entschieden hinter unsere Justiz und Polizei in Sachsen-Anhalt.
Nur aus großem Respekt vor den verfassungsrechtlich garantierten Minderheitsrechten im Parlament haben wir uns heute bei der Abstimmung über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Stimme enthalten.
Die Fraktion DIE LINKE hat gegen alle vernünftigen Erwägungen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt und äußert damit ihr tiefes Misstrauen in unseren Rechtsstaat und unterstellt Justiz und Polizei völlig ungerechtfertigt institutionellen Rassismus.“
Gesetzentwurf stellt Verbesserung für betroffene Frauen dar
Mit der Zustimmung des Bundestages zur Reform des Paragraphen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss dar, nach dem der §219a StGB zwar nicht gestrichen, aber um einen Absatz 4 ergänzt wird. Ich persönlich begrüße den gefundenen Kompromiss, da er zum einen dem berechtigten Anliegen, den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales darzustellen gerecht wird, gleichzeitig jedoch eine Verbesserung für die betroffenen Frauen darstellt. Mit der Ergänzung soll die bloße Information, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, nunmehr erlaubt sein. Weitergehende Informationen soll es bei neutralen Stellen geben.
Hintergrund:
Der großen gesellschaftlichen Bedeutung des Themas, trägt der Rechtsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt dahingehend Rechnung, dass am 22. März 2019 ein Fachgespräch zu dem Thema im Ausschuss stattfinden wird.
Ein starker Staat bedingt eine starke Justiz
Zur heutigen Regierungserklärung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding, zu den „Herausforderungen für die Justiz in Sachsen-Anhalt – Zuverlässig, Zeitgemäß, Zugewandt“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Wir haben die Probleme, mit der die Justiz kämpft, frühzeitig erkannt und bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen finanzielle Mittel aufgestockt. Bereits jetzt erreichten wir im Bereich Personal eine Vielzahl von Verbesserungen. So setzen wir das Feinkonzept für die Personalstrategie in der Justiz um und können nun den ersten Personalaufwuchs verzeichnen. Neben der Erhöhung der Personalstellen muss auch Vorsorge für ausreichend Nachwuchs getroffen werden. Dazu haben wir eine Ausbildungsoffensive für den Justizvollzugsdienst gestartet. Mit Blick auf die Referendarausbildung ist Sachsen-Anhalt Vorreiter bei der Einführung des elektronischen Staatsexamens. Im April dieses Jahres werden Rechtsreferendare zum ersten Mal ihr zweites Staatsexamen am Computer schreiben können.
Ein weiteres wichtiges Vorhaben wird die Ausweitung der sogenannten Opferschutzambulanzen zur gerichtsfesten und vertraulichen Spurensicherung sein und auch die außergerichtliche Streitbeilegung soll ausgebaut werden. Denn unser Ziel ist eine zuverlässige, zeitgemäße und zugewandte Justiz, der die Bürger vertrauen, die konkurrenzfähig etwa auf technischem Niveau ist und die Bürger in ihren Entscheidungen mitnimmt.
Wir als CDU-Fraktion stärken der Justiz weiter den Rücken. Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn Justiz und Polizei gleichermaßen auskömmlich ausgestattet sind und nicht nur Löcher gestopft werden.“
Verschwörungstheorien keinen Aufschwung leisten
Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Mitglieder des Ausschusses haben sich heute zum weiteren Verfahren hinsichtlich der Einsetzung der juristischen Berater im Fall Oury Jalloh verständigt. Demnach sollen die Berater ihre Arbeit aufnehmen, sobald das Oberlandesgericht Naumburg über die Klageerzwingung entschieden hat. Die Berater werden mit ihrer Arbeit nicht beginnen, wenn das Klageerzwingungsverfahren Erfolg hat, da es sich dann wieder um ein offenes Verfahren handelt, indem es dem Landtag nicht obliegt, einzugreifen. Wie im Rechtsausschuss mehrfach thematisiert, darf es keine Einmischung in laufende Verfahren geben. Das gebietet bereits der Gewaltenteilungsgrundsatz.
Dem stets unterschwellig mitschwingenden Vorwurf eines institutionellen Rassismus bei Justiz und Polizei treten wir entschieden entgegen. Wir werden zu unserem Beschluss, juristische Berater zur Begutachtung der im Landtag verwahrten Akten und Informationen rund um den Tod des Oury Jalloh einzusetzen, stehen. Die Voraussetzungen dafür wurden seitens der Landtagsverwaltung auch geschaffen. Gleichwohl gilt es hier, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen, um den Verschwörungstheorien einiger nicht noch Aufschwung zu leisten.
Wenn die Fraktion DIE LINKE allen vernünftigen Erwägungen zum Trotz eine weitere Untersuchung des Falls in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wünscht, möge sie diesen beantragen. Das erforderliche Einsetzungsquorum von einem Viertel der Mitglieder des Landtages gilt es dann jedoch sicherzustellen. Die Stimmen ihrer eigenen Fraktion reichen dafür jedenfalls nicht aus.“
Der Justiz den Rücken stärken
Zur heutigen Presseberichterstattung über die Arbeitsbelastung in der Justiz, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Ja, die Justiz ächzt unter der Arbeitsbelastung, der Personalkörper wird immer älter und in den nächsten Jahren haben wir mit einer hohen Zahl an Altersabgängen zu tun.
Gleichwohl haben wir mit dem Haushalt 2019 den Personalabbaupfad verlassen und sind bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen. Wir setzen das vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung entwickelte Feinkonzept für die Personalstrategie in der Justiz um und können nun einen zwar moderaten, aber dennoch stringenten Personalaufwuchs im Bereich der Justiz verfolgen. So werden wir in diesem Jahr 50 zusätzliche Proberichter einstellen. Damit kann die Pensionierungswelle schon jetzt durch vorgezogene Einstellungen ausgeglichen werden.
Die CDU-Fraktion stärkt der Justiz den Rücken. Bei der Diskussion muss dennoch beachtet werden, dass der Personalaufbau aufgrund deutlich längerer Ausbildungszeiten in der Justiz bedeutend langsamer vorangeht, als beispielsweise bei der Polizei. Bei einer notwendigen Regelstudienzeit für ein rechtswissenschaftliches Studium von neun Semestern und einer Referendarszeit von zwei Jahren, gehen mindestens sieben Jahre ins Land bis zur Erlangung der Befähigung zum Richteramt.
Umso wichtiger ist es, die Studenten, die wir an der Martin-Luther-Universität in Halle haben, im Land zu halten. Derzeit beginnen jährlich etwa 460 Studenten ihr Jura-Studium in Halle, aber nur etwa 80 Studenten treten ihr Referendariat in Sachsen-Anhalt an. Hier müssen wir deutlich besser werden und die Vorzüge, die ein Referendariat in Sachsen-Anhalt bietet, deutlicher hervorheben. Inspiration könnte dafür beispielsweise aus Mecklenburg-Vorpommern kommen. Dort werden Referendare auf Widerruf verbeamtet und verdienen so mindestens 300 Euro netto mehr als in anderen Bundesländern. Gleichzeitig wurde eine groß angelegte Werbekampagne gestartet, wobei in einem Video auf die Vorzüge des Bundeslandes zur Ausbildung hingewiesen wird. Seitdem konnte Mecklenburg-Vorpommern die Anzahl seiner Referendare signifikant erhöhen.“
Mit der CDU wird es keine Paralleljustiz geben
Nachdem die Prüfung der Akten im Fall Oury Jalloh durch die Generalstaatsanwaltschaft abgeschlossen ist, hat sich der Rechtsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt heute erneut in der Sache beraten. Dazu äußert sich der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze, wie folgt:
„Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben sich in der heutigen Sitzung zur Einsetzung der juristischen Berater verständigt. Für uns ist dabei klar, dass es keine Paralleljustiz geben darf und wird. In der Beschlussvorlage zur Einsetzung der Berater heißt es: „Die beiden Berater werden ermächtigt, nach Abschluss der Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes (…) Akten einzusehen.“
Mit der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist das Ermittlungs-verfahren zwar eingestellt, jedoch formell noch nicht abgeschlossen, solange die Frist zur Beantragung des Klageerzwingungsverfahren noch läuft. Gleichfalls wird die Landtagsverwaltung bereits gebeten, die formalen Voraussetzungen für die Beauftragung der juristischen Berater zu schaffen.“
Ermittlungsverfahren im Fall Jalloh bleiben eingestellt
Zur heutigen Meldung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Oury Jalloh eingestellt bleibt, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Generalstaatsanwaltschaft hat sämtliche bisherigen Ermittlungen auf etwaige Widersprüche oder Lücken untersucht und insbesondere geprüft, ob es weitergehende Ermittlungsansätze geben könnte. Der Umfang der erneuten Befassung mit einem bereits in mehreren Instanzen ausgeurteiltem Vorgang ist in Sachsen-Anhalt einmalig.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein auf Tatsachen beruhender Beweis für ein aktives, schuldhaftes Handeln, welches zum Tod des Oury Jalloh geführt hätte, nicht mit strafprozessualen Mitteln erbracht werden kann. Weitere Ermittlungen mit dem Ziel einer Anklageerhebung von individuell verantwortlichen Personen werden als aussichtslos eingestuft.
Wir gehen von einem juristischen Abschluss des Ermittlungsverfahrens aus. Bis Ende 2018 kann als letztes Rechtsmittel ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht angestrebt werden.
Entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung vom 8. Juni 2018 bedeutet dies, dass nach Ablauf der Frist bzw. nach einer Entscheidung des OLG Naumburg der Rechtsausschuss des Landtages die juristischen Berater entsprechend einsetzen wird. Zuvor soll der Ausschuss den umfangreichen Prüfbericht lesen und den Generalstaatsanwalt anhören.
Mutmaßungen und Verschwörungstheorien kann man nicht verbieten. In Anbetracht des langjährigen Prozederes mit fortdauernden disziplinarischen Konsequenzen und seelischen Belastungen Betroffener, steht aber nun die Frage des Rechtsfriedens und der Integrität von Rechtsstaatsinstitutionen im Raum.“
Gleichberechtigung als Prozess begreifen
Zur heutigen Landtagsdebatte zur Beratung der Großen Anfrage „Die Lebenssituation von Frauen und Mädchen in Sachsen-Anhalt: „Gleichstellung – ein noch unvollendetes Projekt?“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Ich bin froh, dass in unserer heutigen Gesellschaft Debatten über die Gleichstellung von Frauen und Männern geführt werden. Denn auch in einem so fortschrittlichen Land wie Deutschland gibt es noch strukturelle Ungleichbehandlungen. Blickt man in andere Länder, ist das zwar meckern auf hohem Niveau, aber Chancengleichheit führt nicht automatisch dazu, dass sie überall stattfindet.
Gleichberechtigung muss als Prozess begriffen werden. Ein gutes Beispiel dafür ist das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht. Auch diese Freiheit musste erst in einem langen Prozess erkämpft werden. Heute ist das Wahlrecht für Frauen selbstverständlich.
Wir sind in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, dennoch zeigt z. B. die prozentuale Zusammensetzung von Männern und Frauen im Landtag von Sachsen-Anhalt, dass noch Handlungsbedarf besteht.“
Grundlage für gerichtliche Entscheidungen ist immer geltendes Recht, nicht die Meinung der Bevölkerung
Zum heutigen Festakt „25 Jahre Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der heutige Festakt zu ‚25 Jahren Landesverfassungsgericht‘ stand unter dem Motto ‚Demokratie stärken! – Auf welche Klippen unsere Demokratie zusteuert‘.
In den letzten 25 Jahren waren 524 Verfahren am Landesverfassungsgericht anhängig. Dabei handelte es sich primär um kommunale Verfassungsbeschwerden. Themen waren überwiegend Fragen der kommunalen Selbstverwaltung oder die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dabei haben die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts mitunter zu Kontroversen in der Bevölkerung geführt. Wie dessen Präsident, Lothar Franzkowiak, jedoch ausführte, könne die Grundlage für Entscheidungen nicht die Meinung in der Bevölkerung sein, sondern sie basiere immer auf geltendem Recht. Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Situationen, bei denen die Frage nach Recht und Unrecht jedenfalls in der Bevölkerung eher emotional bewertet wurde. Mit vernünftigen Argumenten war häufig kein Weiterkommen. Dass diesbezüglich derzeit in der öffentlichen Wahrnehmung ein Ungleichgewicht entstanden ist, hat auch der Festredner Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof hervorgehoben. Daher plädiere ich erneut dafür, stets den Gewaltenteilungsgrundsatz zu wahren. Demokratie ist nicht selbstverständlich.“
Hintergrund:
Das Landesverfassungsgericht entscheidet in erster Linie über Verfassungsbeschwerden, Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Wahlprüfungsbeschwerden und Normenkontrollanträge. Nach einer Gesetzesänderung können die Bürgerinnen und Bürger des Landes ab dem kommenden Jahr auch gegen gerichtliche Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie zuvor alle übrigen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.