Kolze: Berater sehen keine offenen Ermittlungsansätze
Zur Vorlage des Abschlussberichtes der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in Sachen Jalloh beauftragten juristischen Berater erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Rechtsausschuss des Landtages hat die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a. D. Manfred Nötzel und Jerzy Montag damit beauftragt, gemeinsam die im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten, um die Ausschussmitglieder mit ihrer juristischen Fachexpertise bei diesem rechtlich komplexen Beratungsvorgang zu unterstützen. Sonderermittler wurden durch den Landtag zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Es gibt keine parlamentarischen Untersuchungen zum Thema Jalloh, sondern nur eine Befassung im Fachausschuss, in die die Berater einbezogen worden sind.
Die für meine Fraktion maßgebliche und zentrale Feststellung im Abschlussbericht ist, dass auch die juristischen Berater keine offenen Ermittlungsansätze zur weiteren Verfolgung eines Mordes oder Mordversuchs an Oury Jalloh sehen. Bezüglich dieser in der Öffentlichkeit oft aufgeworfenen Frage ist für uns die parlamentarische Befassung damit abgeschlossen. Im Übrigen werden wir die Empfehlungen der Berater intensiv prüfen und mit unseren Koalitionspartnern beraten.“
Kolze: Koalitionsvertrag umsetzen – das Gleichstellungsgesetz muss kommen!
Gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Land verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Hierzu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Bereits seit der letzten Wahlperiode fordert die CDU das bestehende veraltete Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterzuentwickeln. Die Umsetzung dieses zentralen Vorhabens der Gleichstellungspolitik erfolgte unter der damaligen Justizministerin nicht. Die Forderung nach einer Weiterentwicklung wurde deshalb durch die CDU in den Koalitionsvertrag einverhandelt. Ziel des Gleichstellungsgesetzes muss es insbesondere sein, in den Verwaltungen und Institutionen des Landes wie Stiftungen, Anstalten etc., den Anteil von Frauen und Männern zu erhöhen, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Durch das Gesetz sollen gleiche Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter sowie der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung entstehen, geschaffen werden.
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung beabsichtigt Frau Ministerin Keding, dass Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer des Landes Sachsen-Anhalt (GleiG LSA) in den Landtag einzubringen. Über die öffentlichen Erklärungen und die Kritik der Koalitionskollegen, Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen und Frau Lüddemann, am Regierungsentwurf bin ich insofern verwundert, da ein durch Frau Ministerin bei den Koalitionspartnern erbetener gemeinsamer Beratungstermin zu diesem Vorhaben in der Sommerpause leider nicht zustande gekommen ist. Wir erwarten nunmehr, dass wir uns zum Gesetzentwurf mit der dafür gebotenen Gründlichkeit spätestens nach der Einbringung durch die Landesregierung im parlamentarischen Raum verständigen. Wir werden immer darauf achten, Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen geschlechteroffen zu bestellen, da eine geschlechtsspezifische Festlegung dem Grundgedanken des Gesetzes diametral entgegenstehen würde.“
Kolze: Die juristischen Berater haben nicht mehr Befugnisse als der Rechtsausschuss
Zur aktuellen Berichterstattung um die Arbeit der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Sache Jalloh beauftragten juristischen Berater erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Rechtsausschuss des Landtages hat die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a.D. Manfred Nötzel und Jerzy Montag damit beauftragt, gemeinsam die im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten. Sie sollen die Ausschussmitglieder soweit erforderlich mit ihrer juristischen Fachexpertise bei diesem rechtlich komplexen Beratungsvorgang unterstützen. Sonderermittler wurden durch den Landtag zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Es gibt keine parlamentarischen Untersuchungen zum Thema Jalloh, sondern nur eine Befassung im Fachausschuss, in die die Berater einbezogen worden sind. Wenn der Berater Herr Montag gedenkt, in der Angelegenheit Jalloh eigene Ermittlungen führen zu dürfen, dann ist das Vertrauen in eine unparteiliche Begutachtung des Sachverhalts durch diesen Berater aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion schwer erschüttert.
Die CDU-Landtagsfraktion nimmt die aktuelle Pressemitteilung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt mit großem Respekt zur Kenntnis. Wir werden uns nicht daran beteiligen, Richter und Staatsanwälte aus Sachsen-Anhalt durch Befragungen im Ausschuss in eine Situation zu bringen, in der sie sich in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt sehen. Die CDU-Landtagsfraktion wird die weitere Ausschussbefassungen konstruktiv begleiten.“
Kolze: Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte weiter umsetzen
Zur Landtagsdebatte „Bessere Opferhilfe und -entschädigung in Sachsen-Anhalt“ erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Opfer von Straftaten leiden zum Teil noch sehr lange unter den Folgen. Das gilt besonders für Opfer von Gewaltverbrechen. Sie verdienen daher unsere umfassende Unterstützung.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir zum Grundsatz ‚Opferschutz vor Täterschutz‛ stehen und dass wir uns dafür einsetzen, die vorhandenen Instrumente des Opferschutzes konsequent anzuwenden und weiter auszubauen. Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte, zum Beispiel durch gezielte Kampagnen, Projekte, Veranstaltungen und eine zielorientierte Öffentlichkeitsarbeit, umzusetzen. Den Grundstein hierfür hat der Landtag in den Haushaltsberatungen gelegt. Von den gemäß § 153a StPO zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt eingenommenen Geldauflagen können bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte verwendet werden.
Unter anderem soll ein Wegweiser zu den unterschiedlichen Angeboten der Opferberatung in Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt werden. Die durch Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängten Geldauflagen sollen noch stärker Projekten zu Gute kommen, die sich mit der Opfer-Arbeit befassen.“
Kolze: Das Parlament wurde vollumfänglich über den Fluchtversuch von Stephan B. informiert
Heute hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in einer Sondersitzung mit dem Ausbruchsversuch des Untersuchungsgefangenen Stephan B. befasst. Hierzu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Im Ergebnis der Ausschussbefragung steht fest, dass ein Entweichen des Untersuchungsgefangenen Stephan B. trotz des Überkletterns des Sicherungszaunes in keinem Fall gelungen wäre. Der Fluchtversuch war von vornherein nicht möglich!
Die Anstaltsleitung der JVA Halle (Roter Ochse) hat den Ausschuss in öffentlicher Sitzung durch den von uns geforderten minutiösen Bericht vollumfänglich über den Vorgang informiert. Es wurde berichtet, wie Stephan B. den Zaun eines Freistundenhofes innerhalb der JVA Halle überklettern konnte und wie die dienstlichen Meldungen zum Vorfall erfolgt sind. Mehrfach wurde das Bedauern geäußert, dass es zu dem Vorfall gekommen ist. Im Ergebnis steht fest, dass vor Ort eigenmächtig Lockerungsmaßnahmen für Stephan B. durchgeführt worden sind. Diese widersprechen ganz eindeutig der Weisungslage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung zur Unterbringung des Untersuchungshäftlings. Ursächlich für den Vorfall waren jedoch Dienstpflichtverletzungen einzelner Justizvollzugsbediensteter bei der Bewachung des Schwerpunktgefangenen während der Einzelfreistunde. Dieses individuelle Fehlversagen ist nicht durch das Parlament, sondern dienstrechtlich aufzuarbeiten.
Die Angelegenheit ist aus unserer Sicht für das Parlament vollständig aufgeklärt. Alle Fragen wurden umfassend beantwortet. Für uns geht es darum, einen ähnlichen Vorfall in der Zukunft zu verhindern. Wir erwarten natürlich, dass die aktuelle Sicherungsverfügung des Untersuchungsgefangenen bei der Unterbringung in der JVA Burg durch alle Beteiligten weisungsgemäß und mit der notwendigen Sensibilität umgesetzt wird.“
Kolze: Wir erwarten einen umfassenden Bericht der Anstaltsleitung
Zum Fluchtversuch des Attentäters von Halle erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Wir sind schockiert, wie es zu dem Fluchtversuch in der JVA Halle kommen konnte. Wir erwarten in einer Sondersitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der nächsten Woche einen umfassenden und minutiösen Bericht der Anstaltsleitung Halle. Trotz der eindeutigen Weisungen des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung zur Unterbringung des Untersuchungshäftlings Stephan B., hat er den Zaun eines Freistundenhofes innerhalb der JVA Halle überklettert und konnte sich etwa fünf Minuten unbeaufsichtigt im Innenbereich der Anstalt bewegen. Die Anstaltsleitung muss auch erläutern, warum das Ministerium erst verspätet über den Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde und ob es in den letzten Monaten bereits zu ähnlichen Vorfällen in der Justizvollzugsanstalt kam.
Wir erwarten von unseren Koalitionskollegen, sich mit politischen Schuldzuweisungen zurückzuhalten.“
Kolze: Verbindliche Altersfeststellung im Strafprozess
Im Prozess gegen Sabri H. wurde am 26. März 2020 das Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil erging aufgrund einer Verständigung zwischen dem Angeklagten, Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht. Zum Urteil erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das Urteil gegen Sabri H. stößt in der Öffentlichkeit und beim Nebenkläger, dem Vater von Marcus H., auf großes Unverständnis. Die verhängte Jugendstrafe wird als zu milde angesehen. Auch wenn ich persönlich das Urteil nicht nachvollziehen kann, steht es mir als Mitglied des Landtages nicht zu, unabhängige strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu kritisieren. Der Inhalt der Entscheidung unterfällt der durch das Grundgesetz und der Landesverfassung garantierten Unabhängigkeit der Gerichte. Der Landtag ist nicht verantwortlich, ob und mit welchem Inhalt solche Entscheidungen ergehen.
Die Jugendstrafkammer hat im Zwischenverfahren u. a. geprüft, wie alt der Angeklagte zur Tatzeit gewesen ist, da keine ausreichenden Dokumente hinsichtlich des Alters des Angeklagten vorgelegen haben. Die gerichtlichen Ermittlungen haben ergeben, dass nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahre alt gewesen ist.
Im Ergebnis des Strafverfahrens steht für mich jedoch eines fest: Da manche junge ausländische Täter sich vor Gericht jünger machen und Angaben nicht immer zweifelsfrei geklärt werden können, muss ein DNA-Test zur Altersfeststellung in die Strafprozessordnung aufgenommen werden. Momentan ist die Altersfeststellung durch Röntgenaufnahmen und Computertomografie unter engen Auflagen auch dann möglich, wenn der Beschuldigte nicht zustimmt. Ein DNA-Test darf nur zur Feststellung der Abstammung und zur Klärung der Frage verwendet werden, ob Spuren von dem Beschuldigten stammen. Ein DNA-Test ist im Vergleich zur bisher gängigen Altersdiagnostik aber ein kleiner Eingriff, der auch nicht weh tut. Der Bundesgesetzgeber sollte daher dafür Sorge tragen, dass ein DNA-Test im Zweifel jederzeit möglich ist.“
Kolze und Güssau: Keine Schließung des Arbeitsgerichtes Stendal
Zur aktuellen Pressebericherstattung um das Arbeitsgericht in Stendal erklärt Hardy Peter Güssau, direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Stendal:
„Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass alle derzeit bestehenden Justizstandorte erhalten bleiben. Dieses gilt auch für den Justizstandort Stendal. Eine ausgewogene Präsenz der Justiz in Sachsen-Anhalt muss für den einfachen Zugang zu den Gerichten sorgen. Wir bekennen uns zu einer dauerhaften Verankerung von Gerichtsstandorten in der Fläche des Landes. Die Bildung des Justizzentrums in Stendal hat sich bewährt.“
Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Für das Arbeitsgericht Stendal sind drei Richterplanstellen vorgesehen. Bereits seit Jahren liegt der Personalbedarf beim Arbeitsgericht Stendal deutlich unter drei Richterstellen. Vor diesem Hintergrund ist seit der Versetzung eines Richters dessen Stelle nicht nachbesetzt worden. Bei einer durchschnittlichen Belastung von 77 Prozent besteht aktuell keine Notwendigkeit für zusätzliche Zuweisungen an das Arbeitsgericht Stendal. In diesem Zusammenhang darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass in anderen Gerichtsbezirken und Staatsanwaltschaften die Belastung weit höher liegt.
Entgegen den Darstellungen in dem Presseartikel, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren am Arbeitsgericht Stendal 4,8 Monate. Vor diesem Hintergrund kann weder eine Terminierung für Anfang 2021 noch ein Ausbluten des Gerichtsstandorts Stendal festgestellt werden.“
Kolze: Die harsche Kritik an der Justizpersonalplanung der Landesregierung ist nicht berechtigt!
Zur heutigen Presseberichterstattung zur Kritik des OVG-Präsidenten an der Justizpersonalplanung der Landesregierung erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das Thema sollte eigentlich im Rechtsausschuss am letzten Freitag behandelt werden. Dem Ministerium war sehr daran gelegen, hierzu eingehend dem Landtagsausschuss Bericht zu erstatten. Leider war eine Behandlung nicht möglich, da die Fraktion DIE LINKE der Behandlung des eigenen Selbstbefassungsantrages widersprochen hat.
Im Ergebnis der Beantwortung der Kleinen Anfrage Landtagsdrucksache 7/4620 vom 18. Juli 2019 ist dem Landtag jedoch auch ohne einen Bericht der Landesregierung bekannt, dass im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 37 Neueinstellungen, insbesondere von Richtern und Staatsanwälten vorgenommen bzw. zugesagt worden sind. Es wird angestrebt, am Jahresende bis zu 50 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen. Im weiteren Jahresverlauf sollen neben weiteren Proberichtern bis zu 53 Anwärter übernommen sowie darüber hinaus zusätzliches Personal im nichtrichterlichen Dienst (einschließlich IT) eingestellt werden.
Wir werden uns nun in der Dezembersitzung des Ausschusses mit der Personalplanung eingehend befassen. Unserer Einschätzung nach hat die Landesregierung in dieser Wahlperiode ihr Feinkonzept zur Personalstrategie vorbildlich umgesetzt, auch wenn die Personallage in der Justiz, wie auch in allen anderen Bereichen der Landesverwaltung, im Hinblick auf die durch die Altersstruktur bedingten Altersabgänge angespannt bleiben wird. Das Rotationsprinzip sehen wir nicht als kritikwürdig an. Es muss jedoch planbar sein und nicht kurzfristig erfolgen.“
Haftkapazitäten in Vollzugsanstalten für Abschiebehaft nutzen
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt aus sachlichen Erwägungen die vom Innenminister für eine Übergangszeit vorgesehene Nutzung von Haftkapazitäten in Vollzugsanstalten für Abschiebehaft. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Justizressort solle zügig auf den Weg gebracht werden. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Beamten im Justizvollzug besitzen langjährige Erfahrungen im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und kultureller Prägung bei Freiheitsentzug. Bei psychischen Auffälligkeiten, auch durch Traumatisierungen, können Selbstverletzungen vermieden und die Betroffenen auf die Rückführung besser vorbereitet werden. In den Justizvollzugsanstalten stehen eingespielte Teams aus Sozialarbeitern, Psychologen und medizinischem Personal zur Verfügung.
Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtages ergänzt: „Solche Kapazitäten nicht zu nutzen, wäre ein Vorenthalten angemessener fachlicher Betreuung. Wer den Vorschlag ablehnt, läuft Gefahr, sich den Vorwurf einzuhandeln, gerichtliche Entscheidungen zu rechtsstaatlichen Verfahren gezielt zu unterlaufen und Rückführungen in der Praxis verhindern zu wollen.“