Jens Kolze: „Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung unverzichtbar“
Zur heutigen Einbringung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Kolze:
„Als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 hat der Bundesgesetzgeber die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2002 um Auskunftsbefugnisse ergänzt und Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers eingeräumt. Im Land Sachsen-Anhalt ermächtigt das Verfassungsschutzgesetz die Verfassungsschutzbehörden dazu, durch technische Mittel den Standort eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes sowie dessen Geräte- und Kartennummer zu ermitteln. Der IMSI-Catcher ist eine Basisstation für Mobilfunk, mit der die Polizei Handys orten kann. In Sachsen-Anhalt war zum Einsatz des IMSI-Catchers eine Evaluierung im Hinblick auf Praktikabilität und die Erreichung des gesetzgeberischen Ziels vorgesehen. Ergebnis der Evaluierung ist, dass die Befugnis zum IMSI-Catcher beibehalten werden sollte. Dem Ergebnis der Evaluierung schließen sich die Koalitionsfraktionen mit dem am heutigen Tage vorgelegten Gesetzentwurf an.
Der IMSI-Catcher ist ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren und damit zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar und muss daher beibehalten werden. Auf eines möchten wir dabei unmissverständlich hinweisen: Von der Maßnahme ist nur die Zielperson betroffen. Es erfolgen keine Anfragen zu IMSI-Nummern Dritter bei den Netzbetreibern, so dass keine Rückschlüsse auf die entsprechenden Mobilfunknummern und die dazugehörigen Anschlussinhaberdaten gewonnen werden können. Die Angaben auf den verschiedenen Internetforen, dass automatisch auch Kommunikationsinhalte mit erfasst werden, sind schlichtweg unwahr.“
In der Plenardebatte beschimpfte der Abgeordnete Striegel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Verfassungsschutz als „aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbehörde“. Hierzu erklärt Jens Kolze: „Eine ungeheuerliche Bemerkung. Bei allem gebotenen Respekt vor der politischen Meinungsfreiheit: Es wird offensichtlich, dass Herr Striegels Denkweise nicht nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ausgerichtet ist. Er kann seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission offensichtlich nicht unvoreingenommen wahrnehmen. Herr Striegel wäre gut beraten, seinen Verdacht zu belegen oder von seiner Äußerung öffentlich Abstand zu nehmen. Eine Auswertung hierzu wird im Ausschuss erfolgen.“
André Schröder: Edwina Koch-Kupfer ist bei uns willkommen!
Die CDU-Landtagsfraktion hat auf ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die parteilose Abgeordnete der LINKEN, Frau Edwina Koch-Kupfer, in ihre Reihen aufzunehmen. Vorausgegangen ist die Erklärung der Abgeordneten, aus der Fraktion DIE LINKE auszutreten.
Grundlage eines Beschlusses bildet die Satzung der CDU-Fraktion, die es auch parteilosen Abgeordneten erlaubt, mit Rede- und Stimmrecht mitzuwirken.
„Frau Koch-Kupfer wird in Fragen der Gleichstellung für die CDU-Fraktion aktiv und somit ordentliches Mitglied der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung. Zudem wird sie stellvertretendes Mitglied der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur. Frau Koch-Kupfer ist mit ihrem Sachverstand bei uns willkommen und wir freuen uns auf die konstruktive Zusammenarbeit“, so der Fraktionsvorsitzende André Schröder.
„Ich danke der CDU-Landtagsfraktion für die freundliche Aufnahme, identifiziere mich mit deren Zielsetzungen und werde mich nun engagiert einbringen“, erklärte Edwina Koch-Kupfer.
CDU verurteilt symbolische Besetzung des Rathauses in Dessau
Der Fraktionsvorsitzende André Schröder hat der Initiative „Aufklärung und Transparenz“ ungeeignete Symbolik vorgeworfen. Gleichzeitig begrüßte er die friedliche Auflösung der Besetzung und den besonnenen Einsatz der Polizei.
„Die symbolische Besetzung des Rathauses schaffte mediale Präsenz ohne mehr Gerechtigkeit zu erzeugen. Die aufgemachten Forderungen zielten im Kern darauf ab, Strafverfolgungsbehörden vorzuschreiben, wann sie ihr Beweismaterial offen legen sowie Mehrheitsentscheidungen im Innenausschuss des Landtages umzustoßen.
Die CDU erwartet nicht nur Gewaltfreiheit, sondern auch den Verzicht auf andere Straftaten, wie Sachbeschädigung, Nötigung oder Hausfriedensbruch.
Die Initiative hat nur die Gräben vertieft, weil sie einseitige Argumente formuliert und auf falsche Symbolik setzt“, so André Schröder.
Ausschuss Recht, Verfassung und Gleichstellung
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich am 01.02.2012 in vertraulicher Sitzung ausführlich mit den Vorwürfen sexueller Belästigung in der Staatskanzlei, die von einer ehemaligen Mitarbeiterin erhoben worden sind, befasst. Es wurde deutlich, dass es offensichtlich Versäumnisse bei der Verfolgung derartiger Vorwürfe durch ein nicht einwandfreies Verfahren innerhalb der Staatskanzlei gegeben hat. Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Robra, inzwischen die Festlegung getroffen hat, dass ihm Vorfälle sexueller Belästigung innerhalb von drei Tagen zur Kenntnis zu bringen sind. Der Ausschuss hat die Landesregierung aufgefordert, allgemeine Verfahrensgrundsätze zum Umgang mit Vorgängen sexueller Belästigungen in allen Landesbehörden zu erarbeiten. Das Gremium ist weiterhin einvernehmlich der Auffassung, dass es unbenommen davon den Betroffenen auch möglich sein muss, sich in solchen Situationen vertraulich an die Gleichstellungs- bzw. an die Antidiskriminierungsbeauftragten der jeweiligen Behörden zu wenden. Um sich ein Überblick darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Vorwürfe sexueller Belästigung auch in anderen Landebehörden erhoben worden sind und wie mit diesen umgegangen wurde bzw. wird, kam der Ausschuss überein, in einer weiteren vertraulichen Sitzung am 09.03.2012 die Gleichstellungsbeauftragen der anderen Ressorts sowie des Landesverwaltungsamtes, des Landesrechnungshofes und des Landtages anzuhören.