Jens Kolze: Abschaffung der Verfassungsschutzbehörde lehnen wir strikt ab
Zur Unterrichtung der Landesregierung über den Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2011 im Ausschuss für Inneres und Sport erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die CDU unterstützt die Verfassungsschutzbehörde bei der Wahrnehmung ihrer an die Regeln des Rechts und der Verhältnismäßigkeit gebundenen Aufgaben. In unserer streitbaren Demokratie brauchen wir den besonderen Schutz unserer Verfassung, da sie die Menschenrechte, Freiheit und Demokratie sichert. Daher lehnen wir sämtliche Bestrebungen der Opposition zur Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden strikt ab!
Jens Kolze: Abschaffung gefährdet freiheitliche demokratische Grundordnung
Zu der aktuellen Diskussion um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) äußert sich der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Erkenntnis, dass über viele Jahre hinweg unbehelligt Rechtsterroristen mordend durch Deutschland ziehen konnten, macht es natürlich erforderlich, alle mit dem NSU-Terror in Verbindung stehenden Ereignisse gründlich zu bewerten. Wir müssen Schlüsse daraus ziehen, um die Sicherheitsbehörden und deren Vorgehensweisen optimieren zu können. Nichtsdestotrotz bleiben diese unverzichtbar, denn sie dienen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Siegfried Borgwardt: Toleranz und Akzeptanz nicht nur politische, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgabe
„Es ist unser Ziel, dass die Menschen in unserem Land ganz nach ihrer Fasson selbstbestimmt leben sollen und dabei auch verschieden sein können“, so Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Hintergrund ist die Behandlung der Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (LSBTI) in Sachsen-Anhalt in der heutigen Landtagssitzung.
„Das grundrechtlich verbürgte, allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Lebenssphäre und damit auch die sexuelle Identität, die Geschlechteridentität und die sexuelle Orientierung. Keine Partei oder Fraktion hat heute beispielsweise ein Monopol für homopolitische Anliegen.
Emanzipation und Akzeptanz von Menschen mit verschiedener sexueller Identität und Orientierung können aber nicht allein Aufgabe der staatlichen Gewalt sein. Es ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit.
Toleranz und Akzeptanz lassen sich hauptsächlich im Umgang der Gesellschaft mit ihren Mitmenschen messen. In einer toleranten Gesellschaft muss jeder leben und lieben können – wie und wen er will. Wir sind immer in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass sich in unserem Land keine homophobe oder transphobe Mentalität herausbildet. In diesem Sinne arbeiten wir daran, den moralischen Umgang der Gesellschaft mit Homosexualität stetig zu verbessern.
Die Beratungsangebote im Land sind vorbildlich, transparent und finanziell ausreichend gefördert. Zahlreiche Projekte und Initiativen werden unterstützt. Beratungsstellen leisten eine hervorragende Arbeit. Dies hat uns die Beantwortung der Großen Anfrage wieder vor Augen geführt“, so Borgwardt abschließend.
Siegfried Borgwardt / Ralf Wunschinski: Der Schutz der Allgemeinheit muss gewahrt bleiben
Zum Fall Silvio Titsch erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Der aktuelle Fall des geflohenen Schwerverbrechers Titsch führt uns allen vor Augen, dass neben einem berechtigten Anliegen der Resozialisierung der Straftäter der Schutz der Allgemeinheit unbedingt gewahrt werden muss! Erfahrungsgemäß haben Gefangene vorrangig das Bestreben, Lockerungen zu erhalten. Es ist richtig, dass die Vorbereitung für ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung bereits in der Vollzugsanstalt einsetzt. Wir werden uns aber immer dafür stark machen, dass Lockerungen für den Gefangenen nur unter der Voraussetzung erprobt und gewährt werden, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht entzieht oder die Lockerungen nicht zur Begehung weiterer Straftaten missbraucht. Grundlage hierfür muss eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall sein.
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum Fall Titsch eingehend berichten. Wir sind alle gut beraten, die Ergebnisse der Prüfung der Ereignisse in der Wohnung und den Bericht des Ministeriums abzuwarten.
Es wird immer Schwerpunkt unserer Justiz- und Rechtspolitik sein, einen gerechten Strafvollzug zu gewähren, der vorrangig das Interesse der Bevölkerung an Sicherheit und Schutz vor Intensiv- und Rückfalltätern berücksichtigt. Aus diesem Grund lehnen wir auch die im Musterentwurf des Landesstrafvollzugsgesetzes von zehn Bundesländern vorgesehene täterfreundliche Regelung konsequent ab, zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten bereits nach fünf Jahren Langzeitausgang zu gewähren. Der Fall Titsch bekräftigt uns in unserer Forderung mit Nachdruck.“
Abschließend erklärt Ralf Wunschinski, Vorsitzender des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung: „Derzeit ist in Sachsen-Anhalt ein Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Entlassungsvorbereitung und bei Vollzugslockerungen nicht vorgesehen. Hierzu laufen jedoch in anderen Bundesländern Modellprojekte. Deren Ergebnisse, Erfahrungen und Analysen müssen auch in Sachsen-Anhalt ausgewertet werden. Es ist für uns grundsätzlich durchaus vorstellbar, zukünftig auch bei Vollzugslockerungen zum Schutz der Allgemeinheit eine solche elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen.“
Kay Barthel: Debatte geht am eigentlichen Problem vorbei!
Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, äußert sich zu der momentanen Debatte über eine steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit klassischen Ehen:
„Nachhaltige Steuerpolitik muss nach unserer Vorstellung auf lange Sicht bestimmte soziale Verhaltensweisen, wie z.B. den Wunsch nach einem Kind, befördern. Das Einkommenssteuerrecht muss deshalb insgesamt zeitgemäß und familienfreundlich umgebaut werden. Anstatt das bestehende System weiter zu ‚verschlimmbessern‚, sollte man sich endlich einmal der Diskussion über ein einfaches, gerechtes und familienfreundliches System stellen. So richtig die Diskussion um die Gleichstellung in diesem einzelnen Punkt auch sein mag, so sehr geht sie an dem eigentlichen Problem vorbei. Das aktuelle Einkommenssteuerrecht benachteiligt hauptsächlich Familien mit Kindern. In einer Zeit, die durch flächendeckende Geburtenrückgänge und gesellschaftliche Überalterung gekennzeichnet ist, müssen wir darüber nachdenken, wie wir bei jenen für Entlastung sorgen, welche sich noch für Kinder entscheiden. Nur diese Paare haben auch einen tatsächlichen Mehraufwand, der steuerlich wesentlich stärker anerkannt werden sollte. Es ist ein Anachronismus, dass Steuervergünstigungen im Einkommenssteuerrecht immer noch nicht an das Vorhandensein von Kindern geknüpft sind.
Der richtige Weg ist eine Umschichtung innerhalb des Systems: künftig sollen nur noch die Partnerschaften entlastet werden, die durch das Versorgen von Kindern auch größere Aufwendungen zu tragen haben. Es kann nicht richtig sein, dass inzwischen fast die Hälfte des Splittingeffektes bei kinderlosen Paaren ankommt.
Der Splittingvorteil bei kinderlosen Paaren sollte künftig entweder wesentlich geringer ausfallen oder ganz abgeschafft werden. Egal, ob es sich um das klassische Modell der Ehe oder um eingetragene Lebenspartnerschaften handelt. Das eingesparte Geld kann dann zugunsten der Partnerschaften mit Kindern eingesetzt werden, ohne dass mehr Geld in das System investiert werden muss. Das ist unsere Vorstellung einer systematischen Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zum Familiensplitting“, so Barthel.
Aufgaben des Verfassungsschutzes bleiben aktuell und wichtig
Zur Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Landesamt für Verfassungsschutz abzuschaffen, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Die Grünen haben offensichtlich einen günstigen Zeitpunkt gesehen, einen alten Parteitagsbeschluss aus der Schublade zu holen und die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu fordern. Bereits in den vergangenen Wochen verstieg sich der Parlamentarische Geschäftsführer Sebastian Striegel in öffentlichen Stellungnahmen und im Landtag in Besc0himpfungen der Beamtinnen und Beamten.
Den Grünen scheint zu entgehen, dass die ‚aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbehörde? – wie Striegel den Verfassungsschutz beschreibt – wichtige Aufgaben wahrnimmt. Leider nimmt auch die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht ab. Statt eine Landesbehörde daher fortdauernd zu beschädigen, sollten die Grünen lieber die Einsicht zeigen, dass der Verfassungsschutz zum Wohle unseres Rechtsstaates agiert“, so Schröder.
Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die Fehler der Vergangenheit zu Konsequenzen führen müssten und das Landesamt für Verfassungsschutz auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden muss.
Ralf Wunschinski: Ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt stattet die Abgeordneten der Arbeitsgruppen Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie Arbeit und Soziales künftig mit Visitenkarten aus, die neben dem üblichen Text einen Text in Brailleschrift, der Blindenschrift, vorweisen. Ralf Wunschinski, Vorsitzender des Ausschusses Recht, Verfassung und Gleichstellung, lobt den Einsatz der CDU-Landtagsfraktion für stark Sehbehinderte und Blinde.
„Stark Sehbehinderte und blinde Menschen dürfen bei den heutigen Kommunikations-Strukturen nicht vernachlässigt werden. Visitenkarten mit Brailleschrift sind ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, damit nicht nur der mit uns in Kontakt treten kann, der die Daten visuell erfassen kann. Mit dem Einsatz unserer neuen Visitenkarten nehmen wir eine Vorreiter-Rolle ein.“
Untersuchungsausschuss Instrument der Aufklärung, nicht der Verleumdung
Zur Entscheidung der Fraktion DIE LINKE, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu beantragen, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Bisher haben die dünne Faktenlage und das noch laufende Ermittlungsverfahren die Opposition nicht davon abgehalten, mit Mutmaßungen und Spekulationen die Übernahme politischer Verantwortung einzufordern. Das parlamentarische Instrument des Untersuchungsausschusses jetzt zu ziehen, passt in die Dramaturgie der Opposition und ist keine Überraschung. Linke und Grüne sollten jedoch gewarnt sein, auf Vorverurteilungen wird sich die Arbeit im Ausschuss nicht reduzieren lassen. Die CDU wird auch dieses Gremium nutzen, Versachlichung und Aufklärung zu betreiben. Ist die Substanz der Vorwürfe erst einmal geklärt, wird die Opposition mit der Instrumentalisierung der Öffentlichkeit nicht mehr weit kommen!“
André Schröder: 20 Jahre Landesverfassung sind 20 Jahre demokratisches Leben
Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion waren gestern zu Gast bei der Jubiläumsveranstaltung zum 20. Jahrestag der Unterzeichnung der Landesverfassung Sachsen-Anhalt. Mittelpunkt der Veranstaltung im Schauspielhaus Magdeburg war die etwa einstündige Gesprächsrunde zum Thema „Sind Deutschland und Sachsen-Anhalt in guter Verfassung?“. Persönlichkeiten unterschiedlicher Generationen sowie verschiedener Erfahrungshorizonte diskutierten die Facetten dieser Fragestellung.
André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, berichtet zur Veranstaltung: „Die Feier war eine würdige Anerkennung für ein denkwürdiges Ereignis wie das 20-jährige Jubiläum unserer Landesverfassung. Unsere Verfassung ist die demokratische Grundlage Sachsen-Anhalts und damit die Grundlage für die Menschen unseres Landes. Eine Veranstaltung wie diese ist auch ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Gesellschaft und Politik Sachsen-Anhalts zusammenwirken können. Besonders die Einschätzungen und Gedanken der jungen Menschen unseres Landes sind es, die Sachsen-Anhalts Zukunft beeinflussen werden. Wir wissen, was wir in unserem Land und an unserem Land haben, und dass dies schwer ohne eine vernünftige Verfassung möglich gewesen wäre.“
Einladung. Auswärtiger Fraktionstag der CDU-Landtagsfraktion im Wahlkreis 05 – Genthin
Die CDU-Landtagsfraktion ist zu einem auswärtigen Fraktionstag am kommenden Dienstag, 15. Mai 2012, im Wahlkreis 05 – Genthin zu Gast. Medienvertreter sind zu folgenden Vor-Ort-Terminen der Facharbeitsgruppen herzlich eingeladen:
AG Bildung und Kultur / AG für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien
09.30 Uhr Neues Schloss Tangerhütte
Industriestraße 30, 39517 Tangerhütte
– Besichtigung des Schlosses und Gesprächsrunde zu weiteren Sanierungs- und Nutzungsmöglichkeiten
AG für Finanzen / AG für Inneres und Sport / AG für Recht, Verfassung und Gleichstellung
09.30 Uhr Stadtverwaltung Tangermünde
Lange Str. 61, Sitzungsraum 22, 39590 Tangermünde
– Gesprächsrunde zu den Themen Kommunalfinanzen und Ausgestaltung der DOPPIK
AG für Wissenschaft und Wirtschaft / AG für Landesentwicklung und Verkehr
09.30 Uhr Sturm Handels GmbH
Arneburger Str. 37 , 39590 Tangermünde
– Gesprächsrunde u. a. zu den Themen Infrastruktur und demografische Entwicklung
AG für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten / AG für Umwelt
09.30 Uhr Spargelhof Tim Garlipp
Dorfstr. 43, 39517 Schelldorf
– Besichtigung des Hofes und Gesprächsrunde u. a. zur Vergabe von Wasserrechten
Im Anschluss an die Vor-Ort-Termine findet eine nichtöffentliche Fraktions-sitzung im Ringhotel Schloss Tangermünde statt.
In Auswertung des Fraktionstages sind Medienvertreter sowie Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen zu einem
Pressegespräch mit anschließender Bürgersprechstunde
am Dienstag, 15. Mai 2012,
um 15.15 Uhr,
im Ringhotel Schloss Tangermünde
Tagungszentrum „Königin Luise“,
Tagungsraum „König Wilhelm“,
Auf der Burg, Amt 1,
39590 Tangermünde.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, sowie der CDU-Wahlkreisabgeordnete Detlef Radke gern zur Verfügung.