Budgeterhöhung für Opferberatung und Opferhilfe sowie Stasiunterlagenbehörde
Die CDU-Landtagsfraktion hat gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner eine deutliche Budgeterhöhung für die Opferberatung/-hilfe, die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie für die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt eingepreist.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, begrüßt insbesondere die Erhöhung des Titels für Opferberatung und Opferhilfe um 23.000 Euro. Sie gehe einher mit der Notwendigkeit einer individuellen Hilfe für Opfer von Kriminalität und Gewalt sowie einem wirkungsvolleren Schutz vor weiteren Übergriffen. Konkret solle das Angebot psychosoziale Beratung, Hilfeleistungen im Umgang mit Behörden oder Institutionen, Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Vermittlung anderweitiger Hilfen sowie menschlichen Beistand umfassen.
Borgwardt: Ein weiteres PPP-Projekt halten wir für nicht mehrheitsfähig
Anlässlich der heutigen Beratung zu den Dienstleistungsverträgen bezüglich der Justizvollzugsanstalt Burg erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Wir sind mit der JVA in Burg (Madel) den Weg in ein PPP-Projekt (Public-Private Partnership) gegangen, um Kosten gegenüber einer rein staatlich betriebenen Justizvollzugsanstalt zu sparen. Wir mussten nunmehr jedoch zur Kenntnis nehmen, dass dieser Wirtschaftlichkeitsvorteil des PPP-Modells nicht in allen Bereichen realisiert worden ist.
Rechtspolitische Herausforderung erfolgreich angehen
Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, äußert sich zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 war ein Paukenschlag. Wir müssen nun rechtzeitig bis zum 31. Mai 2013 ein freiheitsorientiertes Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung mit klarer therapeutischer Ausrichtung auf den Weg bringen. Dies ist ohne Zweifel eine der größten rechtspolitischen Herausforderungen der letzten Jahrzehnte.
Borgwardt: Ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, hat sich dafür ausgesprochen, im Alltagsleben und Behördenhandeln verstärkt die Möglichkeiten der Verwendung von Brailleschrift zu nutzen.
Borgwardt: Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe auch zukünftig eine Hilfe in der Not
Zu den auf Bundesebene geplanten Änderungen im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Effektiver Rechtsschutz, das Rechtsstaatsprinzip und der Gleichheitsgrundsatz sind verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert. Dieser Maßstab ist für uns unabdingbar und steht nicht zur Disposition. Daher bleiben Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe auch zukünftig eine Hilfe in der Not.
Für sozial Schwächere – also für Menschen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen – wird es keine Änderungen geben. Sie erhalten auch zukünftig ratenfreie Prozesskostenhilfe, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen.
Für diejenigen, die Hilfe nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten, wird sich auch nichts am Freibetrag ändern. Sie erhalten wie früher Beratungs- und Prozesskostenhilfe ohne finanzielle Beteiligung. Die Freibeträge liegen sogar um 10 Prozent über dem Höchstsatz SGB XII.
Borgwardt: Wir verschließen uns nicht der Schaffung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes
„Der Jugendarrestvollzug ist eine politische Baustelle, an der wir seit einem Jahr intensiv arbeiten und auch erste Erfolge vorweisen können. Wir werden natürlich den vorliegenden Gesetzentwurf mit der dafür gebotenen Gründlichkeit beraten“, so Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt zur heutigen Beratung über die Einführung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes Sachsen-Anhalt:
„Der Vollzug des Jugendarrestes ist bisher nur unzureichend gesetzlich bestimmt. Die CDU-Fraktion wird sich der Schaffung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes nicht verschließen, zumal durch die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes die Bedeutung des Jugendarrestes zukünftig ansteigen wird.
Borgwardt: Wir brauchen Aufklärung, historische Aufarbeitung und Dokumentation
Zur Landtagsdebatte „Verfolgung von Homosexuellen nach 1945 aufklären und dokumentieren“ erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Homosexuelle wurden in Deutschland über viele Jahrzehnte hinweg diskriminiert. Es bestand auch nach 1945 aufgrund der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen ein Klima der Angst und gesellschaftlichen Ächtung. Zwischen 1949 und 1969 kam es in Westdeutschland zu etwa 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen nach dem § 175 StGB, die bis heute Gültigkeit besitzen. Auch in der früheren DDR kam es zu Verurteilungen, auch wenn dort die in der NS-Zeit vorgenommene Verschärfung des § 175 StGB bereits 1950 zurückgenommen worden ist. Gestrichen wurde die Vorschrift nach der Wiedervereinigung erst 1994, aus meiner Sicht viel zu spät.
Gleiche Chancen für jeden in der Gesellschaft
„Ich bin der Auffassung, dass sich eine Gesellschaft selbst schadet, wenn sie ihre Talente ausgrenzt“, so Ralf Wunschinski, Vorsitzender des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung, und Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, zum Tagesordnungspunkt „Anonymisierte Bewerbung“.
„Allein schon unsere Grundwerte – nämlich Gleichheit und Menschenwürde – verpflichten uns dazu, jedem in unserer Gesellschaft die gleichen Chancen zu geben. Das gilt auch für Personalauswahlverfahren durch den Grundsatz der Besten-Auslese nach Eignung, Befähigung und Leistung. In Deutschland gilt seit dem Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Benachteiligungen von Stellenbewerbern unter anderem aufgrund ihrer Religion oder des Geschlechts verhindern soll. Darüber hinaus kann ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren ohne Namen, Geschlechtsangabe, Alter, Familienstand, Herkunft und Foto vor allem die Chancengleichheit von Frauen, Migranten und älteren Arbeitnehmern bei der Jobsuche verbessern. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat bereits ein Modellprojekt zur anonymisierten Bewerbung erfolgreich durchgeführt.
Therapie statt Strafe
Zum Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes äußert sich Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Ziel der Sicherungsverwahrung ist, die Allgemeinheit vor gefährlichen und rückfallgefährdeten Straftätern zu schützen. Für die CDU-Fraktion hat der Schutz der Bevölkerung absolute Priorität und muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln durchgesetzt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 war ein Paukenschlag. Wir müssen akzeptieren, dass in der Vergangenheit erhebliche Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht wurden. Soll die Sicherungsverwahrung auch noch nach 2013 Bestand haben, so muss sie sowohl verfassungs- und menschenrechtskonform als auch gerichtsfest ausgestaltet werden. Bund und Länder sind nunmehr in der Pflicht, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot Rechnung trägt. Auf Bundesebene greift zukünftig das Gesetz zum Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung. Für eine zukunftssichere Reform ist auf Landesebene das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt ein wichtiger Baustein.
Siegfried Borgwardt: Opfer dürfen sich nicht verhöhnt fühlen
Baden-Württemberg muss vier ehemaligen Sicherungsverwahrten für eine zu lange Gefängnisunterbringung Schmerzensgeld zahlen. Es handelt sich um eine Entschädigungssumme von 240.000 Euro. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Eine Richterschelte ist unangebracht. Die Entscheidung kann der Normalbürger jedoch nicht verstehen. Einige der vier Männer stehen heute noch unter Beobachtung der Polizei, weil sie als hoch gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft werden. Dennoch saßen die Kläger länger in Sicherungsverwahrung als sie gesetzlich gedurft hätten. Dafür steht ihnen ein Entschädigungsanspruch zu. Wir müssen akzeptieren, dass in den Jahren 1998 bis 2004 nach dem Motto ‚Sexualstraftäter wegsperren – und zwar für immer‛ erhebliche Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht wurden. Für diese müssen wir nunmehr Verantwortung übernehmen. Schätzungen zufolge könnte es bundesweit zwischen 80 und 100 vergleichbare Fälle geben. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass in der Justiz die Aussage ‚Opferschutz vor Täterschutz‛ mittlerweile fest verankert ist. Verschiedene Gesetze haben in den vergangenen Jahren vor allem die Rechte der Opfer im Strafprozess verbessert.