Tschernich-Weiske: Unbürokratische Hilfeleistungen für Opfer von schweren Gewaltstraftaten
Das CDU-geführte Justizministerium hat heute das Inkrafttreten des Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt verkündet. Der Fond, der auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen zurückgeht, gewährt Hilfeleistungen in Form von Einmalzahlungen zur Unterstützung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung. Der Opferhilfefonds ist mit 50.000 Euro pro Jahr ausgestattet.
Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karin Tschernich-Weiske:
„Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass Opfern von Gewalttaten unbürokratische und individuelle Hilfe zuteilwerden kann. Durch Gewaltdelikte kann sich das Leben der Opfer und ihrer Angehörigen von einem auf den anderen Moment verändern. Der Fonds kann das erlittene Unrecht zwar nicht ungeschehen machen, er ist aber Ausdruck von Verantwortung, Solidarität, Mitgefühl und Nächstenliebe gegenüber Betroffenen von Gewaltstraftaten und rückt ihre Bedürfnisse stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Opfer können nun Hilfe bekommen, die auf ihre jeweilige individuelle Situation und Bedürfnisse zugeschnitten ist.“
Der Fond tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft und richtet sich insbesondere an Opfer von Großschadensereignissen und Terroranschlägen.
„Auch Betroffene des rechtsterroristischen Anschlags in Halle am 9. Oktober 2019 können Anträge auf Opferhilfe stellen. Kurz vor dem fünften Jahrestag dieses schrecklichen Ereignisses ist dies ein wichtiges Zeichen für die Opfer des Anschlags und ihre Angehörigen“, so Tschernich-Weiske abschließend.
Tschernich-Weiske: Unser Grundgesetz – Freiheit, Gleichheit und Frieden
Karin Tschernich-Weiske, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, erklärt zur heutigen Landtagsdebatte zum Grundgesetz:
„Unser Grundgesetz ist die Basis für ein gutes Leben in Freiheit, Gleichheit und Frieden. Es ist seit 75 Jahren ein Fels in der Brandung der Herausforderungen unserer Bundesrepublik und bewährt sich jeden Tag aufs Neue. Zentrum der heutigen Debatte ist die vom Grundgesetz gewährleistete Meinungsfreiheit. Diese besteht weiterhin und trotzdem trauen sich die Menschen oftmals nicht mehr, ihre politische Meinung zu äußern.
Das liegt daran, dass sich in den letzten Jahren in unserem Land eine „Empörungskultur“ entwickelt hat, die schwarz-weiß denkt und polarisiert. Diese Entwicklung zeigt sich auch in den sozialen Netzwerken, in denen Hasskommentare und Beleidigungen oftmals die einzige Antwort sind. Dann äußern viele Menschen ihre politische Meinung lieber nicht mehr und betreiben damit eine vorausschauende Selbstzensur. Wir müssen zu einer Diskussionskultur zurückkommen, die andere Meinungen akzeptiert und nicht polarisiert. Dazu gehört auch eine ausgewogene und neutrale Berichterstattung über politische Themen ohne vorausschauende Selbstzensur.
Wenn die Parteien der Mitte es nicht mehr wagen, die Missstände zu benennen und diese dann auch aktiv zu bekämpfen, werden viele Menschen sich den Parteien zuwenden, die ohne diese Selbstzensur die Probleme der Gegenwart benennen – selbst dann, wenn auch sie an deren Lösung scheitern würden.“
Tschernich-Weiske: 75-jähriges Jubiläum des Grundgesetzes
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird heute 75 Jahre alt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske:
„Die Freiheit, die uns unser Grundgesetz gibt, ist ein kostbares Gut. Wir können unsere Meinung frei äußern, friedlich demonstrieren und haben das Privileg freier Wahlen innerhalb einer Demokratie. Insbesondere freue ich mich darüber, dass sich die vier „Mütter des Grundgesetzes“ gegenüber ihren 61 männlichen Kollegen im Parlamentarischen Rat für die Verankerung der Gleichberechtigung eingesetzt haben.
Damit das Grundgesetz uns weiterhin ein selbstbestimmtes und friedvolles Miteinander ermöglichen kann, müssen wir es bewahren und schützen. Deshalb setzen wir uns weiterhin für den Schutz unserer Grundwerte und unserer Verfassung ein.“
Tschernich-Weiske: Mehr Hilfe für Opfer schwerer Gewaltstraftaten
Der Rechtsausschuss hat heute die Richtlinie zur Gewährung einer einmaligen Hilfeleistung zur Unterstützung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung verabschiedet. Der Opferhilfefonds ist mit 50.000 Euro pro Jahr ausgestattet.
Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karin Tschernich-Weiske: „Der Fonds ist ein Ausdruck von Verantwortung, Solidarität, Mitgefühl und Nächstenliebe gegenüber Betroffenen von Gewaltstraftaten. Menschen, die Opfer von schweren Gewaltstraftaten geworden sind, sollen alle Hilfe bekommen, die zur Verfügung steht.
Ich freue mich, dass der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz heute sein Einvernehmen mit der Richtlinie erklärt hat. Das zuständige Justizministerium wird alles Weitere veranlassen, damit die individuelle ergänzende Unterstützung bald bei den Betroffenen ankommen kann. Als nächster Schritt wird die Kommission gebildet, sodass die Anträge möglichst zeitnah bearbeitet werden können.“
Tschernich-Weiske: Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt auf Platz 1
Eine bundesweite Umfrage des Deutschen Richterbundes ergab, dass die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt einen Rückgang der offenen Verfahren seit 2021 zu verzeichnen haben. Dazu erklärt Karin Tschernich-Weiske, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Im bundesweiten Vergleich sind wir damit das einzige Bundesland, das keinen Anstieg bei den offenen Verfahren zu verzeichnen hat. In Sachsen-Anhalt gab es entgegen des bundesweiten Trends einen Rückgang der unbearbeiteten Fälle. Das zeigt deutlich, dass das vom Justizministerium erarbeitete „Feinkonzept zur Personalstrategie in der Justiz“ Wirkung zeigt. Um solche positiven Nachrichten auch in den nächsten Jahren erhalten zu können, werden wir weiterhin alle notwendigen Mittel zur Unterstützung der Justiz zur Verfügung stellen.“
Tschernich-Weiske/Teßmann: Quick-Freeze-Regelung ist ein zahnloser Tiger
Die Ampel-Koalition hat sich im Rahmen eines faulen Kompromisses auf neue Ermittlungsmaßnahmen im digitalen Raum geeinigt. Zu der sogenannten Quick-Freeze-Regelung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske:
„Die Quick-Freeze-Regelung ist im Vergleich zur Speicherung von IP-Adressen ein zahnloser Tiger. Telekommunikationsdaten nur „einzufrieren“, die mangels Speicherpflicht ohnehin nicht von den Providern gesichert werden, macht die Sicherheitsbehörden praktisch handlungsunfähig. Die Ampel stellt damit den Datenschutz über den Opferschutz. Bei schweren Straftaten muss ein effektives Ermittlungsverfahren möglich bleiben.“
Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tim Teßmann, erklärt dazu:
„Insbesondere im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, sind Telekommunikationsdaten regelmäßig der einzige Anhaltspunkt. Dass die Ampel-Koalition anstelle einer Speicherung von IP-Adressen auf ein völlig unzureichendes Ermittlungsinstrument setzt, ist ein fatales Signal für die Opfer von Gewalt und Missbrauch. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität – Datenschutz darf nicht länger Täterschutz sein.“
Tschernich-Weiske/Krull: Illegales Glücksspiel mit voller Härte bekämpfen
In der heutigen Landtagsdebatte rund um die Strafbarkeit illegalen Glücksspiels erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske:
„Es ist richtig, dass Strafrechtsnormen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt und an den Stand der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden. Wir hoffen, dass sich die Bundesregierung auf konstruktive Diskussionen einlässt, sobald der erste Entwurf der angekündigten Strafrechtsreform vorliegt.“
Der glücksspielpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull, ergänzt:
„Illegales Glücksspiel muss weiterhin mit der vollen Härte des Gesetzes bekämpft werden. Die Modernisierung von Strafrechtsnormen darf keine neuen Probleme bei der Verfolgung des illegalen Glücksspiels schaffen. Ein geregelter Glücksspielmarkt kann nur funktionieren, wenn illegales Glücksspiel eingedämmt wird.“
Ehrenamtliche Richter – Tschernich-Weiske/ Stehli: Mehr Wertschätzung für ehrenamtliche Richter in Sachsen-Anhalt
In der heutigen Landtagssitzung wurden zwei wichtige Punkte für die Unterstützung und Wertschätzung von Schöffinnen und Schöffen geschaffen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske: „Wir freuen uns, dass die Schöffensuche für das Jahr 2024 erfolgreich verläuft. Damit das so bleibt, wollen wir die neu ins Amt berufenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Fortbildungsmaßnahmen unterstützen.“
Stephen Gerhard Stehli, Redner in der Landtagsdebatte und Mitglied der Arbeitsgruppe für Recht, ergänzt: „Die Wertschätzung dieses wichtigen Ehrenamtes wollen wir mit einer jährlichen Ehrungsveranstaltung ausdrücken. Dabei sollen ehrenamtliche Richterinnen und Richter geehrt werden, die seit mindestens zwei Amtsperioden tätig sind oder aus dem Amt ausscheiden.
Wir danken allen, die sich für ein Ehrenamt in der Justiz entscheiden oder schon entschieden haben!“
Justiz – Tschernich-Weiske: Justiz Sachsen-Anhalt geht konsequent gegen Verfassungsfeinde vor
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske, würdigt das konsequente Vorgehen der Justiz Sachsen-Anhalts gegen Bedienstete, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Zuvor hatte Justizministerin Franziska Weidinger im Rechtsausschuss mitgeteilt, dass eine Auszubildende des Justizvollzugs aus dem Landesdienst entfernt wurde, weil sie u. a. in sozialen Netzwerken eine Nähe zu rechtsextremen bzw. verfassungsfeindlichen Personen und Gruppierungen erkennen ließ.
„In unserer Justiz haben Beamtinnen und Beamte mit rechter Gesinnung nichts zu suchen. Es ist deshalb als sehr positiv zu bewerten, dass das von Ministerin Franziska Weidinger geführte Justizministerium konsequent die Entlassung der Anwärterin betrieben hat und gegen Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen vorgeht. Die Entfernung der Auszubildenden aus dem Landesdienst wurde inzwischen auch durch ein Gericht bestätigt.“
Gleichstellung – Tschernich-Weiske: Eigenverantwortlichkeit im Umgang mit Sprache stärken – Sprachkontrollen verhindern
Die deutsche Sprache und der Umgang mit ihr spielen eine wichtige Rolle für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Sprache ist und war schon immer mehr als nur Ausdruck zwischenmenschlicher Kommunikation. Sie ist ein Indikator für gesellschaftliche und politische Entwicklungen und bildet Grundwerte wie Respekt und gegenseitige Anerkennung von Geschlechterrollen ab. Anlässlich des heute im Landtag von Sachsen-Anhalt diskutierten Antrags der AfD-Fraktion zum Thema „Gender? Nein danke!“ sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karin Tschernich-Weiske:
„Als CDU-Fraktion stehen wir für die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland. Jedem Menschen steht es frei zu sprechen, wie es ihm gefällt.
Dabei sollte die Kommunikation stets von gegenseitigem Respekt und Anerkennung geprägt sein. Regelungen oder gar eine Kontrolle des Gebrauchs von Sprache im privaten Bereich lehnen wir ab.“
In Bezug auf den Umgang mit dem geschriebenen Wort führte sie weiter aus:
„Unser Land hat sich längst auf den Weg gemacht, die Gleichstellung von Frauen und Männern durch die Anwendung einer geschlechterneutralen Sprache in Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie bei Stellenausschreibungen und in der Amtssprache voranzutreiben. Die Einhaltung der deutschen Rechtschreibregeln an unseren Schulen und Universitäten ist für unsere Fraktion nicht verhandelbar.“