Kurze: „Umweltsau“-Video an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten
Zum veröffentlichten Musikvideo des WDR-Kinderchores „Meine Oma ist ´ne alte Umweltsau“ erklärt der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Das Musikvideo des WDR-Kinderchores hat zurecht eine Welle der Empörung in der Gesellschaft, Politik und in den sozialen Medien hervorgerufen. In dem Beitrag des WDR wird ein Großteil der Bevölkerung, insbesondere die Großeltern, verunglimpft. Derartige Beschimpfungen und die Instrumentalisierung von Grundschulkindern (Chor) sind für die CDU-Fraktion nicht hinnehmbar.
Das Ziel des Kinderchores, durch einen im Nachhinein als „satirisch“ deklarierten Liedtext, zum Überdenken des Konsumverhaltens anzuregen, wird eindeutig verfehlt.
Vielmehr zeugt der Liedtext von einer Respektlosigkeit gegenüber den älteren Menschen und denjenigen die den Wohlstand in unserem Land, in der Nachkriegszeit und insbesondere nach der Wende, maßgeblich mit aufgebaut haben. Der Anspruch der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten muss ein höherer sein, als einen Großteil der Beitragszahler mit solchen Beiträgen zu beschimpfen und zu beleidigen.“
CDU-Fraktion begrüßt die Einstellung der Kampagne „Berti Borkenkäfer“
Zur heutigen Berichterstattung der Volksstimme über die Einstellung der Kampagne „Berti Borkenkäfer“ erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages, Bernhard Daldrup:
„Seit längerem fordert die CDU-Fraktion die Einstellung und Beendigung der Kampagne um die Comicfigur ‚Berti Borkenkäfer‛. Der Borkenkäfer ist einer der größten Forstschädlinge und richtet in der heutigen Forstwirtschaft nach Massenvermehrung starke Schäden in Wäldern an. Die Kinderaufklärungskampagne ‚Berti Borkenkäfer‛ stellt eine Verniedlichung eines ernsthaften Schadinsektes dar. Eine Verharmlosung des Käfers als ökologisch wertvolles Insekt zeugt von wenig Sensibilität für die Waldbesitzer.
Wir begrüßen die Einstellung der Kampagne. Nun kann der Weg zur sachlichen Problemlösung in der Forstwirtschaft eingeschlagen werden.“
Gemeinden nicht länger benachteiligen
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Gemeinden stärken – Gewerbesteuer wirtschaftsbezogen zerlegen“ erklärt der Abgeordnete Guido Heuer, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Steuereinnahmen sind für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden essentiell. Die wichtigste Steuereinnahme stellt dabei die Gewerbesteuer dar. Aufgrund ihrer Konjunkturabhängigkeit birgt diese Steuer für die Gemeinden jedoch finanzielle Gefahren und stellt vor allem strukturschwache Regionen vor große Probleme. Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, dass eine Reform der Gewerbesteuer erfolgt, die deutlich wirtschaftskraftbezogener die Steuereinnahmen verteilt. Die Zerlegung nach dem Maßstab der Arbeitslöhne geht stark zu Lasten der strukturschwachen Regionen. Die Gemeinden unserer Region dürfen als ‚verlängerte Werkbank‘ für Unternehmen mit Sitz in anderen (Bundes-)Ländern nicht länger beim Anteil der Gewerbesteuer benachteiligt werden. Dies widerspricht unserer Vorstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land.
Handlungsbedarf besteht auch bei der Verteilung der Umsatzsteuer. Ein höherer Anteil der Kommunen an dieser Steuer würde die Konjunkturabhängigkeit deutlich senken und für mehr Planungssicherheit sorgen. Davon sollten die Landkreise profitieren, damit die Debatte in vielen Kreistagen in Bezug auf die Höhe der Kreisumlage entschärft wird.“
Kreisausbildung im Brandschutz kann auf Honorarbasis oder als ehrenamtliche Aufgabe durchgeführt werden
Zur Landtagsdebatte „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Ich kann für die CDU-Fraktion festhalten, dass die Arbeit der Kreisausbilder bei der Ausbildung der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt nicht gefährdet ist und natürlich auch nicht gefährdet war! Durch den klarstellenden Erlass des Innenministeriums wurde die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden gestärkt und gewürdigt. Entweder üben die Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer in der Aus- und Fortbildung ein Ehrenamt aus oder sie bekommen ein ordentliches Honorar – was will man eigentlich mehr! Wir danken für die entsprechende Klarstellung durch Erlass des Ministeriums.“
Hintergrund:
Einige Landkreise führen die ihnen obliegende Kreisausbildung für die Feuerwehren zumeist aus Personalgründen auf Basis von Honorarverträgen durch und andere Landkreise setzen dafür ehrenamtlich tätige Feuerwehrkameraden ein, die lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten. Beide Verfahrensweisen unterscheiden sich insoweit, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige gerade kein entgeltgleicher Ausgleich für die aufgewandte Arbeitskraft und Zeit sein darf. Somit muss die Aufwandsentschädigung zwangsläufig niedriger ausfallen als das zu zahlende Honorar. Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit ist also der unentgeltliche Charakter prägend und die Aufwandsentschädigung wird für den besonderen Sachaufwand gezahlt. Ein entsprechender Erlass mit der Regelung, dass Kreisausbilder ehrenamtlich oder auf Honorarbasis in der Aus- und Fortbildung tätig werden können, wurde am 5. Dezember an das Landesverwaltungsamt versandt. Geregelt wird auch die Höhe der Aufwandsentschädigung je Ausbildungstag für verantwortliche Kreisausbilder und für Ausbildungshelfer, die nicht zu beanstanden ist. Die Erstattung von Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. In Kürze wird den Kommunen eine Möglichkeit der Abgeltung der Unfallversicherung für die Honorarkräfte offeriert, die unter drei Euro je Ausbildungstag liegen wird.
Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient
Zur Landtagsdebatte „Ausstiegsprogramm für Linksextremisten“, erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Unser Rechtsstaat darf politisch motivierten oder religiösen Extremisten nicht weichen! Daher unterstützen wir einen ganzheitlichen Ansatz im Kampf gegen alle Erscheinungsformen von Extremismus. Eine staatlich organisierte Ausstiegshilfe für diejenigen Extremisten, die sich aus dem Einflussbereich extremistischer Strukturen lösen wollen, den Ausstieg aus eigener Kraft jedoch nicht schaffen, unterstützen wir. Es gibt auf Landes- und auf Bundesebene genug solcher Aussteigerprogramme, die zunächst ausgeschöpft werden müssen.
Alle Ausstiegsprogramme machen nur dann Sinn, wenn dem Ausstiegswilligen auch tatsächlich der Ausstieg eröffnet wird und er nicht durch politische Kräfte einer lebenslangen Ächtung wegen seines Vorlebens oder einer Stigmatisierung ausgesetzt ist. Jeder Mensch hat eine zweite Chance in seinem Leben verdient, wenn er sich glaubhaft von extremistischen Ideologien und Lebenswelten gelöst hat und die Bereitschaft besteht, sich für Verfehlungen seines Vorlebens zu verantworten. Wenn unsere Gesellschaft nicht dazu bereit ist, Menschen wieder zu resozialisieren und zu integrieren, machen auch teuer aufgelegte Ausstiegsprogramme wenig Sinn!
Wir sind davon überzeugt, dass die Demokratie ihre Vitalität und Stärke beweist, wo es ihr gelingt, Menschen auf Grundlage demokratischer Werte einzubinden.“
Oberste Priorität hat das Patientenwohl
Zur Aktuellen Debatte im Landtag über die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir bekennen uns ausdrücklich zu den 47 Krankenhäusern in unserem Land. Gleichzeitig sehen wir den Bedarf an Spezialisierung und Profilierung, um die vorhandene Behandlungsqualität zu sichern bzw. zu steigern. Auch Kooperationen sind notwendig. Die Mischung aus privaten, kommunalen und freigemeinnützigen Krankenhäusern ist aus unserer Sicht berechtigt.
Die derzeitige Situation des Klinikums Burgenlandkreis mit der Insolvenz ist schwierig. Wir unterstützen alle Bemühungen zum Erhalt des Klinikums mit seinen Standorten. Unter ordnungspolitischer Gesichtspunkten ist aber kritisch zu prüfen, ob eine Beteiligung des Universitätsklinikums Halle/Saale daran sinnvoll ist. Eine direkte oder indirekte Beteiligung des Landes an Kliniken ist auch unter finanziellen Gesichtspunkten eine Entscheidung, die man wohl überlegen muss. Der Gläubigerausschuss wird schlussendlich entscheiden müssen.
Bezüglich der Situation bei den AMEOS-Krankenhäusern, inkl. Streiks und Kündigungen, fordern wir alle Beteiligten auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. In Zeiten des Fachkräftemangels muss sich die Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem fairen Miteinander und guten Rahmenbedingungen für diese widerspiegeln. Das Land muss hier bei Bedarf als Vermittler agieren.“
Bessere Bedingungen für die Kinderbetreuung
Zu der Beschlussfassung für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes wollen wir in Sachsen-Anhalt unterschiedliche Ziele erreichen. Dazu gehören unter anderem die Schulgeldfreiheit der Berufsausbildung der zukünftigen Fachkräfte. Dazu kommt eine Stärkung der Qualität, zum Beispiel durch die Ausweitung der pädagogischen Fachberatung. Durch die Erweiterung der Geschwisterregelung auch auf Hortkinder profitieren weitere Familien vom Wegfall der Kitagebühren. Insgesamt ein Paket welches sich sehen lassen kann.
Die Maßnahmen sind für den Zeitraum begrenzt, in denen die Bundesmittel fließen. Wir erwarten, dass sich der Bund auch danach weiter an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligt.“
Landtagsdebatte zum Doppelhaushalt 2020/2021 – Zusätzliche Wünsche setzen Einsparungen an anderer Stelle voraus
Auf der heutigen Tagesordnung der Landtagssitzung steht die Einbringung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021. Mit einem Haushaltsvolumen von jährlich um die 12 Milliarden Euro ist es der Haushalt mit den höchsten Steuereinnahmen. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Der von der Landesregierung eingebrachte Doppelhaushalt enthält zahlreiche Forderungen der Koalitionsfraktionen. Die fehlende Schwerpunktsetzung hat jedoch dazu geführt, dass die Rücklagen komplett verzehrt wurden und von der Steuerschwankungsreserve für die Zukunft kaum noch was übrig bleibt.
Einnahmen und Ausgaben sollten stets in Einklang gebracht werden. Immer neue Forderungen und Ultimaten wie sie zum Beispiel aus der SPD-Fraktion kommen, bringen uns – und vor allem das Land – nicht weiter. Zusätzliche Wünsche setzen eine solide Finanzierungsgrundlage durch Einsparungen an anderer Stelle voraus. Diese Erkenntnis muss sich auch außerhalb der CDU durchsetzen. Es reicht nicht, mit dem Finger auf andere zu zeigen und diese für die fehlende Umsetzung verantwortlich zu machen. In einer Koalition sollte man gemeinsam an einem Strang ziehen.
Für die anstehenden Haushaltsberatungen bedeutet dies, die Weichen für die Zukunft Sachsen-Anhalts zu stellen und den Mut und die Kraft aufzubringen, strukturelle Änderungen vorzunehmen. Woran nicht gespart werden sollte, sind Investitionen. Diese stellen den Schlüssel zum Wohlstand dar.
So sind in diesem Zusammenhang investive Maßnahmen zu nennen, die bereits im Entwurf eingepreist sind:
• Die Kommunalpauschale, die die Erweiterung des Kommunalen Investitionsprogrammes von 40 auf 80 Millionen jährlich darstellt. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bedeutet dies mehr Spielraum für zukünftige Projekte.
• Im Bereich der Polizei werden neben weiterer Einstellungen im Polizeivollzug mehrere Millionen für die Neubeschaffung von Dienstkraftfahrzeugen, den Ersatz von Dienstwaffen, die Ausstattung der 4. Einsatzhundertschaft und das Anti-Terrorpaket bereitgestellt. Nach dem Anschlag in Halle werden verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eingeleitet.
• Für die kommunalen und für Sportstätten in Vereinsträgerschaft stehen zusammen mit EU-Mitteln für beide Jahre mehr als 10 Millionen Euro bereit.
• Auch die Uniklinika Magdeburg und Halle können ihren Investitionsstau weiter abbauen. Der Bau des Herzzentrums, des integrierten Notfallzentrums, der Hautklinik und zahlreiche weitere Baumaßnahmen sind finanziell untersetzt. Fest steht, dass die Uniklinika besser miteinander verzahnt werden müssen, um finanzielle Synergieeffekte zu erreichen.
• Für den Bau der JVA Halle stehen im Entwurf für 2020 1,8 Millionen Euro und für 2021 fast 22 Millionen Euro bereit. Einsparungen dürfen an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da dies ansonsten weitreichende Folgen für den Justizvollzug hätte.
Aus Sicht der CDU-Fraktion bedarf der eingebrachte Haushaltsplanentwurf dennoch noch einiger Veränderungen, die es gilt, in den Ausschüssen umzusetzen.“
Eine Abwicklung der Nord/LB hätte weitreichende Folgen
Auf der heutigen Landtagssitzung wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Nord/LB behandelt. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Die Rettung der Norddeutschen Landesbank (Nord/LB) wurde sowohl im Finanzausschuss als auch im Landtag ausführlich diskutiert, um dem Prinzip der Transparenz soweit wie möglich entgegenzukommen. Der Finanzminister hat deutlich gemacht, dass eine Abwicklung verheerende Folgen für den Sparkassensektor und die Investitionsbank des Landes hätte.
Auch für den Mittelstand und die Einwohner unseres Landes wären die Folgen weitreichend. Insbesondere Mittelständler haben ihr Geld als Einlagen bei den Sparkassen im Land. Geraten die Sparkassen in eine Schieflage, bekommt auch der Mittelstand, der die Löhne und Gehälter unserer Bürger zahlt, Probleme. Somit ist die Rettung der Nord/LB nicht einfach nur eine weitere Bankenrettung, sondern eine unabwendbare Entscheidung um Sparkassenkunden vor finanziellen Einbußen zu bewahren.“