Düngeverordnung jetzt aussetzen!
Das Agrarpaket der Bundesregierung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Unterstützung unserer Landwirte und deren gesellschaftlicher Anerkennung beitragen. Die Umsetzung des Agrarpakets stellt die Landwirte auch vor schwer überwindbare Herausforderungen. Die Verschärfung der Düngeverordnung (DüVo) ist hier ein Beispiel. Dazu erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages, Bernhard Daldrup:
„Insbesondere kleinere landwirtschaftliche Betriebe können die geforderten Umstrukturierungen, die mit der Verschärfung der Düngeverordnung einher gehen, finanziell nicht stemmen. Die CDU-Fraktion begrüßt daher alle Bemühungen der Landesregierung, die Inkraftsetzung der neuen Düngeverordnung auszusetzen.
Angesichts der derzeitigen Corona-Krise, die die Landwirtschaft ebenso erfasst hat, wären die Einschnitte für die Landwirte ein Desaster. Sie sichern unsere Versorgung und haben diesbezüglich andere Sorgen. So fehlen beispielsweise Erntehelfer in verschiedenen Bereichen – so z. B. für die bevorstehende Spargelernte. Über die Vermittlungsplattform www.daslandhilft.de sollen Landwirte und Jobsuchende vernetzt werden. Wir können nur dazu aufrufen, der Landwirtschaft und somit uns allen zu helfen.
Es ist wichtig, positive Signal zu setzen und die landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen. Wir müssen jetzt gemeinsam anpacken und die Verschärfung der Düngeverordnung aussetzen!“
Nachtragshaushalt und Notparlament sichern Handlungsfähigkeit
Zum heutigen Beschluss des Kabinetts, einen Nachtragshaushalt aufgrund der Corona-Pandemie auf den Weg zu bringen, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die Corona-Pandemie stellt nicht nur unser Land, sondern die ganze Welt vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, dass das Kabinett einen Nachtragshaushalt beschlossen hat. Dieser soll bereits in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden. Der Nachtragshaushalt umfasst Mehrausgaben für den Doppelhaushalt 2020/2021 von 500 Millionen Euro. Wir setzen damit ein Zeichen für unsere Bürger und die Unternehmen in unserem Land, die gerade mit Existenzängsten zu kämpfen haben. Es ist jetzt die Aufgabe der Parlamentarier und der Regierung, für Sicherheit und stabile Verhältnisse zu sorgen.
Wir erwarten von den zuständigen Ministerien jetzt eine kurzfristige Erarbeitung eines abgestimmten Maßnahmenpaketes. Die Maßnahmen sollen insbesondere die Wirtschaft unterstützen und Arbeitsplätze sichern. Kleinstunternehmer und Soloselbständige sind dabei eine Gruppe, die besonders in den Blick genommen werden muss. Wichtig ist eine schnelle und unbürokratische Verteilung der Landes- und Bundesgelder.
Darüber hinaus sind weitere Hilfen für das Gesundheitswesen erforderlich. Krankenhäuser und Ärzte müssen alle benötigten Mittel zur Bekämpfung und Eindämmung des Virus erhalten. Die Kommunen sind bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Für Eltern, die finanzielle Unterstützung benötigen, sollen die Kita-Beiträge erlassen werden. Zur Umsetzung wird das Land eine Vereinbarung mit den Kommunen schließen.
Die Maßnahmen sind aber auch über die akute Krise hinaus zu leisten, da mit Spätfolgen insbesondere im wirtschaftlichen Bereich zu rechnen ist.
Um schnell und unbürokratisch Entscheidungen in der Krise zu fällen, ist die CDU-Fraktion für die Einsetzung eines Notparlamentes.“
Gemeinsame Lösung notwendig
Zur Forderung, dass das Land fehlende Einnahmen bei den Kommunen durch den Verzicht auf die Erhebung von Kita-Gebühren ersetzt, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Tobias Krull:
„Durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung von Kindertageseinrichtungen stellt viele Eltern und Alleinerziehende vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig fragen sich viele Erziehungsberechtigte, ob sie für eine Leistung, also die Betreuung ihrer Kinder in Kita- und Hort, zahlen sollen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen. Derzeit haben zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt die entsprechende Erhebung ausgesetzt. Damit haben sie ihre Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung umgesetzt.
Die Forderung, dass die Einnahmeausfälle für die Kommunen durch das Land ersetzt werden, wollen wir ernsthaft prüfen. Aus Sicht der CDU-Fraktion bedarf die Bewältigung der aktuellen Krisenlage und ihrer weiteren negativen Folgen eines ganzen Maßnahmenpaktes. Bei den anstehenden Beratungen im Landtag und seinen Gremien werden wir daher diesen Punkt als einen von vielen mit aufgreifen. Ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den Kommunen im Land, ist aber auf jeden Fall zu vermeiden. Hier sind die kommunalen Spitzenverbände und die zuständigen Ministerien gefragt, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten.“
Corona-Krise: Verschärfte Regelungen bedingen unser gemeinsames Handeln!
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, zu den verschärften Einschränkungen von Bund und Ländern im Kampf gegen das Coronavirus:
„In einer gemeinsamen Besprechung haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder auf weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland verständigt. Die sozialen Kontakte sollen weiter minimiert werden indem z. B. der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Darüber hinaus müssen Gastronomiebetriebe, Friseure oder Kosmetikstudios schließen.
Die Maßnahmen sind hart, aber unerlässlich. Ich kann nur an die Menschen appellieren, sich an diese Regeln zu halten um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. In Sachsen-Anhalt haben sich derzeit 269 Menschen mit dem Virus infiziert. Nur durch unser gemeinsames Handeln, haben wir die Chance, dieses Virus einzudämmen. Bitte bleiben Sie zu Hause!“
Hintergrund
MPK_Beschluss_Coronavirus_22.03.2020
Rede des finanzpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata
Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
außerordentliche Situationen erfordern außerordentliche Maßnahmen. Wir befinden uns aktuell in einem absoluten Ausnahmezustand. Das Corona-Virus legt weltweit das Leben lahm und bringt das Gesundheitspersonal an seine Grenzen. Danke, an alle, die in dieser Situation Verständnis für politische Entscheidungen haben, die unser Leben stark einschränken. Danke, an die unzähligen Helden im Gesundheitswesen oder im Lebensmitteleinzelhandel, vielen Dank an die Erzieher und Lehrer, die die Notbetreuung sichern, damit wiederrum andere Helden wie z. B. Polizisten und Feuerwehrmänner und -frauen dafür sorgen können, dass Sicherheit und Ordnung trotz Krise gewährleistet wird. Vielen Dank an die Menschen in den kommunalen Verwaltungen und die vielen stillen Helden, die z. B. den Einkauf für ältere Nachbarn oder andere Risikogruppen übernehmen. Vielen Dank an Sie alle und ich hoffe, dass Ihnen genauso viel Solidarität entgegengebracht wird, wie Sie uns momentan durch Ihren Einsatz vorleben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
auch wenn es schwer fällt in dieser Zeit über andere Dinge zu sprechen, sind wir heute hier – eine Woche früher als geplant – zusammengekommen, um den Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 zu beschließen.
Noch rechtzeitig haben wir es als Koalition geschafft, uns auf einen Haushalt zu einigen. Ein Haushalt, der 24 Milliarden Euro umfasst. Aufgrund der Ausnahmesituation müssen wir aber schon jetzt der Wahrheit ins Gesicht blicken und feststellen, dass wir diese Summe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einnehmen werden. Corona legt nicht nur das öffentliche Leben lahm, sondern auch die Wirtschaft. Hohe Verluste für fast alle Unternehmen und daraus resultierend fehlende Einnahmen für die öffentlichen Haushalte werden unvermeidbar sein. Als Abgeordnete ist es in dieser Situation aber nicht unsere Aufgabe uns über die zu erwartenden Einbrüche zu beschweren oder gar zu streiten, sondern alles dafür zu tun, dass die Schäden für die Allgemeinheit so gering wie möglich bleiben. Was die Menschen jetzt brauchen, ist Sicherheit und Unterstützung. Als CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt stehen wir seit jeher für Sicherheit und Ordnung, die Unterstützung der Wirtschaft und die Absicherung der sozialen Hilfeleistungen. Daran wird sich auch in der Krise nichts verändern. Ganz im Gegenteil, wir werden unsere Anstrengungen noch einmal verstärken und als Abgeordnete noch mehr als sonst Ansprechpartner für die Menschen in unserer Region sein.
Für unser Land haben in den letzten Wochen und Monaten – noch bevor das Corona-Virus uns überwältigt hat – viele Menschen mitgeholfen, einen soliden Doppelhaushalt aufzustellen. Danke an dieser Stelle allen Mitwirkenden: insbesondere den Mitarbeitern des Landtages und der Ministerien sowie allen Abgeordneten. Danke auch an den Finanzminister, der es mit viel Zeit, Mühe und vor allem konzentrierter Ruhe geschafft hat, Lösungen im Sinne der Koalition zu finden.
Auf diese Weise konnten die folgenden Projekte Einzug in den Haushaltsplan erhalten:
- Auf den letzten Metern haben wir für beide Jahre vier Millionen Euro für Schutzmaßnahmen gegen Corona
- Aktueller denn je ist in diesem Zusammenhang die Krankenhausfinanzierung. Die CDU-Fraktion stand immer für den Erhalt der medizinischen Versorgung, vor allem im ländlichen Raum. Für die nächsten Jahre sollen 150 Millionen Euro bereitgestellt werden, um notwendige Investitionen zu tätigen. Zuvor soll aber ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, dass die Krankenhauslandschaft auf solide und zukunftssichere Beine stellt. Die aktuellen Ereignisse zeigen, wie wichtig und notwendig eine solide medizinische Versorgung ist.
- Unermüdlich im Einsatz sind auch unsere Polizistinnen und Polizisten. Neben dem üblichen Tagesgeschäft müssen Teile der Belegschaft aufgrund des Virus mehr Krankheitsfälle als üblich kompensieren. Sollte der Katastrophenzustand – wie es in Bayern bereits der Fall ist – ausgerufen werden, werden wir stärker denn je auf unsere Polizei angewiesen sein. Für neue Dienstwagen, Schutzausrüstung und Waffen wurde Vorsorge getroffen.
- Die Kommunen erhalten mit dem neuen KIP (Kommunales Investitionsprogramm) statt 20 nun 80 Millionen Euro pro Jahr zur freien Verfügung. Das sind 160 Millionen Euro für beide Jahre für die kommunale Selbstverwaltung. Zusätzlich erhalten die Landkreise im Jahr 2020 fünf Millionen und im Jahr 2021 zehn Millionen Euro mehr für den Bau von Kreisstraßen. Dies war der CDU-Fraktion besonders wichtig. Weitere 1,628 Milliarden Euro erhalten die Kommunen über einen Festbetrag im FAG.
- Ein für die Bürger wichtiges Thema war die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. 15 Millionen Euro werden für 2021 eingestellt. Die gesetzliche Regelung und alle Details sollen im Laufe des Jahres erarbeitet werden. Dank der CDU ist diese Abschaffung auch ohne Steuererhöhungen für die Bürger in Sachsen-Anhalt möglich.
- Auch wenn die Schulen zurzeit wegen des Virus geschlossen haben und kein Unterricht stattfindet, muss der Lehrermangel mit allen Mitteln bekämpft werden. Zum ersten Mal wird Seiten- und Quereinsteigern die Möglichkeit geboten, in Sachsen-Anhalt ein weiteres Fach zu studieren. Diese können nach erfolgreichem Abschluss als vollwertige Lehrer eingesetzt werden. Die CDU-Fraktion scheut sich auch nicht vor neuen Methoden. Erstmals sollen Lehrkräfte mit Hilfe von Headhuntern rekrutiert und vorrangig im ländlichen Raum eingesetzt werden, wo der Mangel am größten ist.
- Die Wörter Digitalisierung und Home-Office erhalten aktuell eine ganz neue Bedeutung. Nie war der Zugang zu schnellen Informationen so wichtig wie gerade. Insbesondere das Handy dient als Informationsquelle. Doch in Sachsen-Anhalt gibt es immer noch Regionen ohne vernünftigen Handyempfang, wodurch den dort lebenden Menschen der Zugang zu schnellen Informationen via Handy verwehrt wird. Um diesen Zustand kurzfristig zu ändern, hat sich die CDU-Fraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass insgesamt 2,7 Millionen Euro für das Aufstellen von mobilen Funkmasten eingestellt werden.
- Der durch zahlreiche Stürme und Dürre betroffene Wald muss wieder aufgeforstet werden. Für die Waldbewirtschaftung werden daher elf Millionen Euro eingesetzt. Ferner wird die Flurbereinigung mit 20,6 Millionen Euro unterstützt. Der notleidende Landesfortbetrieb erhält zum Ausgleich von Verlusten sieben Millionen Euro.
- Um die Auszubildenden finanziell zu entlasten, wird zum 1. Januar 2021 das Azubi-Ticket eingeführt. Für 50 Euro im Monat können sich diese sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag frei im öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt bewegen. Die Landkreise erhalten zum Ausgleich acht Euro pro Auszubildenden.
Nichtsdestotrotz leisten wir uns ins Sachsen-Anhalt immer noch große Ausgaben, die in dieser Situation eigentlich wieder hinterfragt werden müssten. Die nächsten Monate werden zeigen, welche Auswirkungen das Virus auf unsere geplanten Maßnahmen hat. Höchstwahrscheinlich müssen wir schon früher als geplant andere Prioritäten setzen und die für die restliche Wahlperiode geplanten Projekte wieder überdenken. Auch wenn sich keiner wünscht daran zu erkranken, Corona zeigt uns, wer und was wirklich wichtig ist.
Ich bitte dennoch um Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf, damit der in Anführungszeichen „normale“ Betrieb ermöglicht werden kann.
Vielen Dank und allen viel Gesundheit.
CDU-Fraktion zu den Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Hilfsmaßnahmen für in Not geratene Unternehmen begrüßt. Jetzt müsse die Liquidität und damit der Bestand der Unternehmen gesichert werden. Es gebe eine Zeit nach der Virus-Krise. Diese dürfe nicht zu einer Massenarbeitslosigkeit führen.
Der tourismuspolitische Sprecher, Lars-Jörn Zimmer, spricht von einer großen Verunsicherung der gesamten Tourismusbranche. Diese sei derzeitig überproportional von Stornierungen, Grenzschließungen und Quarantänemaßnahmen betroffen. Dies treffe vor allem viele Kleinst- und Familienbetriebe.
Bezüglich des Maßnahmenpaketes und der Kurzarbeiterregelungen gibt es aktuelle viele Unsicherheiten. Nachstehend folgende Erklärungen (Stand 17.03.2020):
- Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gilt ab sofort.
- Sonderregelungen Kurzarbeitergeld:
- Kann rückwirkend ab 1. März 2020 bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragt werden.
- Durch die Veränderung des Antragsgrundes, kann Kurzarbeitergeld auch bei Lieferengpässen oder bei behördlichen Schließungen gezahlt werden.
- Die Regelung gilt ferner, wenn mehr als 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. (vorher war es ein Drittel)
- Ausgefallene Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent durch den Bund erstattet.
- Die BA übernimmt 60 Prozent des Nettolohns je Arbeitnehmer, für Beschäftigte mit Kind werden 65 Prozent gezahlt.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (im Falle tariflicher Regelungen) kann verzichtet werden.
- Zur Regelung von Minijobs liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.
Schulenburg: Verordnungsermächtigung zur Einrichtung von Messerverbotszonen in Sachsen-Anhalt nutzen!
Innenminister Holger Stahlknecht hat die Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen-Anhalts für das Jahr 2019 vorgestellt und einen Schwerpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung bezüglich Straftaten mit dem Tatmittel Messer benannt. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Messerangriffe haben in den vergangenen Jahren enorm und besorgniserregend zugenommen. Das hat auch damit zu tun, dass die Hemmung, Aggressionen auszuleben, viel geringer geworden ist. Dunkelfeldbefragungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigen einen Trend zum häufigeren Messertragen, insbesondere bei Menschen zwischen 14 und 39 Jahren. Als Gründe für das Mitführen eines Messers werden insbesondere die Angst, Opfer einer Straftat zu werden sowie die Orientierung an Männlichkeitsnormen angeführt. Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter haben unserer Auffassung nach an öffentlichen Orten nichts zu suchen, da bereits das Beisichführen eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Diese Messer eignen sich besonders dazu, als Hieb- oder Stoßwerkzeuge missbraucht zu werden.
Durch die Neuregelungen im Waffengesetz werden die Länder ermächtigt, dass das Mitführen von Waffen und gefährlichen Messern an bestimmten belebten Orten (z. B. Fußgängerzonen, Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs) verboten werden kann. Allerdings wird es Ausnahmen von den Verboten für Fälle geben, in denen für das Mitführen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches ist z. B. gegeben bei Händlern und Gewerbetreibenden, Handwerkern, Anglern sowie Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse, die behördlich auf ihre Zuverlässigkeit überprüft sind.
Die neue Regelung muss auf möglichst viele besonders frequentierte Orte in Sachsen-Anhalt angewandt werden, um einen besseren Schutz der Menschen im öffentlichen Raum gewährleisten zu können. Darüber hinaus fordert die CDU-Fraktion, dass zukünftig das Tatmittel Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik bundeseinheitlich erfasst wird.“
Koalition bringt neues Hochschulgesetz auf den Weg
Die Koalitionsfraktionen haben gestern im Landtagsausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ein neues Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht. Nach Angaben des hochschulpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze, sind damit die Weichen für eine zukunftsfähige und moderne Hochschulpolitik im Land gestellt:
„Die Hochschulen befinden sich in einem internationalen Wissenschaftswettbewerb. Mit dem neuen Hochschulgesetz versetzen wir unsere Hochschulen in die Lage, schneller und flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Mit diesem Gesetz sind wir den Wünschen und den Forderungen der Hochschulen im Land entgegengekommen. Die Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft, die Besetzung der Senate werden flexibilisiert und die außeruniversitäre Forschung neu geregelt“, so Jens Kolze.
Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Doppelhaushalt beweist gemeinsamen Gestaltungswillen der Kenia-Koalition
Der gemeinsame Landeshaushalt für die Jahre 2020 und 2021 steht vor dem Abschluss. Er wird morgen in der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses vorgelegt und soll im Landtag am 26. März 2020 verabschiedet werden. Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben unter nicht immer einfachen Voraussetzungen gemeinsam ein Haushaltspaket für die zukunftsfeste Entwicklung Sachsen-Anhalts vorgelegt.
Der rund 24 Milliarden Euro umfassende Doppelhaushalt fußt auf dem Koalitionsvertrag und ermöglicht es, Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt verlässlich, gerecht und nachhaltig zu gestalten. Alle Ressorts bekommen dafür auch in diesem Haushalt wieder mehr Geld. Die Kenia-Koalition wird damit über zahlreiche Investitionen die Wirtschaft im Land weiter stärken und eine bessere Infrastruktur in allen Lebensbereichen für die Menschen im Land ermöglichen.
Mit diesem Doppelhaushalt beweist die Kenia-Koalition den gemeinsamen Regierungswillen, zu dem gleichsam Kompromissfähigkeit wie Gestaltungswillen für Sachsen-Anhalt zählen. Die Verantwortung für die Zukunft Sachsen-Anhalts wird damit von allen Koalitionspartnern gleichermaßen getragen.
„Ich bin erfreut, dass wir es als Koalition geschafft haben, auch unter schwierigen Bedingungen einen Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 aufzustellen. Für die CDU-Fraktion standen dabei die Bereiche Innere Sicherheit, die finanzielle Ausstattung der Kommunen, insbesondere für Investitionen, die Gewinnung von Lehrern, der Schutz des Waldes und die Entlastung der Bürger unter Beachtung der Konnexität der Kommunen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge besonders im Vordergrund der Verhandlungen. Diese Prioritäten spiegeln sich nun allesamt im Haushalt wieder; getreu unserem Motto aus ‘Stabilität, Investition und Nachhaltigkeit’”, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt.
„Ich bin mit dem erreichten Haushalt sehr zufrieden“, erklärt Katja Pähle, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Mit der Verankerung des Azubitickets, dem Investitionsprogramm für Krankenhäuser und der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden zentrale sozialdemokratische Vorhaben umgesetzt. Gleichzeitig reagieren wir auf aktuelle Herausforderungen durch das Corona-Virus. Kurz: Dieser Haushalt kann sich wirklich sehen lassen.“
“Der Doppelhaushalt umfasst sowohl große grüne Projekte wie beispielsweise die Umsetzung des Klima- und Energiekonzepts und die Sicherung der Schulsozialarbeit als auch viele kleine grüne Ansätze, die niedrigschwellig sind und langfristig Wirkung entfalten, wie etwa die Förderung von Lastenrädern, Freifunk, Dorfgemeinschaftsläden und Bürgermedien. Es war kein einfacher Haushalt, aber wir haben letztlich viele Akzente verankern können, um ihn ökologisch, demokratisch und zukunftsfest für das Land zu gestalten”, bilanziert Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Prioritäten der Kenia-Koalition im Doppelhaushalt 2020/2021
Kommunen stärken
Rund ein Drittel des gesamten Haushaltes fließt an die Kommunen, davon 1,628 Milliarden Euro direkt über den kommunalen Finanzausgleich. Als zusätzliches Instrument wird eine Investitionspauschale von insgesamt 80 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind für die Kommunen frei verwendbar und stützen somit die kommunale Selbstverwaltung. Die Landkreise erhalten zum Ausgleich nochmals fünf Millionen Euro in 2020 und zehn Millionen Euro in 2021 für die Kreisstraßen.
Krankenhausfinanzierung
Die finanzielle Situation der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt ist weiterhin angespannt. Um die Krankenhauslandschaft und die medizinische Versorgung des Landes auch zukünftig zu sichern, wird die Landesregierung über die Investitionsbank (IB) ein Gutachten in Auftrag geben, um ein auf Dauer angelegtes Investitionskonzept zu erstellen. Für die zur Umsetzung notwendigen Investitionen werden für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 150 Millionen Euro bereitgestellt. Auch die Uniklinika in Magdeburg und Halle erhalten für zahlreiche Baumaßnahmen Millionenbeträge in zweistelligem Bereich.
Umwelt schützen
Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das Klima- und Energiekonzept wird mit mehreren Millionen Euro umgesetzt, um das Klimaschutzziel des Koalitionsvertrages zu erreichen. Das erfolgreiche Förderprogramm für heimische Solarstromspeicher wird mit einer Million Euro fortgesetzt. Auch der Umweltschutz wird mit der verstetigten Artensofortförderung von zehn Millionen Euro weiter umgesetzt. Das Grüne Band wird zu einem durchgehenden Biotopverbund und Erinnerungsort als Nationales Naturmonument in Sachsen-Anhalt entwickelt. Dafür stehen rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Wirtschaft und Digitalisierung
Im Haushalt sind für Investitionen Ausgaben in Höhe von 146 und 145 Millionen Euro geplant. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur stehen 117,3 Millionen Euro in 2020 und 107,1 Millionen Euro in 2021 zur Verfügung. Die Ansätze liegen damit deutlich über dem Haushalt 2019. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt nachhaltig und langfristig weiterentwickelt werden kann.
Wir stellen 500.000 Euro im Jahr 2020 und 2,2 Millionen Euro im Jahr 2021 für mobile Funkmasten in den Haushalt ein. Dadurch können in Sachsen-Anhalt bis zur endgültigen Erschließung Funklöcher gestopft werden. Für die WLAN-Förderung stehen 2,25 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 200.000 Euro für Freifunk-Netze.
Landwirtschaft und Forst
Die Landwirtschaft im Land wird über zahlreiche Maßnahmen wie Ökolandbau, Insektenschutz und Blühstreifen in Richtung Nachhaltigkeit mit 111 Millionen Euro unterstützt. Die naturnahe Waldbewirtschaftung wird mit elf Millionen Euro gefördert und die Flurbereinigung mit 20,6 Millionen Euro unterstützt. Der in den letzten Jahren wirtschaftlich erfolgreiche Landesforstbetrieb muss in Folge von Stürmen und Dürre mit sieben Millionen Euro direkt gestützt werden.
Bildung
Die große Herausforderung ist es, mehr Lehrkräfte für Sachsen-Anhalts Schulen zu gewinnen. Die Mittel dafür stehen bereit und werden auch durch ein Seiteneinsteigerprogramm und neue Ansätze zur Lehrkräftegewinnung unterstützt. Die Weiterqualifizierung von Seiten- und Quereinsteigerinnen und -einsteigern erfolgt nun auch an den landeseigenen Universitäten. Damit wird Absolventinnen und Absolventen in Sachsen-Anhalt zum ersten Mal die Möglichkeit geboten, ein zweites Fach zu studieren. Nach erfolgreichem Abschluss und dem dazugehörigen Referendariat können sie dann als vollwertige Lehrkräfte an Schulen eingesetzt werden. Um die Lehrerinnen und Lehrer auch schon kurzfristig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, werden weiterhin Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten eingesetzt. Die wichtige Schulsozialarbeit wurde weiter langfristig verankert und mit einer Verpflichtungsermächtigung von 38 Millionen Euro bis ins Jahr 2023 abgesichert.
Abschaffung Straßenausbaubeiträge
Die Koalition hat sich auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verständigt und Haushaltsvorsorge getroffen, um den Kommunen die wegfallenden Einnahmen aus dem Landeshaushalt zu ersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen dafür werden nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes erarbeitet.
Auszubildende finanziell entlasten
Die Koalition hat sich auf die Einführung des Azubi-Tickets zum 1. Januar 2021 verständigt. Für die Auszubildenden bedeutet dies, dass sie für 50 Euro im Monat ein Ticket erhalten, das sie landesweit für alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Bahn) nutzen können. Die Landkreise und kreisfreien Städte bekommen zum Ausgleich pro Auszubildenden acht Euro vom Land erstattet.
Sicherheit stärken
Wir sorgen für mehr Sicherheit im Land und auf der Straße. Bis 2021 wird das Ziel verfolgt, eine Sollstärke von 6.400 Vollzugsbeamten in der Landespolizei zu erreichen. Im letzten Jahr wurden fast 300 Polizeianwärterinnen und -anwärter übernommen. Da mehr Personal auch mehr Sachmittel bedeutet, wird auch dafür Vorsorge getragen. Darüber hinaus wird intensiv in das Antiterrorpaket, neue Dienstkraftfahrzeuge, neue Dienstwaffen, persönliche Schutzausrüstung und die Ausrüstung der vierten Einsatzhundertschaft investiert, um auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.
Prävention von Antisemitismus und Rechtsextremismus
Nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle im vergangenen Jahr werden verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eingeleitet. Für Verfassungsschutz und Staatsschutz werden jeweils zehn zusätzliche Vollzeitäquivalente in den Haushalt eingestellt. Der Schutz der jüdischen Gemeinden wird durch den Einsatz von Technik und bauliche Schutzmaßnahmen verbessert. Zusätzlich wird in vorbeugende Maßnahmen investiert. Die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus wird 2020 und 2021 jeweils um 500.000 Euro aufgestockt. Schwerpunkte bilden die Arbeit mit radikalisierungsgefährdeten Gruppen und der Jugendaustausch, insbesondere mit Israel. Die Landeszentrale für politische Bildung erhält für Fahrten zu Gedenkstätten 50.000 Euro in 2020 und 100.000 Euro in 2021 zusätzlich.
Schutzmaßnahmen gegen Corona-Virus
Die steigende Anzahl von an Covid-19, dem sogenannten Corona-Virus, erkrankten Menschen in Deutschland führt zu Unsicherheiten innerhalb der Bevölkerung. Um entsprechende Schutzmaßnahmen durchführen zu können, stellt die Koalition zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Mobilitätswende vorantreiben
Wir treiben die Mobilitätswende mit mehr Geld für Radverkehr voran. Knapp 12 Millionen Euro werden in Radwegebau an Landes- und Bundesstraßen investiert. Ein Förderprogramm mit 600.000 Euro soll daneben Modellprojekte der Radverkehrsinfrastruktur fördern. Gleichzeitig fördern wir den Kauf von Lastenrädern mit 300.000 Euro.
Finanzen
Der Haushalt wurde ohne neue Schulden und mit dem verstetigten Schuldenabbau von jährlich 100 Millionen Euro, jedoch mit einem Rücklagenverzehr aufgestellt. Viele Maßnahmen, auch über den Koalitionsvertrag hinaus, konnten auf diese Weise realisiert werden. Die Aufstellung des nächsten Haushaltes stellt für die dann neue Regierung eine große Herausforderung dar. Gleichwohl halten die Koalitionspartner das landesgesetzliche sowie das grundgesetzliche Neuverschuldungsverbot wie bereits seit einer Dekade mit dem Doppelhaushalt unverbrüchlich ein. Spätestens für das Jahr 2022 müssen neue Prioritäten gesetzt werden.
CDU mahnt schnelle und sorgfältige Bearbeitung von Förderprogrammen an
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt begrüßt das hohe Investitionsvolumen bei der GRW-Förderung im Doppelhaushalt 2020/21. Die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe gehören zu den wichtigsten Fördermitteln für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts.
„Die Koalition ist sich einig, wenn es um die Beibehaltung einer hohen Investitionsquote im Landeshaushalt geht. Das kommt der Wirtschaft unseres Bundeslandes zugute. Leider gibt es immer wieder ein Delta aus einer überzeichneten GRW-Förderung und tatsächlich abgeflossenen Mitteln. Die CDU-Fraktion mahnt deswegen seit Jahren eine sorgfältige Antragsbearbeitung und einen raschen Mittelabfluss an. Angesichts üppiger Steuereinnahmen sollte die Landesregierung stattdessen darüber nachdenken, Forschungs- und Investitionsmittel aus dem Landeshaushalt bereitzustellen. Dies würde dem Land mehr Spielraum für eigene und zielgerichtete Förderprogramme geben. Darüber hinaus würde man nicht mehr am Tropf des Bundes oder der EU hängen“, so der wirtschaftspolitische Sprecher Ulrich Thomas.