Angepasstes Stauregime soll fairen Interessenausgleich sichern
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt spricht sich an der Talsperre Kelbra für ein angepasstes Stauregime aus, das auch zukünftig einen fairen Interessensausgleich aller Nutzer des Sees sichert. Das vollständige Ablassen des Stausees müsse dann erfolgen, wenn der Hochwasserschutz und die Wasserqualität es erforderten. Zusätzliche oder länger vorgehaltene Flachwasserzonen, die touristische Aktivitäten und kommunale Investitionen in Frage stellten, lehnt die CDU-Fraktion jedoch ab. Das erklärten der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Andreas Schumann und der örtliche Landtagsabgeordnete, André Schröder.
„Die ursprünglich geplante Anhörung im Umweltausschuss des Landtages soll jetzt im Rahmen eines Vor-Ort-Termines am 1. Juli in Kelbra erfolgen.
Der Vor-Ort-Termin ist wichtig, sollte aber nur der erste Schritt für einen verstärkten Dialog sein. Dies muss die Ministerin über Veranstaltungsformate sicherstellen, an der alle Interessierten teilnehmen können. Vogelschutz ist zwar sehr bedeutend, hat hier aber nicht die oberste Priorität, sondern der Hochwasserschutz,“ stellte Schumann klar.
„Trotz Einhaltung von EU-Vorgaben ist die touristische Nutzung zu ermöglichen. Erholungssuchende, Camper, Wassersportler, Angler, Wanderer und Radfahrer müssen auch weiterhin die von Menschen über Jahrhunderte geprägte Landschaft genießen dürfen. In den vergangenen Jahren sind durch Land und Kommunen erhebliche Investitionen dafür getätigt worden“, so Schröder.
Kolze: Wir erwarten einen umfassenden Bericht der Anstaltsleitung
Zum Fluchtversuch des Attentäters von Halle erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Wir sind schockiert, wie es zu dem Fluchtversuch in der JVA Halle kommen konnte. Wir erwarten in einer Sondersitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der nächsten Woche einen umfassenden und minutiösen Bericht der Anstaltsleitung Halle. Trotz der eindeutigen Weisungen des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung zur Unterbringung des Untersuchungshäftlings Stephan B., hat er den Zaun eines Freistundenhofes innerhalb der JVA Halle überklettert und konnte sich etwa fünf Minuten unbeaufsichtigt im Innenbereich der Anstalt bewegen. Die Anstaltsleitung muss auch erläutern, warum das Ministerium erst verspätet über den Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde und ob es in den letzten Monaten bereits zu ähnlichen Vorfällen in der Justizvollzugsanstalt kam.
Wir erwarten von unseren Koalitionskollegen, sich mit politischen Schuldzuweisungen zurückzuhalten.“
Die Grünen verkennen ihre eigene Rolle beim Waldbrandschutz
Die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen haben in einer Pressemitteilung dem Innenministerium mangelnde Lösungskompetenz bei der Waldbrandbekämpfung unterstellt. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, und das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtags, Bernhard Daldrup:
„Der Waldbrand bei Thale hat gezeigt, wie dringend gehandelt werden muss. Die CDU-Fraktion hat dahingehend einen Maßnahmenkatalog erstellt, den die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bisher ablehnt. Stattdessen schiebt man die Verantwortung dem Innenministerium zu. Hierbei verkennen die grünen Koalitionspartner ihre eigene Rolle zum aktiven Waldbrandschutz.
Seit langem mahnen die Kreisbrandmeister und Feuerwehrkameraden vor der steigenden Waldbrandgefahr im Harz. Entgegen der Auffassung der Grünen erhöht eine fehlende Beräumung des Totholzes die Brandlast. Egal wie sich der Wald entzündet, wenn es brennt, dann richtig. Die Hanglagen, Inversionswetterlagen und schwer zugängliche Gebiete im Harz erschweren eine Waldbrandbekämpfung zusätzlich.
Es geht hier nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen! Die zuständige Landesregierung muss endlich ihre Hausaufgaben machen und eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg bringen. Dazu gehören u. a. die angemessene Ausstattung der Feuerwehren sowie ein zukunftsgewandtes Brandschutzkonzept – zwei mobile Löschbehälter können dabei nur ein Anfang sein.“
CDU-Fraktion fordert technologieoffene Mobilität
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, fordert eine technologieoffene Mobilität. Die aktuellen Fortschritte im Motorenbau und bei der Abgasreinigung würden eine einseitige Bevorzugung von E-Antrieben nicht mehr rechtfertigen.
„Sollte heute eine Kaufprämie für Autos durch den Koalitionsausschuss verabschiedet werden, dann muss diese alle Antriebsarten erfassen. Spätestens seit der Corona-Krise ist klar, dass die bisherigen Aussagen zum Klimaschutz und zur Feinstaubbelastung nicht mehr standhalten. Trotz drastisch gesunkenem Verkehr erleben wir vielerorts ein Ansteigen der Messwerte. Das ganze Thema ist offensichtlich zu komplex für einfache politische Antworten. Der Dieselmotor wird auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Mobilität und CO2-Reduktion leisten müssen. Es macht daher wenig Sinn, eine Antriebsart zu bevorzugen, für die es keine Ladeinfrastruktur gibt, deren Reichweite kaum praktikabel ist und welche die Emissionen für die Stromerzeugung auf die Kraftwerke verlagert. Selbst SPD-geführte Landesregierungen, wie Brandenburg, setzen bei ihrer Dienstwagenflotte weiterhin auf Verbrennungsmotoren“, so Thomas.
Er begrüßt, dass die Bundesregierung eine klare Priorität für die Wasserstofftechnologie ausgesprochen hat. Dies sei für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt eine wichtige Zukunftstechnologie.
Unser Wald brennt – wir müssen jetzt handeln!
An der Roßtrappe im Harz ist ein Waldbrand ausgebrochen. Mit Blick auf die aktuellen Ereignisse erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, und das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtags, Bernhard Daldrup:
„Die Waldbrände im Harz häufen sich, wie der aktuelle Brand an der Roßtrappe zeigt. Das schwer zugängliche Gelände erfordert den Einsatz von Löschhubschraubern, die aus Thüringen und Brandenburg angefordert wurden. Wir hoffen, dass die Einsatzkräfte den Brand schnell unter Kontrolle bringen.
Durch Hanglagen, Inversionswetterlagen und schwer zugänglichen Gebieten kommt dem Harz eine Sonderstellung im Waldbrandschutz zu. Deshalb wollen wir mit einem Antrag im Landtag die Landesregierung auffordern, weitere Maßnahmen zum verbesserten Brandschutz einzuleiten.
Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen:
- dass weitere mobile und stationäre Wasserbehälter, eine Wasserentnahmestelle mit Pumpfähigkeit von mindestens einer Stunde, 100 Sätze von Schutzbekleidung für die Feuerwehr, zueinander kompatible Funktechnik sowie fünf Drohnen zur Luftbeobachtung inklusive Trainings kurzfristig beschafft sowie,
- dass das Brandschutzkonzept und das Kartenmaterial zeitnah für die Feuerwehren an die neue Gefahrenlage angepasst werden.
Des weiteren muss das Totholz insbesondere im Nationalpark Harz beräumt werden. Im Brandfall besteht sonst höchste Lebensgefahr für die Einsatzkräfte.
Landwirtschaft nicht der Sündenbock für Klimaveränderungen und Artensterben
Heute kam es zu bundesweiten Protesten der Landwirte. Der Grund ist der am 19. Mai von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgestellte Bericht zur Lage der Natur, in dem der Landwirtschaft die Alleinschuld am Verlust der Artenvielfalt gegeben wird. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer sowie das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt, Energie und Landwirtschaft der CDU-Fraktion, der auch Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages ist, Bernhard Daldrup:
„Derzeit werden 47 Prozent der Flächen Deutschlands landwirtschaftlich genutzt. Geht man nach den Forderungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) soll sich diese Zahl deutlich verringern. Vielmehr will man künftig auf Naturschutzflächen, Ökolandbau und Biotopbildung setzen, um vermeintliche Überdüngung und den Einsatz von Pestiziden sowie intensive Wiesenmahd und Artensterben zu vermeiden. Diese vorgestellten Forderungen stellen die Landwirtschaft auch durch bewusstes Weglassen von Fakten nicht nur als alleinigen Sündenbock für Klimaveränderungen und Artensterben dar, sie verbreiten zudem Falschinformationen die landwirtschaftliche Bewirtschaftung betreffend. Unsere Landwirte nutzen ihre Felder weder monokulturell noch versuchen sie durch erhöhten Einsatz von Pestiziden den Ertrag zu steigern.
Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage sollte jedem die Bedeutung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes als systemrelevanter Sektor bewusst geworden sein. Daher fordern wir als CDU-Fraktion, endlich in einen sachlich fundierten Dialog mit allen Betroffenen zu treten und konkrete Ursachenforschung zu betreiben anstatt einseitige, wissenschaftlich unhaltbare Behauptungen in die Welt zu setzen.“
Landesantidiskriminierungsgesetz – In Berlin wird alles auf den Kopf gestellt
Im Abgeordnetenhaus Berlin wird derzeit ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beraten. Mit dem Gesetzentwurf will der Berliner Senat Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung durch Verwaltungshandeln schützen, um zu einer sog. Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und des diskriminierungsfreien Handelns zu kommen. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Gesetzentwurf wird derzeit bundesweit von Personalvertretungen und Gewerkschaften zurecht kritisiert, da die vorgesehene sog. Beweislasterleichterung bzw. -umkehr von einem großen Misstrauen in die Arbeit des öffentlichen Dienstes, im Besonderen die der Polizei, geprägt ist. Zukünftig muss in Berlin ein Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, der wegen Diskriminierung angezeigt wird, behördenintern nachweisen, dass sein Handeln ordnungsgemäß war. Hinzu kommt ein Verbandsklagerecht von Aktivisten und Vereinen, die stellvertretend für diejenigen eintreten können, die sich diskriminiert fühlen. In der Vergangenheit wurden Polizeibeamte schon oft ungerechtfertigt angezeigt, das zeigt auch die Statistik der Beschwerdestelle der Polizei.
Durch den Gesetzentwurf wird alles auf den Kopf gestellt. Anstatt Polizistinnen und Polizisten in Berlin besser vor Angriffen zu schützen, gehen Senat und Abgeordnetenhaus mit diesem Anti-Polizei-Bürokratiemonster einen Sonderweg und stellen den gesamten öffentlichen Dienst unter Generalverdacht. Diesen rot-rot-grünen Berliner Irrweg gehen wir in Sachsen-Anhalt nicht. Der öffentliche Dienst und insbesondere die Polizei genießen in Sachsen-Anhalt für ihre hervorragende Arbeit in der Bevölkerung und in der CDU-geführten Landespolitik großes Vertrauen.
Durch die Neuregelung ist zu erwarten, dass bei Einsätzen von Polizeikräften aus Sachsen-Anhalt im Land Berlin und bei gegen Beamte erhobenen Diskriminierungsvorwürfen ein erhöhter Ermittlungs- und Verwaltungsaufwand entsteht. In der Konsequenz müssen unsere Polizeibeamten in den Amtsstuben sinnlos viele Papiere beschreiben, anstatt für Sicherheit auf der Straße zu sorgen. Sollte das Gesetz tatsächlich so verabschiedet werden, müssen wir aus Fürsorgeaspekten gegenüber unseren Polizeivollzugsbeamten in Sachsen-Anhalt genau prüfen, ob einer Kräfteanforderung aus Berlin tatsächlich entsprochen werden kann. Hierzu ist jeder Einzelfall juristisch zu prüfen, inwieweit tatsächlich Rechtsverpflichtungen zur Amtshilfe bestehen.“
Koalition ebnet im Finanzausschuss den Weg für weitere Hilfen für die Kunst- und Kulturszene
Der Finanzausschuss des Landtages hat heute entschieden, Künstlerinnen und Künstler in Sachsen-Anhalt mit einem finanziellen Zuschuss zu unterstützen. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kulturpolitische Sprecher, Andreas Schumann, begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich.
„Die Kunst- und Kulturszene hat durch die Corona-Pandemie erhebliche Einschnitte erfahren müssen. Wir freuen uns jetzt sehr, dass der Finanzausschuss den Weg für weitere Hilfen geebnet hat und damit der gestrigen Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in weiten Teilen gefolgt ist. Insbesondere freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern wird damit eine verlässliche Zukunft in Sachsen-Anhalt gewährt. Geplant ist, dem betroffenen Personenkreis über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten einen Zuschuss von bis zu 3000 Euro zu zahlen. Damit bewegen wir uns auf dem Niveau von Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg. Das Programm soll ein Volumen von 6 Millionen Euro umfassen“, so Angela Gorr.
„Des Weiteren haben wir die Landesregierung gebeten, den Aspekt der Digitalisierung von Kultur und Kulturvermittlung in den Blick zu nehmen. Dies muss zügig geschehen, damit wir nicht ins Hintertreffen gegenüber anderen Bundesländern geraten. Die Koalition hat bewiesen, dass es ihr ernst ist mit ihrem Anliegen, die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler im Land zu halten und ihre Existenz zu sichern“, ergänzt Andreas Schumann.
Besondere Würdigung der Leistungen in der Pflege
In seiner heutigen Sitzung beschloss das Kabinett, die vom Bund finanzierte einmalige Bonuszahlung von 1.000 Euro für Altenpflegekräfte um weitere 500 Euro zu erhöhen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Ich begrüße die Entscheidung des Kabinetts den Altenpflegerinnen und Altenpflegern einen Sonderbonus von 500 Euro zu zahlen. Zusammen sind es mit den Bundesmitteln 1.500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Der Landtag wird sicher diesem Anliegen folgen, da es sich um eine einmalige Zahlung handelt. Ich denke die Beschäftigen in der Pflege brauchen dauerhaft bessere Arbeitsbedingungen.
Die pflegenden Angehörigen dürfen wir hier nicht vergessen. Der Bund sollte einen solchen Bonus auch für die Beschäftigen in Wohneinrichtungen für Behinderte sowie in Kinder- und Jugendheimen zahlen. Auch sie waren auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung des Covid19-Virus besonderen Belastungen ausgesetzt.“
CDU-Fraktion begrüßt Fortführung der Nothilfen für Unternehmen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier zur Fortführung der Nothilfen über den Mai hinaus begrüßt.
„Die CDU-Fraktion hat immer gefordert, dass auch Unternehmen über 50 Beschäftigte Unterstützung erhalten. Dem wird nun entsprochen“, so Thomas.
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten Nothilfen in den kommenden sechs Monaten beantragen können. Thomas bezeichnet dies als starkes Signal, um mittelständische Unternehmen in Krisenzeiten besonders zu unterstützen. Jetzt müsse noch ein wirkungsvolles Endbürokratisierungspaket für die Wirtschaft auf den Weg gebracht werden.