Neuregelungen im Bußgeldkatalog müssen auf Verhältnismäßigkeit überprüft werden
Zur heutigen Landtagsdebatte um Änderungen im Straßenverkehr-Bußgeldkatalog erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die Kritik an der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 20. April 2020 wirft die Frage auf, welche Regelungen im Straßenverkehrsrecht aufgrund ihrer besonderen Sicherheitsrelevanz wichtig sind. Dabei ist zu klären, in welcher Höhe bzw. mit welcher Härte diese sanktioniert werden müssen.
Die Neuregelungen der Sanktionen vor allem beim Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen, bei der Rettungsgasse, dem größeren Abstand zu Fahrradfahrern bei Überholvorgängen oder beim direkten Überholverbot bei Zweirädern, dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit und sind weitestgehend unstrittig.
Unverhältnismäßig sind allerdings die Änderungen bei den Strafen hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mit diesen Änderungen ist das Gerechtigkeitsempfinden und somit die Akzeptanz bei den Bürgern verloren gegangen. Hier bedarf es der dringenden Entschärfung der Sanktionen.“
Giftschlammgrube Brüchau muss ausgekoffert werden
Das Erdgas-Unternehmen Neptune Energy hat im Mai 2020 seinen Endbericht zu den Untersuchungen der Obertagedeponie Brüchau veröffentlicht. Die Koalitionsfraktionen haben zur heutigen Landtagssitzung einen Antrag vorgelegt, der die sichere Auskofferung der Grube fordert. Dazu erklärt Uwe Harms, Sprecher für Rohstoff- und Chemiepolitik der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sowie örtlicher Abgeordneter:
„Endlich haben wir Klarheit über den Inhalt und die Gefährdung, die von der Bohrschlammdeponie Brüchau ausgeht. Für die Menschen und die Umwelt in der Altmark muss jetzt unverzüglich ein genehmigungsfähiger Plan für eine zügige und sichere Beseitigung der gesamten Giftschlammgrube erarbeitet werden.
Der Plan muss den Abtransport und eine sichere Endlagerung der Inhaltsstoffe in geeigneten Deponien enthalten. Nach einer ordnungsgemäßen Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau, müssen die notwendigen Maßnahmen zur Renaturierung und zum Gewässerschutz einschließlich der Reinigung von kontaminiertem Grundwasser eingeleitet werden.
Ich danke den Menschen vor Ort, insbesondere der Bürgerinitiative ‚Saubere Umwelt und Energie Altmark‛, für ihren unermüdlichen Einsatz. Auch ihr Engagement hat dazu geführt, dass die Giftschlammgrube jetzt endlich beseitigt wird.“
Finanzierung von Corona-Testungen situations- und bedarfsgerecht weiterentwickeln
In der heutigen Landtagsdebatte wurde das Thema der Finanzierung von Corona-Testungen behandelt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales und Integration der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull, und der Redner der CDU-Fraktion in der Debatte, André Schröder:
„Wir brauchen ein umfassendes Bild bzgl. der Ausbreitung des COVID19-Virus in unserem Land. Die notwendigen Testkapazitäten sind vorhanden und bei Bedarf können weitere geschaffen werden. Die Kosten für diese Testungen kann aber nicht allein die gesetzliche Krankenversicherung tragen.“
„Wir erwarten das der Bund hier auch finanzielle Verantwortung übernimmt. Regelmäßige Testungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfen sowie in Schulen können uns wertvolle Daten liefern“, ergänzt Krull.
André Schröder weiter: „Uns muss klar sein, dass das Virus sehr wahrscheinlich verbreiteter ist, als uns die offiziell ermittelten Daten nahelegen. Die Dunkelziffer der Infizierten wird höher liegen. Deshalb ist es auch hilfreich, mehr zu testen, umso mehr Informationen zu erhalten, die dann auch wissenschaftlich von verschiedensten Einrichtungen ausgewertet werden können. Denn wir wissen über das Virus und seine Verbreitungsformen und seine Wirkungen noch zu wenig. Eine offene Informationspolitik ist aber unerlässlich, um das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Maßnahmen zu erhalten.“
Schulenburg: Feuerwehren werden im Ehrenamt gestärkt!
Zur Landtagsdebatte „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die CDU-Landtagsfraktion dankt den vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt für ihren unermüdlichen Einsatz.
Ein Ausdruck der Wertschätzung für das Ehrenamt ist die von unserem Innenminister Holger Stahlknecht vorgenommene Änderung der Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO). Die Änderungsverordnung ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Erhöhung der Entschädigungs-Höchstbeträge würdigt die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren. Gleichzeitig wird nicht vom Grundsatz der unentgeltlichen Aufgabenwahrnehmung des Ehrenamtes abgewichen.
Die Arbeit der Kreisausbilder bei der Ausbildung der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt war nie gefährdet. Vielmehr wurde durch den klarstellenden Erlass des Innenministeriums die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden gestärkt. Die Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer können die Aus- und Fortbildung weiterhin im Ehrenamt oder unter Zahlung eines ordentlichen Entgelts in Form eines Honorars durchführen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen, gefährlichen Waldbrände und Brandstiftungen ist es wichtig, dass die Feuerwehrkameraden eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten.“
Schließung der Kinderklinik Gardelegen wäre klares Signal gegen den ländlichen Raum
Zu den aktuellen Meldungen zur Zukunft der Kinderklinik in Gardelegen erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Seit einiger Zeit wird über die Zukunft der Kinderklinik in Gardelegen diskutiert. Auch die Kommunalpolitiker vor Ort haben sich, auf Initiative der Vorsitzenden des Sozialausschusses des Gardelegener Stadtrates, Sandra Hietel (CDU), gegen mögliche Schließungspläne ausgesprochen. Am kommenden Montag soll im Stadtrat eine entsprechende Resolution verabschiedet werden.
Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion wäre es zum jetzigen Zeitpunkt das völlig falsche Signal für Gardelegen und den gesamten ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt, eine solche Schließung vorzunehmen.
Wir erwarten von dem Träger der Klinik der Salus Altmark Holding nach Modellen zu suchen, wie der Standort erhalten werden kann. Die Förderung des Mutter-Kind-Zentrums ist dabei nur ein Kriterium. Wir hatten im Landtag mehrfach die Diskussion, ob die Privatisierung von Krankenhäusern der richtige Weg war. Wenn jetzt ein faktisch öffentlicher Krankenhausträger die Kinderklinik in Gardelegen schließen sollte, wäre dies ein völlig falsches Signal bei den anstehenden Debatten zur Zukunft der Krankenhauslandschaft in unserem Land. Wir setzen auf den Dialog mit dem gemeinsam Ziel, der Gardelegener Kinderklinik eine Zukunft zu geben.“
Rede des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt, zur Regierungserklärung des Ministerpräsident „Wege aus der Krise – unser Sachsen-Anhalt-Plan für die Zukunft“
– Es gilt das gesprochene Wort –
sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mitte Mai zeigen die Lageberichte, dass trotz der landesweit durchgeführten Lockerungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt gering ist. Infektionsketten sind daher gut nachzuvollziehen und genügend freie Intensivbetten können derzeit vorgehalten werden. Darum begrüßen wir den von der Landesregierung und hier vom Ministerpräsidenten angesprochenen Sachsen-Anhalt-Plan, der sich in der sechsten Eindämmungsverordnung vom 26. Mai wiederfindet.
Bereits in der Landtagssitzung im Mai habe ich deutlich gemacht, dass wir mit der Corona-Krise die größte politische und gesellschaftliche Herausforderung der Nachkriegsgeschichte durchleben. Weltweit wurden und werden wir auf eine gewaltige Bewährungsprobe gestellt. Dabei ging und geht es um nicht weniger als das Leben und die Gesundheit der Menschen. Hundertausende Menschen sind an dem Virus erkrankt oder gar verstorben und ein endgültiges Ende der Pandemie ist auch heute noch nicht in Sicht. Die Eindämmung der Virusverbreitung und das Durchbrechen von Infektionsketten dauern weiter an. Gesundheitsexperten und Virologen gehen davon aus, dass wir noch lange mit diesem Virus leben müssen.
So drastisch die Maßnahmen also auch gewesen sind, die die Landesregierung in den vergangenen Wochen veranlasste, waren sie aus Sicht der CDU-Fraktion richtig und notwendig. Sie haben geholfen, die Fallzahlen der Infizierten und Toten in Sachsen-Anhalt so gering zu halten. Das ist ein Verdienst der Bundes- und Landesregierung, vor allem aber der Menschen, die sich bisher an die Regelungen der Pandemieverordnungen gehalten haben. Dafür gilt der Dank meiner Fraktion. Auch das haben wir wiederholt deutlich gemacht.
Die Folgen für die Wirtschaft werden voraussichtlich erst in den kommenden Monaten sichtbar sein.
Anrede,
Stets haben wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit unseren Regierungsmitgliedern die Veränderungen der einzelnen Verordnungen diskutiert. Dabei waren auch wir nicht immer einer Meinung. Dennoch war es ein äußerst konstruktiver Prozess, der jeweils in weiteren Lockerungsmaßnahmen endete. Diesen Prozess der letzten Wochen möchte ich kurz Revue passieren lassen.
Mit der Vierten Verordnung haben sich die Infektionszahlen in unserem Land auf einem konstanten Niveau gehalten. Darum hat die CDU-Fraktion die Landesregierung um eine entsprechende Reaktion gebeten. Am Dienstag, dem 28. April, haben wir in der CDU-Fraktion einen Beschluss mit 11 konkreten Punkten zur schrittweisen Öffnung der vierten Verordnung gefasst. Wir haben vor allem die genehmigte Verkaufsfläche von 800-Quadratemetern kritisiert. Wir waren immer der Ansicht, dass viele Einzelhändler ihre Verkaufsfläche problemlos verkleinern könnten. Zudem hat meine Fraktion immer eine Begrenzung von Besucherzahlen favorisiert. So hätte eine Ungleichbehandlung zwischen Autohäusern und Baumärkten gegenüber anderen Geschäften vermieden werden können. Darum haben wir offensiv dafür geworben, dass jedes Geschäft unabhängig seiner Größe öffnen darf, sofern Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Wir haben um klare Regeln für die Öffnung von Schwimmbädern oder Autokinos gebeten, damit die Kommunen eine gewisse Planungssicherheit haben. Ebenso haben wir uns als Fraktion sehr frühzeitig für die Öffnung der Gastronomie stark gemacht. Zudem haben wir uns für eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eingesetzt. Auch hier hat die Corona-Krise ihre Spuren hinterlassen. Des Weiteren haben wir uns für eine Maskenpflicht erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ausgesprochen. Grundsätzlich hat meine Fraktion bereits Ende April darum gebeten, dass die Entscheidungen über weitere Maßnahmen der Landesregierung länderspezifisch anhand der Fallzahlen zu entscheiden sind. Für die CDU-Fraktion stand und steht zu jedem Zeitpunkt der Schutz der Gesundheit der Menschen an erster Stelle. Um jedoch die Herausforderungen zu bewältigen und die Folgen der Pandemie zu minimieren, war die Wiederherstellung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unerlässlich.
Die CDU-Fraktion begrüßte daher ausdrücklich, dass in der Kabinettssitzung vom 2. Mai die Mehrheit unserer formulierten Lockerungen in der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen worden sind. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben sich mit großer Disziplin an die einschneidenden Einschränkungen gehalten. Dass Sachsen-Anhalt verhältnismäßig wenig Infizierungen hat, ist das Ergebnis dieser Umsicht. Aus diesem Grund war es richtig, dass die Landesregierung versucht hat, Schritt für Schritt einen Teil des öffentlichen Lebens wieder in Gang zu setzen.
Stets haben wir den mutigen Weg unseres Ministerpräsidenten, den er gegenüber seinen Kollegen sowie den Medien oft verteidigen musste, unterstützt. Die Fünfte Verordnung hat dazu beigetragen, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in unserem Bundesland zu normalisieren. Die Corona-Pandemie schränkt nicht nur das öffentliche Leben ein, sondern hat weite Teile der Wirtschaft lahmgelegt. Besonders betroffen war davon das Gewerbe rund um den Tourismus. Darum hat meine Fraktion bereits in der Fraktionssitzung am 5. Mai beschlossen, in einem ersten Schritt und mit Abstimmung mit den Nachbarländern die Gastronomie und autarke Beherbergung in Ferienhäusern oder -wohnungen spätestens bis zum 18. Mai wieder zu ermöglichen. Im Rahmen der bestehenden Kontaktbeschränkungen sollten Restaurants, Gaststätten, Biergärten und Cafés mindestens im Außenbereich öffnen dürfen. Daneben sollten Übernachtungen, bei denen sich Reisende autark versorgen, zeitnah möglich sein.
Gastronomie und Tourismus standen vor einer nie gekannten Herausforderung. Sie brauchten eine sichere Alternative. Von Normalität werde man auch in einigen Monaten dennoch weit entfernt sein. Zudem hat meine Fraktion darum gebeten, dass jede wirtschaftliche Betätigung unter Berücksichtigung der Hygiene- und Pandemievorschriften zeitnah ermöglicht wird.
Sachsen-Anhalt war das letzte Bundesland, das Corona-Infektionen meldete – und ist mit das erste gewesen, das Mitte Mai innerhalb eines Tages keine neuen Fälle registriert hat. Bereits zuvor lagen die gemeldeten Infektionszahlen im einstelligen Bereich. Sachsen-Anhalt war das letzte Bundesland, in dem eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen wurde. Am 10. März wurden fast zeitgleich vier Fälle bekannt. Seitdem ist die Entwicklung der Infizierten stabil. Die CDU-Fraktion sah sich dadurch in ihrer Auffassung bestätigt, dass die bereits begonnenen Lockerungen keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Infektionszahlen haben. Die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes haben zum überwiegenden Teil ihr Verhalten zum Schutz der Gesundheit aller angepasst und nehmen die ausgehenden Gefahren von COVID-19 ernst.
Darum hat die CDU-Fraktion am 16. Mai der Staatskanzlei einen weiteren Forderungskatalog zur Verfügung gestellt. Darin enthalten war die Bitte um Öffnung der Fitnessstudios, Lockerungen für sportliche Wettkämpfe im Freien, die Festlegung eines verlässlichen Zeitplanes für die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Horten und vieles mehr.
Folgerichtig hat sich die Landesregierung auf ihrer Sitzung am 19. Mai auf einen Zeitplan für eine Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen verständigt und den sogenannten Sachsen-Anhalt-Plan beschlossen. Mit der sechsten Eindämmungsverordnung vom 26. Mai wurden unter anderem private Feiern mit bis zu 20 Teilnehmern ab 28. Mai wieder möglich gemacht. Zudem sind dann Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen, Trauungen und Beisetzungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen gestattet. Ab 1. Juli steigt die Teilnehmerzahl auf 250. Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen, wie z. B. Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen. Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland wieder möglich. Auch Schankwirtschaften wie Kneipen durften seit dem 28. Mai unter denselben Auflagen, wie sie für Gaststätten gelten, wieder öffnen. Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wurde aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete konnten wieder öffnen. Seit dem 2. Juni sind Kindertageseinrichtungen und Horte wieder geöffnet.
Die Normalität kehrt Stück für Stück wieder in unser Leben zurück. Und das ist auch gut so.
Anrede,
Die schwerwiegenden Eingriffe waren allerdings notwendig, um sich selbst und vor allem andere zu schützen. Das wurde stets transparent und nachvollziehbar kommuniziert. Diese Krise hat alles vorher Dagewesene in den Schatten gestellt. Und wir können noch nicht seriös sagen, welchen Gesamtschaden die Krise anrichten wird.
Was wir wissen ist, dass andere Länder wie Italien, Spanien oder die USA mit deutlich schlimmeren Folgen zu kämpfen haben. Auch wenn der von Bundes- und Landesregierung gegangene Weg mit zunehmender Zeit immer stärker kritisiert wurde, Verschwörungstheorien immer mehr zunahmen, bin ich davon überzeugt, dass es der absolut richtige Weg war. Ich habe es in meiner letzten Rede zu diesem Thema im Mai bereits gesagt, aber ich wiederhole es gern. Prävention erhält nicht oft die verdienten Lobeshymnen, weil der Mensch eben nicht sieht, was sie verhindert hat. Ein Blick auf Länder wie Spanien oder Italien kann uns aber die Gewissheit geben, dass die Krise Deutschland deutlich schlimmer hätte treffen können. Im Spiegel vom 30. Mai 2020 wird ein Ländervergleich der Deep Knowledge Group zitiert. Die dortigen Datenanalysten hatten das Corona-Krisenmanagement von mehr als hundert Staaten verglichen. Als einziges europäisches Land landete Deutschland noch vor Südkorea, Japan und China unter den Top Ten der Welt. Gerade in der Anfangsphase der Pandemie gelang es gut, die vielerorts in Deutschland aufkommenden Fälle zu identifizieren, die Infektionsketten zu verfolgen und so kostbare Zeit zu gewinnen.
Bereits Mitte Februar war Deutschland in der Lage, routinemäßig auf das entsprechende Virus zu testen. Das hat es in keinem anderen Land gegeben. Virologe Christian Drosten macht in einem Spiegel-Interview vom 30. Mai deutlich, dass wenn nicht so früh hätte getestet werden können, auch in Deutschland die Zahl der Toten um 50.000 bis 100.000 höher ausgefallen wäre. Darum auch hier nochmal mein aufrichtiger Dank an die Bundes- und Landesregierung für das besonnene, schnelle und überlegte Handeln in dieser schweren Zeit.
Unser Ministerpräsident hat im Mai-Plenum bereits betont, dass jeder von uns am Ende der Pandemie klüger sein wird. Und es werde mit Sicherheit nicht wenige Menschen geben, die im Nachhinein genau wissen, was man vorher hätte besser machen können. Das haben wir bereits bei der Debatte im Mai im Plenum gehört. Dabei hat es unser Ministerpräsident aber beim vergangenen Mal auf den Punkt gebracht. Das Corona-Virus hat sich rasend schnell auf der ganzen Welt verbreitet und führte hunderttausendfach zu schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen. Daher mussten Maßnahmen ergriffen werden, die sich drastisch auf das Leben aller auswirken würden.
Wirtschaft und Gesellschaft haben in den vergangenen Wochen bewiesen, dass sie die Vorgaben von Bundes- und Landesregierung einhalten. Deswegen ist die stufenweise Wiederherstellung der Normalität der richtige Weg. Dabei müssen die regionalen Unterschiede berücksichtigt werden. Das Corona-Virus hat sich bundesweit unterschiedlich ausgebreitet. Ballungsgebiete sind stärker betroffen, als der ländliche Raum. Mittlerweile haben laut aktueller Presseberichterstattung Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern keine neuen Corona-Infektionen gemeldet. Bei insgesamt elf Bundesländern, darunter auch Sachsen-Anhalt, liegt die Zahl der Neuinfektionen im einstelligen Bereich. Was die Zukunft bringt, ist ungewiss. Auch wenn wir das Virus mittlerweile weitestgehend im Griff haben, werden wir noch lange mit den Auswirkungen leben müssen. Virologe Christian Drosten hat in dem bereits angesprochenen Spiegel-Interview gesagt, dass wir uns bereits jetzt darauf einstellen sollten, dass es auch im Herbst und Winter noch keine großen Kongresse und Konferenzen geben wird. Großveranstaltungen über 1000 Zuschauer bleiben zunächst einmal bis Ende August untersagt. Diese Maßnahmen sollen die Wahrscheinlichkeit einer zweiten Welle weiter minimieren. Nach Aussagen des Virologen gibt es die theoretische Möglichkeit, dass wir ohne eine zweite Welle durch dieses Jahr kommen.
Anrede,
Um wieder in den Alltag zurückzukehren, ist es wichtig, die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Viele Menschen wurden in Kurzarbeit versetzt, die Zahl der Arbeitslosen stieg an und Unternehmen hatten mit Auftragseinbrüchen zu kämpfen. Hier muss der Staat einspringen. Auch das ging schnell und umfangreich. Mit dem Soforthilfe-Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ haben Soloselbstständige und kleinere Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind, Zuschüsse im Gesamtvolumen von über 280 Millionen Euro erhalten. Zudem haben mehr als 1000 Künstler von der 400-Euro-Soforthilfe profitiert. Weitere Hilfen mit Zahlungen bis zu 1000 Euro pro Person und Monat für insgesamt drei Monate sind bereits auf den Weg gebracht.
Der Bund hat zudem kürzlich ein weiteres 130-Milliarden-Paket beschlossen, das zu Entlastungen bei Familien und Unternehmen führen soll. Beispielsweise wird die Mehrwertsteuer befristet bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Ob diese Senkung allerdings dazu führt, das Kaufinteresse der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, hängt davon ab, ob die Unternehmen die Steuersenkung auch an ihre Kunden weitergeben. Der Umsetzungszeitpunkt zum 1. Juli 2020 ist zwar sehr ambitioniert gewählt, dennoch hoffe ich, dass der gewünschte Effekt relativ zeitnah eintritt.
Zudem erhalten Familien einmalig einen Kinderbonus von 300 Euro je Kind. Dazu wird das Kindergeld entsprechend aufgestockt. Um die Einkommen von Alleinerziehenden zu stabilisieren, wird der Entlastungsbeitrag in der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt. Der einfache Zugang zur Grundsicherung ohne Vermögensprüfung wird bis Ende 2020 verlängert.
Mit dem Konjunkturpaket des Bundes wird auch für die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden gesorgt. Dafür übernehmen Bund und Länder von den Kommunen für Bezieher von Sozialleistungen künftig dauerhaft bis zu 75 statt 50 Prozent der Kosten der Unterkunft. Die für dieses Jahr zu erwartenden Ausfälle bei der Gewerbesteuer von rund 12 Milliarden Euro werden je zur Hälfte von Bund und Ländern übernommen.
Unternehmen erhalten für die Steuerjahre 2020 und 2021 befristet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Maschinen. Das dürfte ein geeignetes Mittel sein, um die Investitionstätigkeit zu beleben. Die Verbesserung der Liquidität durch eine beschleunigte steuerliche Abschreibung dürfte vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, was vor allem für die Wirtschaftsstruktur in Sachsen-Anhalt spricht. Zudem hat die Krise gezeigt, dass die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden müsse. Auch dafür trägt das Konjunkturpaket Rechnung. Die geplanten Investitionen bis 2025 in Künstliche Intelligenz werden von 3 auf 5 Milliarden Euro erhöht. Für den Bau von mindestens zwei Quantencomputern durch geeignete Konsortien stellt der Bund die nötigen Mittel bereit. Zum Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes bis 2025 soll die neue Mobilinfrastrukturgesellschaft mit 5 Milliarden Euro ausgestattet werden.
Um im Bereich Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau sowie Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die 2020 und 2021 stattfinden. Hinzu kommen viele weitere Bausteine, die eine Unterstützung des Bundes für die Bürger darstellen.
Insgesamt wird dieses Konjunktur-Programm viel Geld kosten. Der Landeshaushalt wird mit einem dreistelligen Millionenbetrag belastet, aber die Kommunen werden in diesem und im nächsten Jahr finanziell entlastet. Über die konkrete Umsetzung dieses Konjunkturpakets wird der Finanzausschuss in seiner morgigen Sitzung beraten. Problematisch ist allerdings, dass an vielen Stellen des Bundesprogramms noch nicht ersichtlich ist, in welcher Höhe eine Kofinanzierung durch das Land vom Bund erwartet wird. Zudem könnten die Effekte einzelner Maßnahmen durchaus kritisch hinterfragt werden.
Nichtsdestotrotz sind sowohl das Konjunkturprogramm des Bundes als auch die verschiedenen Maßnahmen der Landesregierung ein richtiger und ganz entscheidender Schritt, um die von der Krise gebeutelten Bürger und Unternehmen in einer schwierigen Zeit zu helfen. Das kann auch eindrucksvoll mit Zahlen belegt werden: Insgesamt wurden bis Ende Mai für die Soforthilfe 47.200 Anträge bei der Investitionsbank gestellt. Etwa 6900 doppelt eingereichte Anträge wurden aussortiert. Über 36.000 wurden bereits bewilligt. Soloselbstständige und kleinere Unternehmen haben durch dieses Programm Zuschüsse in Höhe von 283 Millionen Euro erhalten. Davon wurden 234 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 49 Millionen Euro aus Landesmitteln bezahlt. Im Schnitt betrug der bewilligte Zuschuss 7.800 Euro. Bei den insgesamt 489 Betrugsversuchen hat sich der Verdacht bei 255 Fällen erhärtet. Fast alle Anträge sind bereits abgearbeitet. Das war ein enormer Aufwand für die Landesregierung, das Finanzministerium und auch für die Mitarbeiter der Investitionsbank. Dafür gilt Ihnen mein aufrichtiger Dank.
Anrede,
Trotz all der Aufregung aufgrund der einschneidenden Maßnahmen, die zahlreichen Demonstrationen gegen das Agieren der Landes- und Bundesregierung sowie der Darstellungen einzelner Verschwörungstheoretiker in den sozialen Medien zeigt die aktuelle Umfrage von infratest dimap im Auftrag des MDR, dass der Großteil der Bevölkerung mit dem Agieren der Landesregierung mehr als zufrieden ist. Die regierungstragenden Fraktionen haben gegenüber den Werten aus 2016 um fast 10 Prozent zugelegt. Wenn es darauf ankommt, vor allem in Krisenzeiten, vertrauen die Bürgerinnen und Bürger der politischen Mitte. Das ist das Ergebnis für eine zuverlässige, geduldige und stets souveräne Arbeit.
Dennoch fragen sich die Menschen mit Recht, wie zukünftig mit der Krise umgegangen wird. Hier ist die Bevölkerung zwiegespalten. Laut der aktuellen Umfrage sprechen sich gut die Hälfte der Bürger dafür aus, an den bisherigen Beschränkungen festzuhalten. Fast ebenso viele wünschen sich von der Politik, dass sie weitere Lockerungen auf den Weg bringt. Das zeigt gleichzeitig, wie schwierig es ist, eine für alle vernünftige Entscheidung in einer solchen Situation zu treffen.
Mittlerweile aber sitzen die Menschen wieder in den Gaststätten unseres schönen Bundeslandes, die Reisewarnungen innerhalb Europas werden am 15. Juni wieder aufgehoben, Kinder besuchen wieder Kita und Schule. Noch läuft nicht alles wie gewohnt, aber zumindest schon wieder in normaleren Bahnen als in den letzten Wochen. Stand jetzt sollen Anfang September auch die Großveranstaltungen wieder hinzukommen. Ob eine zweite Welle kommt, darüber streiten selbst die Experten. Ich wage keine Prognose abzugeben. Zum einen setze ich aber auf die Umsicht und Disziplin der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Und zum anderen bin fest davon überzeugt, dass wir vieles in den vergangenen Monaten gelernt haben und somit gezielter und effektiver auf einen erneuten Ausbruch reagieren können. Denn, und damit spreche ich wohl für alle in diesem Hohen Haus, auf einen weiteren Lockdown kann ich, kann das Bundesland Sachsen-Anhalt, kann Deutschland, kann die Welt verzichten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie gesund!
Kolze: Das Parlament wurde vollumfänglich über den Fluchtversuch von Stephan B. informiert
Heute hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in einer Sondersitzung mit dem Ausbruchsversuch des Untersuchungsgefangenen Stephan B. befasst. Hierzu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Im Ergebnis der Ausschussbefragung steht fest, dass ein Entweichen des Untersuchungsgefangenen Stephan B. trotz des Überkletterns des Sicherungszaunes in keinem Fall gelungen wäre. Der Fluchtversuch war von vornherein nicht möglich!
Die Anstaltsleitung der JVA Halle (Roter Ochse) hat den Ausschuss in öffentlicher Sitzung durch den von uns geforderten minutiösen Bericht vollumfänglich über den Vorgang informiert. Es wurde berichtet, wie Stephan B. den Zaun eines Freistundenhofes innerhalb der JVA Halle überklettern konnte und wie die dienstlichen Meldungen zum Vorfall erfolgt sind. Mehrfach wurde das Bedauern geäußert, dass es zu dem Vorfall gekommen ist. Im Ergebnis steht fest, dass vor Ort eigenmächtig Lockerungsmaßnahmen für Stephan B. durchgeführt worden sind. Diese widersprechen ganz eindeutig der Weisungslage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung zur Unterbringung des Untersuchungshäftlings. Ursächlich für den Vorfall waren jedoch Dienstpflichtverletzungen einzelner Justizvollzugsbediensteter bei der Bewachung des Schwerpunktgefangenen während der Einzelfreistunde. Dieses individuelle Fehlversagen ist nicht durch das Parlament, sondern dienstrechtlich aufzuarbeiten.
Die Angelegenheit ist aus unserer Sicht für das Parlament vollständig aufgeklärt. Alle Fragen wurden umfassend beantwortet. Für uns geht es darum, einen ähnlichen Vorfall in der Zukunft zu verhindern. Wir erwarten natürlich, dass die aktuelle Sicherungsverfügung des Untersuchungsgefangenen bei der Unterbringung in der JVA Burg durch alle Beteiligten weisungsgemäß und mit der notwendigen Sensibilität umgesetzt wird.“
Anschlag von Halle – Das Handeln unserer Polizei war vorbildlich!
In der heutigen Sitzung des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) wurden unter anderem die Leiterin des Polizeireviers Halle und der Direktor der Polizeiinspektion Halle als Zeugen zur Einschätzung des Terroranschlages auf eine jüdische Einrichtung in Halle (Saale) vernommen. Dazu erklärt Chris Schulenburg, Obmann der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Aussagen der Zeugen waren für uns nicht überraschend. Die Überprüfung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport (MI) mehrfach veranlasst. Die Polizeibehörden wurden durch das MI wiederholt auf die Gefährdung jüdischer Einrichtungen hingewiesen, um das Problembewusstsein zu schärfen. Die Erlasslagen des Ministeriums wurden in der Polizeidirektion bzw. der Polizeiinspektion Halle ordnungsgemäß umgesetzt. Die Kontaktpflege der Polizeidirektion bzw. Polizeiinspektion Halle mit der jüdischen Gemeinde zu allgemeinen und besonderen Schutzmaßnahmen ist regelmäßig erfolgt. Es war geübte Praxis, sich im Vorfeld von Veranstaltungen mit der jüdischen Gemeinde abzustimmen. Erforderliche Schutzmaßnahmen wurden nach eigener Lagebeurteilung durchgeführt. Die Einschätzung der Gefährdungslage hat nicht dazu geführt, dass es zu einer Herabsetzung der Schutzmaßnahmen kam. Weder polizeilich noch mangels entsprechender Anfragen aus der jüdischen Gemeinde wurde das Erfordernis einer polizeilichen Begleitung des Gottesdienstes am Jom Kippur gesehen.
Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen gut zu bewältigen. Bestehender Optimierungsbedarf wurde erkannt und konzeptionell und praktisch umgesetzt. Die Konzepte zur Prävention, Verhinderung und Bewältigung von Amoklagen und terroristischen Anschlägen sind hinreichend in die Aus- und Fortbildung der Landespolizei impliziert. Die Landespolizei ist für die Themenfelder Antisemitismus und interkulturelle Kompetenz sensibilisiert und die Vermittlung von diesen Kenntnissen ist Bestandteil der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt.
Die Zeugenaussagen bestätigen vollumfänglich die Berichterstattungen des Ministeriums für Inneres und Sport zur Einsatzführung und Erstintervention am Anschlagstag. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Polizeibeamten am Einsatztag fehlerfrei gehandelt haben.
Der von der AfD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss ist und war nicht notwendig, da die Landesregierung alle Fraktionen umfassend informiert hat.“
Kolze: Zielvereinbarungen bringen Planungs- und Qualitätssicherung für Hochschulen
Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze, bewertet die aktuellen Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen positiv. Damit hätten die Hochschulen für die kommenden Jahre Planungssicherheit. Gleichzeitig werde eine nachvollziehbare Qualitätssicherung in der Hochschulausbildung sichergestellt.
„Die Koalition hat mit dem neuen Hochschulgesetz den Weg für flexible, moderne und innovative Hochschulstrukturen bereitet. Mit den Zielvereinbarungen wird ein wichtiges Steuerungsinstrument aktiviert, um eine zukunftsfähige Hochschullandschaft zu entwickeln. Damit haben auch die Studierenden die Gewissheit, dass sie am Hochschulstandort Sachsen-Anhalt die bestmögliche Ausbildung erhalten“, so Kolze.
CDU-Fraktion: Rundfunkbeitrag derzeit nicht verhandelbar
Zur heutigen Befassung des Medienausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt mit dem Medienänderungsstaatsvertrag und der damit einhergehenden Debatte um eine Erhöhung der Rundfunkgebühren erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
„Die CDU-Fraktion hält an der Stabilität des Rundfunkbeitrages fest und hat dies in der heutigen Ausschusssitzung erneut deutlich gemacht. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für ihre fehlenden Sparbemühungen kritisiert, dem schließen wir uns an. Es muss weiter über Ideen zu Strukturreformen und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden. Die bisherigen Maßnahmen gehen nicht weit genug.
Dieser sachlichen Argumentation konnten sich unsere Koalitionspartner nicht anschließen und wollen der Beitragserhöhung zustimmen. Aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte konnte sich die Koalition auf keine gemeinsame Stellungnahme einigen. Im heutigen Ausschuss wurde im Ergebnis der Diskussion auf eine Stellungnahme verzichtet.
Wir stehen dem Ratifizierungsverfahren, der Beteiligung aller Landtage, nicht im Weg. Wir machen aber deutlich, dass es für die Beitragserhöhung derzeit keine Mehrheit bei uns gibt!“