CDU-Fraktion fordert mehr Wertschätzung in der Fleischproduktion
Zur Aktuellen Debatte „Fleischproduktion auf Kosten von Mensch und Tier.“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind teilweise prekär. In einigen Unternehmen arbeiten überwiegend Beschäftigte mit Werkverträgen. Neben fehlender Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeiten kommen Verstöße gegen weitere Arbeitsschutzbestimmungen dazu. Häufig entsprechen die Wohnbedingungen keinen Mindeststandards und die Kosten hierfür sind unverhältnismäßig hoch. Wir unterstützen die Initiative zur Abschaffung von Werkverträgen in den Kernbereichen der Fleischindustrie, also in der Schlachtung und Zerlegung. Jeder Beschäftigte in Deutschland hat das Recht auf faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften. Schlussendlich haben wir es als Verbraucher in der Hand durch unsere Kaufentscheidung den Markt des Billigfleisches zu reduzieren.“
Das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Landtagsfraktion, Dietmar Krause, ergänzt:
„Jedes höher entwickelte Tier besitzt eine Schutzwürdigkeit, die dem Menschen eine hohe Verantwortung abfordert. Die Versorgungskette vom Stall bis auf den Teller muss stärker in den Fokus genommen und dem Wert des Tieres durch mehr Tierwohl und Stallumbauten Rechnung getragen werden. Dieser Mehraufwand ist nicht kostenlos. Aus diesem Grund sollten wir jetzt die Chance nutzen und gemeinsam mit der Landwirtschaft und dem Fleischverarbeitungssektor die Missstände beseitigen, die uns durch Corona wie ein Brennglas offengelegt wurden. Ziel muss es sein, Dumping-Preise zu unterbinden und dem Verbraucher vor Augen zu führen, dass ein erhöhter Preis Ausdruck von Tierwohl, Nachhaltigkeit, einer fairen Wertschöpfungskette, angemessenen Sozialstandards und Wertschätzung des Lebensmittels Fleisch ist.“
Schulenburg: In Berlin wird alles auf den Kopf gestellt
Zur Landtagsdebatte „Keine Diskriminierung von Polizisten – polizeiliche Amtshilfe für das Land Berlin aussetzen“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Bei allem gebotenen Respekt vor der Gesetzgebung anderer Bundesländer muss man ganz klar sagen, dass das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz wie aus dem Berlin-Kreuzberger Tollhaus wirkt und bundesweit von Personalvertretungen und Gewerkschaften zurecht kritisiert wird. Anstatt zum Beispiel Polizisten in Berlin mit seinen vielen Kriminalitätsschwerpunkten besser vor Angriffen zu schützen, wird dort mit diesem Bürokratiemonster der gesamte öffentliche Dienst unter Generalverdacht gestellt, dass er grundsätzlich oder sogar strukturell Menschen diskriminiert.
Diesen Berliner Weg werden wir in Sachsen-Anhalt nicht gehen. Wir werden unsere Staatsdiener nicht mit Vermutungsregelungen belasten und damit unterstellen, dass ihr Verwaltungshandeln von diskriminierenden Motiven geprägt sei.
Wir begrüßen die Klarstellung Berlins, dass die Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz keine nennenswerten Auswirkungen auf die Einsatzkräfte unseres Bundeslandes bei polizeilichen Unterstützungseinsätzen haben wird. Die Regelungen in Berlin gelten eben nicht für auswärtige Kräfte. Diese Erklärung Berlins ist für die CDU-Fraktion die Voraussetzung dafür, dass die bewährte Zusammenarbeit der Polizeien und die Amtshilfe unseres Bundeslandes bei polizeilichen Unterstützungseinsätzen in Berlin fortgeführt werden können.“
Kolze: Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte weiter umsetzen
Zur Landtagsdebatte „Bessere Opferhilfe und -entschädigung in Sachsen-Anhalt“ erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Opfer von Straftaten leiden zum Teil noch sehr lange unter den Folgen. Das gilt besonders für Opfer von Gewaltverbrechen. Sie verdienen daher unsere umfassende Unterstützung.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir zum Grundsatz ‚Opferschutz vor Täterschutz‛ stehen und dass wir uns dafür einsetzen, die vorhandenen Instrumente des Opferschutzes konsequent anzuwenden und weiter auszubauen. Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte, zum Beispiel durch gezielte Kampagnen, Projekte, Veranstaltungen und eine zielorientierte Öffentlichkeitsarbeit, umzusetzen. Den Grundstein hierfür hat der Landtag in den Haushaltsberatungen gelegt. Von den gemäß § 153a StPO zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt eingenommenen Geldauflagen können bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte verwendet werden.
Unter anderem soll ein Wegweiser zu den unterschiedlichen Angeboten der Opferberatung in Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt werden. Die durch Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängten Geldauflagen sollen noch stärker Projekten zu Gute kommen, die sich mit der Opfer-Arbeit befassen.“
Schulenburg: Zukünftiger Bußgeldkatalog muss der Verkehrssicherheit dienen und der Verhältnismäßigkeit gerecht werden
Zum Vorstoß, die vorgenommenen Verschärfungen im Bußgeldkatalog wieder zurückzunehmen, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Wegen rechtlicher Unsicherheiten hat der Bund die Länder aufgefordert, neue und schärfere Regelungen zu Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vorerst auszusetzen und ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Die CDU-Fraktion begrüßt die unverzügliche Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, den umstrittenen neuen Bußgeldkatalog vorerst nicht mehr anzuwenden. Das schnelle Handeln des Ministers hat für Klarheit gesorgt und uns eine unnötige Diskussion, wie zum Beispiel in Thüringen, erspart.
Von der Bundesregierung erwarten wir nunmehr, dass die bislang nach den neuen Regeln geahndeten Fälle einer bundeseinheitlichen gerechten Lösung zugeführt werden. Weiterhin bedarf es unter entsprechender Beteiligung der Länder der Erarbeitung eines neuen Regelungsvorschlages, der sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht wird. Im Hinblick auf die Diskussionen zur letzten Novelle sollte besser dem Grundsätzen der Gründlichkeit und Ausgewogenheit und nicht der Schnelligkeit und Härte gefolgt werden.“
Hintergrund:
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) könnten die Regelungen zu Fahrverboten in der letzten Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom April 2020 aufgrund eines Formfehlers nichtig sein. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes hat unverzüglich gehandelt und mit Erlass die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt veranlasst, ab sofort laufende Bußgeldverfahren, in denen noch kein Bußgeldbescheid durch die Zentrale Bußgeldstelle erlassen wurde, bis auf Weiteres auf Grundlage der bis zum 27.04.2020 geltenden Regelungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zu bearbeiten.
Besorgniserregende Entwicklung der Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt
Die Anzahl der Wolfsrisse hat in Sachsen-Anhalt im ersten Halbjahr drastisch zugenommen. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„In den ersten 6 Monaten dieses Jahres sind fast so viele Nutztiere gerissen worden wie im gesamten Jahr 2019. Nach Angaben des Wolfskompetenzzentrums in Iden sind seit Januar bereits 213 Wolfsrisse registriert worden. Demgegenüber stehen für das gesamte Jahr 2019 insgesamt 247 Risse durch den Wolf. Offenbar gibt es eine explosionsartige Entwicklung in der Wolfspopulation, welche nicht nur wirtschaftliche Schäden verursacht. Das Lamentieren über die Entwicklung des Wolfes in unserem Bundesland muss jetzt endlich aufhören. Ich erwarte, dass sich die Landesregierung aktiv in Berlin und Brüssel für eine Begrenzung der Wolfspopulation einsetzt“, so Schumann.
Detlef Gürth, Mitglied des Umweltausschusses, kritisiert den Umgang mit dem Wolf: „Die ungewöhnliche Steigerung der Wolfsrisse deutet darauf hin, dass nicht nur die Anzahl der Wölfe zunimmt, sondern dass die immer wieder kolportierte natürliche Nahrungskette nicht zutrifft. Der Wolf sucht sich die leichteste Beute. Diese findet er in einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft in den Nutztieren.“
„Wir fordern eine aktive und drastische Begrenzung der Wolfspopulation durch eine Aufnahme des Wolfes in den Anhang 5 der europäischen FFH-Richtlinie. Es drohen der befürchtete Kontrollverlust und ausufernde Kosten, wenn die Population des Wolfes weiter ansteigt. Wir brauchen daher ein fachlich-wissenschaftliches Wolfsmanagement, anstatt ideologiebetriebener Wolfsromantik“, sagt Detlef Gürth abschließend.
Koalition verständigt sich auf Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen hat sich auf den Text eines Gesetzentwurfs verständigt, der jetzt in den drei Fraktionen beschlossen werden soll. Damit werden die parlamentarische Beratung und Verabschiedung ab September möglich. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Zu der Verständigung erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Bereits im November des letzten Jahres haben wir öffentlich erklärt, dass es unser Wille ist, die Bürger und die Kommunen von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Die Finanzierung der Abschaffung erfolgt dabei ohne Steuererhöhungen, das war uns besonders wichtig. Es handelt sich um einen tragfähigen Kompromiss, auch im Sinne der Bürger. Das längere Ringen darum hat sich gelohnt.“
„Ich bedanke mich bei den zahlreichen Bürgerinitiativen im ganzen Land für die Unterstützung“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. „Jetzt bekommen wir eine Stichtagsregelung, die sicherstellt, dass niemand für nicht abgeschlossene oder neue Straßenbauvorhaben Beiträge zahlen muss. Gleichzeitig bleiben Städte und Gemeinden handlungsfähig und können weiter in den Straßenbau investieren.“
„Den Straßenausbaubeiträgen fehlt die gesellschaftliche Akzeptanz im Land. Sie führten oft zu nicht nachvollziehbaren Härten“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Mit der Abschaffung wird die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus unbürokratisch, gerecht und verlässlich. Unsere Kommunen erhalten mit der Erstattung und zukünftigen Pauschale Planungssicherheit.“
Das sind die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:
- Mit der Neuregelung werden das Kommunalabgabengesetz, das Kommunalverfassungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz geändert.
- Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Die weitere Erhebung von Beiträgen ist nicht zulässig. Es bleibt allerdings bei den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch.
- Beiträge für abgeschlossene Baumaßnahmen können nur dann erhoben werden, wenn die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Maßgeblich dafür ist der Abschluss der Straßenausbaumaßnahme und die Prüfung der Schlussrechnung durch die Gemeinde. Die Gemeinden können auf Beiträge für diese abgeschlossenen Maßnahmen allerdings verzichten.
- Wenn Bürgerinnen und Bürger schon bezahlt haben, obwohl die Beitragspflicht nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war, muss die Gemeinde diese Beiträge erstatten, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.
- Den Kostenanteil, der jetzt nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge gedeckt wird, übernimmt das Land, soweit die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2020 entstanden ist.
- Für alle laufenden Maßnahmen – auch solche, die baulich schon abgeschlossen sind, bei denen die Beitragspflicht aber nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist – und für Maßnahmen, die bis einschließlich 8. Juli 2020 begonnen werden, wird den Gemeinden der nach bisherigem Recht von den Anliegern zu tragende Beitrag durch das Land erstattet.
- Für zukünftige Straßenbauvorhaben stellt das Land pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung, um für die Gemeinden den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen.
Dialogoffensive #dazwischenrufen – CDU-Fraktion setzt Bürgerumfrage fort
Die CDU-Landtagsfraktion führt ihre Dialogoffensive fort, in deren Mittelpunkt die Bürgermeinung steht! Nachdem bereits im Jahr 2010 und 2015 die größte Bürgerumfrage Sachsen-Anhalts erfolgreich durchgeführt wurde, will die CDU-Fraktion erneut wissen, was die Menschen in Sachsen-Anhalt bewegt! Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Ist das Abitur Ländersache? Welchen Kraftstoff nutzen wir in Zukunft? Tun wir genug für unseren Wald? Dies sind nur einige Fragen, die die CDU-Fraktion von den Bürgerinnen und Bürgern Sachsen-Anhalts beantwortet haben möchte. Unter dem Motto #dazwischenrufen steht für uns erneut die Bürgermeinung im Mittelpunkt. Wir hören zu und sehen hin – gestalten damit Politik für den Bürger.
Die Bürgerumfrage soll eine Bestandsaufnahme sein, Einblicke in die parlamentarische Arbeit geben und in der Auswertung Grundlagen für weitere Handlungen bieten. Dazu wurde ein Online-Fragebogen erarbeitet, der Themen unter der großen Überschrift „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ u. a. aus der Wirtschaftspolitik, Bildung, Sicherheit und Umwelt aufführt. Der Fragebogen ist bis Anfang August über die Homepage www.dazwischenrufen.de für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Im September sollen die Umfrageergebnisse dann präsentiert werden. Die Antworten fließen in die Gestaltung einer an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichteten parlamentarischen Arbeit für unser Land ein. Wir freuen uns auf ehrliche Meinungen und interessante Impulse!“
Jetzt mitreden, mitgestalten, mitmachen: www.dazwischenrufen.de
CDU warnt vor Entsorgungsnotstand und erheblich steigenden Baukosten ab dem Jahr 2025
Die CDU-Fraktion warnt vor einem drastischen Entsorgungsnotstand und steigenden Baukosten bereits ab dem Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt. Das ist das Ergebnis eines Fachgespräches mit der Abfall- und Bauwirtschaft sowie den Kammern und Wirtschaftsverbänden in Magdeburg. Wie der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Ulrich Thomas mitteilt, steuert das Land auf einen Engpass für DK 0 und DK I Stoffe zu:
„Die Lage ist schlimmer als gedacht. Aktuell gibt es noch zahlreiche Gruben und Deponien mit Bestandsschutz. Diese gehen aber in den kommenden Jahren vom Netz. Besonders bei unbedenklichem Mineralstoffen DK 0 besteht akuter Handlungsbedarf. Obwohl große Mengen recycelt werden, können nicht alle Materialien in die Wiederverwertung. Diese müssen auch künftig deponiert werden. Die Genehmigungsdauer für neue Deponien kann bis zu acht Jahren dauern. Der geplanten Zentraldeponie in Profen ist bis heute die Betriebsgenehmigung entzogen. Ich fordere das zuständige Umweltministerium auf, endlich zu handeln und die Zuständigkeiten für die Feststellung von Deponiekapazitäten in die Hände der Landkreise und kreisfreien Städte zu geben“, so Thomas.
Der umweltpolitische Sprecher Andreas Schumann bezeichnet es als schleierhaft, wie das Umweltministerium, entgegen allen fachlichen und sachlichen Argumente von Kammern und Fachverbänden zu dem Schluss komme, dass Sachsen-Anhalt keine weiteren Deponien benötige. „Der Abfallwirtschaftsplan muss endlich für Deponiebetreiber rechtssicher werden. Aus Gesichtspunkten des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit ist es absolut widersinnig, Abfall aus der Altmark, über eine völlig überlastete A 14, quer durch das ganze Land nach Profen zu fahren. Es geht nicht darum, dass Sachsen-Anhalt zum Abfallimporteur wird und Deponien wie Pilze aus dem Boden schießen, sondern um die Abdeckung des Eigenbedarfs“, so Schumann.
CDU macht Druck – Praktikumsgutscheine kommen doch noch vor den Sommerferien
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Einführung von Praktikumsgutscheinen begrüßt. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sei es mit dem Beginn der Ferienzeit für Schülerinnen und Schülern möglich, ein bezahltes Praktikum anzunehmen. Die Finanzierung werde in Teilen durch das Land übernommen. Die Antragsabwicklung erfolgt über die Handwerkskammer Halle.
„Die CDU-Fraktion hat mehrere Jahre darum gekämpft. Wir wollen Schüler und Unternehmen rechtzeitig zusammenbringen, um die berufliche und duale Bildung zu stärken“, so Thomas.
Harms: Giftschlammgrube Brüchau muss endlich entsorgt werden – Verhalten des grünen Staatssekretärs ist nicht akzeptabel
Der Altmärker Abgeordnete und Mitglied der Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Uwe Harms, hat die Landesregierung aufgefordert, die Beschlüsse des Landtages umzusetzen. Der Landtag hat sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, dass die Bohrschlammgrube Brüchau aufgrund ihrer Undichtigkeiten entsorgt wird. Es sei wichtig, dass die Landesregierung den Auftrag des Parlaments ernst nimmt.
„Mir ist es ein Rätsel, wieso sich eine grüne Umweltministerin, gegen alle Beschlüsse und den Willen einer ganzen Region nicht für eine zügige Beseitigung einer DDR-Altlast ausspricht. Es kann nicht sein, dass ein Staatssekretär, als Mitglied der Landesregierung, im zuständigen Ausschuss, Abgeordnete der Unwissenheit bezichtigt.
Die Region setzt auf eine sichere und dauerhafte Entsorgung. Diese muss jetzt ohne Wenn und Aber organisiert werden. Wenn die grüne Umweltministerin der Meinung ist, dass eine vollständige Entsorgung unwichtig ist, dann widerspricht sie dem Willen der Menschen vor Ort und des gesamten Landtages“, so Harms.