Pharmazeutische Kompetenzen nicht ab, sondern ausbauen ist Gebot der Stunde
Zum geplanten Stellenabbau bei der Salutas Pharma GmbH erklären der Burger CDU-Landtagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, und der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Als CDU-Landtagsfraktion erhielten wir Informationen über den Abbau von 63 Stellen bei der Salutas Pharma GmbH am Standort Barleben. Die Entscheidung zum Abbau der Arbeitsplätze am Standort bzw. deren Verlagerung zum Teil nach Indien erscheint uns gerade in der aktuellen Lage kaum nachvollziehbar. Bei einer solchen Entscheidung dürfen nicht allein die wirtschaftlichen Daten das entscheidende Kriterium sein.“
Der Burger Landtagsabgeordnete Markus Kurze: „Der geplante Stellenabbau von 63 Stellen erscheint vielleicht gering, ist aber gerade in der aktuellen Lage ein absolut falsches Signal. Hier verlieren nicht nur hochqualifizierte Beschäftigte ihre Anstellung, sondern der Standort wird nachhaltig geschwächt. Wir unterstützen daher die Bemühungen des Betriebsrates für den Erhalt der Arbeitsplätze.“
Ergänzend erklärt der sozialpolitische Sprecher Tobias Krull: „Gerade die Erfahrungen der letzten Monate haben noch deutlicher gemacht, dass wir auch in Deutschland Kompetenzen und Kapazitäten der pharmazeutischen Industrie brauchen. Die angekündigte teilweise Verlagerung von Arbeitsplätzen aus Barleben nach Indien erscheint hier genau der falsche Schritt. Vielmehr müssen wir diskutieren, wie wir die hiesige Produktion stärken können, um gegen Unterbrechungen in Liefer- und Produktionsketten besser abgesichert zu sein.“
Überbrückungshilfen schnell auszahlen
Der heutige Finanzausschuss des Landtages beschäftigte sich u.a. mit der Corona-Pandemie und den Folgen des „Lockdown light“. Finanzminister Michael Richter führte in diesem Zusammenhang zu den vom Bund geplanten Überbrückungshilfen aus. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Landtages von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, um möglichst schnell die Überbrückungshilfen weiterzuleiten. Es wird niemand, der aufgrund politischer Entscheidungen z. B. sein Geschäft oder seine Gastronomie nicht öffnen darf, allein gelassen. Wir erwarten schnellstmöglich, dass der Bund nun seinen Ankündigungen Taten zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Überbrückungshilfe folgen lässt und eine entsprechende Richtlinie erstellt sowie kurzfristig das Land in die Lage versetzt, die Hilfen unverzüglich auszureichen.“
Hintergrund:
„Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen.“
Rede des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten „Stand der SARS-CoV2-Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung notwendigen Maßnahmen“
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
keiner hat ein Patentrezept für eine solche Situation, weil es keine derartigen Präzedenzfälle gibt.
Wir sehen wieder Menschen, die Untergangsszenarien und Verschwörungstheorien unterbreiten. Wir dagegen versuchen verantwortungsbewusst und verhältnismäßig die Menschen zu informieren sowie die Folgen der Pandemie abzufedern und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Darum wiederhole ich das, was ich bereits im Mai hier im Plenum gesagt habe: Mit der Corona-Krise durchleben wir die größte politische und gesellschaftliche Herausforderung der Nachkriegsgeschichte.
Weltweit werden wir weiter auf eine gewaltige Bewährungsprobe gestellt. Eine Bewährungsprobe, die an der Akzeptanzgrenze der Bevölkerung kratzt. Laut einer Forsa-Umfrage halten 50 Prozent der Befragten die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für angemessen. Wieder einmal geht es darum, die Disziplin eines jeden Einzelnen einzufordern. Das ist nötig, denn es geht auch jetzt wieder um nicht weniger als das Leben und die Gesundheit der Menschen.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen hat die Bundeskanzlerin in Ihrer Regierungserklärung in der vergangenen Woche verdeutlicht und auch nachvollziehbar begründet. Dass sich die Zahlen deutschlandweit, auch in Sachsen-Anhalt, erhöht haben, ist nicht abzustreiten.
Eine Kontaktverfolgung ist kaum mehr möglich. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75 Prozent der Fälle unklar.
Auch in Sachsen-Anhalt hat sich der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner von einem zunächst sehr niedrigen Niveau innerhalb der letzten drei Wochen stark erhöht. Ein Drittel der seit Beginn der Pandemie in Sachsen-Anhalt festgestellten COVID-19-Infektionen wurden in diesem kurzen Zeitraum verzeichnet. Die 7-Tage-Inzidenz ist mit über 50 heute siebenmal so hoch wie vor drei Wochen und steigt mit zunehmender Geschwindigkeit.
Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine befristete erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
Eine solche Dynamik würde ansonsten die Intensivmedizin in wenigen Wochen überfordern. Diese Situation betrifft uns alle.
Die Fraktion der CDU hat den Ministerpräsidenten darum gebeten, den Stand der Corona-Pandemie und die entsprechenden Maßnahmen in einer Regierungserklärung zu thematisieren. Denn nur eine öffentliche Debatte über die gravierenden Einschränkungen kann Akzeptanz schaffen und stärkt die parlamentarische Demokratie.
Zu den nun beschlossenen Maßnahmen zählen unter anderem neue Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, die Schließung zahlreicher Einrichtungen der Bereiche Freizeitgestaltung und Gastronomie sowie das Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen. Hinzu kommen eindringliche Appelle, Kontakte im privaten Bereich zu verringern und auf unnötige Privatreisen zu verzichten.
Dass Kitas und Schulen geöffnet bleiben, haben wir auch dem Einsatz unseres Ministerpräsidenten zu verdanken. Das entlastet die Eltern. Das ist auch eine wesentliche und entscheidende Veränderung zum Lockdown im Frühjahr dieses Jahres. Übergeordnetes Ziel ist es jetzt, die Ausbrüche einzudämmen.
Steigen die Zahlen weiter, drohen ein Kontrollverlust und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems. Das müssen wir jetzt verhindern.
Daher trägt die CDU-Fraktion den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit. Nach dem befristeten Teil-Lockdown und der Bewertung der Infektionszahlen für Sachsen-Anhalt sollte aus Sicht der CDU-Fraktion allerdings erneut auf den Sachsen-Anhalt-Plan eingeschwenkt werden, der dem Infektionsgeschehen hierzulande bisher gut Rechnung getragen hat.
Wir können aktuell aber nicht die Augen davor verschließen, dass ein länderübergreifendes abgestimmtes Maßnahmenpaket den größten Nutzen bringt.
Nach 14 Tagen muss unserer Auffassung nach aber überprüft werden, ob die harten und weitreichenden Maßnahmen greifen und eben nicht erst nach vier Wochen.
Zudem sollten auch im Parlament die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Deshalb unterstützen wir die Vereinbarung, die Fraktionsstärke auf zwei Drittel zu reduzieren – bis zur Verabschiedung einer verfassungskonformen Regelung.
Wir verstehen den Frust und auch die Verzweiflung aller Betroffenen. Unter anderem die Gastronomiebetreiber haben durch Hygienekonzepte und Investitionen in Plexiglasscheiben u.a. viel Geld aufgewendet.
Wir als CDU-Fraktion sind dabei ganz nah dran am betroffenen Personenkreis. Deswegen haben wir auch im Frühjahr darauf gedrängt, unsere Gaststätten oder Hotels früher zu öffnen als in Bundesländern, wo das Infektionsgeschehen deutlich stärker ausgeprägt war.
Darum, und dafür danke ich auch der Bundesregierung, ist es zu begrüßen, dass für die vielen durch die Schließung betroffenen Betriebe, der Umsatzausfall in Höhe von 75 Prozent, des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats aus 2019, erstattet werden soll. Auch die Unternehmen, die nach November 2019 neu gegründet worden sind, müssen ebenfalls in entsprechender Weise ihre fehlenden Umsätze ersetzt bekommen.
Zudem müssen die finanziellen Hilfen für betroffene Unternehmer und Kulturschaffende schnell und massiv aufgestockt werden. Nur so kann es uns letztendlich gelingen, Arbeitsplätze und Existenzen zu retten.
In Anbetracht der Verbreitung der Krise sind die Maßnahmen nach Aussage der Kanzlerin Angela Merkel „geeignet, notwendig und verhältnismäßig“. Wir befinden uns in einer außerordentlichen Lage. Das sollte jedem hier gegenwärtig sein.
Wer einer Bundes- oder Landesregierung, die sich für die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzt, in so einer Phase Aktionismus vorwirft, handelt unüberlegt und verantwortungslos.
Mildere Mittel um das exponentielle Wachstum der Infektion zu verhindern, sind derzeitig nicht vorhanden. Mit den jetzt von den Regierungschefs einstimmig beschlossen Maßnahmen geht es vor allem darum, die Risikogruppen zu schützen.
Mit diesen Maßnahmen steht Deutschland nicht allein da. Auch gerade der von der AfD hochgelobte schwedische Weg scheint nicht das Maß der Dinge zu sein. Nach einem Bericht des Merkurs gibt es dort seit Beginn der Pandemie 121.000 Corona-Fälle, ca. 6000 Menschen sind daran verstorben. Zum Vergleich: Deutschland mit Stand vom 28. Oktober 2020, 498.000 Fälle, ca. 10.000 Todesfälle bei ca. achtmal so vielen Einwohnern. Auch in Schweden sollen nun die Kontakte mit Personen aus anderen Haushalten ebenso gemieden werden wie der Nahverkehr
oder Veranstaltungen wie Konzerte oder sportliche Wettkämpfe.
Weitere Einschränkungen gibt es auch in Luxemburg, Österreich oder Frankreich. In Spanien wurde sogar bereits der Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Diese Beispiele zeigen, dass Deutschland keineswegs alleine handelt, sondern wie viele Länder europa- und auch weltweit. Die Entscheidungen basieren dabei auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Maßnahmen, die seit gestern gelten, schränken hart erkämpfte Freiheitsrechte aber auch Unternehmerrechte ein. Dessen sind wir uns natürlich bewusst. Mit Förderprogrammen und auch der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wurden schnelle Maßnahmen ergriffen, um der Wirtschaft unter die Arme zu greifen. Hier ist es wichtig, dass die Abwicklung schnell und unbürokratisch erfolgt.
Das werden wir uns die nächsten 14 Tage genau ansehen. Kommt die Hilfe nicht, die die Bundesregierung zugesichert hat, wird die Akzeptanz der Bevölkerung schwinden und wir müssen über eigene Zwischenfinanzierungen nachdenken.
Uns sind natürlich die wirtschaftlichen Folgen für Mittelstand, Handwerk, Soloselbstständige und Freiberufler bekannt. Zahlreiche Branchen, wie die Gesamtheit des Tourismus, werden noch auf absehbare Zeit nicht zur vorherigen Normalität finden können.
Mit Blick auf die von einigen beklagte Einschränkung der Grundrechte möchte ich ganz klar sagen, dass sich der Freiheitsbegriff für uns nicht nur auf die Starken und Jungen beschränkt. Freiheit ist immer auch die Freiheit der Schwachen und der anderen. Wer in der derzeitigen Situation in seinen Entscheidungen das Risiko der Schwachen nicht berücksichtigt, handelt verantwortungslos.
Wirtschaftliche Fehlentwicklungen oder Fehler im Bildungssystem können korrigiert werden. Was nicht korrigiert werden kann, ist der Tod eines nahen Angehörigen.
Eine vor allem von der Opposition oft geäußerte Kritik, auch in unserem Hause, ist die Nichteinbeziehung des Parlaments bei den Entscheidungen der Landesregierung.
In den zahlreichen Gesetzesentwürfen hat auch dieser Landtag den Rahmen für die Arbeit der Landesregierung geschaffen. Die Opposition verwechselt dabei häufig das eingeforderte Mitspracherecht mit eigenen Anträgen, die sich einfach nicht durchgesetzt haben.
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktionschef Ralph Brinkhaus hat es in der Debatte im Bundestag in der vergangenen Woche auf den Punkt gebracht. Die Anzahl der Personen in einem Geschäft, die Größe der zu öffnenden Geschäftsflächen oder welche Geschäfte geschlossen werden, sind Entscheidungen, die die Exekutive zu treffen hat.
In einem solchen Ausnahmefall wie einer Pandemie muss schnell gehandelt werden. Und für dieses schnelle Handeln hat die Landesregierung das volle Vertrauen der CDU-Fraktion. Es geht jetzt nicht um persönliche oder ideologische Befindlichkeiten, sondern um die Bekämpfung einer Pandemie.
Es ist das gute Recht und auch die Pflicht der Opposition die Maßnahmen und Entscheidungen einer Regierung zu kritisieren und zu hinterfragen. Aber das Handeln der Bundes- und der Landesregierung als Aktionismus zu betiteln, nur weil es Vorkehrungen trifft, von denen man überzeugt ist, sie retten die Menschen in unserem Land, ist eine Frechheit.
Wir stellen der Landesregierung aber keinen Blankocheck aus. Das bedeutet, dass diese Maßnahmen überprüft und nach unserem Vorschlag nach 14 Tagen evaluiert werden müssen.
Bereits die Maßnahmen, die die Landesregierung im Frühjahr veranlasste, waren aus Sicht der CDU-Fraktion richtig und notwendig. Jeder Einzelne musste sein privates und berufliches Leben an die neuen Bedingungen anpassen. Das wird auch mit der neuen Verordnung der Fall sein. Dass das nicht leichtfällt, kann ich nachvollziehen.
So unpopulär und ungewöhnlich die Verordnungen im Frühjahr auch gewesen sein mögen, haben sie geholfen, die Fallzahlen der Infizierten und Toten in Sachsen-Anhalt so gering zu halten. Mit der neuen Verordnung geht die Hoffnung einher, dass uns das wieder gelingen wird.
Bisher können wir stolz auf die Menschen in diesem Land sein. Jetzt entscheidet sich, wie wir Weihnachten und die nächsten Monate in diesem Land verbringen werden. Wirtschaft und Gesellschaft haben im Frühjahr bewiesen, dass sie die Vorgaben von Bundes- und Landesregierung einhalten.
Zum damaligen Zeitpunkt waren wir unserem Ministerpräsidenten auch dankbar, dass er sich frühzeitig von der Bundeslinie abgekoppelt hat, da sich das Corona-Virus bundesweit unterschiedlich ausgebreitet hat. Ballungsgebiete sind stärker betroffen, als der ländliche Raum. Nunmehr nehmen die Zahlen auch in unserem Bundesland rapide zu. Daher ist es auch ein bemerkenswerter und zu lobender Schritt, dass alle Regierungschefinnen und Regierungschefs diese Verordnung mittragen. Nur gemeinsam können wir diese Pandemie besiegen.
Im Mai habe ich es bereits gesagt, dass Prävention nicht oft die verdienten Lobeshymnen erhält, weil der Mensch nicht sieht, was sie verhindert hat. Deshalb wird der jetzt eingeschlagene Weg von uns mitgetragen.
Die Pandemie hat bisher gezeigt, dass die Menschen füreinander in Krisenzeiten einstehen. Sie hat gezeigt, dass die Bundes- und Landesregierung und auch wir als Parlament in wichtigen Zeiten schnelle Entscheidungen treffen können.
Nur leider hat sich die Situation nach dem Sommer deutlich verschlimmert.
Wie wir jetzt mit der Pandemie umgehen, entscheidet über die Gesundheit unserer Bürger und Bürgerinnen, aber auch unserer Wirtschaft. In den kommenden Wochen und Monaten müssen wir wieder für das Verständnis unserer Bürgerinnen und Bürger werben. Jeder Mensch ist jetzt dazu aufgerufen, aktiv mitzuwirken, den Virus in den Griff zu bekommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie gesund!
Landespersonal kann vor Ort wertvolle Dienste leisten
Zur Forderung des Landkreistages, Landespersonal an die Gesundheitsämter abzuordnen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Forderung des Landkreistages, dass Landesbedienstete die Gesundheitsämter vor Ort unterstützen sollen, ist nachvollziehbar und gut begründet. Wir befürworten daher diese nachdrücklich.
Sicher gibt es viele Beschäftigte im Landesdienst, die die Gesundheitsämter, zum Beispiel im Bereich der Nachverfolgung, unterstützen wollen. Das Land ist gefordert, hier auf freiwilliger Basis eine zeitlich befristete Abordnung von Beschäftigung in die Landkreise und kreisfreien Städte zu ermöglichen. Natürlich nur da, wo dies arbeitstechnisch auch möglich ist.
Dieses zusätzliche Personal kann mit weiteren Kräften, zum Beispiel von der Bundeswehr, zur Entlastung der Gesundheitsämter beitragen.
Aus unserer Sicht ist die Nachverfolgung von Infektionsketten momentan wichtiger, als die Durchführung von Betriebsprüfungen durch Beschäftigte der Finanzämter. Auch hier müssen jetzt entsprechende Prioritäten gesetzt werden.“
Bewegungsjagden unter strengen Auflagen ermöglichen
Vor dem Hintergrund der ab Montag deutschlandweit geltenden strengen Versammlungsverbote und mittlerweile 103 bestätigter Fälle afrikanischer Schweinepest (ASP) erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, und Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppen Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft:
„Der Großteil der Jagdstrecke wird in den Monaten November und Dezember mit Bewegungsjagden erzielt. Besonders vor dem Hintergrund der sich derzeit mit rasanter Geschwindigkeit ausbreitender ASP gilt es, präventiv einen Anwuchs der Wildschweinbestände und damit das Ausbreitungsrisiko der Tierseuche zu verhindern. Bleibt die erforderliche Jagdstrecke aus, führt das im kommenden Jahr zu einem immensen Zuwachs der Schwarzwildpopulation. Das Risiko wird nicht nur für landwirtschaftliche Wildschäden erhöht, sondern auch die Wahrscheinlichkeit des Eintrages der ASP in einen Hausschweinbestand.“
Der umweltpolitische Sprecher, Andreas Schumann, ergänzt: „Die CDU-Fraktion erachtet es als zwingend notwendig, unter strengen Kontaktbeschränkungen und hohen Sicherheitsvorkehrungen (Abstandsregeln, Hygiene und Verzicht auf das Strecke legen und die Bruchübergabe), Bewegungsjagden zu ermöglichen. Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt hat ein Hygienekonzept für Drückjagden erarbeitet. Dieses sollte Berücksichtigung in der Eindämmungsverordnung finden.“
Bildungsangebote von ARD und ZDF als wichtiges außerschulisches Instrument stärker nutzen
Der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher, Markus Kurze, und die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, erklären vor dem Hintergrund geführter Gespräche mit Vertretern des ZDF in Mainz zum Thema Bildungsinhalte:
„Mein Besuch in Mainz beim ZDF hatte auch den erfreulichen Aspekt beleuchtet, dass beide öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF in erheblichem Umfang zusätzliche und neue außerschulische Bildungsangebote bereithalten, die gerade in Zeiten der Corona-Pandemie verstärkt durch die Schülerinnen und Schüler genutzt werden sollten. Wenn ganze Schulklassen in Quarantäne gehen und zuhause beschult werden müssen oder auch selbst im Regelschulbetrieb, sind diese Angebote eine sinnvolle Ergänzung des eigentlichen Unterrichtsstoffes“, so Markus Kurze.
Angela Gorr ergänzt: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Bildungsminister unser Anliegen aufgegriffen und während der Schulschließungen im Frühjahr 2020 alle Schulen im Land Sachsen-Anhalt über die vielfältigen Präsenzen der beiden Sender im Internet informiert hat. Damit wird das Angebot an Bildungsinhalten im öffentlich-rechtlichen Sendebereich dokumentiert und herausgestellt. Ferner werden Schülerinnen und Schüler auf nachhaltige Bildungsformate im Netz aufmerksam gemacht und können somit ihr in der Schule erworbenes Wissen auffrischen und ergänzen.“
Beide Politiker ergänzen: „Allerdings gibt es noch deutlichen Nachholbedarf, um in Pandemiezeiten für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen Bildungsinhalte über die Fernsehprogramme und die Mediatheken der Sender zu vermitteln.“
Unter den folgenden Links sind die Bildungsangebote zu finden:
https://www.br.de/alphalernen/neu-portal-alpha-lernen-100.html
https://www.br.de/mediathek/rubriken/themenseite-schule-daheim-100
https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/index.html
https://www.zdf.de/wissen/schulersatzprogramm-100.html
https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/terra-x-statt-schule-102.html
https://history360.zdf.de/
Corona-Pandemie: Eindämmungsmaßnahmen sind aktuell angebracht – Notparlament muss eingesetzt werden
Zum Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erklärt Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die CDU-Fraktion hat sich im Zuge der Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum weiteren Vorgehen verständigt. Wir tragen den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs vollumfänglich mit. Nach dem befristeten Teil-Lockdown und der Bewertung der Infektionszahlen für Sachsen-Anhalt sollte allerdings erneut auf den Sachsen-Anhalt-Plan eingeschwenkt werden, der dem Infektionsgeschehen hierzulande bisher gut Rechnung getragen hat. Wir können aktuell aber nicht die Augen davor verschließen, dass die Infektionszahlen auch in Sachsen-Anhalt steigen und ein länderübergreifendes abgestimmtes Maßnahmenpaket den größten Nutzen bringt. Die CDU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, dass nach 14 Tagen überprüft werden muss, ob die Maßnahmen greifen. Zu begrüßen ist, dass für die vielen durch die Schließung betroffenen Betriebe, der Umsatzausfall in Höhe von 75 Prozent, des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats aus 2019, erstattet werden soll. Für Unternehmen, die erst neu am Markt sind, wird es eine Sonderregelung geben.
Auch im Parlament sollten die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Bereits zum ersten Lockdown hat die CDU-Fraktion die Einsetzung eines Notparlamentes gefordert. Wir können die Bürgerinnen und Bürger nicht aufrufen persönliche Kontakte zu verringern und im Landtag von Sachsen-Anhalt im Normalbetrieb tagen.“
Schulenburg: Zeugenaussagen bestätigen die Landtagsunterrichtung und die Aktenlage
Die Fraktion DIE LINKE hat gemeinsam mit der AfD-Fraktion Minister Stahlknecht und Frau Staatssekretärin Dr. Zieschang als Zeugen vor den 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) geladen. Zu den heute vorgenommenen Zeugenvernehmungen erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher und Obmann im 19. PUA der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Vernehmungen von Minister Stahlknecht und Staatssekretärin Dr. Zieschang haben keine neuen Erkenntnisse gebracht. Der Landtag und die Öffentlichkeit wurden nach dem Anschlagstag zur Einsatzführung und Erstintervention vollumfänglich unterrichtet. Der von der AfD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss war nicht notwendig.
Fest steht, dass die Überprüfung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Inneres und Sport (MI) mehrfach veranlasst worden ist. Die Polizeibehörden wurden durch das MI wiederholt auf die Gefährdung jüdischer Einrichtungen hingewiesen. Die Erlasslage des MI wurden in der Polizeidirektion bzw. der Polizeiinspektion Halle ordnungsgemäß umgesetzt. Die Kontaktpflege der Polizeidirektion bzw. Polizeiinspektion Halle mit der jüdischen Gemeinde zu allgemeinen und besonderen Schutzmaßnahmen ist regelmäßig erfolgt. Es war geübte Praxis, sich im Vorfeld von Veranstaltungen mit der jüdischen Gemeinde abzustimmen und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen gut zu bewältigen. Durch das Ministerium wurde ein grundlegendes Erstinterventionskonzept für sogenannte lebensbedrohliche Einsatzlagen erarbeitet und den Polizeidienststellen zum Dienstgebrauch zugeleitet. Die operativen Einsatzkräfte der Landespolizei führen in den Funkstreifenwagen grundsätzlich Maschinenpistolen MP5 sowie ballistische Schutzwesten der Schutzklasse 4 mit.
Die Konzepte zur Prävention, Verhinderung und Bewältigung von Amoklagen und terroristischen Anschlägen sind hinreichend in die Aus- und Fortbildung der Landespolizei impliziert. Mit Erlass des MI vom 27.03.2018 wurden die Regelungsinhalte des Erstinterventionskonzeptes und der Führungs- und Einsatzkonzeption im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Beamten der Landespolizei verankert.“
Schulenburg: Die Landespolizei ist und war für antisemitische Hassverbrechen sensibilisiert
Die Landtagsabgeordnete Henriette Quade der Fraktion DIE LINKE hat öffentlich erklärt, dass der im Jahr 2018 im Ministerium für Inneres und Sport vorgestellte Leitfaden der OSZE „Antisemitischen Hassverbrechen begegnen – jüdische Gemeinden schützen“ unserer Landespolizei nicht bekannt gewesen sei. Diese Äußerungen stützt Frau Quade auf von ihr vorgenommene Zeugenbefragungen im 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA). Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher und Obmann der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt im 19. PUA:
„Die von Frau Quade getätigten Unterstellungen stehen im krassen Widerspruch zu den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses und dem vorliegenden umfangreichen Aktenmaterial. Hierauf habe ich Frau Quade bereits im öffentlichen Sitzungsteil am 23.09.2020 hingewiesen.
Innenminister Holger Stahlknecht hat sich als Vorsitzender der IMK mit Schreiben vom Mai 2018 an die Innenminister und -senatoren gewandt und eine Befassung der Sicherheits- und Justizbehörden der deutschen Länder mit dem Handbuch des Büros der OSZE Leitfaden ‚Antisemitischen Hassverbrechen begegnen – jüdische Gemeinden schützen‛ angeregt und den Beratungspunkt ‚Antisemitischen Übergriffen konsequent entgegentreten‛ für die Frühjahrstagung der IMK im Jahr 2018 angemeldet.
Durch Erlass des Ministeriums vom 10.09.2018 wurde die Fachhochschule Polizei angewiesen, die Empfehlungen des Leifadens in die Ausbildung, ins Studium und die Fortbildung der Landespolizei zu integrieren sowie in der Lehrstoffvermittlung zu berücksichtigen. Seitdem ist er fester Bestandteil der Ausbildung, Forschung und Lehre an der Fachhochschule. Der Landespolizei sind die Empfehlungen der OSZE zur Begegnung von antisemitischen Hassverbrechen bekannt, da sie fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Landespolizei sind. Sofern Frau Quade an ihren Falschbehauptungen festhalten oder diese wiederholen sollte, wird die CDU-Fraktion die Akteninhalte als Beweismittel verlesen und im Abschlussbericht des 19. PUA berücksichtigen.“
Thomas: Gericht folgt Auffassung der CDU-Fraktion
Die Landesregierung hat heute zur Corona-Pandemie beraten. Im Zuge der steigenden Infektionszahlen hat sie entschieden, geplante Lockerungen zu verschieben und auf regionale Eindämmungsmaßnahmen abzustellen. Zeitgleich hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg die Regelung des Landes zum Beherbergungsverbot außer Vollzug gesetzt. Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas:
„Es steht außer Frage, dass sich die zweite Welle der Corona-Pandemie auf-baut und wir mit abgestimmten Maßnahmen stringent gegensteuern müssen. Der Sachsen-Anhalt-Weg ist richtig! Regionale Eindämmungsmaßnahmen sind zielführend.
Mit Blick auf das Beherbergungsverbot folgt das Gericht der Auffassung der CDU-Landtagsfraktion. Die Regelungen in den Ländern waren zu widersprüchlich, eine bundeseinheitliche Regelung wäre wünschenswert. Auch in anderen Bundesländern haben Gerichte die ausgesprochenen Beherbergungsverbote aufgehoben.“
„Das Hotel- und Beherbergungsgewerbe hat in den zurückliegenden Monaten bewiesen, dass sie die Kontakt- und Hygieneregeln einhalten. Viele Häuser haben erheblich investiert, um den Corona-Auflagen gerecht zu werden. Trotz eines umsatzstarken Sommers gibt es keine Belege dafür, dass Hotels und Pensionen zu einem Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Gaststätten und Restaurants sind keine Infektionsherde. Sie haben ausgefeilte Hygienekonzepte entwickelt“, so Thomas. Die gesamte Branche steht vor ungeahnten Herausforderungen. Eine Normalisierung wird wahrscheinlich erst eintreten, wenn ein weltweiter Impfstoff gegen die Corona-Pandemie gefunden worden ist.
Lars-Jörn Zimmer, tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Es gibt keine Hinweise darauf, dass Reisen durch Deutschland zu einem nennenswerten Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Restaurant-besuche sind grundsätzlich sicher. Wir rufen aber auch alle auf, die Kontakte zu reduzieren und nur in kleinen Kreisen die Angebote zu nutzen. Einen weiteren Lockdown können die zahlreichen Klein- und Familienbetriebe finanziell nicht mehr stemmen. Die Landesregierung ist daher gefordert, weiter mit Augenmaß zu agieren.“