Der Glücksspielmarkt muss reguliert werden
Zur ersten Beratung des vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll nicht nur der entsprechende Markt reguliert, sondern vor allem auch der Jugend- und Spielerschutz gestärkt werden. Gerade im Bereich der Online-Glücksspiele gab es viele halblegale und auch illegale Angebote. Daher ist es wichtig, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und den Anbietern von illegalen Angeboten das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Mit einem Einzahlungslimit, besseren Spielersperren bei problematischem Spielverhalten sowie einem Ausbau der Glückspielsuchtberatung wird der Jugend- und Spielerschutz deutlich verbessert. Mit der Ansiedlung der gemeinsamen Glücksspielbehörde in Halle mit über 100 Arbeitsplätzen wird ein Beitrag dazu geleistet, dass Ungleichgewicht bei den Behördenstandorten in den Bundesländern abzubauen.“
Das A und O ist eine ausreichende Versorgung mit Impfstoff
Zur Landtagsdebatte um die Impfstrategie des Bundes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Dass der Impfstoff im Kampf gegen das Corona-Virus am Anfang ein knappes Gut sein würde, war zu erwarten. Aber ohne eine ausreichende Versorgung mit diesem Impfstoff ist eine Umsetzung der Impfstrategie nicht möglich. Wir erwarten, dass die Impfstoffhersteller ihre Zusagen erfüllen. Die angekündigten Kooperationen und Produktionserweiterungen begrüßen wir ausdrücklich. Die organisatorischen Voraussetzungen für die Impfungen vor Ort sind grundsätzlich vorhanden. Wenn auf übergeordneter Ebene eine Entscheidung getroffen wird, brauchen wir klare Führungsstrukturen und die Einbindung der Expertinnen und Experten vor Ort aktiv. Um Impftourismus zu verhindern, setzen wir bei der Vergabe der Impftermine auf regionale Lösungen. Das Versprechen der Bundesregierung, allen die es wollen bis zum 21. September ein Impfangebot zu unterbreiten, muss unbedingt eingehalten werden.“
Wald: Nur Hand in Hand ist die Waldkatastrophe zu bewältigen
Zur heutigen Regierungserklärung der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert, „Für die Wälder der Zukunft: Was wir jetzt tun müssen“, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Unser Wald stirbt nicht erst seit gestern. Seit Anfang des Jahres 2018 weist die CDU-Fraktion den grünen Koalitionspartner gebetsmühlenartig darauf hin, was die Konsequenz aus der nicht erfolgten Beräumung des Waldes von Totholz und der Reduzierung der Stellen im Forst ist. Angesichts der mittlerweile massiven Schädigungen bei vier von fünf Bäumen sowie der ausgedünnten Krone jedes dritten Baumes ist diese Blockadehaltung, rückblickend betrachtet, mehr als fragwürdig.
Wir wiederholen unsere Forderungen aus der Antragsinitiative der CDU-Fraktion vom Februar 2018. Wir fordern:
- zusätzlich zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten 5 Millionen Euro pro Jahr für die Beräumung, den Waldvoranbau und der Wiederaufforstung;
- den Einsatz der Landesregierung gegenüber dem Bund für die Umschichtung von mindestens 40 Millionen Euro aus dem Klimafonds zu Gunsten der Wälder Sachsen-Anhalts;
- die Sicherung der Qualität in der Forstwirtschaft durch Personalaufwuchs sicher zu stellen;
- Maßnahmen für die Prävention und die Bekämpfung von Waldbränden zu ergreifen;
- klimaresilientere/robustere Baumarten für die Wiederaufforstung in Betracht zu ziehen und
- den Wildverbiss durch eine strukturierte Altersklassenbewirtschaftung zu reduzieren.
Dass das Waldsterben das Ergebnis eines seit dem Jahr 2017 andauernden Prozesses aus Sommer- und Winterstürmen, Dürren und Schädlingsbefall ist, ist unbestritten. Aber das Ausmaß der Schäden zeigt, die Waldkatastrophe können wir nur Hand in Hand bewältigen. Wir freuen uns daher, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die zuständige Ministerin endlich Einsicht und Verantwortungsbewusstsein zeigen. Inwiefern dies den Weg für eine Waldpolitik mit Zukunft bereitet, wird sich aber noch zeigen.“
Schluss mit Schuldzuweisungen – Prävention betrifft uns alle
Zur heutigen Berichterstattung der dpa zur bislang fehlenden Umsetzung des Landtagsbeschlusses zu Präventionsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erklärt der landwirtschaftliche Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dietmar Krause:
„Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in unseren Nachbarbundesländern immer weiter aus. Bislang sind in Sachsen und Brandenburg 611 Fälle bestätigt worden. Spätestens der Verdachtsfall eines tot in der Elbe bei Magdeburg geborgenen Wildschweins hätte für das zuständige Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein Weckruf sein müssen. Der Landtagsbeschluss „Maßnahmen der Seuchenprävention vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest ergreifen“ vom 15. Oktober 2020 (Drs. 7/6747) ist bis heute noch nicht umgesetzt. Nach diesem Beschluss soll das Land die Gebühren der Trichinenschau übernehmen und eine Abschussprämie gewähren soll.
Passives Monitoring und eine Erhöhung des Jagddrucks sind notwendige Instrumente, um die drohende Seuche so lange wie möglich fernzuhalten, bzw. einen Ausbruch frühestmöglich nachzuweisen. Der Großteil der Bundesländer hat bereits eine Pürzelprämie ausgelobt oder die Gebühren für die Trichinenschau übernommen. Sachsen-Anhalt muss jetzt handeln, denn mit jedem weiteren Tag, verlieren wir wichtige Zeit in der Prävention.“
Der finanzpolitische Sprecher, Guido Heuer ergänzt: „Das Finanzministerium hat bereits am 18. Dezember 2020 die Verwendung von Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Prämien freigegeben. Warum das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft den Landtagsbeschluss nicht umsetzt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Bei einem fehlenden Mittelabfluss von insgesamt über 40 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2020 muss man davon ausgehen, dass 3 Millionen Euro leicht zu finanzieren wären. Der Hinweis des Ministeriums entbehrt daher jeder Grundlage. Es gilt immer noch der Haushaltsgrundsatz, zuerst eigene Haushaltsmittel zu verwenden, bevor Mittel aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden. Scheinbar versucht das Ministerium Gelder für eigene ideologische Ideen zu bunkern, bevor es die Jäger bei der Seuchenprävention unterstützt.“
Gesundheitsministerium muss jetzt tätig werden, um die Krankenhauslandschaft krisen- und zukunftssicher aufzustellen
Gestern trafen sich die Mitglieder der Koalitionsfraktionen mit den Spitzen des Ministeriums der Finanzen sowie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum Thema „Zukunft der Krankenhauslandschaft in unserem Bundesland“. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, und der sozialpolitische Sprecher, Tobias Krull, sehen dringenden Handlungsbedarf:
„Uns eint der Wunsch nach der bestmöglichen Gesundheitsvorsorge. Das Gespräch hat aber gezeigt, dass das Herangehen zwischen zuständigem Gesundheitsministerium und der CDU-Fraktion grundlegend verschieden ist. Während die SPD weiter starr am Krankenhausplan aus dem Jahr 2019 festhält, will die CDU endlich wirkliche Bewegung. Schon seit Monaten fordern wir einen Plan zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft. Dieser soll beleuchten, wo Investitionen am nachhaltigsten sind, wo Synergien oder Kooperationen möglich und sinnvoll sind und wo das Miteinander zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verbessert werden muss. All diese Aspekte müssen darüber hinaus über alle Krankenhäuser – egal in welcher Trägerschaft und auch über Ländergrenzen hinweg – betrachtet werden. Spätestens seit der Pandemie und der Schließung des Krankenhauses in Havelberg ist klar, dass der Krankenhausplan nicht ausreicht.
Wir als Fraktion und auch Finanzminister Michael Richter haben mehr als einmal deutlich gemacht, dass es am Geld nicht scheitern wird: Bereits jetzt sind im Landeshaushalt für die Jahre 2021 bis 2024 über 330 Millionen Euro für die Krankenhausfinanzierung vorgesehen. Hinzu kommen weitere fast 118 Millionen Euro im Rahmen des ‚Zukunftsprogramms Krankenhäuser‛ und 13 Millionen Euro aus dem Gesundheitsstrukturgesetz. Das von der Landesregierung angekündigte Sondervermögen aus Anlass der Corona-Pandemie, mit dem ausdrücklichen Ziel der Stärkung der Gesundheitsfürsorge, vermag diese Mittel auch zukünftig abzusichern und bei Bedarf weitere bereitzustellen. Hier erwarten wir von der Ministerin und der zuständigen Staatssekretärin deutlich mehr, als immer wieder nur nach mehr Geld zu rufen. Die von der SPD geforderten Investitionsprogramme sind ohne konkrete Pläne nicht zielführend. Es geht nicht nur darum, den vorhandenen Investitionsstau abzubauen, sondern darum, unsere Krankenhäuser zukunftssicher zu machen.“
Tobias Krull abschließend: Wir brauchen einen klaren Zukunftsplan zur Weiterentwicklung unserer Krankenhäuser.“ „Wir wollen Millionen Euro zur Stärkung und Spezialisierung unserer Krankenhäuser ausgeben, aber wir müssen wissen, wo das Geld am nachhaltigsten wirkt!“, ergänzt Guido Heuer.
Flächendeckende medizinische Versorgung muss gesichert bleiben
Zu öffentlichen Meldungen, dass die AMEOS-Kliniken zum Verkauf stehen erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Nach Medienmeldungen ist der Verkauf der AMEOS-Kliniken möglich. Die Krankenhäuser dieses Trägers spielen eine große Rolle in der Versorgung der Menschen in unserem Land mit medizinischen Leistungen. Daher ist es für uns Grundvoraussetzung, dass sich der mögliche neue Betreiber zu den bisherigen Krankenhausstandorten bekennt und diese weiterbetreibt. Sollte es von kommunaler Seite das Interesse geben, hier wieder selbst die Verantwortung zu übernehmen, zeigen wir uns gesprächsbereit darüber, welche Rolle das Land in diesem Prozess spielen könnte.
Klares Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit medizinischen Leistungen. In Anbetracht der Zukunftsperspektiven auf diesem Gebiet bleiben wir bei unserem Ziel der Erarbeitung eines Zukunftsplans für die Krankenhäuser in unserem Land. Dieser soll die Erreichbarkeit, die Qualität und die Versorgungsicherheit als oberste Ziele haben – alles im Sinne des Patientenwohls.“
Städtebauförderung ist Garant für einen sehenswerten Stadtumbau – Glückwunsch nach Wittenberg
Der Wittenberger CDU-Abgeordnete und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell, beglückwünscht die Lutherstadt Wittenberg zum Gewinn des „Stadtumbau Award Sachsen-Anhalt 2020“.
„Der Stadtumbau, der städtebauliche Denkmalschutz und die Aktivierung der Stadt- und Ortsteilzentren sind nach wie vor die Schwerpunkte innerhalb der Städtebauförderung, um lokale und regionale Identitäten zu sichern sowie die städtebauliche, infrastrukturelle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu stärken.
Jährlich fließen Millionen Euro von Bund und Land in die Städtebauförderung der Kommunen. Die Lutherstadt Wittenberg hat sich diesen Preis wahrlich verdient, denn durch wegweisende, nachhaltige und vorausschauende Sanierungen bzw. Erneuerung kann sich die historische Altstadt mehr als sehen lassen.
Die CDU-Fraktion wird weiter ihren Beitrag leisten, damit die Städtebauförderung auskömmlich finanziert werden kann“, so Frank Scheurell.
Thomas: Forderung der CDU nach nationalem Roaming endlich umgesetzt – Guter Tag für ländliche Regionen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, begrüßt die angekündigte Kooperation der Mobilfunkanbieter zur Verbesserung der Empfangsqualität in dünnbesiedelten Regionen. Durch die Abschottung der Netze habe es dort eine Wirtschaftlichkeitslücke und somit zahllose Funklöcher gegeben. Mit der gegenseitigen Öffnung der Netze werde nun eine deutliche Verbesserung der Netzabdeckung und -qualität einhergehen.
„Unsere Bemühungen haben endlich Wirkung gezeigt. Das ist ein greifbares und gutes Signal für unsere ländlichen Regionen. Wir fordern seit Jahren ein nationales Roaming, das mobilen Geräten erlaubt, sich automatisch in den nächsten verfügbaren Funkmasten einzuwählen. Damit sollten die meisten Funklöcher endlich der Vergangenheit angehöhren“, so Thomas.
Dieser fordert die Mobilfunkanbieter auf, auch beim 5G-Ausbau zu kooperieren. Die Mobilfunkabdeckung müsse endlich dem Anspruch einer modernen Industrienation gerecht werden.
Komplexes Gesetz offenbart erhöhten Anhörungsbedarf
Das Agrarstrukturgesetz soll die Gesetze zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr (Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und landesrechtliche Ausführungsvorschriften) in einem Gesetz zusammenführen. Stellungnahmen im Zuge des Anhörungsverfahrens zeigen schon jetzt die Komplexität des Vorhabens. Dazu erklärt Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppen Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft:
„Die Hauptziele des Agrarstruktursicherungsgesetzes sind, die Tätigkeiten von Investoren in Sachsen-Anhalt zu regulieren, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und der Forderung nach einer breiten Streuung des Bodeneigentums zu entsprechen. Dabei sollen die nachhaltige Sicherung und Förderung einer leistungsfähigen und vielfältigen Agrarstruktur gewährleistet werden. Erste Stellungnahmen u. a. des Landkreistages oder des Leibniz-Institutes für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) zeigen, wie komplex das Thema ist und die unterschiedlichen Interessen aller Akteure aufeinanderprallen.
Das land- und forstwirtschaftliche Eigentum sind Lebens- und Erwerbsgrundlage und zugleich ein wichtiger Identifikationsfaktor der Menschen in Sachsen-Anhalt. Ziel der CDU-Fraktion ist, die Rahmenbedingungen für eine weitere nachhaltige Entwicklung unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aktiv zu gestalten. Das Engagement außerlandwirtschaftlicher Akteure auf dem Bodenmarkt und die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Pacht- und Bodenpreise betrachten wir mit Sorge.
Dies hat uns veranlasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Grundstücksverkehrs zu novellieren. Um diese rechtssicher zu gestalten, sollten wir uns im Verfahren die notwendige Zeit geben. Die Pandemielage erschwert die Beratungen zum Gesetz zusätzlich, denn auf umfangreiche, notwendige Anhörungen müsste größtenteils verzichtet werden. Daneben besteht aber ein erhöhter Aufklärungsbedarf zu den Zielen der Gesetzesinitiative. Wir gehen mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode davon aus, dass die angesetzte Terminierung für das Verfahren nicht genügt, um den Anforderungen an ein rechtssicheres und akzeptiertes Gesetz gerecht zu werden.
Die Behauptung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion würde das Zustandekommen des Gesetzes verhindern wollen, entbehrt daher jeglicher Grundlage. Vielmehr zeigt das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen im Punkt ‚Landwirtschaftlicher Bodenmarkt neu regeln‛ (730-735), dass sie den jetzigen Gesetzentwurf so nicht umsetzen wollen, da ihre ideologischen Ziele im Entwurf nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben.“
Strukturdebatte wird geführt
Laut Medienberichten hat sich Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks (SWR), für eine weitgehende Zusammenarbeit des SWR mit dem benachbarten Saarländischen Rundfunk (SR) ausgesprochen. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die öffentliche Diskussion über den Auftrag und die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird jetzt endlich ernsthaft geführt. Die CDU-Fraktion begrüßt die Vorschläge des SWR wonach SWR und SR in bestimmten Bereichen Kooperationen aufbauen könnten, so etwa bei Produktionen oder der Verwaltung. Die benachbarten Rundfunkanstalten weisen optimale Bedingungen für eine Zusammenführung ihrer Strukturen und Aufgaben auf.
Wir freuen uns daher über den Anstoß der Debatte seitens des SWR. Die Sorge des Saarländischen Rundfunks, dass er seine regionale Identität verliert, ist unbegründet. In den meisten Rundfunkanstalten werden jetzt schon mehrere Bundesländer bedient.
Klar ist, zukunftsorientierte und wirtschaftliche Auftrags- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystems. Er muss erhalten und bezahlbar bleiben.“