Sachsen-Anhalt-Plan zur Öffnung konsequent umsetzen und umgehend weiterentwickeln
Zur heutigen Vorstellung des Entwurfs des Sachsen-Anhalt-Plans über Öffnungsschritte erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Es ist jetzt dringend geboten, schrittweise in unser gewohntes Leben vor dem Corona-Virus zurückzukehren. In der vergangenen Woche hat die CDU-Fraktion in einer Landtagsdebatte eine Öffnungsstrategie eingefordert und das Kabinett hat den Sachsen-Anhalt-Plan 2021 heute vorgelegt.
Zum 1. März sind jetzt Öffnungen für Schulen, Friseure und die Fußpflege unter strengen Hygiene-Auflagen vereinbart. Daneben sollen Baumärkte, Gartenmärkte, Blumenläden, Gärtnereien sowie Fahr- und Flugschulen öffnen. Die Landeskader dürfen ebenfalls wieder trainieren Die CDU-Fraktion verbindet damit die Hoffnung, dass schnellstmöglich weitere Bereiche des Lebens und der Wirtschaft geöffnet werden.
Vor diesem Hintergrund ist für uns klar, dass bei Inzidenzwerten unter 50 regional wieder flexibler zu agieren ist. Einen Lockdown bis zur Ausrottung des Virus lehnen wir ab. Der Inzidenzwert darf nicht als einziges Kriterium für eine Öffnungsstrategie herangezogen werden. Ein einzelner Infizierter in einem Flächenlandkreis, wie beispielsweise dem Jerichower Land, hat auf den Inzidenzwert deutlich mehr Auswirkungen, als ein Infizierter in einem urbanen Gebiet wie der Stadt Berlin. Das hat zur Folge, dass eher ein Landkreis mit weniger Personen Einschränkungen vornehmen muss als eine bevölkerungsreiche Stadt. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Über Impfungen und mit Medikamenten wird es möglich sein Corona einzudämmen. Dabei bleibt das Ziel bestehen bis zum Ende des Sommers jeden zu impfen der das auch möchte. Ein verantwortungsvoller Stufenplan und das Aufzeigen von Perspektiven für die Menschen in Sachsen-Anhalt sind jetzt unabdingbar.“
Kommunale Handlungsfähigkeit muss gesichert werden
Zu den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass die kommunalen Gremien, wie Stadträte und Kreistage und deren Ausschüsse, auch in Form einer Hybridsitzung tagen können. So soll den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet werden, in Präsenz an der Sitzung teilzunehmen, während andere per Video zugeschaltet sind. Wir wollen damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen, auch unter den aktuellen Bedingungen, sicherstellen. Die Praxiserfahrungen, zum Beispiel auch in Aschersleben, machen deutlich, dass diese Option vor Ort gewünscht und gebraucht wird.
Hinzukommen weitere Erleichterungen, wie z. B. die Absenkung der Hürden zur Durchführung von elektronischen bzw. schriftlichen Abstimmungen. Unser Ziel ist, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und zu sichern. Die Kommunen müssen auch in Pandemiezeiten arbeits- und entscheidungsfähig bleiben.“
Einen Lockdown bis zur Ausrottung des Virus lehnen wir ab!
Zur heutigen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff „Stand der SARS-CoV-2-Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung notwendigen Maßnahmen“ erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Vor kurzem wurde der bundesweite Lockdown bis zum 7. März verlängert. Sachsen-Anhalt setzt die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder um. Die Maßnahmen sind notwendig, um trotz eines rückläufigen Infektionsgeschehens die Ausbreitung der neuen ansteckenden Virus-Mutationen einzudämmen und die Infektionszahlen weiter zu senken.
Wir sind dem Ministerpräsidenten dankbar, dass er eine Forderung der CDU-Fraktion umsetzt, und zumindest die Friseure unter strengen Hygiene-Auflagen bereits ab 1. März wieder öffnen dürfen. Zum 1. März soll auch die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Schulen erfolgen.
Leider müssen Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten vorerst weiter geschlossen bleiben. Vor diesem Hintergrund sieht es die CDU-Fraktion als bedauerlich an, dass mittlerweile die Grenze für weitere Öffnungen auf einen Inzidenzwert von 35 reduziert wurde. Der Inzidenzwert darf nicht als einziges Kriterium für eine Öffnungsstrategie herangezogen werden. Ein einzelner Infizierter in einem Flächenlandkreis, wie beispielsweise dem Jerichower Land, hat auf den Inzidenzwert deutlich mehr Auswirkungen, als ein Infizierter in einem urbanen Gebiet wie der Stadt Berlin. Das hat zur Folge, dass eher ein Landkreis mit weniger Personen Einschränkungen vornehmen muss als eine bevölkerungsreiche Stadt. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Daher begrüßen wir die Entscheidung unseres Ministerpräsidenten Dr. Haseloff, dass die Staatssekretärskonferenz bis Ende Februar eine Fortschreibung des Sachsen-Anhalt-Plans erarbeiten soll. Meine Fraktion verbindet damit die Hoffnung, dass schnellstmöglich weitere Bereiche der Wirtschaft geöffnet werden. Vor diesem Hintergrund ist für uns klar, dass bei Inzidenzwerten unter 50 regional wieder flexibler zu agieren ist. Einen Lockdown bis zur Ausrottung des Virus lehnen wir ab. Nur über Impfungen und mit Medikamenten wird es möglich sein Corona einzudämmen. Dabei bleibt das Ziel bestehen bis zum Ende des Sommers jeden zu impfen der das auch möchte.“
Beitragsbefreiung kommt – Besuchsregeln anpassen
Nach dem Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion in der vergangenen Woche, entfallen auch für Februar 2021 die Elternbeiträge für diejenigen, die die Notbetreuung in Kita und Hort nicht in Anspruch nehmen. Dazu erklärt Tobias Krull, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das Land Sachsen-Anhalt wird für die entgangenen Einnahmen einstehen und diese entsprechend erstatten. Es ist nur gerecht, wenn für nicht erbrachte Leistungen auch keine entsprechenden Elternbeiträge erhoben werden. Viele Eltern stehen derzeit vor erheblichen Herausforderungen. Mit dieser finanziellen Entlastung sollen die Familien unterstützt werden.
Darüber hinaus wäre es sinnvoll, bei der anstehenden Änderung der Eindämmungsverordnung bei den Besuchsregeln unter 14-jährige Kinder nicht mehr mitzuzählen. Die Lebenswirklichkeit der Familien in unserem Land ist anders, als die aktuelle Regelung. Es bleibt weiter das Ziel, dass die Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen, sobald dies die Infektionszahlen wieder zulassen, geöffnet werden. Sie sind nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern auch soziale Orte des Lernens, des Austausches und der Kommunikation.“
Endlich Verantwortung übernehmen
In der 54. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie wurde das Ministerium für Umwelt und Energie (MULE) um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten gebeten, die durch den Wolf seit dem Jahr 2008 entstanden sind. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann und Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppen Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft:
„Derzeit leben 134 Wölfe in unserem Bundesland. Die Weidetierhalter wenden aufgrund der steigenden Gefahr durch Rissschäden immer höhere finanzielle Mittel zum Schutz ihres Eigentums auf. Im Ernstfall warten sie aktuell monatelang auf Ausgleichszahlungen oder bleiben sogar auf den Kosten sitzen.
Mehr als 3,5 Millionen Euro hat das Land seit dem Jahr 2008 für den Wolf aufgewendet. Das entspricht einer durchschnittlichen Summe von ca. 26.600 Euro je Wolf. Angesichts der steigenden Nutztierübergriffe ist das weder den Weidetierhaltern noch der Bevölkerung im ländlichen Raum zu vermitteln. Wir können nicht weiterhin zusehen, wie sich der Interessenskonflikt zwischen Wolfsbesiedlung und Weidetierhaltung weiterentwickelt. Hier ist maß- und verantwortungsvolles Handeln gefragt.“
Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und federführend mit der Thematik Wolf befasst, ergänzt: „Neben dem effizienten Herdenschutz und der Entschädigung der Betroffenen ist hier vor allem ein praxisorientiertes Wolfsmanagement auf Landesebene gefragt. Dem Ministerium muss endlich klar werden, dass Geld und urbane Wolfsromantik die Probleme mit dem Wolf nicht lösen werden. Wir müssen unter Beteiligung der Wissenschaft und der Fachverbände die Frage beantworten, wann ein ‚günstiger Erhaltungszustand‛ erreicht ist bzw. wie viele Wölfe wir in unserem Bundesland langfristig tolerieren können. Diese und weitere Fragen gilt es in der kommenden Wahlperiode zu beantworten.“
Harms: Enge Zusammenarbeit der Ministerien bei der Endlagersuche gefordert
Das Mitglied der Arbeitsgruppe Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Uwe Harms, hat die sachliche Debatte im Zuge des heutigen Fachgesprächs zur Endlagersuche als positiv bewertet. Es zeige, dass sich das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) dem Thema mit der nötigen Sorgfalt nähere.
„Die CDU-Fraktion verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Fachkonferenz Teilgebiete Atomendlager und begrüßt das betont sachliche und transparente Vorgehen des zuständigen Bundesamtes. Als Bergbauland mit umfangreicher Geschichte können wir eine umfangreiche Unterstützung anbieten. Dazu wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen dem federführenden Umweltministerium und dem für Geologie zuständigen Wirtschaftsministerium eine wichtige Grundlage gelegt. Deshalb hat der Wirtschaftsausschuss ein weiteres Mal die Ministerin Dalbert für den 25. Februar zum Gespräch gebeten“, so Harms.
Berufsorientierung auch in Zeiten der Corona-Pandemie ermöglichen
Die duale Berufsausbildung in Sachsen-Anhalt gerät durch die Corona-Pandemie unter Druck. Nach aktuellen Zahlen hat sich der Trend sinkender Bewerberzahlen auf einen Ausbildungsplatz im Corona-Jahr 2020 fortgesetzt. Zur heutigen Landtagsdebatte um die duale Ausbildung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Die CDU-Fraktion nimmt die aktuelle Entwicklung bei den Bewerberzahlen auf einen Ausbildungsplatz in Zeiten der Corona-Pandemie sehr ernst. Uns ist es wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ein Leben nach der Schule vorbereitet werden. Dazu zählt auch die Sicherstellung der Ausbildung und der Abschlüsse der Absolventinnen und Absolventen der Abschlussjahrgänge 2021 und 2022 berufsbildender Schulen.“
Der Sprecher für berufliche Bildung, Thomas Keindorf, ergänzt: „Der Rückgang an geschlossenen Ausbildungsverträgen im zurückliegenden Jahr beruht vor allem darauf, dass aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnungen nicht alle Jugendlichen mit Berufsorientierungsmaßnahmen erreicht werden konnten. Durch geeignete Maßnahmen, etwa dem Ausbau von Online-Angeboten, wollen wir Berufsorientierung an allen Schulformen fortsetzen. Die Entscheidung, Schülerpraktika während der Corona-Pandemie durchzuführen, liegt, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, bei den Unternehmen. Diese ist mit einer rechtssicheren Grundlage zu untersetzen.“
Mehr Qualität durch Anpassungen an die Digitalisierung
Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Staatsvertrag bekennen sich die drei mitteldeutschen Länder zu ihrem MDR. Gerade nach der Debatte in den letzten Monaten ist das ein starkes Signal. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung.
Der Staatsvertrag trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung, wonach die Besetzung der Rundfunkgremien nur maximal bis zu einem Drittel aus Mitgliedern des politischen Umfeldes erfolgen soll. Ferner wurde der Rundfunkrat an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und erweitert. Dies führt allerdings zu einer unausgewogenen Sitzverteilung im Rundfunkrat, welche es auszugleichen gilt.
Der Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten und Erfordernissen trägt die Änderung des MDR-Staatsvertrages Rechnung. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung kann die Trimedialität von Fernsehen, Radio und Internet noch besser verzahnt werden.
Die CDU-Fraktion bekennt sich zum MDR und hat auch in den vergangenen Monaten immer zum MDR gestanden. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen, die im Ausschuss diskutiert werden müssen.“
Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig stärken
Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landarztgesetzes Sachsen-Anhalt erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Derzeit sind rund 30 Prozent der Arztstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt nicht besetzt. Mit der Einführung einer Amtsarztquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen wollen wir hier langfristig für mehr ärztliches Personal sorgen. Der öffentliche Gesundheitsdienst braucht aber zeitnah entsprechende Fachkräfte. Daher sind die Bemühungen für die Gewinnung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zu erhöhen. Der im letzten Jahr zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarte Pakt zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes muss mit Leben erfüllt werden. Dazu gehört auch die Nutzung der Chancen durch eine verbesserte und engagiertere Digitalisierung. Der gesundheitliche Bevölkerungsschutz ein wichtiges Dauerthema, und das nicht nur in Pandemiezeiten. An dieser Stelle ein großer Dank an alle die sich, haupt- wie ehrenamtlich, im Gesundheitsschutz engagieren und aktuell mit großen Anstrengungen die Pandemie bekämpfen.“
Beitragsentlastung für Eltern bei weiterem Lockdown
Zur Landtagsdebatte um die Beitragsentlastung von Eltern während des Corona-Lockdowns erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Sollte der Lockdown über den Zeitraum vom 14. Februar 2021 hinaus fortgeführt werden, ist eine weitere Entlastung der Eltern notwendig. Wie aktuell, sollten dann diejenigen, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, auch keine Elternbeiträge zahlen müssen. Sobald es die Verfügbarkeit von Impfstoffen zulässt, müssen die Beschäftigten in diesen Bildungseinrichtungen ein Impfangebot erhalten.“