Harms: Kooperation im Verfahren ist jetzt wichtig
Der bergbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Uwe Harms, erklärt zur heutigen Landtagsdebatte um die Auskofferung der Bohrschlammgrube Brüchau:
„Die Discount-Variante der Ministerin für Umwelt zur Sanierung der Bohrschlammgrube wird durch sie am 8. April im Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Wir gehen davon aus, dass sie alle Fragen beantwortet. Damit besteht die Hoffnung, dass die Grüne Blockade beendet wird.
Der Schutz des Grundwassers hat oberste Priorität. Einen entsprechenden Beschluss hat der Landtag im vergangenen Jahr bereits gefasst. Es ist nun wichtig, dass sich alle Verfahrensteilnehmer umsichtig, vorausschauend und kooperativ verhalten.“
CDU-Fraktion begrüßt Erstattung der Sondernutzungsgebühren
Der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Lars Jörn Zimmer, hat die Situation bei Gaststätten und im innerstädtischen Einzelhandel als Ernst bezeichnet. Angesichts der Corona-Pandemie, stünden zahlreiche Unternehmen vor einer ungewissen Zukunft.
„Ich bin sehr froh, dass der Landtag für die Gastronomiebetriebe und Marktgewerbetreibenden die Erstattung der Sondernutzungsgebühren beschlossen hat. Viele Kommunen haben dies bereits umgesetzt. Mit der Freistellung von haushaltsrechtlichen Verpflichtungen für die Kommunen haben wir auch für unsere Städte und Gemeinden eine Kompensation gefunden“, so Zimmer.
Dieser fordert ein Konzept zur Revitalisierung der Innenstädte. Gastronomie und Einzelhandel seien bereits vor der Corona-Pandemie vielerorts auf dem Rückzug gewesen. Fachkräfte- und Nachfolgeprobleme bzw. der zunehmende Internethandel hätten zahlreiche Unternehmen zur Aufgabe gezwungen. Damit die Innenstädte attraktiver werden, müssen dringend neue Konzepte entwickelt werden.
CDU-Fraktion begrüßt transparenten Prozess im Zuge der Endlagersuche
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt begrüßt das offene und transparente Verfahren im Zuge der Suche nach einem atomaren Endlager. „Der gewählte Prozess und die Öffentlichkeitsbeteiligung ist positiv zu bewerten“, erklärt der bergbaupolitische Sprecher, Uwe Harms, zur heutigen Landtagsdebatte um atomare Endlager.
„Sachsen-Anhalt verfügt mit seiner historischen Kohle-, Erdgas- und Kaliförderung über eine jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit bergbaulichen Fachfragen. Diese Erfahrungen kann das Land auch bei der bundesweiten Endlagersuche einbringen“, so Harms.
Dieser erwarte eine enge Kooperation zwischen den Behörden und den Ministerien Umwelt und Wirtschaft.
Testkapazitäten ausbauen und Impftempo deutlich erhöhen
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Test- und Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Trotz anderer Verlautbarungen vom Bund, war der Start kostenloser wöchentlicher Schnelltest auf Covid19-Infektionen ab 8. März nicht möglich. Die Aussagen wurden zu einem Zeitpunkt getroffen, wo weder klar war, wer die Tests durchführen soll, noch wie die Logistik bezüglich der Beschaffung sichergestellt wird. Derzeit laufen entsprechende Gespräche, unter anderem mit Apotheken. Um die geforderten Testkapazitäten sicherzustellen, sind alle Anbieter entsprechender Tests, also auch private Testeinrichtungen, mit einzubeziehen. Nur dann, wenn das sichergestellt ist, kann auch ein Schnelltest tatsächlich die Voraussetzung für zum Beispiel eines Restaurantbesuch sein. Das kann aber insgesamt nur ein Zwischenschritt sein.
Die Lösung muss die Impfung breiter Bevölkerungsschichten sein. Eine Impfpflicht lehnen wir grundsätzlich ab! Wir werben aber ausdrücklich dafür, entsprechende Impfangebote anzunehmen. Die derzeitige Knappheit an Impfstoff ist der Grund, warum nicht mehr Impfungen durchgeführt werden. Gerade deshalb darf keine Impfdosis ungenutzt bleiben. Sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, müssen neben zentralen Impfzentren und den mobilen Impfteams die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Betriebsärztlichen Dienste mit einbezogen werden. Sie verfügen über große Erfahrungen bei der Umsetzung größerer Impfkampagnen, zum Beispiel im Rahmen von Grippeschutzimpfungen.“
Krankenhauslandschaft weiterentwickeln
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Gerade aktuell zeigt sich die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in unserem Land. Dies ist vor allem der großen Einsatzbereitschaft der dort Beschäftigten zu verdanken. Gleichzeitig ist klar, dass sich unsere Krankenhauslandschaft in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird. Wir bekennen uns zum Erhalt aller Krankenhausstandorte im Land als Orte der medizinischen Versorgung. Andere Versorgungsstrukturen, zum Beispiel durch virtuelle Krankenhäuser, telemedizinische Angebote oder Medizinische Versorgungszentren müssen genutzt werden. Daneben ist aber auch die Kooperation zwischen den Krankenhäusern wichtig.
Klares Ziel bleibt eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsorientierte Krankenhausstruktur. Dabei spielt die pädiatrische Versorgung eine besondere Rolle. Basierend auf entsprechende Vorarbeiten müssen dann gezielt Schritte unternommen werden, um den Investitionsstau bei den Kliniken abzubauen.“
Rede der bildungspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, zum Beschluss des Erwachsenenbildungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Vizepräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Erwachsenenbildung ist in der Verfassung unseres Bundeslandes in § 30 als dritte Säule des Bildungswesens festgeschrieben: Dort heißt es in Satz 1 „Träger von Einrichtungen…der Erwachsenenbildung sind neben dem Land und den Kommunen auch freie Träger.“ Und in Satz 2: …“Die Erwachsenenbildung ist vom Land zu fördern.“ Damit wird einerseits ihre Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger festgeschrieben, andererseits auf die gewünschte Trägervielfalt hingewiesen. Und ebenso festgeschrieben ist die finanzielle Unterstützung des
lebenslangen Lernens.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das derzeit gültige Erwachsenenbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1992, es bildet also seit fast 30 Jahren die Grundlage für die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt.
Schon seit mehreren Wahlperioden wurde eine Überarbeitung des Gesetzes im politischen Raum diskutiert – und nun ist es endlich so weit, dass im Ein-vernehmen mit den Verantwortlichen für die Erwachsenenbildung im Land und im Einvernehmen mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung, dem gesetzlich verankerten Beratungsgremium des Kultusministeriums, ein neues Gesetz erarbeitet wurde. Die Veränderungen im Gesetz sind geprägt von gesellschaftlichen Veränderungen wie zum Beispiel dem Einfluss der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche – oder der dringenden Notwendigkeit, sich dem Schwerpunktbereich Alphabetisierung und Grundbildung weiter zuzuwenden, einem Thema, das lange im Verborgenen schlummerte und nun endlich, sogar unter der Schirmherrschaft unseres Ministerpräsidenten, Akzeptanz gefunden hat.
Eine schon immer bedeutsame Forderung der anerkannten Einrichtungen der
Erwachsenenbildung ist die Planungssicherheit. Mit der neuen Fördersystematik, so hoffe ich, wird hier eine Verbesserung eintreten, die, das weiß ich, durch die damit verbundene Wertschätzung ihrer Arbeit zur Förderung der Motivation bei den Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildnern führen wird.
Auch die themenbezogene Bezuschussung für Bildungsveranstaltungen, die sich mit gesellschaftlich besonders relevanten Inhalten befassen, ist zu begrüßen. Natürlich hat es auch bisher schon politische Bildung oder Medienbildung an unseren Einrichtungen gegeben.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Land hat nun eine gewisse Steuerungsfunktion und kann damit das Risiko abmildern, dass für manche Themenbereiche die Bürgerinnen und Bürger erst aufgeschlossen werden müssen. Ein positives Beispiel in den zurückliegenden Jahren sind Kursveranstaltungen zu ehrenamtlichen Themen oder der Umgang mit PC,Laptop oder Handy für ältere Menschen, die damit lernen, sich eine ganz neue Welt zu erschließen. Die Festlegung der Themenschwerpunkte durch eine Verordnung, die vorher diskutiert wird, scheint mir auch ein Beitrag für Partizipation im Sinne von Mitspracherecht. Minister Tullner hat sich in seiner Rede zu den finanziellen Festlegungen geäußert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
selbstverständlich kann man immer mehr fordern, sowohl in der Summe als auch hinsichtlich des vorgesehenen Zeitraums. Ich kann Ihnen versichern, dass ich es nicht für vorstellbar gehalten hätte, ein solches Gesetz hier verabschieden zu dürfen, das in inhaltlicher und auch in finanzieller Hinsicht so weitreichend ist und damit die Wertschätzung gegenüber dem lebenslangen Lernen in Gesetzesform in solcher Weise zum Ausdruck bringt.
Ein herzliches Dankeschön an das Bildungsministerium, den LAEB und alle Mitwirkenden, die in einem beispielhaften Prozess des miteinander Diskutierens und des miteinander um die beste gemeinsame Lösung Ringens die Entstehung und letztendlich die Akzeptanz dieses Gesetzes ermöglicht haben.
Hohes Haus, Erwachsenenbildung ist nicht häkeln. Erwachsenenbildung bringt Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und Bildungshintergründen zusammen und leistet damit einen großen Anteil am gesellschaftlichen Zusammenhalt, ganz im Sinne von Inklusion. Und – Erwachsenenbildung erfüllt meinen Anspruch auf gleichwertige Lebensqualität in Sachsen-Anhalt, denn sie ist überall für uns da, in den Städten und in den Dörfern.
Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf.
Kindern und Jugendlichen Chancen ermöglichen
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Armut von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Der CDU-Fraktion ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen die Chance auf einen guten Start in ein selbstbestimmtes Leben bekommen. Eines der effektivsten Mittel um Kinderarmut, die ja auch immer Familienarmut ist, zu bekämpfen, ist eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, die die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen unterstützt.
Diejenigen Familien und Kinder, die Hilfe vom Staat brauchen, sollen diese auch erhalten. Überproportional gehören Alleinerziehende zu diesem Kreis. Deren Belange müssen deshalb besonders in den Fokus genommen werden. Die staatlichen Hilfen müssen zielgesteuert bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Jedes Kind hat gute Rahmenbedingungen für den Start in sein Leben verdient.“
Ministerin Dalbert als oberste Naturschützerin schützt den Moorwald nicht
In der heutigen Befragung der Landesregierung wurde die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zum Zustand der Wälder des Harzes in Bezug auf das Raumordnungsverfahren des Projektes Winterberg in Schierke befragt. Dazu erklären der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup, und der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas:
„Nach dem Rückzug des Investors des Ganzjahresprojektes ‚Natürlich Schierke‛ am Winterberg, lässt das Interesse der Ministerin Dalbert am strengen FFH-Schutzstatus des dort befindlichen Fichtenmoorwaldes nach. Entsprechend der Definition des Lebensraumtyps 91D0 finden sich Fichtenmoorwälder ‚auf feucht-nassen, nährstoffarmen und sauren Torfen‛[1]. Die Trockenheit der vergangenen Jahre hat nicht nur zu einem massiven Waldsterben geführt, sondern wird voraussichtlich auch die Existenz des Moorwaldes im Harz beeinflusst haben. Es ist anzunehmen, dass die notwendige Bodenfeuchte für Moore fehlen dürfte. Zudem behindern verlichtete Kronen bzw. Kahlschlag das Wachstum der Torfmoose und Zwergsträucher, deren Schutz laut FFH-Richtlinie gewährleistet werden muss. Wenn der Fichtenmoorwald, die Torfmoose und Zwergsträucher zu schützen sind, muss die oberste Naturschützerin des Landes diese auch schützen.
Laut Landeswaldgesetz ist der Flächeneigentümer verpflichtet, binnen dreier Jahre nach einem Kahlschlag für die Aufforstung der Fläche zu sorgen. Fichten wurden seitens des Ministeriums zur Aufforstung als ungeeignet erachtet. Auf Nachfrage, welches Vorgehen dem Eigentümer stattdessen zu raten sei, verweist die Ministerin darauf, lediglich für Auflagen zuständig zu sein. Als oberste Naturschützerin des Landes Sachsen-Anhalt hätten wir mehr Lösungskompetenz erwartet.
Die CDU-Fraktion fordert ein neues, unabhängiges Gutachten zum Fichtenmoorwald. Denn wenn kein schützenswertes Moor mehr vorhanden ist, dann kann das Ganzjahresprojekt auch umgesetzt werden. Sofern sich die oberste Naturschützerin aber weder für den Schutz des Moores einsetzt, noch das Ganzjahresprojekt ermöglicht, dann haben am Ende alle verloren: die Natur, die Menschen vor Ort und die wirtschaftliche Entwicklung. Nach insgesamt 40 Jahren Schattendasein im Sperrgebiet der DDR und nach 30 Jahren der Deutschen Einheit braucht Schierke eine touristische Wiederbelebung.“
[1] https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/91D0_Moorwaelder.pdf
Agrarstrukturgesetz muss akzeptiert werden – Die CDU macht gern Lobbyarbeit für die vielen bäuerlichen Betriebe im Land
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Agrarstruktur im Land Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende des Ausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Das Thema Agrarstruktur ist ein sehr komplexes, die Landwirtschaft massiv bewegendes und von starken Interessengegensätzen geprägtes Thema. Im November letzten Jahres brachten die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zum Agrarstrukturgesetz Land Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Die einhellige Meinung aller Beteiligten und Zielstellung dieses Gesetzentwurfs sind, den Ausverkauf an landwirtschaftlichen Flächen zu erschweren, um Ackerland vor Spekulationen zu schützen und die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe im Wettbewerb zu unterstützen.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gingen sowohl bei den einzelnen Fraktionen als auch im Landwirtschaftsausschuss zahlreiche Stellungnahmen aller beteiligten Verbände und berufsständischen Zusammenschlüsse ein. Dies zeigt wiederum, dass die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit sehr wichtig ist und Raum für zahlreiche Diskussionen bietet.“
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dietmar Krause, ergänzt: „Angesichts der Einschränkungen durch die aktuelle Pandemielage wurden vermehrt schriftliche Anhörungen und Anhörungen im Wege von Videokonferenzen durchgeführt. Es ist allerdings festzustellen, dass auch aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen eine vernünftige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Anhörungen und Fachgesprächen derzeit nicht umsetzbar ist. Daneben besteht ein erhöhter Aufklärungsbedarf zu den Zielen der Gesetzesinitiative. Wir gehen mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode davon aus, dass die angesetzte Terminierung für das Verfahren nicht genügt, um den Anforderungen an ein rechtssicheres und akzeptiertes Gesetz gerecht zu werden.
Für die vielen bäuerlichen Betriebe im Land machen wir gern Lobbyarbeit. Der Vorwurf der Grünen entspricht nicht den Tatsachen und ist allein dem Wahlkampf geschuldet. Dass die Materie äußerst schwierig ist, zeigt, dass es bis jetzt keinem Land gelungen ist, ein solches Gesetz zu verabschieden. Sachsen-Anhalt ist im Vergleich am weitesten.“
Auftrag- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden
Der Landtag von Sachsen-Anhalt befasst sich heute erneut mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist richtig und wichtig, er ist aber zu groß und zu teuer geworden. Es ging nicht um 86 Cent oder wie oft behauptet, um 2 Brötchen! Es ging um 32 Milliarden Euro Beitragsgelder und dazu sollten weitere 1,5 Milliarden Euro durch die Erhöhung kommen. Seit Jahren setzt sich die CDU-Fraktion für eine Stabilität des Rundfunkbeitrages und Reformen ein. So war es uns 2016 ein besonderes Anliegen, die Beitragsstabilität in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. In einer Grundsatzdebatte 2018 hatte sich der Landtag von Sachsen-Anhalt für eine Beitragsstabilität über 2020 hinaus ausgesprochen. Wir sind in unserem Handeln immer stringent gewesen. In den jüngsten Diskussionen sind wir auch nicht von unserer Position abgewichen und haben diese für unsere Bürgerinnen und Bürger vehement verteidigt.
Wir wissen um die Wichtigkeit des öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkanstalten sind gerade im Zeitalter von ‚Fake News‛ eine vertrauenswürdige Säule der Berichterstattung. Entsprechend des Grundversorgungsauftrages sollen Information, Bildung und Kultur in allen öffentlich-rechtlichen Medienangeboten im Mittelpunkt stehen.
Die CDU-Fraktion ist sich ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst. Der bestehende Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss unter den Bedingungen des digitalen Zeitalters neu definiert werden, bevor weiter über die Form und Höhe der Finanzierung gesprochen wird. Der Umfang und die Schwerpunkte des Auftrags müssen sachgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden. Zukunftsorientierte und wirtschaftliche Auftrag- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden. Die CDU-Fraktion wird ihren Beitrag dazu leisten.“