Die Krankenhäuser und die dort Beschäftigen brauchen jetzt Unterstützung
Zur Aktuellen Debatte um das Gesundheitswesen in der Corona-Pandemie erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„In den Krankenhäusern in unserem Land wird hervorragende Arbeit geleistet. Die Beschäftigten sind mit ihrem Engagement das Schlüsselelement. Der Mangel an Fachkräften ist auch der Flaschenhals bei der Versorgung von Patienten. Die aktuelle Lage zeigt wie ein Brennglas auf die vorhandenen Probleme. Wir brauchen aber mehr als Applaus und warme Worte für die Beschäftigen. Das wichtigste sind gute Rahmenbedingungen für deren Arbeit. Neben einer fairen Bezahlung müssen die physischen und psychischen Belastungen so gering wie möglich gehalten werden. Dann bleiben die so dringend benötigten und gut ausgebildeten Fachkräfte ihrem Beruf treu, den viele auch als Berufung empfinden.
Die aus der Freihaltung von Bettenkapazitäten und die aus der Verschiebung von Behandlung entstehenden Kosten bzw. Einnahmeausfälle müssen den Krankenhäusern ersetzt werden. Wir alle können unseren Beitrag dazu leisten, die Krankenhäuser nicht weiter zu belasten. Nur dann können wir die Schreckensszenarien von überfüllten Stationen und der Notwendigkeit von Triage-Maßnahmen vermeiden.“
Das legale Glücksspiel ermöglichen und Spielerschutz sichern
Zum heutigen Beschluss des Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die CDU-Fraktion begrüßt den Landtagsbeschluss zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages ausdrücklich. Dadurch werden klare Richtlinien geschaffen, wie das Glücksspiel in Deutschland rechtssicher und unter Beachtung des Spieler- und Jugendschutzes erfolgen kann. Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, Glücksspiel absolut zu verbieten. Vielmehr geht es um die Schaffung von legalen Glücksspielmöglichkeiten, die durch staatliche Stellen überwacht und kontrolliert werden. Durch die deutliche Erhöhung der Mittel für die Spielsuchtberatung schaffen wir den Rahmen, dass diejenigen Hilfe und Beratung bekommen, bevor sie sprichwörtlich Haus und Hof verspielen.
Durch die Ansiedlung der Glücksspielbehörde in Halle/Saale wird ein zusätzlicher Beitrag geleistet, das Ungleichgewicht bei den Standorten für länderübergreifenden Behörden zu Lasten der ‚neuen‛ Bundesländer abzubauen.“
Medizinische und pflegerische Angebote landesweit sichern
Zum heutigen Bericht der Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern!“, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Versorgung mit medizinischen Leistungen ist für die Bürger unseres Landes eines der wichtigsten Themen. Wer ärztliche Hilfe braucht oder ins Krankenhaus muss, will und muss sich sicher sein können, dass es entsprechende Möglichkeiten gibt. Bereits jetzt sind mehr als 250 Stellen für Hausärztinnen und Hausärzte in unserem Bundesland unbesetzt. Im Bereich der Fachärzte und Zahnärzte gibt es ähnliche Entwicklungen. Durch die Altersstruktur in diesen Berufsgruppen wird sich die Situation noch weiter verschärfen. Uns muss es gelingen, diejenigen an den beiden Universitäten Human- sowie Zahnmedizin studieren davon zu überzeugen, nach dem Ende ihrer Ausbildung ihre ärztliche Tätigkeit innerhalb der Landesgrenzen auszuüben. Das gilt vom Grundsatz her übrigens auch für alle medizinischen nichtärztlichen Fachkräfte.
Bei der Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt setzen wir auf den Dreiklang von Bedarfsgerechtigkeit, Qualitätssicherung und Erreichbarkeit. Wir setzen auf Kooperation und Schwerpunktbildung. Dabei ist bei einer sektorübergreifenden Versorgung nicht nur die Vernetzung von ambulanten und stationären Angeboten wichtig, sondern auch Prävention und Rehabilitation müssen einbezogen werden. Neben der Grundversorgung in den Krankenhäusern liegen uns insbesondere kinder- und jugendmedizinische Angebote besonders am Herzen. Projekte wie bei der Kinderklinik Gardelegen zur Sicherung derselben erfahren deshalb unsere vollste Unterstützung. Wir erwarten von allen Beteiligten die Umsetzung der gemachten Versprechungen mit vollem Einsatz.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist vielmehr als nur die elektronische Patientenakte oder Telemedizin. Nur durch die konsequente Nutzung der digitalen Möglichkeiten lässt sich die benötigte Quantität und Qualität bei der medizinischen Versorgung in unserem Land in der Zukunft sichern.
Bezüglich der Pflege muss deutlich werden, dass rund 70 Prozent der zu Pflegenden, das sind mehr als 70.000 Menschen in Sachsen-Anhalt, daheim betreut werden. Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen muss noch stärker als bisher in den Fokus der politischen Arbeit in diesem Bereich genommen werden.“
Impfungen für Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr jetzt möglich
Mit Blick auf die Impfstrategie des Landes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklären der gesundheits- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull, sowie Frank Bommersbach, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen:
„Die Lösung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss die Impfung breiter Bevölkerungsschichten sein. Die Mitteilung des Gesundheitsministeriums, dass Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr des aktiven Dienstes jetzt bei der Impfung berücksichtigt werden sollen, ist eine gute Nachricht. Damit kann die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren aufrechterhalten und noch mehr Menschen ein Angebot gemacht werden. Die Impfkampagne hat in den letzten Wochen deutlich an Fahrt aufgenommen. In den kommenden Wochen kommt ein weiterer Impfstoff auf den Markt. Es darf keine Impfdosis ungenutzt bleiben.“
Kurze: Novellierung des MDR-Staatsvertrages schafft Vertrauen
Zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages sagt der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die drei mitteldeutschen Länder bekennen sich zu ihrem MDR. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Mit der Neufassung wird eine ausgeglichene und gerechtere Aufteilung der gemeinsamen und überregionalen Aufgaben sowie auch der damit verbundenen Ressourcen, Strukturen und Produktionseffekte an den drei MDR-Standorten gefördert werden.
Der MDR hat eine bedeutende Stellung für den Medienstandort Mitteldeutschland. Umso wichtiger ist es, dass der MDR dazu beiträgt, die Vielfalt des Wirtschafts‐ und Medienstandortes zu erhalten. Der MDR sollte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erfüllung seines Programmauftrages seine Beiträge grundsätzlich in den drei Ländern seines Sendegebietes herstellen und die freien Mitarbeiter in die Personalvertretung miteinbeziehen.
Die CDU-Fraktion bekennt sich klar zum MDR. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen und ist ein starkes Signal für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Angesichts der Diskussion um die Beitragsstabilität und zur Stärkung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung ist es wichtig, ausgewogen und breit zu informieren. Der Beitragszahler fordert genau das von der Politik und wir fordern das von den öffentlich-rechtlichen Sendern!“
Erfolgsgeschichte mit Herausforderungen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat angesichts der Landtagsdebatte 30 Jahre Sachsen-Anhalt von einer insgesamt positiven Entwicklung gesprochen. Trotz noch zu lösender Herausforderungen habe das Land den Transformationsprozess und den Strukturwandel weitgehend bewältigt und seine Schlusslichtposition verlassen. Neben soliden mittelständischen und handwerklichen Unternehmen könne das Land auf eine gute Infrastruktur, eine leistungsfähige Verwaltung und gut aufgestellte Hochschulen verweisen.
„Die Landespolitik unter CDU-Führung hat wichtige Impulse für ein modernes Sachsen-Anhalt, zukunftsweisende Technologien sowie bei Forschung und Entwicklung gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, die Corona-Krise und den Strukturwandel so zu bewältigen, dass unser Bundesland gestärkt aus diesen Problemen und Prozessen herauskommt“, so Thomas.
Auch wenn Ostdeutschland insgesamt gewachsen sei, so bestehe in der Angleichung der Lebensverhältnisse weiterhin eine zentrale politische Aufgabe. Diese könne nur durch hoch qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze bewältigt werden. „Die neuen Bundesländer haben insgesamt noch zu wenig Industrie und eigene Konzernzentralen. Das ist ein erhebliches Defizit, das den Aufholprozess ausbremst“, so Thomas abschließend.
CDU-Fraktion kritisiert angekündigte Werksschließung
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Ankündigung des Pumpenherstellers WILO, seinen Produktionsstandort in Oschersleben zu schließen, scharf kritisiert. Diese Ankündigung komme überraschend, da sie nicht der finanziellen Lage des Mutterkonzerns entspreche. Zudem sei der Standort Oschersleben stets profitabel gewesen.
„Die Beschäftigten bei WILO können sich der Solidarität und Unterstützung der CDU-Fraktion sicher sein. Wir wollen nicht nur den Erhalt des Werkes, sondern neue Investitionen, um die Zukunft des Standortes langfristig abzusichern“, so Thomas.
Der Wahlkreisabgeordnete, Guido Heuer, ergänzt: „Eine Schließung ist für die strukturschwache Region eine Katastrophe. WILO ist nicht nur Arbeitgeber, sondern auch ein wirtschaftlicher Hoffnungsträger. Der Konzern kann jetzt nicht einfach einen ‚schlanken Fuß‛ machen. Jetzt ist die Landesregierung gefordert, schnellstmöglich Kontakt mit der Konzernleitung aufzunehmen. Die CDU-Fraktion steht für Gespräche mit dem Betriebsrat und der Unternehmensführung gern zur Verfügung.“
Landesentwicklungsplan – Zimmer: Grüne blockieren wichtige Abstimmungsprozesse mit Nachbarländern
Der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Lars-Jörn Zimmer, hat eine Anpassung des Landesentwicklungsplanes (LEP) für die Strukturwandelregionen eingefordert.
CDU und SPD seien in der Koalition einig gewesen einen gemeinsamen Prüfantrag noch in dieser Legislaturperiode einzubringen. „Im Kern geht es um die Abstimmung der Entwicklungsziele, der Entwicklungsachsen in den Bereichen Natur, Gewerbe und Wohnentwicklung sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur gemeinsam mit den Nachbarländern Sachsen und Thüringen. Der CDU-Fraktion ist es unerklärlich, warum unser Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen sich einem sinnvollen und notwendigen Abstimmungsprozess verweigert“, so Zimmer.
Der Beschluss des Landesentwicklungsplan datiert aus dem Jahr 2011. Mittlerweile seien Entwicklungsziele beschlossen und angestoßen worden, die bei der Aufstellung des LEP nicht bekannt waren. Eine Überarbeitung sei deshalb dringend geboten. „Da die Überarbeitung mehrere Jahre in Anspruch nimmt, aber bereits jetzt wichtige Entscheidungen für die Zukunft im Hinblick auf die Entwicklungsziele der jeweiligen Teilregionen getroffen werden müssen, sollten schon heute Ausnahmen von den geltenden Festsetzungen geprüft werden“, so Zimmer abschließend.
Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen professionell zu bewältigen
Zum Abschlussbericht des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag Halle erklärt Chris Schulenburg, Obmann der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Aufgabe des Untersuchungsausschusses war es unter anderem zu klären, welche Personen und Institutionen eine mutmaßliche Fehleinschätzung der Gefährdungslage im Zuge des Terroranschlages zu verantworten haben sowie ob und weshalb es zu einer Herabsetzung der Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen in Sachsen-Anhalt gekommen ist. Nach 14 Sitzungsterminen und nach Auswertung aller vorliegenden Akten kommt die CDU-Landtagsfraktion zu den folgenden wesentlichen Untersuchungsergebnissen:
- Die Überprüfung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport mehrfach veranlasst. Die Polizeibehörden wurden durch das MI wiederholt auf die Gefährdung jüdischer Einrichtungen hingewiesen, um das Problembewusstsein zu schärfen. Die Erlasslagen des MI wurden in der Polizeidirektion bzw. der Polizeiinspektion Halle ordnungsgemäß umgesetzt.
- Die polizeiliche Gefährdungseinschätzung zum Anschlagszeitpunkt sah keine konkrete oder erhöhte Gefahr eines Anschlags gegen die Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Alle Verantwortlichen bezogen sich auf die allgemeinen Gefährdungsaussagen aus dem BKA-Lagebild und die erweiternden Gefährdungseinschätzungen des LKA. Regionale Verschärfungen für die Stadt Halle (Saale), resultierend aus der Analyse von antisemitischen Straftaten, lagen nicht vor. Auch seitens der Jüdischen Gemeinde zu Halle wurde keine besondere Gefährdung gesehen.
- Im Fall des Zusammenwirkens von Polizei und Jüdischer Gemeinde in Halle (Saale) gab es zwischen den Beteiligten keine offenkundigen Differenzen. Der Schutz des jüdischen Lebens stand im Fokus der Polizei, auch der Leitungsebene, die regelmäßig Kontakt zu dem Vorsitzenden der Gemeinde suchte. Die Kontaktpflege der Polizeidirektion bzw. Polizeiinspektion Halle mit der Gemeinde Halle zu allgemeinen und besonderen Schutzmaßnahmen ist auch nach der Aktenlage regelmäßig erfolgt. Es war geübte Praxis, sich im Vorfeld von Veranstaltungen mit der Jüdischen Gemeinde abzustimmen. Erforderliche Schutzmaßnahmen wurden nach eigener Lagebeurteilung durchgeführt.
- Die Einschätzung der Gefährdungslage hat nicht dazu geführt, dass es zu einer Herabsetzung der Schutzmaßnahmen kam. Weder polizeilich noch mangels entsprechender Anfragen aus der Jüdischen Gemeinde wurde das Erfordernis einer polizeilichen Begleitung des Gottesdienstes am Jom Kippur gesehen. Nach dem Anschlag erfolgte eine Erhöhung der Schutzkategorie mit der Folge einer ständigen polizeilichen Anwesenheit an der Synagoge.
- Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen gut zu bewältigen. In den Jahren 2016 und 2017 erarbeitete das Ministerium für Inneres und Sport mit Vertretern der Polizeibehörden und -einrichtungen ein grundlegendes Erstinterventionskonzept für sogenannte lebensbedrohliche Einsatzlagen. Die Landeskonzeption für lebensbedrohliche Einsatzlagen (Führungs- und Einsatzkonzeption, terroristische Einsatzlagen inklusive Besonderer Aufbauorganisation, Erstinterventionskonzept) wurde den Polizeidienststellen zum Dienstgebrauch zugeleitet.
- Die Konzepte zur Prävention, Verhinderung und Bewältigung von Amoklagen und terroristischen Anschlägen sind hinreichend in die Aus- und Fortbildung der Landespolizei impliziert. Die Landespolizei ist für die Themenfelder Antisemitismus und interkulturelle Kompetenz sensibilisiert und die Vermittlung von diesen Kenntnissen ist Bestandteil der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt.
- Die im Einsetzungsbeschluss behauptete ‚…zunehmend judenfeindliche Stimmung…‛ konnte durch die vorgelegten Daten und die Aussagen der polizeilichen Zeugen und der Vertreter der jüdischen Gemeinschaft nicht belegt werden.
- Der Täter von Halle radikalisierte sich im Internet im weitgehend anonymen Konzert von Gleichgesinnten. Er lebte weitgehend abgekapselt, isoliert vom realen Leben. Sein Umfeld ließ ihn dabei gewähren. Für die Sicherheitsbehörden stellt dieser Tätertypus ein Problem dar, da er nach den klassischen Bewertungsrastern im Vorfeld der Tat nicht durch breite Aktivitäten auffällt und Ansätze für weitere Ermittlungen bietet.
- Die vom Ausschuss vernommenen Zeugen, die sich während des Anschlags in der Synagoge befunden haben, haben ihre Erfahrungen vom Einsatztag geschildert und ein desaströses Bild über die polizeiliche Arbeit gezeichnet. Die geäußerten Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Polizei konnten durch die vernommenen Zeugen aus dem Polizeidienst mit polizeilichen Erklärungen, die mit technisch-organisatorischen oder taktischen Einsatzfragen sowie mit priorisierten Aspekte der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung zusammenhängen, plausibel entkräftet werden. Die einsatzbegleitende Betreuung von Betroffenen muss bei zukünftigen Einsatzlagen noch stärker im Polizeifokus stehen.
Der von der AfD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss war nicht notwendig, da die Landesregierung alle Fraktionen und die Öffentlichkeit umfassend informiert hat. Es freut uns sehr, dass sich die Koalitionsfraktionen im Landtag auf einen gemeinsamen Abschlussbericht verständigen konnten. Selbst die AfD-Fraktion muss in ihrem Sondervotum eingestehen, dass der Polizeieinsatz am 9. Oktober 2019 keine wesentlichen Schwächen in Bezug auf die vorbereiteten Planungen, die Stabsarbeit, die Koordination, die Logistik und die Handlungsweisen der Einsatzkräfte hat deutlich werden lassen. Die LINKEN haben es nach über einem Jahr intensiver Ausschussarbeit nicht geschafft, ein eigenes Votum auf den Weg zu bringen, obwohl sie unzählige Pressemitteilungen zum Terroranschlag von Halle veröffentlicht haben. Die Enthaltung der LINKEN bei der Abstimmung zum Abschlussbericht grenzt schon an Arbeitsverweigerung.“
Mietpreisbremse verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Berliner Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel heute für nichtig, da es gegen das Grundgesetz verstoße. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, welcher das rot-rot-grüne Mietendeckel-Landesgesetz heute für verfassungswidrig erklärt. Bundesländern ist es nach aktueller Verfassungslage verboten, in den Mietmarkt einzugreifen.
Die rot-rot-grüne Landesregierung von Berlin braucht nur mal einen Blick in die Fotoalben der DDR zu werfen. Am Ende der DDR war die Wohnungssubstanz kaum noch akzeptabel, weil zu wenig investiert wurde, da die Mieten dafür zu gering waren.
Eine Mietdeckelung ist, ebenso wie Staatswohnungen übrigens auch, keine geeignete Maßnahme. Wir benötigen dezentrale Wohnungslösungen und effektive Stadtumbaumaßnahmen statt einer Mietpreisbremse. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Anreize auch für private Investitionen in leerstehenden Wohnraum oder dessen Aufwertung müssen bestehen bleiben.“