Gerichtsurteil zu Straßenausbaubeiträgen, Krull: Urteil bestätigt parlamentarische Arbeit – Belange der Kommunen werden nicht vergessen
Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat die Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt in einem Urteil gestern bestätigt. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde der Stadt Aschersleben zurückgewiesen, die nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge den finanziellen Ausgleich für die Kommunen durch das Land als nicht angemessen gerügt hatte.
Zu dem Urteil des Landesverfassungsgerichts erklärt, der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull: „Als CDU-Landtagsfraktion begrüßen wir das Urteil des Landesverfassungsgerichtes bezüglich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Gerade der Punkt des finanziellen Ausgleichs für die weggefallenen Einnahmen durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an die Kommunen wurde sehr umfänglich in der damaligen Koalition debattiert. Durch das Urteil sind nun der Landtag und die damalige Landesregierung in ihrer Arbeit bestätigt worden. Unabhängig davon liegt uns die Stärkung der Kommunen weiter sehr am Herzen. In diesem Sinne werden wir weiter politisch handeln. So hat die CDU-Fraktion maßgeblichen Anteil daran, dass die Mittel für den kommunalen Straßenbau im Landeshaushalt aufgestockt worden sind.“
Hintergrund:
Die Regelung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurde durch die CDU-Fraktion und den damaligen Koalitionspartnern zum 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. In den letzten Haushaltsverhandlungen 2022 hatte sich die CDU-Fraktion maßgeblich für die Aufstockung der Finanzmittel für den kommunalen Straßenbau auf insgesamt 60 Millionen Euro zur Sanierung der Kreisstraßen erfolgreich eingesetzt.
Drohnenförderung für Rehkitzrettung: Bundeslandwirtschaftsminister muss schnellstens Förderrichtlinie vorlegen
Nach der Kritik aus Verbänden der Jägerschaft, Landwirtschaft und des Naturschutzes am Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (B90/DIE GRÜNEN) wird das Bundesprogramm zur Drohnenförderung für die Rehkitzrettung nun fortgesetzt. Zuvor hatte Cem Özdemir der Fortführung des Programms eine klare Absage erteilt. Nicht zuletzt kritisierten die jagdpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Unionsfraktionen den Bundesminister in einem offenen Brief an diesem Vorgehen und hatten sich für die Fortsetzung des Programms stark gemacht.
Alexander Räuscher, Mitglied der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sagt dazu: „Der Forderungsdruck der jagdpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Unionsfraktionen hat Wirkung gezeigt. Wir haben den Minister aufgefordert, weiterhin Mittel im Bundeshaushalt für die Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung einzustellen. Die Weiterführung des Programms ist ein wichtiger Beitrag zum aktiven Tier- und Umweltschutz.“
Olaf Feuerborn, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt: „Mit dem aktuellen Beschluss zum Bundeshaushalt wurde unserer Forderung nun entsprochen und die entsprechenden Mittel in Höhe von drei Millionen Euro eingestellt. Das ist ein richtiger und notwendiger Beschluss. Nun ist der Bundeslandwirtschaftsminister aufgefordert schnellstmöglich eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen.“
Hintergrund: Die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte im vergangenen Jahr eine Drohnenförderung mit einem Volumen von drei Millionen Euro aufgesetzt, wodurch die Rehkitzrettung in Deutschland nachhaltig unterstützt werden konnte. Mit rund 900 Drohnen wurden in Deutschland schätzungsweise 6.000 Kitze vor Tod und Verstümmelung durch die Mahd gerettet. Mit der Fortführung des Programms können Jägerschaften oder eingetragene Kreisvereine, die der Wildtierrettung dienen, Fördermittel zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik beantragen, die für die Wildtierrettung bei der Mahd eingesetzt werden.
ESF-Programm, Borchert: Weitere Chancen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die ab dem 1. Juli 2022 begonnene Antragsfrist für das ESF-Programm des Bundes „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ eröffnet nach Ansicht des bildungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert, weitergehende Chancen, um Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Borchert erklärt: „Das Programm bezieht alle Beteiligten ein und kommt dadurch zu Synergieeffekten, die es erlauben, bessere Ergebnisse bei der ganztätigen Betreuung und Schulung von Kindern im Rahmen des Unterrichts an den Schulen zu erzielen. Das zentrale Anliegen des Programms liegt in der Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe. Die Kinder werden aktiv in die Ausgestaltung der Ganztagsangebote eingebunden und Demokratie so für sie erlebbar gemacht. Aber auch ausgewählte pädagogische Fachkräfte der schulischen Betreuung und Lehrkräfte an den beteiligten Grundschulen werden in Tandems qualifiziert und in die Lage versetzt, Partizipationsmöglichkeiten im Ganztag zu erkennen, zu gestalten und dadurch eine demokratische Schulkultur zu befördern. Ziel ist die Erstellung eines Ganztagsschulkonzeptes, das insbesondere die Grundschulkinder und deren Eltern miteinbezieht und entwickelte Partizipationsansätze im Ganztagsschulkonzept fest verankert. Damit soll ab dem 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch eingeführt und ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot geschaffen werden. Für Sachsen-Anhalt wird dieser Weg über eine Zusammenführung von Hort und Grundschule gehen, wie sie schon vor Jahren gut funktioniert hat.“
Unterricht, Borchert: Mut für neue Wege
Im kommenden Schuljahr können Sekundar- und Gemeinschaftsschulen aus dem klassischen Unterrichtsrhythmus ausbrechen und stattdessen eine „Vier-plus-eins-Woche“ einführen. Ein Werktag kann dann für digitales Lernen oder Praxistage in Unternehmen verwendet werden. Das sorgt für mehr Flexibilität bei der Unterrichtsplanung und -durchführung. Das Modellprojekt ist auf ein Schuljahr begrenzt. Zwölf Schulen nehmen bislang daran teil.
Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Carsten Borchert: „Es gibt bereits eine Schule im Harz, die einen monothematischen Tag pro Woche außerhalb der Schule anbietet. Da geht es beispielsweise um den Wald. Die Schüler kommen so in Kontakt mit Institutionen wie dem Landesforstamt und lernen Interessantes über Umwelt- und Klimaschutz. Das kann ein Beispiel für andere Schulen sein. Mit dem Modellprojekt wäre es auch möglich, dass die Schülerinnen und Schüler an einem festgelegten Wochentag für die Dauer eines Schuljahres anstelle des Fachunterrichts ein Tagespraktikum in einem Unternehmen ihrer Wahl absolvieren. Schülerinnen und Schüler können in der Pflege, in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen hospitieren, helfen und unterstützen. Durch die Praxis werden sie viel besser auf das Berufsleben vorbereitet. Das ist in ganz unterschiedlichen Bereichen möglich. Sie bekommen so die Möglichkeit, viel über Tätigkeitsfelder, Arbeitgeber und Karrierechancen zu erfahren. Mit diesem Modellprojekt kann der Unterricht unter Umständen viel anschaulicher und praktischer vermittelt werden. Zudem kann es aber auch einer vielfältigeren Berufsorientierung dienen. Dafür wird es dann rechtliche Voraussetzungen geben, um die Eigenständigkeit der Schulen zu unterstützen, so wie es an Freien Schulen schon längst selbstverständlich ist. Die Umsetzung des Modellprojekts muss lehrplankonform geschehen und unterliegt dennoch der absoluten Freiwilligkeit. Darum ist die Kritik ungerechtfertigt. Das Modellprojekt zeigt Mut, etwas Neues zu wagen. Wir müssen an die Zukunft denken.“
Finanzpolitik, Heuer: Nicht jedes Wunschprojekt wird finanzierbar sein
Der Präsident des Landesrechnungshofes, Kay Barthel, hat deutlich gemacht, dass Sachsen-Anhalt finanziell über seine Verhältnisse lebe. Besonders der wachsende Schuldenberg treibt den Präsidenten des Landesrechnungshofes um. Die Corona-Pandemie und die kurzfristig nötigen Krisenprogramme haben dazu geführt, dass die Verschuldung heute bei einem Rekordwert von 23,2 Milliarden Euro liegt. Das Land brauche ein Umdenken in der Finanzpolitik, damit der Landeshaushalt künftig nicht auf ein Problem zusteuert.
Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Das haben wir als Land leider nicht getan. Mit dem Haushalt 2022 haben wir einen Rekordpersonalbestand im Landesdienst und daraus resultierende Rekordpersonalausgaben. Die Sparrücklagen sind mittlerweile aufgebraucht. Hinzu kommt die hohe Unsicherheit bei der geopolitischen Lage. Künftig müssen wir unbedingt Prioritäten setzen. Für kommende Jahre heißt das: Leistungsgesetze des Landes müssen überprüft werden. Wenn es neuer Stellen bedarf, müssen andere Stellen gestrichen werden. Wenn wir Dauertatbestände neu schaffen, müssen wir andere Dauertatbestände vermindern. Das Land muss seine Ausgaben reduzieren. Es wird nicht mehr möglich sein, dass wir jedes Wunschprojekt finanzieren.“
Resolution der CDU/CSU-Kinderschutzpolitiker: Netz der Kinderschutzambulanzen ausbauen
Die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU haben sich zu ihrer diesjährigen Fachtagung in München getroffen. Dabei haben die Expertinnen und Experten eine Resolution zu gemeinsamen Zielen im Kinderschutz in Deutschland verabschiedet.
Dazu erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tim Teßmann: „Wenn Kinderschutz an Fach- und Zuständigkeitsgrenzen Halt macht, werden wir nie einen grenzenlosen Schutz für unsere Kleinsten erreichen. Wirksamer Kinderschutz braucht Vernetzung. In den Kinderschutzambulanzen arbeiten Expertinnen und Experten interdisziplinär zusammen, um Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung sicher zu erkennen und zielgerichtet Hilfe anzubieten. Deshalb wollen wir das Netz der Kinderschutzambulanzen in ganz Deutschland weiter ausbauen. Bislang steht der besondere Aufwand für die Medizinerinnen und Mediziner bei ihrer sensiblen Arbeit mit traumatisierten Kindern in keinem Verhältnis zu den gezahlten Entgelten. Das müssen wir ändern. Eine verlässliche Landesförderung soll den Aufbau und die langfristige Existenz der Kinderschutzambulanzen sichern.“
Tobias Krull, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Zudem wollen wir den Aufbau weiterer Childhood-Häuser in Deutschland unterstützen. In diesen Einrichtungen können Kinder als Opfer von Missbrauch und Misshandlung in einem geschützten Rahmen durch spezialisiertes Personal untersucht und vernommen werden. Das ist wichtig, weil Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sich oft zu lange ziehen und die Kinder wegen der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage bis zum Abschluss keine Therapie beginnen können. Der Staat muss an der Seite der Jungen und Mädchen stehen, denen Leid angetan wurde, und jegliche weitere Traumatisierung verhindern. Es ist unsere Aufgabe, für größtmöglichen Opfer- und Kinderschutz im Strafverfahren zu sorgen – hier leisten die Childhood-Häuser einen immensen Beitrag.“
Corona-Tests, Krull: Wir brauchen Daten und kein Bauchgefühl
Bis Ende Juni haben noch alle ohne Anlass oder Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal. Davon will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach abrücken. Für Gratis-Tests sollen nach Lauterbachs Vorstellung stattdessen künftig vor allem Menschen mit Symptomen infrage kommen.
Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull: „Wir brauchen weiter flächendeckend kostenlose Corona-Tests. Der kriminelle Missbrauch durch Abrechnungsbetrug muss verfolgt und juristisch geahndet werden. Das kann aber nicht die Begründung dafür sein, sich von diesem wichtigen Mittel der Pandemiebekämpfung zu verabschieden. Die Abschaffung der kostenlosen Testmöglichkeiten im vergangenen Jahr war ein großer Fehler und wurde deshalb wieder korrigiert. Hier sollte nicht zweimal der gleiche Fehler begangen werden. Durch die Tests werden nicht nur wichtige Daten zur Pandemiebekämpfung erhoben, sie dienen auch dem gesundheitlichen Bevölkerungsschutz. Darüber hinaus brauchen wir auch ein bundesweites Impfregister unter Einhaltung des Datenschutzes. Wir sollten endlich alle rechtskonformen technischen Möglichkeiten zur Pandemiebekämpfung nutzen. Auch im Hinblick auf Herausforderungen, die uns in der Zukunft begegnen könnten.“
Mindestlohn, Thomas: Berliner Koalition ohne Augenmaß
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Thomas, bezeichnet die allgemeine Fachkräftesituation als nach wie vor angespannt und besorgniserregend. Trotz ständig steigender Löhne fehlten bei Mittelstand und Handwerk immer öfter qualifizierte Mitarbeiter. Bereits jetzt müssten Aufträge verschoben werden, da sie mangels fehlenden Personals nicht abgearbeitet werden können. Dies sei jedoch kein Problem der Lohnentwicklung, sondern ein Problem der Demografie, des Bildungssystems und der gesellschaftlichen Einstellung zur produktiven Arbeit.
Thomas macht deutlich: „Der gesetzliche Mindestlohn verletzt das Lohnabstandsgebot, verteuert einfache Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich drastisch und stößt die Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern vor den Kopf. Es geht nicht darum, den Leuten mehr Geld zu gönnen, vielmehr muss sich der Lohn an deren Tätigkeit und Qualifizierung orientieren. Eine kurzfristige Lohnsteigerung in Dienstleistungsbereichen kann langfristig den Arbeitsplatz kosten, weil die Dienstleistung aufgrund der Kostensteigerungen nicht mehr nachgefragt wird. Die Lohnfindung braucht ein nötiges Augenmaß und keine staatspolitischen Eingriffe“, so Thomas.
#IchBinArmutsbetroffen: Chancengleichheit ist der Weg zur Armutsbekämpfung
Steigende Energiepreise, Inflation und die anhaltende Pandemie stellen viele Menschen in Sachsen-Anhalt vor immer größer werdende Herausforderungen bei der Bewältigung ihres Alltags. Kosten für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs steigen immer weiter. Dies führt zu Sorgen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das war heute Thema einer Aktuellen Debatte im Landtag.
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Krull: „Derzeit geht unter #IchBinArmutsbetroffen eine Kampagne von Armut Betroffenen viral. Diese berichten dort über ihren echten Alltag, fernab von TV-Shows, Vorurteilen und Verallgemeinerungen. Wir sehen die Notwendigkeit, diesen Personen die Chancen zu ermöglichen, dass sie mit ihren eigenen Fertig- und Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu bedarf es auch einer Wirtschaftspolitik, die den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt. Denjenigen, die die Unterstützung der Gesellschaft brauchen, sollen diese zielgerichtet erhalten. Bezüglich der Auswirkungen der hohen Inflation, die wir alle unmittelbar zu spüren bekommen, setzen wir darauf, dass alle Bevölkerungsgruppen entlastet werden, auch Rentner/Rentnerinnen und Studentinnen/Studenten. Für uns gehört unter anderem die Anpassung der Einkommenssteuertarife zur Entlastung der Beschäftigen, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer und die Erhöhung der Pendlerpauschale mit dazu. Genauso wie die Auszahlung der Energiepreispauschale an alle, nicht nur an die, die lohnsteuer- bzw. einkommenssteuerpflichtig sind.“
Stefan Ruland, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, sagt zur Forderung nach einer Übergewinnsteuer: „Die Einführung einer Übergewinnsteuer funktioniert nur über die willkürliche Abgrenzung von angemessenen und ‚Übergewinnen‘. Ein Irrweg, auf den wir uns nicht begeben dürfen.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Guido Heuer, ergänzt: „Den Vorstoß der Linksfraktion lehnen wir kategorisch ab. Eine Einteilung in ‚gute und schlechte‘ Gewinne ist rechtlich nahezu unmöglich. Unternehmen, die höhere Gewinne verzeichnen, zahlen ohnehin höhere Steuern. Die Übergewinnsteuer eröffnet die Möglichkeit der staatlichen Willkür bei der Besteuerung je nach politischem Bedarf.“
Ölembargo: Russlandsanktionen dürfen nicht allein von Ostdeutschland getragen werden
Der Sprecher für Chemie und Bergwesen der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Dietmar Krause, warnt angesichts der Preisexplosion bei Öl, Gas und Strom vor ungerechtfertigten Nachteilen für die neuen Bundesländer. Es könne nicht sein, dass Ostdeutschland die Lasten der Russlandsanktionen allein zu tragen habe. „Besonders die Raffinerien in Leuna und Schwedt sind systemrelevant. Nicht nur für die Versorgung mit Treibstoffen, sondern auch als Arbeitgeber“, so Krause. Dieser verwies darauf, dass in den neuen Bundesländern seit Jahren höhere Energiepreise bezahlt werden als in Westdeutschland. „Es darf jetzt nicht dazu kommen, dass der Osten einen schmerzhaften Strukturwandel in der Chemie- und Mineralölindustrie durchleben muss.“
Ulrich Thomas, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt: „Angesichts der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl muss es zeitnah einen finanziellen Ausgleich für Ostdeutschland geben.“