André Schröder wirbt für zielgenauere Familienpolitik
Zum Vorschlag der Jungen Gruppe in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kinderlose mit einer Sonderabgabe zu besteuern, erklärt der Fraktionsvorsitzende André Schröder:
„Grundsätzlich ist es richtig, Paare mit Kindern bei Einkommen und Rente besser zu stellen als Kinderlose. Einzelvorschläge, wie ein simpler Einkommenssteueraufschlag, müssten aber in ein steuerpolitisches Gesamtkonzept eingefügt werden. Auch ist die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings in ein modernes Familiensplitting eine geeignetere Variante, Familien zu entlasten.
Die Demografiestrategie des Bundes ist gerade für Sachsen-Anhalt besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die CDU-Landtagsfraktion derzeit ein familienpolitisches Papier, welches die demografischen Herausforderungen Sachsen-Anhalts aufzeigt und Lösungsansätze formuliert.“
Frank Scheurell: Transparenz schaffen – Verkehrssicherheit erhöhen
Zum Beschluss die Verkehrssünderdatei in Flensburg zu reformieren, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell:
„Mit dem heutigen Beschluss beweist die Bundesregierung erneut Handlungsfähigkeit, und sie hält Wort. Wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vereinbart, wird das Punktesystem beim Bundeszentralregister in Flensburg reformiert, vereinfacht und transparenter gemacht. Das ist im Interesse der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt dieses Vorhaben daher ausdrücklich.
Ziel muss eine verhältnismäßige Regelung sein – im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer wird die Eckpunkte seiner Reform Ende Februar vorstellen, die es dann auch mit den Ländern und den Verbänden zu erörtern gilt.“
CDU verurteilt symbolische Besetzung des Rathauses in Dessau
Der Fraktionsvorsitzende André Schröder hat der Initiative „Aufklärung und Transparenz“ ungeeignete Symbolik vorgeworfen. Gleichzeitig begrüßte er die friedliche Auflösung der Besetzung und den besonnenen Einsatz der Polizei.
„Die symbolische Besetzung des Rathauses schaffte mediale Präsenz ohne mehr Gerechtigkeit zu erzeugen. Die aufgemachten Forderungen zielten im Kern darauf ab, Strafverfolgungsbehörden vorzuschreiben, wann sie ihr Beweismaterial offen legen sowie Mehrheitsentscheidungen im Innenausschuss des Landtages umzustoßen.
Die CDU erwartet nicht nur Gewaltfreiheit, sondern auch den Verzicht auf andere Straftaten, wie Sachbeschädigung, Nötigung oder Hausfriedensbruch.
Die Initiative hat nur die Gräben vertieft, weil sie einseitige Argumente formuliert und auf falsche Symbolik setzt“, so André Schröder.
Frank Scheurell: GRÜNE im Landtag konsequent bei Ablehnung von Straßenbaumaßnahmen
Der Verkehrsausschuss des Landtages spricht sich mehrheitlich für Nachbesserungen am Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011-2015 des BMVBS aus.
„Auf der Grundlage des bisherigen Entwurfs fließen weit mehr Infrastrukturmittel in die alten Bundesländer. Das erschwert zumindest den Beginn einiger notwendiger Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt“, so CDU-Verkehrsexperte Frank Scheurell. „Der Verkehrsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt hat daher mit großer Mehrheit beschlossen, beim zuständigen Bundesverkehrsministerium auf Nachbesserungen im Entwurf zu drängen.“
Scheurell begrüßte das Einvernehmen unter den Verkehrspolitikern, wies allerdings auch daraufhin, dass insbesondere die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN keine Notwendigkeit gesehen haben, sich einem gemeinsamen Schreiben durch den gesamten Ausschuss anzuschließen.
„Das Verhalten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag ist ohne Zweifel konsequent. Man steht in Nibelungentreue zu den Wörlitzer Beschlüssen des eigenen Bundesvorstandes. Dieser hatte sich ja bereits Mitte Januar 2012 klar positioniert und Straßenbaumaßnahmen in den neuen Bundesländern eine Absage erteilt. Eindeutig grenzt sich die Landtagsfraktion der GRÜNEN in Sachsen-Anhalt damit aber von ihren eigenen Parteikollegen in den Kreistagen der betroffenen Regionen ab, die sich für Straßenbaumaßnahmen auch im ländlichen Raum aussprechen“, sagte Scheurell.
Hintergrund:
Der Investitionsrahmenplan 2011-2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes kategorisiert künftige Verkehrsbaumaßnahmen. Insbesondere einige Straßenbauprojekte sind nach Meinung des Verkehrsausschusses des Landtages höher zu kategorisieren als bisher.
Hardy Peter Güssau / Ralf Bergmann: Notwendige Maßnahmen konsequent und gründlich umsetzen
Der Verkehrsausschuss hat sich heute mit dem aktuellen Planungsstand zur Nordverlängerung der A 14 beschäftigt. Hintergrund waren jüngste Spekulationen über mögliche Verzögerungen bei der Vorbereitung notwendiger Maßnahmen auch aufgrund gezielter Desinformation.
Dazu halten die Mitglieder des Verkehrsausschusses und Abgeordneten aus der Altmark, Hardy Güssau, CDU-Fraktion, und Ralf Bergmann, SPD-Fraktion, fest:
„Wir haben heute ausführlich über den aktuellen Stand diskutiert. Auf der Grundlage der getroffenen Aussagen auch durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr steht das Projekt Nordverlängerung der A14 trotz gegenteiligen Informationen vereinzelter Projektgegner in keiner Weise in Zweifel.
Die Koalitionsfraktionen stehen nach wie vor geschlossen hinter dem Projekt. Bei der A 14 geht es nicht zuletzt auch um Verlässlichkeit der Landespolitik gegenüber dem Bund und natürlich vor allem um die Menschen in der Altmark, die geschlossen hinter der Nordverlängerung stehen.“
Angela Gorr zur Berichterstattung zur vertraulichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 01.02.2012
In Bezug auf die Berichterstattung zur vertraulichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 01.02.2012 äußert sich die für Frauenpolitik zuständige Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angela Gorr:
„Es ist begrüßenswert, dass die ‚Verfahrensgrundsätze zum Umgang mit Vorgängen sexueller Belästigungen in allen Landesbehörden‘ so geschärft werden sollen, wie es der für Gleichstellungsfragen zuständige Ausschuss im Landtag fraktionsübergreifend formuliert hat.
Die Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz muss zukünftig sicher noch mehr in den Blickpunkt rücken. Dazu gehört auch wahrzunehmen, dass die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden des Landes unter anderem darin liegen sollte, dass sich Frauen in Fällen, wie sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder Diskriminierung, vertrauensvoll an sie wenden können. Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Frauenpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen oder auch für die Frauen Union. Zudem gibt das Antidiskriminierungsgesetz eine deutliche Richtschnur vor.
Das Problem scheint allerdings vielschichtiger zu sein: Es kann nicht nur darum gehen, die Verantwortlichen in den Behörden, sondern die Gesellschaft insgesamt zu sensibilisieren. Allgemeine Richtlinien tragen zu einer objektiveren Beurteilung bei, was jedoch im Einzelfall als sexuelle Belästigung empfunden wird, ist durchaus unterschiedlich. Grenzen ziehen, Grenzen respektieren, darum geht es. Die Ankündigung, zukünftig Fortbildungen für Personalverantwortliche und Gleichstellungsbeauftragte anzubieten, geht daher in die richtige Richtung.“
Jens Kolze: „Verschärfung des Waffenrechtes ist notwendig!“
Zur aktuellen Diskussion hinsichtlich der Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Regelanfrage der Waffenbehörden auf den Verfassungsschutz erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich halte eine Erweiterung der Regelabfrage auf den Verfassungsschutz für zielführend. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Schon jetzt sind die Behörden bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung dazu verpflichtet, eine Regelanfrage unter anderem bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzunehmen. Die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen nämlich in der Regel Personen nicht, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die zum Beispiel gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.
Eine umfassende Beurteilung durch Erweiterung dieser Regelanfrage auf den Verfassungsschutz ist zweckmäßig, zumal diese Erkenntnisquellen insbesondere nur Verfassungsschutzbehörden haben. Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit zur Erweiterung der Ermittlungen durch eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz sollte durch eine Änderung des Waffengesetzes nunmehr die vorgeschriebene Regel werden. Den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann werde ich unterstützen und als Vorsitzender der Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern weiter thematisieren und auf der nächsten Zusammenkunft der Konferenz abschließend beraten.“
Frank Bommersbach zum neuen Vorsitzenden gewählt
Auf der heutigen konstituierenden Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde der CDU-Abgeordnete, Frank Bommersbach, zum neuen Vorsitzenden gewählt.
„Parlamentarische Kontrolle ist ein wesentliches Element des grundgesetzlichen Demokratieprinzips. Die Landesregierung ist verpflichtet, die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und auf Verlangen der Kommission auch über Einzelfälle zu unterrichten. Es geht hier um nicht weniger als die Kontrolle der Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.
Wir haben die Erhöhung der Mitgliederzahl der Parlamentarischen Kontrollkommission von 4 auf 5 Mitglieder des Landtages beschlossen. Nach unserem Verständnis trägt dies eindeutig zu einer noch ausgewogeneren Beurteilung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes bei. Auf die CDU-Fraktion, als größte Fraktion im Landtag, entfallen zwei Sitze in der Kommission. Aus unserem Selbstverständnis als stärkste Fraktion in diesem hohen Hause heraus, stellen wir auch den Vorsitz.
Ich bin mir dieser wichtigen Aufgabe in diesem Parlamentsgremium bewusst, gerade auch vor dem Hintergrund der schrecklichen und verachtenswerten Verbrechen der rechtsextremen terroristischen Vereinigung NSU. Ich möchte jedoch betonen, dass die parlamentarische Kontrolle ein zentrales Bindeglied zwischen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip und nicht etwa Ausdruck eines speziellen Misstrauens gegen die Exekutive oder gegen bestimmte Behörden ist“, so Bommersbach abschließend.
Jens Kolze: „Verschärfung des Waffenrechtes ist notwendig!“
Zur aktuellen Diskussion hinsichtlich der Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Regelanfrage der Waffenbehörden auf den Verfassungsschutz erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich halte eine Erweiterung der Regelabfrage auf den Verfassungsschutz für zielführend. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Schon jetzt sind die Behörden bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung dazu verpflichtet, eine Regelanfrage unter anderem bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzunehmen. Die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen nämlich in der Regel Personen nicht, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die zum Beispiel gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.
Eine umfassende Beurteilung durch Erweiterung dieser Regelanfrage auf den Verfassungsschutz ist zweckmäßig, zumal diese Erkenntnisquellen insbesondere nur Verfassungsschutzbehörden haben. Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit zur Erweiterung der Ermittlungen durch eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz sollte durch eine Änderung des Waffengesetzes nunmehr die vorgeschriebene Regel werden. Den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann werde ich unterstützen und als Vorsitzender der Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern weiter thematisieren und auf der nächsten Zusammenkunft der Konferenz abschließend beraten.“
Jürgen Weigelt: Problem der Hortbetreuung von Förderschülern ist kurz- und mittelfristig gelöst
Zu den bekanntgewordenen Vereinbarungen des Sozialministeriums mit dem Kultusministerium über die Hortbetreuung von Förderschülern, erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jürgen Weigelt:
„Die gestern im Ausschuss für Bildung und Kultur vorgestellte Lösung ist eine Lösung auf kurz- und mittelfristige Sicht. Ich begrüße ausdrücklich die Absicht des Sozialministeriums und des Kultusministeriums, für die betroffenen Familien zeitliche Angebote zu entwickeln, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung der Kinder ermöglicht. Insgesamt ist außerhalb der Ferienzeiten ein Kontingent von zehn Stunden am Tag vorgesehen, in denen die betroffenen Kinder in der Schule oder im Hort beaufsichtigt werden. In den Ferienzeiten will das Sozialministerium eine ganztägige Betreuung garantieren.
Darüber hinaus müssen auch Lösungen für die Schüler erarbeitet und in den Blick genommen werden, die das 14. Lebensjahr bereits überschritten haben. Insgesamt ist das vereinbarte Gesamtpaket aber ein solches, das eine positive Würdigung verdient.“