Jens Kolze: „Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung unverzichtbar“
Zur heutigen Einbringung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Kolze:
„Als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 hat der Bundesgesetzgeber die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2002 um Auskunftsbefugnisse ergänzt und Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers eingeräumt. Im Land Sachsen-Anhalt ermächtigt das Verfassungsschutzgesetz die Verfassungsschutzbehörden dazu, durch technische Mittel den Standort eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes sowie dessen Geräte- und Kartennummer zu ermitteln. Der IMSI-Catcher ist eine Basisstation für Mobilfunk, mit der die Polizei Handys orten kann. In Sachsen-Anhalt war zum Einsatz des IMSI-Catchers eine Evaluierung im Hinblick auf Praktikabilität und die Erreichung des gesetzgeberischen Ziels vorgesehen. Ergebnis der Evaluierung ist, dass die Befugnis zum IMSI-Catcher beibehalten werden sollte. Dem Ergebnis der Evaluierung schließen sich die Koalitionsfraktionen mit dem am heutigen Tage vorgelegten Gesetzentwurf an.
Der IMSI-Catcher ist ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren und damit zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar und muss daher beibehalten werden. Auf eines möchten wir dabei unmissverständlich hinweisen: Von der Maßnahme ist nur die Zielperson betroffen. Es erfolgen keine Anfragen zu IMSI-Nummern Dritter bei den Netzbetreibern, so dass keine Rückschlüsse auf die entsprechenden Mobilfunknummern und die dazugehörigen Anschlussinhaberdaten gewonnen werden können. Die Angaben auf den verschiedenen Internetforen, dass automatisch auch Kommunikationsinhalte mit erfasst werden, sind schlichtweg unwahr.“
In der Plenardebatte beschimpfte der Abgeordnete Striegel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Verfassungsschutz als „aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbehörde“. Hierzu erklärt Jens Kolze: „Eine ungeheuerliche Bemerkung. Bei allem gebotenen Respekt vor der politischen Meinungsfreiheit: Es wird offensichtlich, dass Herr Striegels Denkweise nicht nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ausgerichtet ist. Er kann seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission offensichtlich nicht unvoreingenommen wahrnehmen. Herr Striegel wäre gut beraten, seinen Verdacht zu belegen oder von seiner Äußerung öffentlich Abstand zu nehmen. Eine Auswertung hierzu wird im Ausschuss erfolgen.“
Jürgen Stadelmann: Biologische Vielfalt – ressortübergreifendes Handeln gefragt!
Zur heutigen Landtagsdebatte um Biodiversität erläutert Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher: „Vor dem Hintergrund der von den Vereinten Nationen ausgerufenen Dekade der Biodiversität 2011 – 2020 begrüßen wir den am 20. April 2012 gefassten Beschluss des Europaparlamentes, sich weiter für den Erhalt der Artenvielfalt einzusetzen und bis 2050 die Ökosysteme in ihren alten Zustand zu versetzen.“
In der EU befinden sich nur 17 Prozent der Habitate und Arten und nur 11 Prozent der Ökosysteme in guter Verfassung. Damit hat die EU ihr eigenes Ziel für die Biodiversitätsstrategie 2010 nicht einhalten können. Daher ist Handlungsbedarf auf regionaler, Bundes-, aber v. a. auf Europaebene gegeben. Immer noch sind in der EU 25 Prozent aller Tierarten bedroht. „Wir müssen begreifen, dass es nicht nur um den Schwund von Ressourcen, sondern auch um wirtschaftliche Verluste geht, die wir derzeit noch nicht ermessen können. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe aller Menschen“, so Stadelmann weiter.
Sachsen-Anhalt hat als eines der wenigen und ersten Bundesländer eine eigene und gute Biodiversitätsstrategie ausgearbeitet, die nun weiter entwickelt wird. Die Indikatoren müssen hierfür genauer definiert werden und anhand der Indikatoren muss sich herausstellen, ob Sachsen-Anhalt seine Ziele erreicht hat. Darüber hinaus ist das Land jetzt mit einem eigenen Artenkonzept für besonders gefährdete Arten gefragt und soll ein Moorschutzprogramm erarbeiten. “Weitere Themen, die Eingang in die Strategie finden sollen, sind invasive Arten und der Umgang mit Erscheinungen im Zuge der Energiewende, wie beispielsweise Vermaisung und der Ausbau von Windkraftanlagen“, ergänzt Stadelmann.
„Wir haben schon viel erreicht in Sachsen-Anhalt. Die bisherigen Maßnahmen fanden daher bereits folgerichtig auch die Anerkennung der Umweltschutzverbände. Die bisherige Vernetzung aller Politikbereiche zum Wohle der biologischen Vielfalt ist noch unzureichend und sollte daher verbessert werden. Hier ist nicht allein das Umweltministerium gefragt, welches die Aktivitäten weiter bündeln soll, sondern alle Ressorts sollten zukünftig noch stärker an einem Strang ziehen“, so Stadelmann abschließend.
Bernhard Daldrup: Akzeptanz der Nutztierhaltung erhöhen
„Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist unsere tragende Säule im ländlichen Raum. Sie sichert Landschaftspflege, Ernährung, Arbeitsplätze und Biodiversität. Obwohl in zwei Dritteln der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt Viehwirtschaft betrieben wird, ist Sachsen-Anhalt kein Land mit einer hohen Viehbesatzdichte. Wir gehören zu den viehärmsten Flächenländern Deutschlands. Trotzdem gibt es derzeit bei jedem geplanten Stallneubau eine Bürgerinitiative dagegen und es existiert ein Pauschalurteil, dass große Betriebe schlecht für die Tiere sind. Es gibt aber keinen zwingenden Zusammenhang zwischen der Größe der Tierhaltungsanlage und deren Tiergerechtigkeit“, so der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernhard Daldrup, während der heutigen Landtagsdebatte zur Nutztierhaltung.
Daher müsse die Öffentlichkeitsarbeit weiter ausgebaut werden und der Dialog mit Landwirten, Verbrauchern und der Politik weiter angegangen werden. Hier biete das „Forum Nutzierhaltung“ einen guten Ansatzpunkt. „Viele Landwirte stellen sich dieser Herausforderung bereits und setzen auf moderne Produktionsmethoden, verbesserte Haltungsbedingungen, qualifizierte Arbeitskräfte und ein solides Management“, so Daldrup weiter.
„Ein anderer Ansatzpunkt zum Auflösen von Konfliktfeldern kann die Zucht sein. Daher ist es wichtig, dass die Förderung hierfür in Sachsen-Anhalt erhalten bleibt“, ergänzt Daldrup. Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt für die Stärkung einer artgerechten, gesellschaftlich anerkannten und wettbewerbsfähigen Nutztierhaltung sei die Forschung. „Das in Sachsen-Anhalt vorhandene Potenzial mit dem Standort Iden, kann in Kooperation mit anderen Bundesländern oder auch dem Bund weiter forciert werden“, so Daldrup.
Daneben müsse die Ausbringung von Düngemitteln weiterhin stark beobachtet werden. Daher wird sich die CDU-Landtagsfraktion auf Bundesebene dafür einsetzen, dass im Düngegesetz eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder vorgesehen wird, um starke lokale Tierkonzentrationen vermeiden zu können.
Darüber hinaus seien mit den geplanten Änderungen im Baugesetzbuch für gewerbliche Großprojekte nun deutlich höhere Hürden vorgesehen als bislang. Nach der geplanten Neuregelung sollen gewerbliche Anlagen im Außenbereich nur noch entstehen dürfen, wenn sie aufgrund der geplanten Anzahl der Tiere nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Die Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, den Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen zu steuern und wo nötig, zu begrenzen. Diese Initiative vom Bundeslandwirtschaftsministerium sei zu begrüßen.
„Letztendlich zeigt die Diskussion, dass das Thema artgerechte Nutzierhaltung ganzheitlich angegangen werden muss, also auch auf Bundes- und Europaebene“, so Daldrup abschließend.
Frank Scheurell: Rolle der Berufsfahrer muss berücksichtigt werden
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell, unterstützt das Vorhaben von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, die in Eckpunkten vorgestellte Punktereform im Internet mit den Bürgerrinnen und Bürgern zu diskutieren.
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung das Punktesystem transparenter und verständlicher macht. Durch eine härtere Gangart gegenüber mutwilligen Verkehrssündern wird so auch die Verkehrssicherheit erhöht. Das ist im Interesse der weit überwiegenden Mehrheit der besonnenen Verkehrsteilnehmer. Genauso notwendig ist aber, dass die Neuregelungen nicht zu unverhältnismäßigen und besonders einseitigen Belastungen führen. Deswegen fordern wir nach wie vor ein klares Bekenntnis zur Abschaffung des unsinnigen Ökopunkts und eine geeignete Berücksichtigung der besonderen Situation von Vielfahrern, gerade hier in den neuen Ländern.
Die versehentliche Einfahrt in eine Ökozone, beispielsweise um so schnell wie möglich beim Kunden zu sein, darf nicht gleichbedeutend sein mit einem schwerwiegenden Verkehrsdelikt. Der selbstständige Handwerksmeister und seine Mitarbeiter, die oft mehrere Stunden im Auto unterwegs sind, dürfen nicht zu den Verlierern der Reform werden. Wir begrüßen es daher sehr, dass das Bundesverkehrsministerium die geplanten Neuregelungen ab dem 01. Mai 2012 unter www.punkteforum.de drei Wochen lang zur Diskussion stellt. So kann jeder seine persönlichen Betroffenheiten darlegen und so entscheidend an möglichen Detailverbesserungen mitwirken.Damit zeigt die schwarz-gelbe Bundesregierung einmal mehr, dass sich Bürgernähe in der Verkehrspolitik für sie nicht in wohlfeiler Wutrhetorik erschöpft, sondern das Interesse der Bürgerrinnen und Bürger und die Praxistauglichkeit des Lösungsangebots im Vordergrund stehen“, sagte Scheurell heute am Rande der Landtagssitzung in Magdeburg.
Offene Ohren und offene Türen bei der CDU-Fraktion
Im Rahmen des heutigen Zukunftstages für Mädchen und Jungen öffnete die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ihre Türen für interessierte Schülerinnen und Schüler. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Gabriele Brakebusch, führte die Jungen und Mädchen der Klassenstufen sieben bis neun durch den Landtag allgemein und durch die CDU-Fraktion speziell. So bekamen sie Einblicke in den politischen Berufsalltag der Abgeordneten.
„Ich freue mich, dass 6 Jungen und 2 Mädchen aus meinen Wahlkreis Oschersleben so viel Interesse an der Politik zeigen und mich in den Landtag nach Magdeburg begleitet haben“, erklärte Brakebusch.
Bei einem gemeinsamen Frühstück erfuhren die Schüler Wissenswertes zum parlamentarischen Alltag der Fraktionen, den Abgeordneten und den Ministern. Im Anschluss an eine Führung durch den Landtag konnten die Jungen und Mädchen den Abgeordneten bei den Landtagsdebatten auf die Finger schauen. Auch ein Besuch beim Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium stand auf dem Tagesplan.
„Ich hoffe, dass wir im kommenden Jahr fraktionsübergreifend Gesprächsrunden für diesen Zukunftstag anbieten können“, so Brakebusch abschließend.
Jürgen Stadelmann: Biosphärenreservate weiter stärken – Umdenken erforderlich
In der heutigen Landtagssitzung wurde ein Gesetz zur Verwaltung der Biosphärenreservate in den Umweltausschuss überwiesen. Hintergrund ist, dass die Verwaltung statt am Landesverwaltungsamt direkt an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt angegliedert werden soll. „Dies soll kostenneutral erfolgen, die Biosphärenreservate weiter stärken und für kurze Wege in der Verwaltung sorgen“, so Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.
„Für die Zukunft brauchen wir ein Umdenken in der Gesellschaft. Naturschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die uns alle angeht. Der Unterhalt von Naturschutzgebieten, -parks und Biosphärenreservaten bündelt viele Ressourcen in Sachsen-Anhalt. Allein für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Natura 2000-Schutzgebieten stehen, wurden Mittel in Höhe von rund 8,3 Mio. Euro für das Jahr 2012 und sogar über 9,1 Mio. Euro für 2013 in den Haushalt eingestellt,“ erläutert Stadelmann.
„Es muss verdeutlicht werden, dass die bisherigen Anstrengungen in Sachen Naturschutz weiter intensiviert werden müssen und wir bei den steigenden Ausgaben und der schwierigen finanziellen Lage des Landes anfangen sollten, uns über die Einnahmeseite von Naturschutzmaßnahmen Gedanken zu machen“, so Stadelmann weiter. Er macht auf Erfahrungen in anderen Ländern aufmerksam, wie beispielsweise in Großbritannien, in denen die Mehrzahl der geschützten Gebiete von einem treuhänderischen Fond betreut wird. Für die rund 255.000 Hektar Land und 1.141 Kilometer Küste in seinem Besitz, gab der National Trust Fund 2010/2011 allein für dessen Erhalt und Bewirtschaftung rund 224 Mio. Pfund aus.
Brigitte Take / Bernhard Daldrup: Kleingartenwesen in Sachsen-Anhalt soll erhalten bleiben
Die ursprüngliche Idee der Kleingärten im 19. Jahrhundert war noch, durch gärtnerische Produktion die Mangelernährung zu verbessern. Heute, in Zeiten des Überflusses, haben Gärten eine andere Funktion eingenommen. „Kleingärten sorgen für Entspannung und Aktivität an frischer Luft in naturnaher Umgebung. Gartenarbeit baut Stress ab, macht den Kopf frei, nutzt dem Körper durch Bewegung und Kreativität und trägt somit zum Wohlbefinden bei“, so Brigitte Take in der heutigen Landtagssitzung zum Kleingartenwesen.
Kleingärten ermöglichen eine Versorgung mit selbst gezogenem Obst und Gemüse, von dem man genau weiß, dass man es gesund und ohne Überdüngung angebaut hat, denn gesunder Boden ist die Voraussetzung für gesunde Pflanzen und damit für eine gesunde Ernährung. „Kleingärten können heute aber noch mehr – sie bringen Menschen zusammen – alte und junge, Leute von hier und Zugezogene, welcher Nationalität auch immer. Daher sollten Kleingärten für alle sozialen Schichten der Bevölkerung bezahlbar bleiben. Kleingärten haben einen hohen Stellenwert für die Städteökologie, da sie Boden und Wasser schützen und naturnahe Lebensgemeinschaften bilden. Daraus erwächst den Kommunen auch eine Verpflichtung für deren Förderung. Anregungen, wie dies geschehen kann, liefert ein Papier des Deutschen Städtetages“, so Take weiter.
„Deshalb werden wir über die Herausforderungen, die vor unseren Kleingartenvereinen stehen, im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Forsten reden und versuchen, Lösungsansätze zu finden,“ so Bernhard Daldrup, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion abschließend.
Ralf Geisthardt / Bernhard Daldrup: Für einen verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika in der Haus- und Nutztierhaltung
In der heutigen Sitzung des Landtages sprachen sich die Regierungsfraktionen für eine Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der Haus- und Nutztierhaltung aus. „Antibiotika sind ein Segen, können wegen unkritischer Anwendung jedoch zu hohen Resistenzen führen. Daher muss die Anwendung von Antibiotika in der Haus- und Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Maß eingeschränkt werden“, so der Abgeordnete Ralf Geisthardt.
Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) richtig feststellt, können verbesserte Haltungsbedingungen mit ausreichender Impfprophylaxe, eine intensive Hygiene und optimales Stallmanagement eine Behandlung mit Antibiotika vorbeugen. „Wichtig ist hier auch die Feststellung des BfR, dass es keinen generellen Zusammenhang zwischen Behandlungsintensität und Betriebsgröße gibt“, so Geisthardt weiter.
Demnach ist es ein Pauschalvorwurf, dass in großen Betrieben automatisch mehr Antibiotika eingesetzt werden als in kleineren Anlagen, nicht gerechtfertigt. Geisthardt macht darauf aufmerksam, dass auch in großen Anlagen durch Hygienemaßnahmen und Managementmaßnahmen, wie strikte Einhaltung des Schwarz-Weiß-Prinzips, beispielsweise Krankheiten und damit dem Antibiotikaeinsatz vorgebeugt werden kann.
„Der Beschluss der Agrarminister im Januar dieses Jahres enthält klare Forderungen. Diese gilt es nun umzusetzen“, so Bernhard Daldrup, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, abschließend.
Bernhard Daldrup: Landwirtschaftlichen Boden schützen – es besteht Handlungsbedarf
„Wir begrüßen ausdrücklich das vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften angefertigte Gutachten zum landwirtschaftlichen Pacht- und Bodenmarkt im Hinblick auf die Aktivitäten von nichtlandwirtschaftlichen und überregional aktiven Investoren“, so der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernhard Daldrup. Hintergrund ist der in der heutigen Landtagssitzung beschlossene Antrag zu einer zukunftsfähigen Gestaltung des landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarktes.
In den Jahren 2006 bis 2010 sind laut Gutachten die Kaufwerte für landwirtschaftliche Flächen durchschnittlich um rund 29 Prozent, in den ostdeutschen Ländern um rund 86 Prozent gestiegen. Die Hintergründe sind vielfältig. So sehen nichtlandwirtschaftliche Investoren den Boden auch in wirtschaftlich volatilen Zeiten als sichere Anlage. Die steigende Nachfrage wird getrieben vom weltweit wachsenden Bedarf an Nahrungsgütern und auch der Bioenergie.
„Hier setzt das EEG falsche Anreize. Auch wenn wir alle die Energiewende unterstützen, ist es fraglich, warum gerade große gaseinspeisende Biogasanlagen eine derart hohe Förderung erhalten. Darüber hinaus werden täglich rund 90 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewidmet. Dazu kommen Ausgleichs- und Kompensationsflächen für Eingriffe in die Natur. Diese müssen zukünftig besser organisiert werden. Es besteht gerade in Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf, denn die Landwirte können die hohen Preise für den zur Sicherung der Betriebe dringend notwendigen Landkauf oftmals kaum noch aufbringen“, so Daldrup weiter.
„Das Gutachten bescheinigt darüber hinaus noch ein Vollzugsdefizit beim Umsetzen von geltendem Recht und schlägt vor, den ordnungspolitischen Rahmen anzupassen. Es ist einem Landwirt schwer vermittelbar, warum bei ihm, nicht aber bei Anteilsverkäufen von Gesellschaften Grunderwerbssteuer anfällt. Wir brauchen auch mehr Transparenz, wem eigentlich die Flächen im Lande gehören. Es könnte das Grundstücksverkehrsgesetz angepasst werden, beispielsweise über die Verringerung der Freigrenze für die Genehmigungspflicht von Flächenkäufen. Hierüber muss im Agrarausschuss diskutiert werden“, so Daldrup abschließend.
Siegfried Borgwardt / Ralf Wunschinski: „Die Opfer von Gewalttätern fühlen sich verhöhnt“
Das Landgericht Karlsruhe hatte am Dienstag vier verurteilten Straftätern eine Entschädigung zugesprochen, weil sie unrechtmäßig in Sicherungsverwahrung waren. Die Richter sprachen den ehemaligen Sicherungsverwahrten insgesamt 240.000 Euro Entschädigung zu. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Eine Richterschelte ist nicht angebracht. Diese Entscheidung kann der Normalbürger jedoch nicht verstehen. Einige der vier Männer stehen heute noch unter Beobachtung der Polizei, weil sie als hoch gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft werden. Dennoch saßen die Kläger zu lange in Sicherungsverwahrung, in einem Zeitraum, in dem sie nicht mehr in Sicherungsverwahrung hätten sitzen dürfen. Dafür steht ihnen ein Entschädigungsanspruch zu. Wir müssen akzeptieren, dass in den Jahren 1998 bis 2004 nach dem Motto ‚Sexualstraftäter wegsperren – und zwar für immer? erhebliche Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht worden sind, für die wir nunmehr jetzt büßen müssen. Schätzungen zufolge könnte es bundesweit zwischen 80 und 100 vergleichbare Fälle geben. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass in der Justiz die Aussage ‚Opferschutz vor Täterschutz? mittlerweile fest verankert ist. Verschiedene Gesetze haben in den vergangenen Jahren vor allem die Rechte der Opfer im Strafprozess verbessert.“
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Ralf Wunschinski, erklärt weiterhin: „Die Opfer von Gewalttätern fühlen sich verhöhnt. Die vier Verurteilten haben ihren Opfern schwerstes Leid zugefügt. Sie haben Therapieangebote abgelehnt und es bestand eine erhebliche Rückfallgefahr. Die Sicherungsverwahrung war nicht willkürlich. Gerade auch angesichts der Tatsache, dass in Deutschland nur wenige schwer betroffene Gewaltopfer eine spürbare Entschädigung erhalten, fordere ich die Täter dazu auf, die ihnen zustehende Entschädigung den Opfern als verspätete Wiedergutmachung zu zahlen.
Für die CDU-Fraktion hat der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Schwerverbrechern Priorität. Wir müssen alle rechtsstaatlichen Hebel in Bewegung setzen, um die Menschen vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern zu schützen. Hierzu bedarf es auch einer rechtssicheren Reformierung der Sicherungsverwahrung.“