In eigener Sache: Anja Grothe neue Mitarbeiterin der CDU-Landtagsfraktion
Die Pressestelle der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt wird seit 01. Juni 2012 durch Anja Grothe personell verstärkt. Als Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie stellvertretende Pressesprecherin übernimmt sie ab 14. August 2012 die Vertretung der Pressesprecherin Sandra Hietel, die sich dann für 10 Monate in Elternzeit befindet.
Anja Grothe ist wie folgt zu erreichen:
CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Telefon: (0391) 5 60 20 19
Telefax: (0391) 5 60 20 28
E-Mail: oder
Zur Person:
Anja Grothe ist am 08. Dezember 1984 in Halle (Saale) geboren und absolvierte dort ihr Abitur. Von 2004 bis 2010 studierte sie Medien- und Kommunikationswissenschaften, Psychologie und Germanistische Literaturwissenschaften auf Magister an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie bringt Erfah-rungen als Mitarbeiterin der Marketing-Abteilung der Dell Halle GmbH, als Projektleiterin von Sightseeker Medien sowie als freie Fotografin mit in die CDU-Landtagsfraktion. Seit Januar 2012 arbeitet sie an ihrer Dissertation, in deren Rahmen sie zur CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt kam. Ihre Freizeit verbringt sie mit Leidenschaft hinter ihrer Kamera und im eigenen Foto-Atelier. Sie engagiert sich als Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerk Süd Halle (Saale) für die Belange des Südens ihrer Heimatstadt.
Wigbert Schwenke: Kinder weltweit vor Ausbeutung schützen
Die Arbeitnehmergruppe der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt fordert anlässlich des Welttags gegen Kinderarbeit am Dienstag, 12. Juni, einen besseren Schutz von Kindern vor Ausbeutung. Mehr als 200 Millionen Heranwachsende weltweit verrichten nach Schätzungen der UN-Organisation ILO Kinderarbeit.
„Kinder sollen nicht arbeiten, sondern spielen und lernen. Es ist niederschmetternd, dass in vielen Teilen der Erde selbst die Jüngsten täglich schuften“, erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU-Landtagsfraktion, Wigbert Schwenke.
Er hofft auf mehr Engagement – auch hierzulande: „Die Politik muss bei internationalen Handelsabkommen auf die Ächtung von Kinderarbeit pochen. Hersteller und Handel müssen darauf achten, dass in ihren Waren über die ganze Lieferkette hinweg keine Kinderarbeit steckt. Und wir Verbraucher sollten aufpassen, dass wir nichts kaufen, was durch Kinderarbeit entstanden ist.“
Die Arbeitnehmergruppe der CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Kampagne „Schule statt Steinbruch“ des CDA-Bundesverbandes. Die CDA hilft einer von Misereor getragenen Schule in Indien mit Spendengeldern. Dort erhalten Kinder eine Schulbildung, die zuvor in Steinbrüchen harte körperliche Arbeit geleistet haben. Alles Wissenswerte zu der Aktion findet sich im Internet unter www.cda-gegen-kinderarbeit.de.
Hintergrund
Kinderarbeit ist in den meisten Ländern verboten, vor allem in Afrika und Asien aber trotzdem verbreitet. Häufig ruinieren die Heranwachsenden aus wirtschaftlicher Not ihre Gesundheit und sind von Bildung abgeschnitten. Schon die Jüngsten gehen zur Arbeit statt zur Schule: Laut ILO arbeiten 92 Millionen Kinder im Alter von fünf bis zwölf, jedes zehnte Kind der Altersgruppe.
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem für sozialpolitische Themen. In der Arbeitnehmergruppe der CDU-Landtagsfraktion haben sich im Wesentlichen die CDA-Mitglieder der Fraktion organisiert. Weitere Informationen unter www.cda-bund.de.
Ulrich Thomas: Brauchen eine preisstabile, unabhängige und nachhaltige Energieversorgung
„Energie muss auch künftig bezahlbar, verlässlich und umweltverträglich sein. Dafür müssen der Ausbau der Netze und der Erneuerbaren Energien aufeinander ausgerichtet werden. Wir brauchen einen möglichst breit angelegten Energiemix. Dazu gehören auf absehbare Zeit auch fossile Energieträger, wie Braunkohle, importierte Steinkohle und Gas. Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und die Bezahlbarkeit der Energieversorgung sind für uns gleichrangige Ziele.“ Damit nennt Ulrich Thomas, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, einige der zentralen Ziele der in Saarbrücken formulierten Energiepolitischen Erklärung der wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen.
Die zentrale und vordringlichste Aufgabe für den Umbau der Energieversorgung sei der zügige Ausbau der Stromnetze. „Dieser muss deutlich beschleunigt werden“, so Thomas. Die christlich-liberale Koalition habe dazu bereits 2011 das Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus auf den Weg gebracht. Zur Sicherstellung des Ausstiegszieles 2021 sei zudem ein Infrastrukturbeschleunigungsgesetz mit verkürzten Verfahren und Einspruchsfristen nach dem Vorbild der Wiedervereinigung 1990 zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
Thomas mahnt eine stärkere „Europäisierung“ der Energiepolitik an. Europa biete für Deutschland als führende Nation im Bereich der Erneuerbaren Energien ganz erhebliche Chancen. „Auch bei den europäischen Klimaschutzzielen reichen rein nationale Instrumente nicht aus. Entscheidend ist, dass sich das Aufkommen an Wind, Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Wasserkraft nicht nach Staatsgrenzen richtet, sondern nach geologischen, klimatologischen und topografischen Faktoren. Mittelfristig streben wir daher die Weiterentwicklung der nationalen Energiepolitik zu einer europäischen Energiepolitik an.“
Entschlossenheit zeigen CDU und CSU auch beim Thema Energiekosten: Die deutsche Industrie, insbesondere die energieintensive Industrie, leide unter international überdurchschnittlich hohen Energiepreisen. „Ein weiterer Anstieg der Energiekosten gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland und damit die Grundlagen unseres Wohlstandes. Wettbewerbsnachteile der heimischen Wirtschaft durch Umwelt- und Klimaschutzinstrumente müssen daher durch Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene verkraftbar gestaltet werden“, so Thomas. Dies könne für eine Übergangszeit nur unter einer Zunahme konventioneller Energieerzeugung geschehen.
Die beste Energiequelle sei jedoch nach wie vor die Energieeffizienz, so Thomas weiter. „Die umweltfreundlichste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen.“ Daher müsse die Energieeffizienz beispielsweise durch die energetische Wohnraumsanierung gefördert werden, ohne dadurch den Strompreis für die Verbraucher weiter zu erhöhen.
Ein weiterer wichtiger Schlüssel zum Erfolg der Energiewende sei auch die ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung, erklärt Thomas abschließend. „Wir müssen Wege finden, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitiger an den Planungsprozessen zu beteiligen, dann klappt’s auch mit der Energiewende.“
Kay Barthel: Auch das neue Finanzausgleichsgesetz wird Handschrift der CDU tragen
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kay Barthel, erklärte im Anschluss an die gemeinsame Klausur mit der SPD zur Zukunft der Kommunalfinanzen:
„Wir freuen uns sehr, dass der Finanzminister unsere beharrliche Forderung nach einer Aufrechterhaltung der Investitionspauschale in angemessener Höhe in die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes einbringt und sie bis 2019 verstetigt. Vermögens- und Substanzverzehr an kommunalen Einrichtungen werden so verhindert. Die Binnenverteilung der Investitionspauschale sowie die Notwendigkeit einer Ausgabefrist sind aber noch zu überprüfen.
Zur Stärkung finanzschwacher Kommunen fordern wir darüber hinaus eine Finanzausgleichsumlage nach Sächsischem Modell, wonach Gewerbesteuereinnahmen finanzstarker Kommunen mit einem festgelegten Betrag gekappt und an finanzschwache Kommunen nach dem Solidarprinzip umgeschichtet werden“, so Barthel.
Weiterhin fordert er eine stärkere Beachtung des tatsächlich erwarteten Bedarfs bei der Beurteilung der Angemessenheit der Finanzzuweisungen. Es dürfe künftig nicht allein auf die Einnahmen und Ausgaben der Vergangenheit geschaut werden. Das jetzige FAG biete keine Anreize, auf kommunaler Ebene zu sparen oder Mehreinnahmen zu erzielen. Vielmehr belohne es Verschwendung und bestrafe zugleich Sparbemühungen bzw. Verbesserungen der Einnahmeseite.
„Dieser Fehlanreiz ist bei der Konsolidierung unbedingt zu überwinden. Auch in dieser Frage gibt es Bewegung und wir sind zuversichtlich, dass unsere Vorschläge im neuen Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt werden“, so Barthel abschließend.
Kay Barthel: Sachsen-Anhalt muss sich nicht vor dem Fiskalpakt fürchten
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel, hält eine von der Fraktion Die Linke beantragte Ablehnung des europäischen Fiskalpaktes im Bundesrat für den falschen Weg. Er wirft der Fraktion mangelnde Sparbereitschaft vor.
„Die Schuldenkrise hat die Schwächen der Eurozone aufgedeckt. Die mangelnde Bereitschaft zu sparen und die ungezügelte Schuldenpolitik vieler Staaten haben uns geradewegs in die Krise geführt. Der Verzicht auf straf- und sanktionsbewährte Stabilitätsmechanismen in Europa war ein Fehler, der schnellstens korrigiert werden muss“, erklärte Barthel.
Es sei richtig und notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die erkannten Schwächen zu beseitigen.
„Das Ziel unserer Bundeskanzlerin, durch Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie durch eine bessere Koordinierung der Finanz- und Wirtschaftspolitik Europa wettbewerbsfähiger zu machen, unterstützen wir ausdrücklich. Unser eigener Doppelhaushalt ist strukturell ausgeglichen und wir bestreiten unsere Ausgaben bereits jetzt aus laufenden Einnahmen. Das wird mit der CDU-Fraktion auch in Zukunft so bleiben und ich bin froh, dass in diesem Punkt auch mit unserem Koalitionspartner und dem Finanzminister eine grundsätzliche Einigkeit besteht. Sachsen-Anhalt muss sich nicht vor dem Fiskalpakt fürchten. Wir lehnen es daher auch ab, dieses Thema für politisches Taktieren zu missbrauchen.
Es gibt keine Alternative zu Haushaltsdisziplin und Schuldenabbau. Nur ein wirtschaftlich starkes Europa wird zu einer echten Stabilitätsunion werden, die sich im globalen Wettbewerb behaupten kann. Das geht nur mit dem Fiskalpakt und nicht ohne ihn“, so Barthel abschließend.
Ulrich Thomas: Die Hausaufgaben sind schon lange erledigt!
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, bescheinigt dem Land eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien. Dieser an sich löbliche Umstand führe jedoch zunehmend zu Problemen, welche sich vor allem negativ auf die regionale Preisgestaltung für Strom auswirkten.
„Die Landesregierung benötigt gewiss keine klugen Ratschläge der Grünen im Hinblick auf die Fortentwicklung regenerativer Energien. Wir überbieten schon heute locker den durch die Bundesregierung für das Jahr 2020 geforderten Anteil von 30 Prozent. Allerdings wirkt sich dies nicht positiv für die Stromkunden in Sachsen-Anhalt aus, da diese hierzulande einen höheren Strompreis bezahlen müssen als in Bayern oder Baden-Württemberg“, so Thomas.
Dieser fordert erneut einen bundesweiten und solidarischen Lastenausgleich. Es könne nicht sein, dass die Nordländer mit ihren hohen Anteilen an regenerativen Energien die Klimabilanz der gesamten Bundesrepublik verbessern, gleichzeitig aber mit höheren Kosten belastet werden.
Kay Barthel: Familiensplitting für alle, die sich für Kinder entscheiden!
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel, hält einen Abbau steuerlicher Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht für längst überfällig. Jedoch setze der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der heutigen Landtagssitzung dazu einen völlig falschen Schwerpunkt.
„Steuerliche Diskriminierung findet eben nicht in erster Linie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften statt, sondern benachteiligt zu aller erst Familien mit Kindern. Sie sind die eigentlichen Verlierer im Einkommenssteuerrecht und die Dimension des Problems ist ungleich größer. In einer Zeit, die durch flächendeckende Geburtenrückgänge und gesellschaftliche Überalterung gekennzeichnet ist, sollten wir lieber darüber nachdenken, wie wir bei denen für Entlastung sorgen, die sich für Kinder entscheiden. Es ist ein Anachronismus, dass Steuervergünstigungen im Einkommenssteuerrecht immer noch nicht an das Vorhandensein von Kindern geknüpft sind. Haben sich doch die Familienverhältnisse seit der Einführung des Ehegattensplittings im Jahre 1958 wesentlich geändert. Der inzwischen 54 Jahre alte und überholte Ansatz sollte in seiner negativen Wirkung nicht noch verstärkt werden. Das Einkommenssteuergesetz bedarf dringend einer Überarbeitung, da es schon jetzt die falschen Adressaten erreicht. Unsere Antwort lautet deshalb: Familiensplitting“, erklärt Barthel.
Das Vorreiter-Land für das Modell des Familiensplittings sei Frankreich. Dort werde nicht der Trauschein oder die eingetragene Lebenspartnerschaft begünstigt, sondern die zu versorgenden Kinder. Kinderreiche Paare zahlen in Frankreich praktisch keine Einkommensteuer, während in Deutschland mit zunehmender Kinderzahl eine steuerliche Benachteiligung wachse.
„Das französische Modell ist nach unserer Auffassung nachahmenswert und familienpolitisch vorbildlich. Vor allem wäre es auch eine geeignete Antwort auf den demografischen Wandel. Das Einkommenssteuerrecht muss zeitgemäß und familienfreundlich umgebaut werden. Eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Einkommenssteuerrecht wird dann auch verfassungsrechtlich nicht mehr erforderlich sein“, so Barthel weiter.
Jens Kolze: „Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung unverzichtbar“
Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Tage das Auslaufen der Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt verhindert. Hierzu erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist der IMSI-Catcher ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Er ist zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar. Der Verfassungsschutz zählt etwa 1.000 Personen zum islamistisch-terroristischen Spektrum in Deutschland. Über 250 Personen, welche Bezüge nach Deutschland haben, liegen Erkenntnisse vor, dass sie nach Afghanistan und Pakistan zwecks terroristischer Ausbildung gereist sind. Ein Rechtsstaat muss wehrhaft sein! Die Umsetzung der Forderung von BÜNDNIS 90/DIE Grünen zur Abschaffung des Verfassungsschutzes würde die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gefährden.
Der Einsatz des IMSI-Catchers erfolgte bisher lediglich in einem einzigen Fall und erging unter ganz strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Daten Dritter unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. Drittbetroffene bleiben somit anonym. Die Koalitionsfraktionen brauchen bei der Entfristung der Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers sicher kein schlechtes Gewissen zu haben, auch keins, das Sebastian Striegel heißt.
Wenn Herr Striegel verkündet, dass die Koalitionsfraktionen perspektivisch mit den IMSI-Catcher Inhalte von Telefongesprächen entschlüsseln wollen, so handelt es sich um eine unwahre und boshafte Behauptung. Und wer bei der Diskussion über den IMSI-Catcher über ‚Wege in den Überwachungsstaat? spricht oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in ehrverletzender Weise beschimpft, dass ‚der Verfassungsschutz eine aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbhörde? sei, der denkt und handelt nicht im Sinne der Sicherheit unserer Bevölkerung.“
Katrin Budde / André Schröder: Koalition will Vermessungspflicht für Gartenlauben abschaffen – Auch Lauben mit Bestandsschutz sollen profitieren
Gärten sind das älteste Kulturgut der Menschheit. Auch heute prägen sie mit der Kleingartenkultur das Gesicht unserer Städte und Gemeinden „Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens“, wie es der Deutsche Städtetag in seinen Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens feststellt. Dabei stellt insbesondere die demografische Entwicklung das Kleingartenwesen vor große Probleme. So ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Kleingärten in Sachsen-Anhalt von derzeit 116.000 auf ca. 85.000 im Jahr 2020 sinken wird.
Die Gartenfreunde verwiesen in Gesprächen mit SPD- und CDU-Fraktion auf unnötige bürokratische Hürden. Ein besonderes Ärgernis sei die regelmäßigen Gebühren für die Vermessung von Lauben. Diese werden bei erheblichen baulichen Veränderungen an Kleingartenlauben sowie bei der Neuerrichtung von Gartenlauben fällig, da derzeit eine gesetzliche Regelung eine Pflicht zur Vermessung der Lauben besteht. „Das ist absolut unnötig“, erklärte Katrin Budde, SPD-Landesvorsitzende und Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Bei Umbauten trifft das regelmäßig den Kleingartenverein. Das ist aus unserer Sicht eine Überregulierung.“
Budde stellte dazu ein entsprechendes Gesetzesvorhaben vor. „Wir wollen das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) ändern und die Vermessungspflicht einfach aufheben“, erklärte die Fraktionschefin. Danach soll die bislang kostenpflichtige Vermessung in Zukunft entfallen, wenn in Kleingärten Lauben baulich verändert werden oder Kleingärtner eine neue Laube errichten. Wichtig sei, so André Schröder, Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, dass in dem Gesetzesvorhaben eine Klarstellung des Gebäudebegriffs vorgenommen werde. „Die Klarstellung des Gebäudebegriffs im Gesetz eröffnet die Chance, unnötige Kosten von den Gartenfreunden abzuwenden“, so Schröder.
Die Koalition will dabei auch die Besonderheiten der neuen Bundesländer berücksichtigen. „Unser Entwurf sieht vor, dass auch die Lauben über 24 m², für die Bestandsschutz besteht, von der Regelung profitieren“, so Budde. „Die absurde Diskussion wie bei den Rundfunkgebühren, wo die ostdeutschen Lauben benachteiligt werden sollten, braucht kein Mensch nochmal.“
Markus Kurze: „Der Entwurf des Rettungsdienstgesetzes ist die konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung“
Zur anstehenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und der Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause erklärt Markus Kurze, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Der Regierungsentwurf ist die konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung. Der Gesetzentwurf steht auf rechtssicheren Füßen und berücksichtigt die Interessen unserer Hilfsorganisationen, der Kommunen und des Ehrenamtes (Katastrophenschutz). Die großen Ziele des Gesetzes stimmen. Die nun geäußerte Kritik am Regierungsentwurf ist unnötig. Wir brauchen kein schlechtes Gewissen in der Koalition zu haben, auch keins, das Rüdiger Erben heißt.
Wasser- und Bergrettung dienen in erster Linie dem Zweck, verunglückte Personen aus Notlagen im Wasser oder unwegsamen Gelände zu befreien. Diese Aufgabe obliegt den Gemeinden als typische Hilfeleistung nach dem Brandschutzgesetz. Es ist nicht richtig, wenn eine fehlende finanzielle Beteiligung der Kommunen angemahnt wird. Lediglich in den Fällen, in denen ein Tatbestand der Hilfeleistung nach dem Brandschutzgesetz nicht erfüllt ist, werden die Kräfte der Wasser- oder Bergrettung subsidiär tätig und fanden deswegen im alten Rettungsdienstgesetz keine Erwähnung.
In der Novelle wird eine klarstellende Abgrenzung der Aufgaben der Wasser- und Bergrettung zum Rettungsdienst aufgenommen. Zugleich wird festgelegt, dass neben den sonstigen Konzessionen für den bodengebundenen Rettungsdienst weitere Konzessionen für Aufgaben des Wasserrettungs- oder des Bergrettungsdienstes erteilt werden können, soweit dies im Einzelfall aus geographischen Gründen geboten ist.
Die finanzielle Situation der Wasser- und Bergwachten wird auch Thema in der Anhörung zur Kabinettsbefassung sein. Wir werden diesen Punkt auch im Gesetzgebungsverfahren mit der dafür gebotenen Gründlichkeit beraten, um auch zukünftig die Rettung von Badenden und Bergwanderern aus Gefahrensituationen gewährleisten zu können.“